{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244287,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244287,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244287,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244287,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244287,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244287,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244287,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244287,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244287,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244287,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244287,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244287,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244287,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244287,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244287,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244287,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244287,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20244287,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"24.4287","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Kostenwahrheit und Einnahmen der LSVA","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Wie hoch m\u00fcsste die durchschnittliche H\u00f6he der Leistungsabh\u00e4ngigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) im Vergleich zum derzeitigen Stand theoretisch sein, um die externen Kosten des Strassenschwerverkehrs vollst\u00e4ndig zu internalisieren?</li><li>Welche Mehreinnahmen k\u00f6nnten durch eine maximale Ausreizung der LSVA-Tarife im Rahmen des Landverkehrsabkommens (LVA) j\u00e4hrlich generiert werden?</li><li>Wie hoch sch\u00e4tzt der Bundesrat die maximal m\u00f6glichen Zusatzeinnahmen, wenn die LSVA vollst\u00e4ndig der Teuerung seit 2001 angepasst werden w\u00fcrde?</li><li>Wie hoch sch\u00e4tzt der Bundesrat die maximal m\u00f6glichen Zusatzeinnahmen, wenn EURO-VI-Lastwagen bereits ab 2026 in die mittlere Kategorie eingestuft werden w\u00fcrden?</li><li>Wie hoch sch\u00e4tzt der Bundesrat die maximal m\u00f6glichen Zusatzeinnahmen, wenn auch elektrisch betriebene Schwerverkehrsfahrzeuge bereits ab 2028 vollst\u00e4ndig in das LSVA-System integriert werden w\u00fcrden?</li></ol>","ReasonText":"<p>Mit der derzeitigen Ausgestaltung der LSVA wird der gesetzliche Auftrag (SVAG Art. 1 Abs 1.) nicht erf\u00fcllt, namentlich soll der Schwerverkehr mit der LSVA die Wegekosten und Kosten zulasten der Allgemeinheit decken. Der Bericht des Bundesamts f\u00fcr Raumentwicklung (ARE) zu den externen Effekten des Verkehrs (2024) zeigt dies in aller Deutlichkeit auf. Die ungedeckten Kosten des Strassenschwerverkehrs betrugen im Jahr 2021 mindestens 2.3 Milliarden Franken (ohne L\u00e4rmkosten).</p><p>&nbsp;</p><p>Die vollst\u00e4ndige Anpassung der LSVA an die Teuerung seit 2001 w\u00fcrde die Verbilligung der LSVA aufheben, w\u00e4hrend die Abklassierung von EURO-VI-Fahrzeugen sowie die Einbeziehung elektrisch betriebener Schwerverkehrsfahrzeuge notwendige Schritte darstellen, um die Kostenwahrheit und Systemgerechtigkeit zu st\u00e4rken.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Durch eine h\u00f6here Internalisierung der externen Kosten im Strassenverkehr wird zudem die Verlagerung auf die Bahn gest\u00e4rkt. Dies hilft, das Verlagerungsziel sowie die Klimaziele der Schweiz zu erreichen. Mit Blick auf die k\u00fcnftige Verkehrspolitik und die finanzielle Lage des Bundes ist eine ambitionierte Revision der LSVA dringend geboten.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><ol><li><span>Gem\u00e4ss Artikel 7 des Bundesgesetzes \u00fcber eine leistungsabh\u00e4ngige Schwerverkehrsabgabe (SVAG) darf die LSVA die </span><span>ungedeckten Wegekosten des Schwerverkehrs und die Kosten zulasten der Allgemeinheit nicht \u00fcbersteigen</span><span>. F\u00fcr das Jahr 2021 bel\u00e4uft sich der Kostendeckungsgrad des Schwerverkehrs gem\u00e4ss Angaben des Bundesamtes f\u00fcr Raumentwicklung ARE auf 45% (</span><a href=\"https://www.bav.admin.ch/bav/de/home/verkehrsmittel/strassengueterverkehr/lsva.html\"><span><u>Leistungsabh\u00e4ngige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) - BAV</u></span></a><span>), womit die gesetzliche Bedingung erf\u00fcllt ist. Die Berechnung der Kostendeckung ber\u00fccksichtigt nicht nur die externen Kosten f\u00fcr Umwelt, Gesundheit und Unf\u00e4lle, sondern auch die Stauzeitkosten und die Infrastrukturkosten. Die externen Kosten und die Infrastrukturkosten werden von keinem Verkehrsmittel gedeckt, weder vom Schwerverkehr auf der Strasse noch zum Beispiel vom Schieneng\u00fcterverkehr. Um eine Deckung dieser Kosten zu 100% zu erreichen, m\u00fcssten sich die Abgaben des Schwerverkehrs (LSVA, Mineral\u00f6lsteuer usw. \u2013 siehe </span><a href=\"https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/mobilitaet-verkehr/kosten-finanzierung/strasse-langsamverkehr/infrastruktur.html\"><span><u>Strasseninfrastrukturrechnung | Bundesamt f\u00fcr Statistik (admin.ch)</u></span></a><span>) also mehr als verdoppeln, was die Wirtschaft um zus\u00e4tzliche ca. 3 Milliarden Franken belasten w\u00fcrde.</span></li><li><span>Das Landverkehrsabkommen (LVA) sieht einen H\u00f6chstbetrag von 325 Franken zuz\u00fcglich Teuerung vor. F\u00fcr die Aussch\u00f6pfung der gem\u00e4ss LVA zul\u00e4ssigen LSVA-Tarife m\u00fcssen zum einen der gewichtete Durchschnitt der Abgabe und zum anderen die Abgabenh\u00f6he f\u00fcr die teuerste Kategorie maximiert werden. Dies unter Einhaltung der Bestimmungen von Artikel 40 Absatz 2 LVA, gem\u00e4ss welchen der Abgabeunterschied von einer Kategorie zur anderen so gross wie m\u00f6glich sein muss, jedoch 15% des gewichteten Durchschnitts der Abgabe nicht \u00fcbersteigen darf. Sollten die LSVA-Tarife nach Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung vom 27. M\u00e4rz 2024 \u00fcber die Schwerverkehrsabgabe (SVAV) unter diesen Bedingungen erh\u00f6ht werden, w\u00fcrden sich die dadurch erzielten zus\u00e4tzlichen LSVA-Einnahmen auf 68 Millionen Franken pro Jahr belaufen, sofern die Verkehrsmengen unver\u00e4ndert bleiben.</span></li><li><span>Die Anpassung der LSVA-Tarife an die Inflation ist in Artikel 42 Absatz 1 LVA geregelt. Dieser Artikel besagt, dass alle zwei Jahre die in Artikel 40 Absatz 4 LVA festgelegten Abgabeh\u00f6chsts\u00e4tze unter Ber\u00fccksichtigung der in den letzten zwei Jahren in der Schweiz ermittelten Inflationsrate angepasst werden k\u00f6nnen. F\u00fcr den Zeitraum zwischen dem Datum der Unterzeichnung des LVA und dem 31. Dezember 2004 galt zudem eine Sonderregelung, gem\u00e4ss der nur ein Teil der Teuerung anrechenbar gewesen w\u00e4re. </span><br><span>F\u00fcr die Berechnung der Teuerung sind die Daten des Bundesamts f\u00fcr Statistik (BFS) \u00fcber die durchschnittliche Teuerung massgebend. Unter der Annahme, dass die LSVA-Tarife in den Jahren zwischen der Unterzeichnung des LVA und heute jeweils gem\u00e4ss dem in Artikel 42 Absatz 1 LVA festgehaltenen Verfahren an die Inflation angepasst worden w\u00e4ren, h\u00e4tten sich die Mehreinnahmen aus der LSVA auf rund 250 Millionen Franken belaufen. In dieser Sch\u00e4tzung ist die 2012 erfolgte Anpassung der LSVA an die Teuerung ber\u00fccksichtigt. Es besteht gem\u00e4ss LVA keine M\u00f6glichkeit, diese Teuerungsanpassung r\u00fcckwirkend vorzunehmen. Der Bundesrat hat am 29. November 2023 eine Teuerungsanpassung auf Basis der im Zeitraum Juni 2021 bis Juni 2023 verzeichneten Inflation beschlossen. Dies trat mit der \u00c4nderung der Verordnung vom 20. September 2024 \u00fcber die Schwerverkehrsabgabe (AS </span><span><strong>2024</strong></span><span> 522) am 1. Januar 2025 in Kraft. Die n\u00e4chstm\u00f6gliche Gelegenheit f\u00fcr eine Teuerungsanpassung kann sich so nur an der Teuerung im Zeitraum Juni 2023 bis Juni 2025 orientieren.</span></li><li><span>Sollten EURO-VI-Fahrzeuge nach dem beschlossenen Abklassierungsverfahren und unter Einhaltung der tariflichen Bedingungen von Artikel 40 Absatz 4 LVA bereits 2026 in die mittlere Abgabekategorie eingestuft werden, ist f\u00fcr 2026 mit gesch\u00e4tzten Zusatzeinnahmen zwischen 275 und 300 Millionen Franken zu rechnen. Der Betrag erreicht eine solche H\u00f6he, weil gegenw\u00e4rtig mehr als 90% der Transportleistungen im Schwerverkehr von EURO-VI-Fahrzeugen erbracht wird. Dies w\u00fcrde auch bedeuten, dass die g\u00fcnstigste Abgabekategorie der LSVA leer w\u00e4re.</span></li><li><span>Sollten elektrisch angetriebene Schwerverkehrsfahrzeuge schon 2028 vollst\u00e4ndig unter die LSVA-Pflicht unterstellt werden, w\u00e4re f\u00fcr 2028 mit gesch\u00e4tzten Zusatzeinnahmen zwischen 70 und 250 Millionen Franken zu rechnen. Die Spannweite der Angabe ist derart hoch, weil eine hohe Unsicherheit bez\u00fcglich der Verbreitungsgeschwindigkeit der elektrisch angetriebenen Fahrzeuge besteht. Es ist von einer Wechselwirkung zwischen der angedachten Massnahme und den Zusatzeinnahmen auszugehen: M\u00fcsste f\u00fcr elektrisch angetriebene Fahrzeuge schon 2028 der volle LSVA-Tarif bezahlt werden, w\u00e4re davon auszugehen, dass sich diese Fahrzeuge weniger schnell verbreiten, als wenn daf\u00fcr ein sp\u00e4terer Zeitpunkt gew\u00e4hlt w\u00fcrde.</span></li></ol></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1739318400000)\/","SubmittedBy":"Pult Jon","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1742565648000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48|52|66","Category":null,"Modified":"\/Date(1763092965880)\/","SubmissionDate":"\/Date(1733184000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5206,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr|Umwelt|Energie"}}