{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244465,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244465,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244465,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244465,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244465,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244465,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244465,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244465,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244465,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244465,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244465,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244465,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244465,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244465,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244465,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244465,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244465,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20244465,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"24.4465","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Nutztiere, die von Tierheimen, Auffangstationen und Privatpersonen adoptiert werden. Status \"Heimtier\" zulassen, sofern sie nicht mehr der Lebensmittelproduktion dienen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit einer \u00c4nderung der Tierschutzverordnung oder anderen Massnahmen zu erm\u00f6glichen, dass Nutztiere, die von Privatpersonen, Tierheimen oder Auffangstationen adoptiert werden, den Status eines Heimtieres erlangen k\u00f6nnen, so wie es f\u00fcr Pferde derzeit bereits m\u00f6glich ist. Dabei soll insbesondere sichergestellt werden, dass dieser Status nur Tieren gew\u00e4hrt werden kann, die endg\u00fcltig nicht mehr der Lebensmittelproduktion dienen, damit die geltenden Bestimmungen f\u00fcr den Konsum tierischer Erzeugnisse  eingehalten werden.</p>","ReasonText":"<p>Viele Tierheime und Privatpersonen adoptieren heute Nutztiere (Rinder, Schafe, Ziegen, Gefl\u00fcgel usw.), die nicht mehr der Lebensmittelproduktion dienen. Diese Tiere verlassen die Lebensmittelkette. Sie werden nicht mehr f\u00fcr die Produktion von Fleisch oder Milch gehalten und deshalb von ihren Besitzerinnen und Besitzern als Heimtiere betrachtet. Diese Situation betrifft nur wenige Tiere und Einrichtungen. Nichtsdestotrotz haben wir es mit einer Gesetzesl\u00fccke zu tun, die eine angemessene Behandlung der betroffenen Tiere verunm\u00f6glicht.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Weiter w\u00fcrden sich mit einer solchen Verordnungs\u00e4nderung bei den erw\u00e4hnten Tieren die B\u00fcrokratie und der Aufwand f\u00fcr die Einhaltung des Gesetzes reduzieren, da die aufwendigen Kontrollen f\u00fcr Tiere, die der Lebensmittelproduktion dienen, wegfallen w\u00fcrden. Auf der Website des Bundes (--&gt; Bundesamt f\u00fcr Lebensmittelsicherheit und Veterin\u00e4rwesen) heisst es: \u00ab<i>Equiden, die als Hobbytiere gehalten werden, haben nach Tierschutzverordnung zwar den Stellenwert eines Heimtieres (...). Sind solche Equiden in der Datenbank als Heimtiere aufgef\u00fchrt, k\u00f6nnen sie mit einer breiten Palette von Medikamenten behandelt werden, und es ist nicht notwendig, ein Behandlungsprotokoll zu f\u00fchren.</i>\u00bb</p><p>&nbsp;</p><p>Derzeit gelten die eingangs erw\u00e4hnten Tiere rechtlich gesehen weiterhin als Nutztiere, was mehrere Probleme mit sich bringt, insbesondere die Folgenden:</p><p>&nbsp;</p><ol style=\"list-style-type:decimal;\"><li>Veterin\u00e4rkontrollen werden in solchen F\u00e4llen nach Kriterien durchgef\u00fchrt, die f\u00fcr Tiere aufgestellt wurden, die der Lebensmittelproduktion dienen. Diese Kriterien sind ausserhalb der Nutztierhaltung ungeeignet.</li><li>Tier\u00e4rztinnen und Tier\u00e4rzte d\u00fcrfen bestimmte wirkungsvolle Medikamente nicht verschreiben, da das Fleisch oder die Milch f\u00fcr den menschlichen Verzehr unbrauchbar wird. Die Tiere dienen jedoch nicht der Lebensmittelproduktion.</li><li>Laut den geltenden Bestimmungen m\u00fcssen die Ohrmarken beibehalten werden m\u00fcssen, um die R\u00fcckverfolgbarkeit des Fleisches zu gew\u00e4hrleisten, obwohl die Tiere nicht zum Schlachten bestimmt sind.</li><li>Tier\u00e4rztinnen und Tier\u00e4rzte sind f\u00fcr solche Tiere, die nicht mehr der Lebensmittelproduktion dienen, nicht spezifisch ausgebildet. </li></ol><p>Zur L\u00f6sung dieser Probleme soll Tieren auf Antrag ihrer Besitzerin oder ihres Besitzers in Anlehnung an die Bestimmungen f\u00fcr Pferde der Status eines Heimtieres gew\u00e4hrt werden k\u00f6nnen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Folgende Bestimmungen k\u00f6nnten vorgesehen werden:</p><p>&nbsp;</p><ul><li>Der unwiderrufliche Ausschluss der erw\u00e4hnten Tiere aus der Lebensmittelkette, um \u2012 gleich wie bei den Pferden \u2012 Gesundheitsrisiken zu vermeiden, weil den Tieren Medikamente verschrieben werden, die f\u00fcr Nutztiere nicht zugelassen sind.</li><li>Die Berechtigung, Medikamente oder Behandlungen unabh\u00e4ngig von den geltenden rechtlichen Einschr\u00e4nkungen f\u00fcr Tiere, die der Lebensmittelproduktion dienen, zu verschreiben.</li><li>Der Ersatz von Ohrmarken durch Mikrochips.</li><li>Die Einf\u00fchrung angepasster und geeigneter Kriterien f\u00fcr Veterin\u00e4rkontrollen bei Tieren, die nicht mehr der Lebensmittelproduktion dienen.</li><li>Die Aufnahme von Modulen in der tier\u00e4rztlichen Ausbildung zur Gesundheit und zum Schutz solcher Tiere, die nicht mehr der Lebensmittelproduktion dienen.</li></ul>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>Der Kern der in der Motion angesprochenen Problematik ist nicht so sehr der Status der Tiere (Nutztier oder Haus- bzw. Heimtier), sondern die Tatsache, dass Tiere von Personen gehalten werden, die ihr Wohlergehen gew\u00e4hrleisten. Alle Tiere m\u00fcssen den gleichen Schutz und die gleiche Behandlung geniessen, die f\u00fcr sie geeignet sind. Es ist letztlich die Tierart, welche die Schutz- und Haltungskriterien definiert, und nicht der Status. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Begriffe \u00abNutztier\u00bb und \u00abHeimtier\u00bb sind in Art. 3 Abs. 1 Bst. a und b der Tierarzneimittelverordnung (TAMV; SR 812.212.27) definiert. Als </span><span><em>Nutztiere</em></span><span> gelten Tiere von Arten, die nach der Lebensmittelgesetzgebung zur Lebensmittelgewinnung oder nach der Tierseuchengesetzgebung zur Futtermittelproduktion verwendet werden d\u00fcrfen, sowie Bienen. Als </span><span><em>Heimtiere</em></span><span> gelten hingegen Tiere von Arten, die nicht f\u00fcr die Lebensmittelgewinnung oder Futtermittelproduktion zugelassen sind, sowie Tiere der abschliessenden Liste von Arten der TAMV, wenn sie nicht der Lebensmittelgewinnung oder Futtermittelproduktion dienen, sondern aus Interesse am Tier oder als Gef\u00e4hrte im Haushalt gehalten werden</span><span><em>.</em></span><span> </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Umsiedlung eines Nutztieres aus einem landwirtschaftlichen Betrieb in eine private Tierhaltung \u00e4ndert nichts an den Pflichten betreffend Registrierung und Tierverkehrskontrolle. Diese dienen nicht nur der Lebensmittelsicherheit, sondern auch der Tierseuchenbek\u00e4mpfung. Gem\u00e4ss Art. 7 und 18</span><span><em>a</em></span><span> der Tierseuchenverordung (TSV; SR 916.401) m\u00fcssen alle Tierhaltungen mit Klauentieren, Equiden, Hausgefl\u00fcgel oder Bienen registriert werden, unabh\u00e4ngig des Status als Nutz- oder Heimtier. Dasselbe gilt gem\u00e4ss Art. 14 und 15</span><span><em>e</em></span><span> der TSV bez\u00fcglich der Bestimmungen zur Tierverkehrskontrolle, denn auch Tiere, die nicht mehr der Lebensmittelproduktion dienen, k\u00f6nnen an Seuchen erkranken und zur Seuchenverbreitung beitragen. Daher ist es wichtig, dass Tiere im Seuchenfall schnell identifiziert und lokalisiert werden k\u00f6nnen \u2013 nicht nur in einem landwirtschaftlichen Betrieb, sondern auch in einem \u00abGnadenhof\u00bb. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Auch in Tierhaltungen, die als \u00abGnadenh\u00f6fe\u00bb gef\u00fchrt werden, k\u00f6nnen Verst\u00f6sse gegen die Tierschutzgesetzgebung vorkommen. Diese Risiken betreffend Tiergesundheit und Tierschutz rechtfertigen auch in \u00abGnadenh\u00f6fen\u00bb beh\u00f6rdliche Kontrollen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Verschreibung von Tierarzneimitteln an Nutztiere unterliegt bestimmten Einschr\u00e4nkungen, die durch Aspekte der Lebensmittelsicherheit begr\u00fcndet sind. Einige Wirkstoffe, die f\u00fcr Heimtiere zugelassen sind, d\u00fcrfen nicht an Nutztiere verabreicht werden. Die medizinische Versorgung ist jedoch auch bei Nutztieren gew\u00e4hrleistet. Dies unabh\u00e4ngig davon, ob sie in einem landwirtschaftlichen Betrieb oder auf einem sogenannten \u00abGnaden-hof\u00bb leben, wo sie bis zu ihrem nat\u00fcrlichen Lebensende bleiben und weder zur Fleischgewinnung geschlachtet noch ihre Produkte (Milch oder Eier) konsumiert werden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Wie die Motion\u00e4rin schreibt, sind nur eine kleine Anzahl Betriebe und Tiere betroffen. Die Einf\u00fchrung des in der Motion vorgeschlagenen neuen Systems w\u00e4re mit einem grossen Aufwand verbunden. Unter anderem m\u00fcssten Informationssysteme wie die Tierverkehrsdatenbank (TVD) f\u00fcr eine Vielzahl von Tierarten angepasst und ein Parallelsystem f\u00fcr Betriebskontrollen aufgebaut werden. Diesen Aufwand erachtet der Bundesrat als administrativ und finanziell unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1739923200000)\/","SubmittedBy":"Vara C\u00e9line","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1782747120000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1782898790160)\/","SubmissionDate":"\/Date(1734566400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5206,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Landwirtschaft"}}