{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244493,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244493,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244493,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244493,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244493,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244493,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244493,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244493,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244493,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244493,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244493,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244493,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244493,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244493,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244493,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244493,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244493,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20244493,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"24.4493","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Keine Amtszeitbeschr\u00e4nkungen in Leitungsorganen von Dachverb\u00e4nden und Sportorganisationen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 72d Absatz 1 Buchstabe b Ziffer 4 der Verordnung \u00fcber die F\u00f6rderung von Sport und Bewegung zu streichen sowie alle notwendigen gesetzlichen Bestimmungen dahingehend anzupassen, damit die Amtszeit keine relevante Bedingung mehr f\u00fcr die Zusammensetzung der Leitungsorgane von Dachverb\u00e4nden und Sportorganisationen ist.</p>","ReasonText":"<p>Die Amtszeiten durch gesetzliche Vorgaben oder Regularien zu begrenzen, erweist sich f\u00fcr das Schweizer Sportwesen als nicht zielf\u00fchrend.</p><p>Die praktische Arbeit in den Sportverb\u00e4nden zeigt, dass der Erfolg massgeblich von engagierten und erfahrenen Personen abh\u00e4ngt, die oft \u00fcber viele Jahre hinweg wertvolle Expertise und Kontinuit\u00e4t einbringen. Gerade in einem Bereich, der stark von ehrenamtlichem Einsatz gepr\u00e4gt ist, sollte man froh sein \u00fcber jede Person, die bereit ist, Verantwortung zu \u00fcbernehmen und ihre Zeit f\u00fcr das Wohl des Sports einzusetzen \u2013 unabh\u00e4ngig davon, wie lange sie bereits im Amt ist.</p><p>Anstatt die Kompetenz und das Engagement dieser Menschen zu w\u00fcrdigen, w\u00fcrden starre Amtszeitbeschr\u00e4nkungen dazu f\u00fchren, dass wertvolle Ressourcen verloren gehen. Erfahrung und Netzwerke, die sich \u00fcber Jahre hinweg entwickelt haben, k\u00f6nnen nicht einfach ersetzt werden. Eine solche Einschr\u00e4nkung k\u00f6nnte zudem die Bereitschaft, \u00fcberhaupt ein Amt zu \u00fcbernehmen, verringern, da m\u00f6gliche Nachfolger oft nicht in ausreichender Zahl zur Verf\u00fcgung stehen.</p><p>Die Verpflichtung zur Einf\u00fchrung solcher Vorgaben greift zudem in unverh\u00e4ltnism\u00e4ssiger Weise in die Autonomie der Vereine und Verb\u00e4nde ein. Sie beschneidet deren M\u00f6glichkeit, selbst zu entscheiden, wer am besten geeignet ist, eine Funktion auszu\u00fcben. Den Verb\u00e4nden sollen wieder die Freiheit haben, ihre Strukturen flexibel und nach den eigenen Bed\u00fcrfnissen zu gestalten, anstatt sie durch pauschale Regelungen zu bevormunden.</p><p>Sport lebt von Menschen, die mit Leidenschaft und Kompetenz Verantwortung \u00fcbernehmen. Diese Bereitschaft und dieses Engagement zu f\u00f6rdern, sollte im Mittelpunkt stehen \u2013 und nicht deren zeitliche Begrenzung.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>Der Bundesrat anerkennt die grosse Bedeutung des Ehrenamts im Sport und w\u00fcrdigt das Engagement zahlreicher Menschen in ihren Vereinen und Verb\u00e4nden. Allerdings ist auch das Schweizer Sportsystem nicht frei von Fehlverhalten und Missst\u00e4nden. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Um Fairness und Sicherheit im Sport zu st\u00e4rken, hat der Bundesrat die Inhalte Ethik-Charta sowie Regeln der guten Verwaltungsf\u00fchrung neu als Subventionsvoraussetzungen verbindlich geregelt. Dazu geh\u00f6ren u.a. Vorgaben, die eine zeitgem\u00e4sse und gute Verwaltungsf\u00fchrung von Sportorganisationen f\u00f6rdern und einfordern. Sie dienen so der nachhaltigen St\u00e4rkung der Strukturen der Organisation und leisten zudem einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der individuellen Verhaltenspflichten. Zu diesen Vorgaben, die ein Gesamtpaket darstellen, geh\u00f6ren neben der Schaffung von Transparenz in Organisations- und Finanzfragen, der Verankerung von Mitbestimmungsrechten f\u00fcr Direktbetroffene, Massnahmen des Datenschutzes auch Reglungen der Amtszeitbeschr\u00e4nkung und der ausgewogenen Geschlechtervertretung in Leitungsorganen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Sportf\u00f6rderungsverordnung (SpoF\u00f6V; SR 415.01) macht keine konkreten Vorgaben in Bezug auf die Amtszeiten in den Leitungsgremien der Sportorganisationen. Sie verlangt vom Dachverband des Schweizer Sports einzig, dass er angepasst an die unterschiedlichen Strukturen im Sport Vorgaben an die Adresse der Sportorganisationen macht. Diese sollen daher u.a. in ihren Statuten f\u00fcr ihre gew\u00e4hlten Organe zumindest eine grunds\u00e4tzliche Regelung der Amtszeitbeschr\u00e4nkung vorsehen. Das f\u00f6rdert nicht zuletzt das Bewusstsein der Organisationen, sich regelm\u00e4ssig und rechtzeitig um gen\u00fcgend Nachwuchspersonal zu bem\u00fchen. Im Sport und in Sportorganisationen bieten sich f\u00fcr junge Menschen ausgezeichnete M\u00f6glichkeiten, ihre F\u00e4higkeiten in sozialer und fachlicher Hinsicht weiter zu entwickeln und Verantwortung zu \u00fcbernehmen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>F\u00fcr die nationalen Sportverb\u00e4nde empfiehlt Swiss Olympic eine Amtszeitdauer von maximal 12 Jahre. Die \u00fcbrigen Organisationen sind einzig dazu verpflichtet, in ihren Statuten eine Regelung der Amtszeitbeschr\u00e4nkung vorzusehen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat weist zudem darauf hin, dass die Sportf\u00f6rderungsverordnung nicht in die Autonomie der privaten Sportorganisationen in Bezug auf ihre Organisation eingreift. Die Verordnung legt einzig fest, welche Massnahmen Empf\u00e4nger von Finanzhilfen treffen m\u00fcssen. Die in der Verordnung formulierten Regelungs- oder Verhaltenspflichten stellen daher keine generellen Verpflichtungen f\u00fcr private Sportorganisationen f\u00fcr die Aus\u00fcbung ihrer Aktivit\u00e4ten dar, sondern ihnen kommt ausschliesslich im Zusammenhang mit der Gew\u00e4hrung von Finanzhilfen des Bundes Bedeutung zu. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Auch die beiden zust\u00e4ndigen Kommissionen f\u00fcr Wissenschaft, Bildung und Kultur wurden im Vorfeld der Verordnungsanpassung begr\u00fcsst und haben den entsprechenden Anpassungen zugestimmt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Aus diesen \u00dcberlegungen lehnt der Bundesrat es ab, Artikel 72d Absatz 1 Buchstabe b Ziffer 4 SpoF\u00f6V zu streichen. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1739318400000)\/","SubmittedBy":"Heimgartner Stefanie","BusinessStatus":208,"BusinessStatusText":"In Kommission des Nationalrats","BusinessStatusDate":"\/Date(1782515915000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|44","Category":"IV","Modified":"\/Date(1782515977957)\/","SubmissionDate":"\/Date(1734566400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5206,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Besch\u00e4ftigung und Arbeit"}}