{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244492,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244492,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244492,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244492,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244492,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244492,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244492,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244492,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244492,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244492,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244492,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244492,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244492,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244492,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244492,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244492,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244492,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20244492,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"24.4492","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"F\u00fcr den Schutz werdender M\u00fctter und ihrer ungeborenen Kinder gegen Ende der Schwangerschaft","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem ein vorgeburtlicher Mutterschaftsurlaub von drei Wochen eingef\u00fchrt wird, welcher \u00fcber die Erwerbsersatzordnung finanziert wird. Der Mutterschaftsurlaub nach der Niederkunft darf dadurch nicht angetastet werden.</p>","ReasonText":"<p>Laut dem Bericht in Erf\u00fcllung des Postulats 15.3793 m\u00fcssen 80&nbsp;Prozent der schwangeren Frauen ihre Erwerbst\u00e4tigkeit w\u00e4hrend der Schwangerschaft unterbrechen. In den letzten zwei Wochen vor der Geburt sind 70 Prozent der Frauen krankgeschrieben. Nur jede sechste Frau arbeitet bis zur Geburt.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Waadtl\u00e4nder Hochschule f\u00fcr Gesundheit HESAV (Teil der HES-SO) und das Universit\u00e4tszentrum f\u00fcr Allgemeinmedizin und \u00f6ffentliche Gesundheit Unisant\u00e9 in Lausanne haben eine vom Schweizerischen Nationalfonds gef\u00f6rderte Studie \u00fcber den Mutterschutz am Arbeitsplatz (\u00abProtection de la maternit\u00e9 au travail: pratiques, obstacles, ressources\u00bb, 2017\u20122020) durchgef\u00fchrt und darin L\u00fccken beim Schutz von schwangeren Arbeitnehmerinnen zutage gef\u00f6rdert. Diese L\u00fccken sind nicht nur f\u00fcr die Gesundheit der schwangeren Arbeitnehmerinnen und ihrer ungeborenen Kinder nachteilig, sondern auch f\u00fcr den Betrieb der Unternehmen.</p><p>&nbsp;</p><ol style=\"list-style-type:decimal;\"><li>Die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und ihrer Kinder ist gef\u00e4hrdet.</li><li>Es kommt zu einem Anstieg der krankheitsbedingten Abwesenheiten und der Taggeldpr\u00e4mien sowie zu Organisationsproblemen innerhalb der Unternehmen infolge der Abwesenheiten.</li><li>Dies kann die R\u00fcckkehr von Frauen in den Beruf behindern, zu Diskriminierung f\u00fchren und einen Verlust von Kompetenzen innerhalb der Unternehmen zur Folge haben.</li></ol><p>In seiner Stellungnahme zur Motion 21.3155 spricht sich der Bundesrat aus zwei Gr\u00fcnden gegen einen vorgeburtlichen Mutterschaftsurlaub aus: einerseits aufgrund der Coronakrise, welche eine Belastung f\u00fcr Arbeitgeber und Arbeitnehmende darstellte, und andererseits aufgrund der Kosten einer solchen Massnahme, welche sich gem\u00e4ss Bundesrat auf 200 Millionen Franken belaufen w\u00fcrden. Da sich die Wirtschaft hervorragend erholt hat, ist das erste Argument heute entkr\u00e4ftet. Was die Kosten anbelangt, w\u00fcrde eine umfassendere Analyse der wirtschaftlichen Auswirkungen der derzeitigen L\u00fccken beim Schutz wohl eher f\u00fcr eine Einf\u00fchrung eines vorgeburtlichen Mutterschaftsurlaubs sprechen.</p><p>&nbsp;</p><p>Damit werdende M\u00fctter und ihre ungeborenen Kinder besser gesch\u00fctzt werden und gleichzeitig jedes Unternehmen, unabh\u00e4ngig von seiner Gr\u00f6sse und T\u00e4tigkeit, seinen schwangeren Mitarbeiterinnen sichere Bedingungen bieten und gut ausgebildete Arbeitskr\u00e4fte halten kann, w\u00e4hrend die Gesundheit aller Mitarbeitenden am Arbeitsplatz gef\u00f6rdert wird, fordern wir einen dreiw\u00f6chigen Mutterschaftsurlaub vor dem Geburtstermin als Erg\u00e4nzung zum Gesundheitsschutz w\u00e4hrend der gesamten Schwangerschaft.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>Der Bundesrat hat sich bereits in seinem Bericht in Erf\u00fcllung des Postulats Maury Pasquier zum Vorschlag eines vorgeburtlichen Mutterschaftsurlaubs ge\u00e4ussert (15.3793 \u00abMutterschaftsurlaub. Arbeitsunterbr\u00fcche vor dem Geburtstermin\u00bb). Dabei st\u00fctzte er sich auf den Forschungsbericht \u00abErwerbsunterbr\u00fcche vor der Geburt\u00bb des B\u00fcros f\u00fcr arbeits- und sozialpolitische Studien BASS (Bericht von 2017, verf\u00fcgbar unter: www.bsv.admin.ch &gt; Publikationen &amp; Services &gt; Forschung und Evaluation &gt; Forschungspublikationen). Sp\u00e4ter nahm er auch im Rahmen der Motionen Baume-Schneider (21.3283 \u00abMutterschutz vor der Niederkunft\u00bb) sowie Wasserfallen Flavia (21.3155 \u00abMutterschutz vor der Niederkunft\u00bb) Stellung, die auf den Bundesratsbericht folgten und vom Parlament abgelehnt wurden. Die im Rahmen des oben genannten Forschungsberichts durchgef\u00fchrte Analyse kommt zum Schluss, dass Erwerbsunterbr\u00fcche aufgrund von Schwangerschaft bereits ausreichend abgedeckt sind. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Kann eine schwangere Arbeitnehmerin aus gesundheitlichen Gr\u00fcnden nicht mehr arbeiten, so ist heute der Arbeitgeber, entsprechend der Dauer des Arbeitsverh\u00e4ltnisses, zur Lohnfortzahlung verpflichtet (Art.</span><span>&nbsp;</span><span>324</span><span><em>a</em></span><span> Abs.</span><span>&nbsp;</span><span>1 und 3 Obligationenrecht [OR, SR</span><span>&nbsp;</span><span><em>220</em></span><span>]; Art.</span><span>&nbsp;</span><span>35 Abs.</span><span>&nbsp;</span><span>3 Arbeitsgesetz [ArG; SR</span><span>&nbsp;</span><span><em>822.11</em></span><span>]). Die Dauer der Lohnfortzahlung h\u00e4ngt in der Regel von der Anzahl Dienstjahre beim Arbeitgeber ab. Viele Betriebe schliessen um \u00dcbrigen eine private Krankentaggeldversicherung ab. Die unterstellten Mitarbeitenden sind dann in der Regel w\u00e4hrend h\u00f6chstens 720</span><span>&nbsp;</span><span>Tagen gegen Einkommensausf\u00e4lle bei Krankheit versichert, wobei mindestens 80</span><span>&nbsp;</span><span>Prozent des Lohnes verg\u00fctet werden. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Knapp 95</span><span>&nbsp;</span><span>Prozent der im Rahmen des Forschungsberichts befragten Frauen erhalten w\u00e4hrend der gesundheitsbedingten Arbeitsunf\u00e4higkeit zwischen 80 und 100</span><span>&nbsp;</span><span>Prozent ihres Lohnes. 67</span><span>&nbsp;</span><span>Prozent davon erhalten den vollen Lohn ausbezahlt. Gem\u00e4ss Forschungsbericht erhalten nur 1 Prozent der betroffenen Frauen bei Absenz aus gesundheitlichen Gr\u00fcnden, 3</span><span>&nbsp;</span><span>Prozent bei Absenz infolge Besch\u00e4ftigungsverbots und 0 Prozent bei Absenz auf blosse Anzeige hin weniger als 80</span><span>&nbsp;</span><span>Prozent des Lohnes. Keinen Lohn erhalten 4</span><span>&nbsp;</span><span>Prozent bei Absenz aus gesundheitlichen Gr\u00fcnden, 7</span><span>&nbsp;</span><span>Prozent bei Absenz infolge Besch\u00e4ftigungsverbots und 6</span><span>&nbsp;</span><span>Prozent bei Absenz auf blosse Anzeige hin. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Einf\u00fchrung eines vorgeburtlichen Mutterschaftsurlaubs w\u00fcrde auch die Arbeitgebenden betreffen; einerseits h\u00e4tten sie dadurch mehr Planungssicherheit und ein geringeres finanzielles Risiko, da sie von der Verpflichtung befreit w\u00fcrden, den Lohn w\u00e4hrend dieser Zeit weiterzuzahlen. Andererseits w\u00fcrde eine l\u00e4ngere Abwesenheit die unternehmensinterne Arbeitsorganisation erschweren. Die Mehrheit der befragten M\u00fctter bef\u00fcrwortet einen vorgeburtlichen Mutterschaftsurlaub, aber nicht aus finanziellen, sondern aus organisatorischen Gr\u00fcnden. Sie w\u00fcrden es jedoch vorziehen, die zus\u00e4tzlich gew\u00e4hrten Wochen nach statt vor der Geburt zu beziehen. Im Ergebnis h\u00e4tte der vorgeschlagene vorgeburtliche Urlaub einzig die Wirkung, bereits gedeckte Kosten zu ersetzen, ohne dass hierf\u00fcr ein Bedarf nachgewiesen ist. Durch den vorgeburtlichen Urlaub w\u00fcrde sich die Situation f\u00fcr die allermeisten Frauen nicht verbessern und f\u00fcr jene, die derzeit den vollen Lohn erhalten, allenfalls sogar verschlechtern. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Sch\u00e4tzungen zufolge w\u00fcrde die Einf\u00fchrung eines dreiw\u00f6chigen vorgeburtlichen Urlaubs f\u00fcr die EO zus\u00e4tzliche Kosten von rund 200 Millionen Franken pro Jahr verursachen (gem\u00e4ss Kosten von 2023). Dar\u00fcber hinaus erarbeitet der Bundesrat derzeit in Erf\u00fcllung verschiedener parlamentarischer Auftr\u00e4ge eine Botschaft und den Gesetzesentwurf zu weiteren Angleichungen der EO (Vereinheitlichung der Betriebszulage und der Kinderzulage, Verl\u00e4ngerung der Mutterschaftsentsch\u00e4digung bei einem mindestens zweiw\u00f6chigen Spitalaufenthalt der Mutter nach der Geburt, Betreuungsentsch\u00e4digung bei Spitalaufenthalt des Kindes). W\u00fcrde ein vorgeburtlicher Urlaub eingef\u00fchrt, m\u00fcsste analysiert werden, ob der derzeitige Beitragssatz von 0,5</span><span>&nbsp;</span><span>Prozent mit Blick auf die laufende Revision beibehalten werden k\u00f6nnte.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1739923200000)\/","SubmittedBy":"Gr\u00fcne Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1777451536000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|44|2836|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1777537952263)\/","SubmissionDate":"\/Date(1734566400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5206,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Sozialer Schutz|Gesundheit"}}