{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244455,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244455,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244455,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244455,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244455,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244455,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244455,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244455,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244455,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244455,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244455,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244455,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244455,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244455,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244455,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244455,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244455,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20244455,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"24.4455","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Studie des EBG und SECO zur sexuellen Bel\u00e4stigung am Arbeitsplatz. Ist die Zeit endlich reif f\u00fcr eine Erleichterung der zivilrechtlichen Ahndung von sexueller Bel\u00e4stigung?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Ist der Bundesrat nach wie vor der Ansicht, dass eine Aufnahme der sexuellen Bel\u00e4stigung in Art. 6 GlG den entsprechenden Nachweis vor Gericht erleichtern w\u00fcrde?</p><p>2. Welche Erfahrungen mit der Beweislasterleichterung aus anderen L\u00e4ndern sind dem Bundesrat bekannt?</p><p>3. Ist der Bundesrat der Auffassung, dass eine Aufnahme der sexuellen Bel\u00e4stigung in Art. 6 GlG zur Situation f\u00fchren w\u00fcrde, dass der Befreiungsnachweis f\u00fcr Arbeitgeber unzul\u00e4ssig erschwert w\u00fcrde?</p><p>4. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass sich eine Aufnahme der sexuellen Bel\u00e4stigung in Art. 6 GlG mit der Unschuldsvermutung und der in Art. 8 ZGB verankerten Grundregel der Beweislastverteilung vereinbaren liesse? Sieht der Bundesrat eine M\u00f6glichkeit den diesbez\u00fcglichen Bedenken mittels einer Unterscheidung von verschiedenen Schweregraden oder einer anderen Differenzierung des Tatbestandes Rechnung zu tragen?</p>","ReasonText":"<p>Nach Art. 8 ZGB hat derjenige oder diejenigen eine Tatsache zu beweisen, aus der er oder sie bestimmte Rechte ableiten will. Das Gleichstellungsgesetz sieht in Art. 6 eine Beweislasterleichterung f\u00fcr eine Reihe von Diskriminierungstatbest\u00e4nden vor. Der Tatbestand der sexuellen Bel\u00e4stigung f\u00e4llt allerdings nach aktueller Gerichtspraxis nicht darunter. Eine Studie der Universit\u00e4t Genf im Auftrag des EBG zeigt, dass zwischen 2004 und 2015 35 F\u00e4lle von vermuteter sexueller Bel\u00e4stigung gem\u00e4ss GlG vor kantonalen Gerichten verhandelt wurden. In 21 von 35 F\u00e4llen gelang es der klagenden Arbeitnehmerpartei nicht, die sexuelle Bel\u00e4stigung nachzuweisen, was zu einer Abweisung der Klage f\u00fchrte. Der Bundesrat schreibt, dass eine Ausdehnung der Erleichterung nach Art. 6 GlG \"den entsprechenden Nachweis vor Gericht vereinfachen k\u00f6nne\" (Bericht zum Postulat 18.048). Der Bundesrat hatte bereits 1993 eine entsprechende Regelung vorgeschlagen. Das Parlament hat dies mit Verweis auf Bedenken bez\u00fcglich der Garantie der Unschuldsvermutung und einem bef\u00fcrchteten, unzul\u00e4ssig erschwerten Befreiungsnachweis f\u00fcr Arbeitgeber aber verworfen und diese Haltung letztmals im Rahmen der Behandlung einer Standesinitiative des Kantons Waadt best\u00e4tigt (20.340). Eine neue Studie des EBG und des Seco zeigt nun aber, dass nach wie vor \u00fcber die H\u00e4lfte der Lohnabh\u00e4ngigen im Laufe des Erwerbslebens sexistisches oder sexuelles Verhalten am Arbeitsplatz erlebt. Das Problem ist also in keiner Weise gel\u00f6st.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>1. Die neue \u00abStudie zu sexueller Bel\u00e4stigung am Arbeitsplatz in der Schweiz\u00bb vom Dezember 2024, herausgegeben vom EBG und vom SECO, zeigt, dass sexuelle Bel\u00e4stigung am Arbeitsplatz in der Schweiz trotz Pr\u00e4ventionsmassnahmen ein weit verbreitetes Problem ist. Sie enth\u00e4lt deshalb Empfehlungen f\u00fcr eine zielgerichtete Pr\u00e4ventions- und Interventionsarbeit, darunter auch die Pr\u00fcfung der Erleichterung der Beweislast bei sexueller Bel\u00e4stigung am Arbeitsplatz. Eine Beweislasterleichterung w\u00fcrde den Nachweis vor Gericht tats\u00e4chlich vereinfachen, da die betroffene Person eine Diskriminierung durch sexuelle Bel\u00e4stigung nur glaubhaft machen und nicht beweisen m\u00fcsste. Das bedeutet, dass Tatsachen angef\u00fchrt werden m\u00fcssen, die eine Diskriminierung durch sexuelle Bel\u00e4stigung als wahrscheinlich erscheinen lassen. Dennoch hat das Parlament sich wiederholt gegen die Aufnahme der sexuellen Bel\u00e4stigung in Artikel 6 Gleichstellungsgesetz (GlG; SR 151.1) ausgesprochen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Es wurde bisher keine Studie zu Erfahrungen mit der Beweislasterleichterung in F\u00e4llen von sexueller Bel\u00e4stigung in anderen Staaten in Auftrag gegeben. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Aus rechtlicher Sicht ist es m\u00f6glich, die Beweislasterleichterung von Artikel 6 GlG auch auf F\u00e4lle von sexueller Bel\u00e4stigung am Arbeitsplatz auszudehnen. Dies h\u00e4tte keine Erschwerung des Entlastungsbeweises f\u00fcr Arbeitgebende zur Folge. Die Arbeitgebenden m\u00fcssten nach wie vor beweisen, dass sie die ihnen zumutbaren, geeigneten Massnahmen zur Verh\u00fctung und Bek\u00e4mpfung von sexueller Bel\u00e4stigung am Arbeitsplatz getroffen haben.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. Bei Verfahren gest\u00fctzt auf das Gleichstellungsgesetz kommt die Unschuldsvermutung nicht zur Anwendung, da es sich nicht um ein Strafverfahren handelt. Eine Beweislasterleichterung im Gleichstellungsgesetz w\u00fcrde als Spezialbestimmung der allgemeinen Beweislastregel von Artikel 8 ZGB (SR 210) vorgehen. Eine Unterscheidung nach verschiedenen \u00abSchweregraden\u00bb der Formen von sexueller Bel\u00e4stigung w\u00e4re rechtlich kaum fassbar.</span></p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1739923200000)\/","SubmittedBy":"Wermuth C\u00e9dric","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1739983329377)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|28|44|1211|1236","Category":null,"Modified":"\/Date(1763091371597)\/","SubmissionDate":"\/Date(1734566400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5206,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Soziale Fragen|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Zivilrecht|Menschenrechte"}}