{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244283,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244283,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244283,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244283,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244283,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244283,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244283,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244283,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244283,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244283,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244283,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244283,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244283,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244283,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244283,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244283,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244283,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20244283,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"24.4283","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Revidierte Saldosteuersatz-Abrechnung. Am Ziel vorbeigeschossen?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Per 1. Januar 2025 treten bekanntlich diverse \u00c4nderungen in der Mehrwertsteuergesetz\u00adgebung in Kraft. Darunter fallen auch mehrere Anpassungen f\u00fcr kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) mit einem Umsatz von bis 5.024 Mio. Franken bzw. einer Steuerlast von max. 108'000 Franken pro Jahr, die schon heute ihre Mehrwertsteuer (MWST) auch nach der Saldosteuersatzmethode und damit einheitlich nach einem branchen\u00fcblichen Saldosteuersatz abrechnen k\u00f6nnen. Die Anwendung eines weiteren Saldosteuersatzes wurde bisher erst dann n\u00f6tig, wenn mit branchen\u00fcblichen Nebent\u00e4tigkeiten die Umsatz\u00adgrenze von 50% bzw. mit nicht branchen\u00fcblichen Aktivit\u00e4ten eine solche von 10% \u00fcberschritten wurde. Neu ist nun aber vorgesehen, dass jede T\u00e4tigkeit, deren Anteil mehr als 10% am steuerbaren Gesamtumsatz ausmacht, nach einem separaten Saldo\u00adsteuersatz abzurechnen ist. Dies bedeutet nichts anderes, als dass neu f\u00fcr jedes KMU theoretisch die Anwendung von bis zu neun, sich teilweise \u00fcberschneidenden Saldo\u00adsteuers\u00e4tzen m\u00f6glich ist; bislang wurden maximal zwei S\u00e4tze bewilligt, wie dies in der Regel auch bei der effektiven Abrechnung der Fall ist!</p><p>&nbsp;</p><p>In diesem Kontext bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>&nbsp;</p><p>1. Wie begr\u00fcndet der Bundesrat den Umstand, dass die vorgesehene Neuregelung der Abrechnung nach Saldosteuers\u00e4tzen zu einer massiven Verkomplizierung f\u00fcr die betroffenen KMU\u2019s f\u00fchren und damit auch dem in den Vernehmlassungsunterlagen formulierten Ziel einer vereinfachten MWST-Abrechnung diametral zuwiderlaufen wird?</p><p>&nbsp;</p><p>2. Wie beurteilt der Bundesrat die Tatsache, dass zwischen der Bekanntgabe der letzten Umsetzungsdetails und der Inkraftsetzung per 1.1.2025 und damit der Umsetzung vor Ort in einzelnen Branchen nurmehr eine Frist von weniger als zwei Monaten besteht?&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>3. Wie sollen die betreffenden KMU\u2019s nach Ansicht des Bundesrates die einzelnen T\u00e4tigkeiten bzw. Umsatzkategorien unterscheiden und verbuchen, wenn gerade in den kleinsten und kleinen Betriebe die entsprechenden Instrumente (z.B. Registrier\u00adkassen) bislang nicht vorhanden sind und folglich die ansonsten neu notwendige, teure Zusatzinvestition gar nicht rechtfertigen?</p><p>&nbsp;</p><p>4. Wie sch\u00e4tzt der Bundesrat die Aussicht f\u00fcr die betroffenen KMU\u2019s ein, trotz der M\u00f6glichkeit der nun leider nicht mehr vereinfachten Saldosteuersatzmethode neu in das Verfahren der effektiven MWST-Abrechnung gedr\u00e4ngt zu werden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>1. Ein Ziel der Teilrevision der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV; SR 641.201) war, die Steuerplanungsm\u00f6glichkeiten der Saldosteuersatzmethode zu vermindern und wieder vermehrt die vereinfachte Steuerabrechnung ins Zentrum zu r\u00fccken. Einige Unternehmen wie beispielsweise Metzgereien oder Sportgesch\u00e4fte mussten bisher einen zweiten, h\u00e4ufig h\u00f6heren Saldosteuersatz erst anwenden, wenn sie mit branchen\u00fcblichen Nebent\u00e4tigkeiten mehr als 50</span><span>&nbsp;</span><span>Prozent ihres Umsatzes erzielten. Die anderen mit Saldosteuers\u00e4tzen abrechnenden Unternehmen hingegen mussten einen zweiten Saldosteuersatz bereits anwenden, wenn sie mehr als 10 Prozent ihres Umsatzes mit einer anderen T\u00e4tigkeit erzielten. Zugunsten der Gleichbehandlung s\u00e4mtlicher mit Saldosteuers\u00e4tzen abrechnenden Unternehmen hat der Bundesrat deshalb diese Mischbranchenregelung aufgehoben. Daf\u00fcr k\u00f6nnen Unternehmen neu mehr als zwei Saldosteuers\u00e4tze anwenden, wenn sie drei oder mehr T\u00e4tigkeiten aus\u00fcben. Die Bestimmung des anwendbaren Saldosteuersatzes wird dadurch vereinfacht. Bisher mussten solche Unternehmen regelm\u00e4ssig verschiedene Szenarien durchrechnen, um die beiden wirtschaftlich g\u00fcnstigsten zul\u00e4ssigen Saldosteuers\u00e4tze zu ermitteln. In der Vernehmlassung stiessen die \u00c4nderungen bei den Saldosteuers\u00e4tzen mehrheitlich auf Zustimmung.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Der Bundesrat hat die \u00c4nderung der MWSTV am 21.</span><span>&nbsp;</span><span>August 2024 und die ESTV die revidierte Verordnung \u00fcber die H\u00f6he der Saldosteuers\u00e4tze nach Branchen und T\u00e4tigkeiten (SR 641.202.62) am 4.</span><span>&nbsp;</span><span>September 2024 auf Anfang 2025 in Kraft gesetzt. Die betroffenen steuerpflichtigen Personen hatten somit rund vier Monate Zeit, um sich auf die definitiven \u00c4nderungen bei den Saldosteuers\u00e4tzen einzustellen. Zudem war f\u00fcr die Unternehmen bereits aufgrund der Vernehmlassung zur \u00c4nderung der MWSTV und der Branchenkonsultation zur Neufestlegung der Saldosteuers\u00e4tze, die beide zwischen Oktober 2023 und Februar 2024 stattfanden, absehbar, was \u00e4ndern w\u00fcrde. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Die Ums\u00e4tze von Leistungen, die unterschiedlichen Saldosteuers\u00e4tzen unterliegen, m\u00fcssen seit jeher separat verbucht werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass sie zum einen mit den richtigen Saldosteuers\u00e4tzen abgerechnet werden und dass zum anderen bemerkt wird, wenn ein Saldosteuersatz wegen Umsatzzunahme neu beantragt werden muss oder ein Saldosteuersatz wegen Umsatzabnahme nicht mehr angewandt werden kann. Viele Unternehmen mussten also schon bisher zwischen mehreren T\u00e4tigkeiten und Saldosteuers\u00e4tzen unterscheiden. Alle Unternehmen mit Bargeld oder Kartenzahlungen im Tagesgesch\u00e4ft m\u00fcssen zudem ein Kassabuch f\u00fchren. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. Die Saldosteuersatzmethode ist freiwillig und kann angewendet werden, wenn sie f\u00fcr das Unternehmen administrativ einfacher ist als die effektive Abrechnungsmethode. Im Einklang mit der Zielsetzung der Teilrevision der Saldosteuersatzmethode werden hingegen weniger Unternehmen als bisher gleichzeitig auch von einer Steuerersparnis profitieren k\u00f6nnen.</span></p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1739318400000)\/","SubmittedBy":"M\u00fcller Damian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1749542088000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1763092532867)\/","SubmissionDate":"\/Date(1733097600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5206,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Steuer"}}