{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244364,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244364,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244364,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244364,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244364,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244364,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244364,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244364,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244364,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244364,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244364,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244364,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244364,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244364,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244364,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244364,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244364,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20244364,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"24.4364","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Globale Talente unerw\u00fcnscht? Konsequenzen der neuen ETH-Pr\u00fcfkriterien","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Am 24. Oktober 2024 kommunizierte die ETH, dass sie den Zulassungsprozess f\u00fcr den Antritt eines Masterstudiums und eines Doktorats, f\u00fcr die Einladung von G\u00e4st*innen und f\u00fcr die Anstellung von Personal \u00abgenauer regelt\u00bb. Konkret sollen Personen aus knapp 2 Dutzend Herkunftsl\u00e4ndern strengeren Sicherheitskontrollen unterstellt werden. Bei genaueren Betrachtung der Pr\u00fcfkriterien (vgl. Merkblatt Sicherheitspr\u00fcfung Doktorat, Merkblatt Sicherheitspr\u00fcfung Masterbewerbung) wird erkenntlich, dass beispielsweise bei der Bewerbung auf ein Masterstudium bereits die Herkunft aus einem Land der obigen Liste und die Finanzierung aus \u00abbedenklichen Quellen\u00bb oder die Bewerbung auf ein Fachgebiet, welche einem Embargo unterliegt, ausreichen, um nicht zum Studium zugelassen zu werden. Dabei stellt die ETH keine Anforderung an einen konkreten und dringenden Verdacht der Proliferation oder der Spionage \u2013 ebendiese Tatbest\u00e4nde, welche die ETH mit den Sicherheitspr\u00fcfungen verhindern m\u00f6chte.</p><p>&nbsp;</p><p>In diesem Zusammenhang richte ich folgende Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Wie sch\u00e4tzt der Bundesrat die von der ETH festgelegten Kriterien f\u00fcr die Sicherheitspr\u00fcfung zur Zulassung grunds\u00e4tzlich ein? Sind sie aus Sicht des Bundesrats an die richtigen Personen adressiert und ausreichend konkret?</p><p>2. Teilt er die Ansicht, dass die weit gefassten Ausschlusskriterien einen wesentlichen Kreis von Personen beinhalten, welche durch ein Studium, ein Doktorat, eine Anstellung oder einen Auftritt an der ETH kein Sicherheitsrisiko darstellen?</p><p>3. Wie stellen das WBF und der Bundesrat im Sinne von Art. 34a Abs. 1 des ETH-Gesetzes sicher, dass die von der ETH eingef\u00fchrten Sicherheitspr\u00fcfungen den strategischen Ziele und dem Grundauftrag des ETH-Bereichs entsprechen?</p><p>4. Insbesondere: Wie bewertet der Bundesrat die weit gefassten Ausschlusskriterien in Bezug auf das Prinzip der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit sowie die potenzielle strukturelle Benachteiligung von Personen aus L\u00e4ndern des Globalen S\u00fcdens?</p><p>5. Stimmt der Bundesrat zu, dass durch diese Praxis der ETH Talente entgehen werden, von welchen kein Sicherheitsrisiko ausgeht?</p><p>6. Wie beurteilt der Bundesrat letztlich die Selektion der f\u00fcr Sicherheitspr\u00fcfungen relevanten L\u00e4nder?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span><strong>Zu 1. und 6.:</strong></span><span> Seit einigen Jahren hat sich das Thema Knowledge/Research Security zu einer globalen strategischen Herausforderung entwickelt und ist in die Agenda der internationalen Zusammenarbeit im BFI-Bereich eingegangen. Der Schutz von sensiblen Daten und Entwicklungsprozessen, die Verhinderung von unerw\u00fcnschtem Wissenstransfer sowie ein differenziertes Zulassungs- und Anstellungsmanagement gewinnen zunehmend an Bedeutung, um die Integrit\u00e4t der Forschung zu wahren und Innovation zu gew\u00e4hrleisten. Zudem sind die Hochschulen und Forschungsinstitutionen verpflichtet, die gesetzlichen Exportkontroll- und Sanktionsbestimmungen einzuhalten. Als technisch-naturwissenschaftliche Hochschule mit internationalem Renommee ist die ETH Z\u00fcrich besonders exponiert, insbesondere im Bereich von Technologien, die sich auch f\u00fcr den milit\u00e4rischen Einsatz eignen (Dual-Use-G\u00fcter). Mit der Sicherheitspr\u00fcfung setzt die ETH Z\u00fcrich im Rahmen ihrer gesetzlichen Autonomie und unter Wahrung der akademischen Freiheit ihre Verpflichtung um, allf\u00e4lligen Missbrauch entsprechender Technologien vorzubeugen. </span></p><p><span>Die ETH Z\u00fcrich hat die f\u00fcr die Sicherheitspr\u00fcfung relevanten L\u00e4nder auf Basis nationaler und f\u00fcr die Schweiz verpflichtender internationaler Bestimmungen - wie etwa G\u00fcterkontrollgesetzgebung und Embargobeschl\u00fcsse - definiert. Die Pr\u00fcfkriterien beinhalten neben dem Herkunftsland auch die Institution der Vorbildung, die Finanzierung des Studiums, des Doktorats, der Anstellung oder des Aufenthalts sowie das Fachgebiet. Die ETH Z\u00fcrich hat die Kriterien auf ihrer Webseite publiziert. </span></p><p><span><strong>Zu 2., 4. und 5.: </strong></span><span>Die ETH Z\u00fcrich setzt mit den klar definierten und publizierten Pr\u00fcfkriterien geltende Bestimmungen in ihrem spezifischen T\u00e4tigkeits- und Kompetenzbereich um (siehe Antwort 1 und 6).</span><span><strong> </strong></span><span>Die Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit ist dadurch gegeben, dass jede Bewerbung einzeln und differenziert gepr\u00fcft wird. Kein Kriterium f\u00fchrt f\u00fcr sich allein zu einem Ausschluss. Die Frage der Herkunft wird nur bez\u00fcglich der Liste der Embargo- und Risikol\u00e4nder gepr\u00fcft (siehe Antwort auf Fragen 1 und 6). Die ETH Z\u00fcrich ist nach wie vor sehr attraktiv f\u00fcr Studierende und Forschende aus der Schweiz und aus der ganzen Welt.</span></p><p><span><strong>Zu 3.: </strong></span><span>Der Bundesrat f\u00fchrt den ETH-Bereich \u00fcber strategische Ziele. Er erwartet, dass das Bewusstsein f\u00fcr die Thematik \u00abKnowledge Security\u00bb gef\u00f6rdert wird, insbesondere in der Zusammenarbeit mit internationalen und industriellen Partnern.</span></p><p><span>Bereits 2021 haben die Akademien der Wissenschaften Schweiz, der Schweizerische Nationalfonds, swissuniversities und Innosuisse einen Kodex zur wissenschaftlichen Integrit\u00e4t verabschiedet, der auch die internationale Zusammenarbeit behandelt; swissuniversities hat zudem 2022 einen Leitfaden f\u00fcr eine verantwortungsvolle internationale Zusammenarbeit ver\u00f6ffentlicht. Im Rahmen seines Sensibilisierungsprogramms \u00abProphylax\u00bb hat der Nachrichtendienst des Bundes Ende 2022 eine Brosch\u00fcre publiziert, die die Instrumente zur Bek\u00e4mpfung von Spionage und Proliferation im akademischen Bereich beschreibt. Die Schweizerische Hochschulkonferenz hat im November 2024 eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von swissuniversities damit beauftragt, koordinierte Antworten auf die Herausforderungen bez\u00fcglich Wissenssicherheit im Hochschulbereich zu erarbeiten. Parallel dazu und in Konsultation der Arbeitsgruppe von \u00abswissuniversities\u00bb hat der Bund neu die interdepartementale Arbeitsgruppe \u00abIDAG Knowledge Security\u00bb geschaffen. Sie soll den BFI-Akteurinnen und -Akteuren aus aussenpolitischer und juristischer Sicht Beratung und Empfehlungen bereitstellen, die zur Steuerung ihrer internationalen Aktivit\u00e4ten mit sensiblen Staaten ben\u00f6tigt werden.</span></p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1740528000000)\/","SubmittedBy":"Rosenwasser Anna","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1740584063877)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|32|1236","Category":null,"Modified":"\/Date(1763091373170)\/","SubmissionDate":"\/Date(1734307200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5206,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Bildung|Menschenrechte"}}