{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244282,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244282,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244282,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244282,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244282,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244282,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244282,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244282,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244282,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244282,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244282,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244282,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244282,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244282,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244282,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244282,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244282,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20244282,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"24.4282","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Angestellte von Start-ups sollen steuerlich nicht mehr benachteiligt werden","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Besteuerung des allf\u00e4lligen Gewinns anzupassen, den die Mitarbeitenden von Start-ups erzielen, wenn sie die Aktien des Start-ups, die ihnen geh\u00f6ren, verkaufen. Der Gewinn soll separat und zu einem privilegierten Tarif besteuert werden, analog der Regelung beim Bezug von Vorsorgekapital. Dies mit dem Ziel, die Innovation zu f\u00f6rdern, die Wettbewerbsf\u00e4higkeit im Vergleich zu anderen, im Ausland geltenden Systemen zu st\u00e4rken und dadurch Arbeitspl\u00e4tze in der Schweiz zu schaffen.</p>","ReasonText":"<p>Die vorliegende Motion schliesst an die Motion Matter 23.4129 an, deren Ablehnung der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 22. November 2023 beantragt.</p><p><br>Die Motion Matter forderte, die Ungleichbehandlung von Gr\u00fcnderinnen und Gr\u00fcndern und Investorinnen und Investoren von Start-ups einerseits und Mitarbeitenden solcher Unternehmen andererseits sei zu beseitigen. Wenn ein Unternehmen erfolgreich ist, k\u00f6nnen die Gr\u00fcnderinnen und Gr\u00fcnder sowie die Investorinnen und Investoren ihre Unternehmensaktien verkaufen und dabei von der Steuerbefreiung f\u00fcr private Kapitalgewinne profitieren. Die Angestellten ihrerseits gehen zwar ebenfalls ein hohes finanzielles Risiko ein, wenn sie eine Beteiligung am Unternehmen und die oft niedrigen L\u00f6hne akzeptieren. <br>Doch wenn sie ihre Aktien verkaufen, kann es ihnen passieren, dass diese zu ausgesprochen hohen S\u00e4tzen besteuert werden.</p><p><br>Der Bundesrat argumentiert in seiner Stellungnahme zur Motion Matter 23.4129 im Wesentlichen wie folgt: 1) Sonderregelungen f\u00fcr Start-ups f\u00fchrten zu Rechtsungleichheiten und 2) beim Verkauf von Aktien, die im Rahmen des Arbeitsverh\u00e4ltnisses erworben wurden, sei der Gewinn bereits heute steuerfrei, so wie beim Verkauf von Gr\u00fcnderaktien. Gem\u00e4ss Bundesrat ist also alles in bester Ordnung.</p><p><br>Der Bundesrat scheint jedoch die Tatsache zu verkennen, dass die Mechanismen, die er beschreibt und die f\u00fcr die Mehrheit der Unternehmen gut funktionieren, bei den Start-ups gerade nicht funktionieren. Denn die von den Steuerbeh\u00f6rden akzeptierten Formeln zur Steuerberechnung beim Verkauf einer Aktie basieren im Wesentlichen auf dem Gewinn und dem Umsatz. Ein Start-up weist jedoch faktisch nur sehr selten Gewinne oder positive Ums\u00e4tze auf, jedenfalls auf kurze Sicht. Daher passen die Berechnungsformeln f\u00fcr Start-ups nicht und benachteiligen die Angestellten.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>Aufgrund fehlender Marktwerte muss der Wert der Aktien bei nicht-b\u00f6rsenkotierten Unternehmen anhand eines Formelwertes festgelegt werden, der sich \u00fcblicherweise nach den Ertr\u00e4gen und/oder der Substanz des Unternehmens in den vergangenen Steuerperioden bemisst. Es ist auch m\u00f6glich, dass nicht-b\u00f6rsenkotierte Unternehmen mit der Steuerbeh\u00f6rde einen Formelwert gem\u00e4ss Kreisschreiben Nr. 28 der Schweizerischen Steuerkonferenz vom 28. August 2008 (SSK KS Nr.</span><span>&nbsp;</span><span>28) vereinbaren, der f\u00fcr die Bewertung der Mitarbeiteraktien des Unternehmens anstelle des Verkehrswerts steuerlich massgeblich ist. Ist kein Verkehrswert vorhanden, hilft ein Formelwert, um ann\u00e4herungsweise f\u00fcr die Verm\u00f6gens- und Einkommenssteuer massgebliche Werte zu erlangen. Der Formelwert erm\u00f6glicht eine sachgerechte Besteuerung. Die einmal gew\u00e4hlte Bewertungsmethode muss f\u00fcr den Mitarbeiterbeteiligungsplan zwingend beibehalten werden (Formelkongruenz). </span></p><p><span>Grunds\u00e4tzlich gilt, dass Kapitalgewinne aus der Ver\u00e4usserung von Aktien, die im Privatverm\u00f6gen gehalten werden, steuerfrei sind. F\u00fcr Aktien, die Angestellte im Rahmen eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses erhalten, gelten spezifische Regelungen: Diese Beteiligungen bzw. der geldwerte Vorteil (Differenz zwischen Verkehrswert und Erwerbspreis) wird gem\u00e4ss Artikel 17</span><span><em>b</em></span><span> Bundesgesetz \u00fcber die direkte Bundessteuer (DBG; SR 642.11) bei Zuteilung der Aktien als Einkommen aus unselbst\u00e4ndiger Erwerbst\u00e4tigkeit besteuert. Ein sp\u00e4terer Gewinn aus dem Verkauf dieser Aktien ist bei einem Wechsel vom Formel- zum Verkehrswert, erst nach einer Haltefrist von 5 Jahren steuerfrei. </span></p><p><span>Werden Mitarbeiteraktien, bei denen ein solcher Formelwert vereinbart wurde, innert einer Haltedauer von f\u00fcnf Jahren zum Verkehrswert ver\u00e4ussert, ist ausschliesslich der Mehrwert, der sich aus dem Wechsel der Bewertungsmethode ergibt, steuerbar. Ein sogenannter konjunktureller Mehrwert (bspw. verursacht durch eine allgemeine positive Entwicklung der Wirtschaft) unterliegt nicht der Besteuerung im Rahmen des Erwerbseinkommens, sondern ist gem\u00e4ss Artikel 16 Absatz 3 DBG im Privatverm\u00f6gen steuerfrei. </span></p><p><span>Das SSK KS Nr. 28 empfiehlt, Aktiengesellschaften in der Aufbauphase, i.d.R. auch Startup-Unternehmen, nach dem Substanzwert zu bewerten. Dies f\u00fchrt auch bei der Verm\u00f6genssteuer zu einer sachgerechten Besteuerung. </span></p><p><span>Es trifft zu, dass Startup-Unternehmen \u2013 wie von der Motion\u00e4rin erw\u00e4hnt \u2013 zumindest anf\u00e4nglich selten Gewinne oder grosse Ums\u00e4tze erzielen. Bei einer Ver\u00e4usserung der Mitarbeiteraktien k\u00f6nnen allerdings hohe Erl\u00f6se resultieren, wenn Investoren von grossen zuk\u00fcnftigen Gewinnen ausgehen. Die Differenz zum tiefen Formelwert der Aktien, in dem keine zuk\u00fcnftige Cashflows eingepreist sind, kann in solchen F\u00e4llen zu hohen Steuerabgaben f\u00fchren. Die Besteuerung greift aber nur dann, wenn die Mitarbeitenden ihre Aktien innert kurzer Frist mit Gewinn verkaufen. Diese Regelung, die an den Formelwert bei der Zuteilung ankn\u00fcpft, ist f\u00fcr alle nicht-b\u00f6rsenkotierten Unternehmen gleich. Anpassungen zugunsten einer spezifischen Gruppe von Steuerpflichtigen, wie dies die Motion fordert, k\u00f6nnten zu unerw\u00fcnschten Verzerrungen und Abgrenzungsschwierigkeiten f\u00fchren. </span></p><p><span>Implikationen einer privilegierten Besteuerung w\u00e4ren Ungleichbehandlungen gegen\u00fcber Steuerpflichtigen, die keine Mitarbeiteraktien erhalten sowie gegen\u00fcber Mitarbeitenden, die Mitarbeiteraktien zum h\u00f6heren Verkehrswert erwerben.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1739923200000)\/","SubmittedBy":"Weber C\u00e9line","BusinessStatus":204,"BusinessStatusText":"Zugewiesen an die behandelnde Kommission","BusinessStatusDate":"\/Date(1782206564000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|24|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1782465776210)\/","SubmissionDate":"\/Date(1733097600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5206,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Finanzwesen|Steuer"}}