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Welche Rolle spielt dabei die Schweiz, bzw. die Schweizer Armee? Welche internationalen Sicherheitsverpflichtungen ist das F\u00fcrstentum Liechtenstein eingegangen? Bestehen Vertr\u00e4ge mit \u00d6sterreich, der NATO, der EU oder anderen internationalen Akteuren? W\u00e4re es nicht an der Zeit, das Verh\u00e4ltnis zu Liechtenstein auch auf einer sicherheitspolitischen Ebene zu vertiefen? Sollte nicht zum Beispiel ein \u00dcbereinkommen mit dem F\u00fcrstentum Liechtenstein ausgehandelt werden, damit bei einem Bedrohungsereignis die Schweizer Armee deren Grenze, auf Wunsch und Anfrage des F\u00fcrstentums, analog Zollgrenze, sichern k\u00f6nnte? K\u00f6nnte die Schweiz f\u00fcr ein solches Schutz-Abkommen vom F\u00fcrstentum Liechtenstein Gegenleistungen verlangen? Wenn ja, wie k\u00f6nnten solche Gegenleistungen aussehen? Wenn die Schweiz keine L\u00f6sung mit Liechtenstein findet, k\u00f6nnte allenfalls Liechtenstein mit einem anderen Land oder mit der NATO eine Dienstbarkeit f\u00fcr einen Armeeschutz eingehen. Diese Variante w\u00e4re f\u00fcr die Schweiz suboptimal und es sollten deshalb umgehend Gespr\u00e4che auf Regierungsebene der zwei L\u00e4nder vereinbart werden.&nbsp;</p>","ReasonText":"<p>Angesichts der steigenden geopolitischen Spannungen in Europa erh\u00f6hen alle L\u00e4nder ihre Milit\u00e4rbudgets damit ihre Wehrf\u00e4higkeit und die Verteidigung ihrer Landesgrenzen im Kriegsfall gew\u00e4hreistet werden kann. Mit keinem anderen Land, verbinden uns mehr Vereinbarungen und Dienstbarkeiten, als mit FL. Liechtenstein liegt eingebettet und angrenzend an SG und GR und pflegt seit langer Zeit eine offene Grenze und in sehr vielen Punkten eine enge Zusammenarbeit mit der Schweiz. Die Grenze zu \u00d6sterreich wird f\u00fcr Liechtenstein durch den Schweizer Zoll gesichert und ist mit einem Zollvertrag geregelt. Es stellt sich mit aktueller Sicherheitslage die Frage, wie sch\u00fctzt sich das F\u00fcrstentum bei einer aktiven Bedrohung oder gar einem Kriegsfall? Sicherheitspolitisch arbeitet das F\u00fcrstentum Liechtenstein eng mit der Schweiz zusammen. So wurden beispielsweise auf Anfrage Liechtensteins die Schweizer Armee auch zur Unterst\u00fctzung zu Bew\u00e4ltigung der Corona-Pandemie aufgeboten. Formell besteht jedoch kein \u00dcbereinkommen zur Hilfeleistung. Liechtenstein hat 1868 seine Armee abgeschafft und hat sich in den grossen Kriegen des 20. Jahrhunderts neutral verhalten \u2013 ohne offiziell neutral zu sein.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>Zu sicherheitspolitischen Diskussionen und Absichten des F\u00fcrstentums Liechtenstein \u00e4ussert sich der Bundesrat nicht. Das F\u00fcrstentum Liechtenstein und die Eidgenossenschaft arbeiten in Fragen der grenz\u00fcberschreitenden Sicherheit, insbesondere im Bereich des Bev\u00f6lkerungsschutzes, eng und vielf\u00e4ltig zusammen. Diese Kooperation wurde in der Beantwortung der Interpellation 16.3394 \u00abZusammenarbeit im Sicherheitsbereich mit dem F\u00fcrstentum Liechtenstein\u00bb dargelegt. Sie st\u00fctzt sich auf folgende Grundlagen: Ein bilaterales Abkommen von 2005 regelt gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Ungl\u00fccksf\u00e4llen (SR </span><span><em>0.131.351.4</em></span><span>). In einer Absichtserkl\u00e4rung von 2013 bekr\u00e4ftigten die liechtensteinische Regierung und das VBS ihre Absicht, die Kooperation im sicherheitspolitischen Bereich zu vertiefen, ohne rechtliche Verpflichtungen zu schaffen. Seit 2015 unterst\u00fctzt die Schweizer Armee die trinationalen Bem\u00fchungen zwischen Deutschland, \u00d6sterreich und der Schweiz zur Verbesserung der grenz\u00fcberschreitenden Hilfe bei Katastrophen und Grossschadensereignissen in der Bodenseeregion, an denen sich punktuell auch das F\u00fcrstentum Liechtenstein beteiligt. Seit 2019 besteht ein Verbindungsstab zwischen der Territorialdivision 4 und Liechtenstein. Auf dem Abkommen von 2005 basierte auch die in der Begr\u00fcndung der Interpellation erw\u00e4hnte Anfrage des F\u00fcrstentums Liechtenstein im Jahre 2020 um milit\u00e4rische Unterst\u00fctzung w\u00e4hrend der Corona-Pandemie. Eine Zusammenarbeit oder ein Schutzabkommen zur Verteidigung Liechtensteins im Falle eines bewaffneten Konflikts ist mit den Verpflichtungen des Neutralit\u00e4tsrechts nicht vereinbar, weshalb der Bundesrat keine entsprechenden Abkommen aushandelt.</span></p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1739923200000)\/","SubmittedBy":"Gartmann Walter","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1742566506000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|9","Category":null,"Modified":"\/Date(1763091369677)\/","SubmissionDate":"\/Date(1734480000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5206,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Sicherheitspolitik"}}