{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244494,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244494,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244494,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244494,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244494,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244494,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244494,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244494,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244494,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244494,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244494,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244494,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244494,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244494,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244494,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244494,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244494,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20244494,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"24.4494","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Keine Geschlechterquoten in Leitungsorganen von Dachverb\u00e4nden und Sportorganisationen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 72d Absatz 1 Buchstabe b Ziffer 3 der Verordnung \u00fcber die F\u00f6rderung von Sport und Bewegung zu streichen sowie alle notwendigen gesetzlichen Bestimmungen dahingehend anzupassen, damit das Geschlecht keine relevante Bedingung mehr f\u00fcr die Zusammensetzung der Leitungsorgane von Dachverb\u00e4nden und Sportorganisationen ist.</p>","ReasonText":"<p>Bereits in meiner Frage 22.7579 habe ich meine Bedenken gegen\u00fcber der Einf\u00fchrung von Frauenquoten im Sport ge\u00e4ussert. Bedauerlicherweise haben sich diese Bef\u00fcrchtungen best\u00e4tigt. Der eingeschlagene Weg \u00fcber Geschlechterquoten, wie sie in der Sportf\u00f6rderverordnung (SpoF\u00f6V) vorgeschrieben sind, erweist sich f\u00fcr das Schweizer Sportwesen als nicht zielf\u00fchrend.</p><p>Die praktische Arbeit in den Sportverb\u00e4nden zeigt deutlich, dass sowohl Frauen als auch M\u00e4nner auf allen Ebenen aktiv vertreten sind \u2013 und dies ganz ohne die Notwendigkeit einer solchen Regelung. Gerade im Sport, wo Teamgeist und Engagement entscheidend sind, sollte es darum gehen, Personen zu f\u00f6rdern und zu sch\u00e4tzen, die sich mit Herzblut einbringen \u2013 unabh\u00e4ngig von ihrem Geschlecht. Es ist ein Privileg, auf engagierte Menschen z\u00e4hlen zu k\u00f6nnen, die bereit sind, Zeit, Wissen und Energie f\u00fcr das Wohl des Sports zu investieren.</p><p>Anstatt die vorhandenen Kr\u00e4fte zu w\u00fcrdigen und optimal einzubinden, lenken starre Quotenregelungen den Fokus weg von der Leistung und dem Einsatz der Einzelnen. Sie schaffen k\u00fcnstliche H\u00fcrden und f\u00fchren zu einer B\u00fcrokratisierung, die dem eigentlichen Ziel des Sports \u2013 Menschen zusammenzubringen und zu begeistern \u2013 entgegensteht.</p><p>Die Verpflichtung zur Einf\u00fchrung solcher Vorgaben greift zudem in unzul\u00e4ssiger Weise in die Autonomie der Vereine und Verb\u00e4nde ein und beschneidet deren Gestaltungsfreiheit unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig. Statt Verb\u00e4nde und Vereine durch zus\u00e4tzliche Regelungen zu belasten, sollte man darauf vertrauen, dass die Sportgemeinschaft von sich aus in der Lage ist, eine faire und inklusive Umgebung f\u00fcr alle Beteiligten zu schaffen \u2013 unabh\u00e4ngig davon, ob sie M\u00e4nner oder Frauen sind.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>Der Bundesrat teilt die Ansicht der Motion\u00e4rin, dass Teamgeist, Engagement und Herzblut sowie das Ehrenamt von entscheidender Bedeutung f\u00fcr den Sport sind. Allerdings ist auch das Schweizer Sportsystem nicht frei von Fehlverhalten und Missst\u00e4nden. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Um Fairness und Sicherheit im Sport zu st\u00e4rken, hat der Bundesrat die Inhalte der Ethik-Charta sowie Regeln der guten Verwaltungsf\u00fchrung neu als Subventionsvoraussetzungen verbindlich geregelt. Dazu geh\u00f6ren u.a. Vorgaben, die eine zeitgem\u00e4sse gute Verwaltungsf\u00fchrung von Sportorganisationen f\u00f6rdern und einfordern. Sie dienen so der nachhaltigen St\u00e4rkung der Strukturen der Organisation und leisten zudem einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der individuellen Verhaltenspflichten. Zu diesen Vorgaben, die ein Gesamtpaket darstellen, geh\u00f6ren neben der Schaffung von Transparenz in Organisations- und Finanzfragen, der Verankerung von Mitbestimmungsrechten f\u00fcr Direktbetroffene, Massnahmen des Datenschutzes auch Reglungen der Amtszeitbeschr\u00e4nkung und der ausgewogenen Geschlechtervertretung in Leitungsorganen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Dar\u00fcber hinaus ist der Bundesrat der Auffassung, dass es im aktuellen gesellschaftlichen Umfeld nicht mehr zeitgem\u00e4ss ist, wenn Frauen in Leitungsorganen von nationalen Sportorganisationen, denen unbestrittenermassen eine hohe gesellschaftliche Bedeutung zukommt, massiv untervertreten sind. Eine solche Untervertretung von Frauen steht unter anderem im Widerspruch zum Ziel 5.5 der bundesr\u00e4tlichen Agenda 2030 f\u00fcr nachhaltige Entwicklung (Bundesamt f\u00fcr Raumentwicklung ARE &gt; Nachhaltige Entwicklung &gt; Nachhaltigkeitspolitik &gt; Agenda 2030), wonach die \u00abvolle und wirksame Teilhabe von Frauen und ihre Chancengleichheit bei der \u00dcbernahme von F\u00fchrungsrollen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung im politischen, wirtschaftlichen und \u00f6ffentlichen Leben\u00bb sicherzustellen ist. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Quoten gelten mithin als wirksames Instrument zur Erh\u00f6hung der Vertretung von Frauen in verschiedenen Bereichen. Entsprechend sieht der Bundesrat f\u00fcr die Besetzung von Leitungsorgangen in den bundesnahen Betrieben eine Quote von 40% vor. Da Swiss Olympic und die nationalen Sportverb\u00e4nde von erheblichen Finanzmitteln des Bundes profitieren, erachtet es der Bundesrat als gerechtfertigt, f\u00fcr die Besetzung der obersten Leistungsorgane eine entsprechende Quote festzulegen. Den Aspekten Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit und Ehrenamtlichkeit wird insofern Rechnung getragen, als einzig Swiss Olympic und die ihm angeschlossenen nationalen Sportverb\u00e4nde diese Quoten erf\u00fcllen m\u00fcssen. F\u00fcr regionale und lokale Verb\u00e4nde und Vereine gilt eine von Swiss Olympic festgelegte Branchenl\u00f6sung, die die F\u00f6rderung einer ausgewogenen Geschlechtervertretung anstrebt, jedoch keine verbindlichen Quoten verlangt. Zudem k\u00f6nnen Verb\u00e4nde, die die Quoten noch nicht erf\u00fcllen, aufzeigen, welche Massnahmen sie zur Erreichung des Ziels ergriffen haben (Artikel 72e Absatz 2 der Sportf\u00f6rderungsverordnung; SpoF\u00f6V; SR 415.01). </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Schliesslich h\u00e4lt der Bundesrat fest, dass die Sportf\u00f6rderungsverordnung nicht in die Autonomie der privaten Sportorganisationen in Bezug auf ihre Organisation eingreift. Die Verordnung legt einzig fest, welche Massnahmen Empf\u00e4nger von Finanzhilfen treffen m\u00fcssen. Die in der Verordnung formulierten Regelungs- oder Verhaltenspflichten stellen daher keine generellen Verpflichtungen f\u00fcr private Sportorganisationen f\u00fcr die Aus\u00fcbung ihrer Aktivit\u00e4ten dar, sondern ihnen kommt ausschliesslich im Zusammenhang mit der Gew\u00e4hrung von Finanzhilfen des Bundes Bedeutung zu. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Auch die beiden zust\u00e4ndigen Kommissionen f\u00fcr Wissenschaft, Bildung und Kultur wurden im Vorfeld der Verordnungsanpassung begr\u00fcsst und haben den entsprechenden Anpassungen zugestimmt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Aus diesen \u00dcberlegungen lehnt der Bundesrat es ab, Artikel 72d Absatz 1 Buchstabe b Ziffer 3 SpoF\u00f6V zu streichen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1739318400000)\/","SubmittedBy":"Heimgartner Stefanie","BusinessStatus":208,"BusinessStatusText":"In Kommission des Nationalrats","BusinessStatusDate":"\/Date(1782515986000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":"IV","Modified":"\/Date(1782516058390)\/","SubmissionDate":"\/Date(1734566400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5206,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}