{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244431,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244431,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244431,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244431,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244431,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244431,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244431,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244431,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244431,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244431,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244431,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244431,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244431,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244431,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244431,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244431,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244431,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20244431,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"24.4431","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Welche Folgen haben die neuen Aufenthaltsbestimmungen f\u00fcr ukrainische Fl\u00fcchtlinge ab 2027?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Laut 24.7888 zahlt der Bund bald nur noch die H\u00e4lfte der Globalpauschalen f\u00fcr Ukrainerinnen und Ukrainer, der Rest f\u00e4llt in den Rechnungen der Kantone und Gemeinden an.&nbsp;</p><p>1. Warum ist dies so? Wo findet dieses spezielle Vorhaben ihre Rechtsgrundlage?</p><p>Heute gelten die tieferen F\u00fcrsorgeleistungen, n\u00e4mlich Sozialhilfe nach Asyltarifen wie sie auch vorl\u00e4ufig Aufgenommene und Asylbewerber erhalten.&nbsp;</p><p>Mit dem Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung haben die Ukrainer dann Anspruch auf Sozialhilfe nach den Skos-Richtlinien, wie sie auch f\u00fcr Schweizer und andere Ausl\u00e4nder mit ordentlicher Aufenthaltsbewilligung erhalten. Damit haben Ukrainer Anspruch auf h\u00f6here Leistungen auf Kosten der Allgemeinheit.&nbsp;</p><p>2. Sind die h\u00f6heren Sozialhilfeans\u00e4tze im Sinne des Bundes, dies auch in Anbetracht dessen, dass im internationalen Vergleich die Erwerbsquote der Ukrainer hier sehr tief ist und die Schweiz diese zu verbessern bestrebt ist?</p><p>Mit der Umwandlung in eine B-Bewilligung haben sie zudem Anspruch auf eine eigene Wohnung. Damit w\u00fcrde sich die Wohnungsnot noch versch\u00e4rfen.&nbsp;</p><p>3. Ist das im Sinne des Bundes?</p><p>4. Kann der Bund eine Kosteneinsch\u00e4tzung machen, welche Kosten auf den Steuerzahler insgesamt (also Bund, Kantone und Gemeinden) durch diese neue Bewilligungsumwandlung zukommen?</p><p>Mit Erteilung der B-Bewilligung haben die Ukrainer auch freie Wohnsitzwahl und die Gemeinschaft der Ukrainer verteilt sich sodann nicht mehr gleichm\u00e4ssig auf die Gemeinden, sondern kann sich konzentrieren.&nbsp;</p><p>5. Ist das im Sinne des Bundes?</p><p>6. Welche rechtlichen Grundlagen m\u00fcssen ge\u00e4ndert werden, wenn der S-Status mit seinen Konsequenzen nicht nach f\u00fcnf Jahren (und auch nicht sp\u00e4ter) in einer ordentliche Bewilligung umgewandelt werden soll?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>1 und 6. Der Bund verg\u00fctet den Kantonen f\u00fcr schutzbed\u00fcrftige Personen ohne Aufenthaltsbewilligung die Globalpauschalen f\u00fcr die Abgeltung der Sozialhilfekosten w\u00e4hrend l\u00e4ngstens f\u00fcnf Jahren. Nach f\u00fcnf Jahren Aufenthalt haben schutzbed\u00fcrftige Personen nach Artikel 74 Absatz 2 des Asylgesetzes (AsylG; SR 142.31) einen Anspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung, die aber ebenso an die vor\u00fcbergehende Schutzgew\u00e4hrung gebunden ist. Ab diesem Zeitpunkt erhalten die Kantone gest\u00fctzt auf Artikel 88 Abs. 3 AsylG und Artikel 24 Abs. 3 der Asylverordnung 2 \u00fcber Finanzierungsfragen (AsylV 2; SR 142.312) w\u00e4hrend der Dauer von maximal weiteren f\u00fcnf Jahren die H\u00e4lfte der Globalpauschale. Im Sinne einer f\u00f6deralistischen Lastenverteilung hat der Bundesrat bei Einf\u00fchrung des Schutzstatus S auf Gesetzesstufe eine h\u00e4lftige Kostenteilung ab f\u00fcnf Jahren als angemessen beurteilt. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2, 3 und 5. In der Schweiz liegt die Sozialhilfe gem\u00e4ss Artikel 115 der Bundesverfassung (BV; SR 101) grunds\u00e4tzlich in der Kompetenz der Kantone. Der Bund steht im Bereich der Sozialhilfe im Asyl- und Fl\u00fcchtlingsbereich in einem rein subventionsrechtlichen Verh\u00e4ltnis zu den Kantonen. Er verg\u00fctet ihnen die Kosten f\u00fcr die Sozialhilfe mittels Globalpauschalen. Die Kantone sind zust\u00e4ndig f\u00fcr die Bemessung und Ausrichtung der Sozialhilfe im Einzelfall und entscheiden damit auch \u00fcber die Art der Unterbringung. Bereits heute ist eine grosse Anzahl der schutzbed\u00fcrftigen Personen in Wohnungen untergebracht. Die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung an diese Personen wird daher auf die Art der Unterbringung und auf die Situation auf dem Wohnungsmarkt kaum die von der Interpellantin bef\u00fcrchteten Auswirkungen haben. Der Bundesrat erachtet die Gleichstellung von Schutzbed\u00fcrftigen mit einer Aufenthaltsbewilligung in der Sozialhilfe mit den \u00fcbrigen Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern mit einer Aufenthaltsbewilligung als angemessen. Aufgrund der kantonalen Zust\u00e4ndigkeit steht dem Bund gegen\u00fcber den Kantonen im Bereich der Ausgestaltung der Sozialhilfe weder eine Weisungs- noch eine Aufsichtsbefugnis zu. Eine inhaltliche Kontrolle der Entscheide des Kantons erfolgt ausschliesslich \u00fcber die Gerichte. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Steigerung der beruflichen Integration von Personen mit Schutzstatus S ist ein zentrales Ziel des Bundesrats. Damit soll nicht nur die Arbeitsmarktf\u00e4higkeit mit Blick auf eine sp\u00e4tere R\u00fcckkehr erhalten bleiben, sondern auch die Sozialhilfeabh\u00e4ngigkeit reduziert werden. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat am 1. November 2023 das Ziel festgelegt, bis Ende 2024 die Erwerbst\u00e4tigenquote von Personen mit Schutzstatus S auf 40% und bis Ende 2025 auf 45% zu erh\u00f6hen. Ende Dezember 2024 lag die Erwerbst\u00e4tigenquote von Personen mit Schutzstatus S bei rund 29%. Bei Schutzsuchenden, welche in den ersten drei Monaten nach Ausbruch des Krieges in der Ukraine eingereist sind, lag dieser Wert bei rund 38%. Um die Erwerbst\u00e4tigenquote von Personen mit Schutzstatus S weiter zu steigern, hat der Bundesrat am 8. Mai 2024 ein B\u00fcndel an Massnahmen beschlossen. Das EJPD wird dem Bundesrat im Mai 2025 \u00fcber den Stand der Arbeiten Bericht erstatten und bei Bedarf weitere Massnahmen zur Erh\u00f6hung der Erwerbst\u00e4tigenquote vorschlagen. Dar\u00fcber hinaus beschloss der Bundesrat am 20. September 2024 Gesetzes\u00e4nderungen zur F\u00f6rderung der beruflichen Integration, zum Beispiel mit dem Wechsel der Arbeitsbewilligung in eine Meldung bei den zust\u00e4ndigen kantonalen Beh\u00f6rden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. Wie in der Antwort des Bundesrates auf das Postulat Knutti 24.3744 \u00abVolle Kostentransparenz im Asylbereich\u00bb ausgef\u00fchrt, existiert in der Schweiz keine Vollkostenrechnung f\u00fcr alle drei Staatsebenen. Entsprechend kennt der Bund nur seine eigenen Kosten. Diese sind in der Staatsrechnung des Staatssekretariats f\u00fcr Migration ausgewiesen, welche Angaben zu den Kosten der Bundesasylzentren sowie der Sozialhilfe f\u00fcr Asylsuchende, vorl\u00e4ufig Aufgenommene, schutzbed\u00fcrftige Personen ohne Aufenthaltsbewilligung und Fl\u00fcchtlinge enth\u00e4lt.</span></p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1739923200000)\/","SubmittedBy":"Steinemann Barbara","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1739982695593)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|2811|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1763091644503)\/","SubmissionDate":"\/Date(1734480000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5206,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Migration|Sozialer Schutz"}}