{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244496,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244496,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244496,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244496,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244496,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244496,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244496,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244496,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244496,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244496,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244496,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244496,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244496,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244496,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244496,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244496,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244496,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20244496,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"24.4496","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Um das direkte Forderungsrecht gegen\u00fcber dem Haftpflichtversicherer geltend zu machen, muss man diesen ausfindig machen k\u00f6nnen!","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein Instrument einzuf\u00fchren, um jene Informationen zug\u00e4nglich zu machen, welche die eigentliche Anwendung von Artikel&nbsp;60 Absatz&nbsp;1bis des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG, SR 221.229.1) erm\u00f6glichen. Der erw\u00e4hnte Artikel r\u00e4umt Gesch\u00e4digten ein direktes Forderungsrecht gegen\u00fcber Haftpflichtversicherern ein. Der Bundesrat wird beauftragt, [einen Entwurf zu einem Erlass der Bundesversammlung vorzulegen oder eine Massnahme zu treffen] ...</p>","ReasonText":"<p>Seit dem 1.&nbsp;Januar 2022 erm\u00f6glicht es Artikel&nbsp;60 Absatz&nbsp;1bis VVG Gesch\u00e4digten, unabh\u00e4ngig von den Forderungen gegen\u00fcber haftpflichtigen Versicherten direkt gegen Haftpflichtversicherer vorzugehen. Dies war zuvor nur in vom Gesetz ausdr\u00fccklich vorgesehenen F\u00e4llen m\u00f6glich. Am h\u00e4ufigsten betrafen solche F\u00e4lle das Strassenverkehrsrecht (Art.&nbsp;65 Strassenverkehrsgesetz). Ein solches direktes Forderungsrecht verleiht den Gesch\u00e4digten nicht mehr Rechte, da die Versicherer alle Einw\u00e4nde und Einreden geltend machen k\u00f6nnen, die sich aus dem Gesetz oder dem Vertrag ergeben. Es erm\u00f6glicht ihnen jedoch, sich im Falle einer Anerkennung der Haftung oder einer gerichtlichen Verurteilung an Schuldner zu wenden, von denen sie wissen, dass sie zahlungsf\u00e4hig sind.<br>Wenn sie ihre Haftung nicht anerkennen, weigern sich Haftpflichtige jedoch allzu oft, einen Fall ihrer Versicherung zu melden. Dies f\u00fchrt dazu, dass die Gesch\u00e4digten die Versicherung nicht kennen. Diese Situation wirkt sich nicht nur f\u00fcr die Gesch\u00e4digten, sondern auch f\u00fcr die Versicherten nachteilig aus. Letztere m\u00fcssen sich n\u00e4mlich sp\u00e4ter von ihrer Versicherung vorwerfen lassen, ihre Meldepflicht gem\u00e4ss den allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen verletzt zu haben.<br>In der erw\u00e4hnten Situation werden die Gesch\u00e4digten eines Rechts beraubt, das ihnen vom Parlament zuerkannt wurde. Nach Artikel&nbsp;97 VVG ist dieses Recht zudem zwingend.<br>Damit diese einschneidende Konsequenz nicht eintritt, m\u00fcssen die angeblich Gesch\u00e4digten die Namen der Haftpflichtversicherer der angeblich haftpflichtigen Personen und Unternehmen ausfindig machen k\u00f6nnen.<br>Es geht nicht darum, auf Bundesebene ein Register zu schaffen und einen Dienst ins Leben zu rufen, der das Register auf dem neuesten Stand h\u00e4lt und den Antragstellenden Auskunft erteilt. Es ist notwendig und ausreichend, dass jeder Versicherer mit Sitz in der Schweiz dem Schweizerischen Versicherungsverband, dem Dachverband der Versicherer, alle Nummern der Versicherungspolicen und Namen der Versicherten melden muss, damit diese beiden Informationen den Anspruchsberechtigten auf Anfrage mitgeteilt werden k\u00f6nnen. Eine andere Umsetzung ist selbstverst\u00e4ndlich auch m\u00f6glich. Wichtig ist, dass eine solch zentrale Bestimmung im Schweizer Recht nicht unwirksam bleibt.</p><p>&nbsp;</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>Eine Haftpflichtversicherung sch\u00fctzt den Versicherungsnehmenden vor den finanziellen Folgen durch Sch\u00e4den und den daraufhin anfallenden Kosten, die er bei Dritten verursacht.</span><span> </span><span>Bereits heute kann ein gesch\u00e4digter Dritter gest\u00fctzt auf Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>60 Absatz</span><span>&nbsp;</span><span>3 Bundesgesetz \u00fcber den Versicherungsvertrag (VVG; SR 221.229.1) in F\u00e4llen, in denen eine obligatorische Haftpflichtversicherung besteht, vom haftpflichtigen Versicherten oder von den in diesen Bereichen zust\u00e4ndigen Aufsichtsbeh\u00f6rden (z.B. FINMA im Bereich Finanzmarkt; ENSI im Bereich Atomkraft) die Nennung des Versicherungsunternehmens verlangen. Der Haftpflichtversicherer hat dem gesch\u00e4digten Dritten Auskunft zu geben \u00fcber Art und Umfang des Versicherungsschutzes. Die Motion verlangt die Ausweitung dieses Rechts \u00fcber den Bereich der obligatorischen Haftpflichtversicherung hinaus.</span></p><p><span>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass es sich in der Praxis f\u00fcr einen gesch\u00e4digten Dritten unter Umst\u00e4nden als aufw\u00e4ndig erweisen kann, den Versicherer beziehungsweise die haftpflichtige Person ausfindig zu machen. Am Ende bleibt oft nur der Rechtsweg \u00fcbrig.</span></p><p><span>Die Ausweitung des Informationsrechts des gesch\u00e4digten Dritten nach Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>60 Absatz</span><span>&nbsp;</span><span>3 VVG gegen\u00fcber der FINMA oder anderen Aufsichtsbeh\u00f6rden oder \u2013</span><span>&nbsp;</span><span>wie in der Motion vorgeschlagen</span><span>&nbsp;</span><span>\u2013 \u00fcber die obligatorische Haftpflichtversicherung hinaus erscheint aber aus mehreren Gr\u00fcnden nicht als verh\u00e4ltnism\u00e4ssig:</span></p><p><span>So verf\u00fcgen nicht alle juristischen und nat\u00fcrlichen Personen in der Schweiz \u00fcber eine Haftpflichtversicherung. Haftpflichtversicherungspolicen k\u00f6nnen zudem auch mehrere Personen gleichzeitig mitversichern (z.</span><span>&nbsp;</span><span>B. Privathaftpflichtversicherung f\u00fcr eine Familie oder Wohngemeinschaft, Kollektivversicherungspolice des Altersheims f\u00fcr alle Bewohner oder eines Verbands f\u00fcr seine Mitglieder), ohne dass die Auskunftstelle oder die Versicherungsgesellschaft die Namen dieser Personen kennt. Zudem w\u00fcrden sich bei der Umsetzung praktische Probleme ergeben. Sollte eine Umsetzung \u00fcber den Schweizerischen Versicherungsverband SVV erfolgen, w\u00e4re etwa eine Schwierigkeit, dass nicht alle Anbieter von Haftpflichtversicherungen diesem Verband angeschlossen sind. Im Weiteren w\u00e4re das Informationsrecht bei ausl\u00e4ndischen Sch\u00e4digern und Haftpflichtversicherern wohl nur sehr schwer durchzusetzen. Die Umsetzung der Motion w\u00e4re schliesslich \u2013</span><span>&nbsp;</span><span>wenn \u00fcberhaupt</span><span>&nbsp;</span><span>\u2013 nur mit grossem administrativem Aufwand und zu entsprechend hohen Kosten bei Auskunftstelle und Haftpflichtversicherer \u2013</span><span>&nbsp;</span><span>bei beschr\u00e4nktem Nutzen</span><span>&nbsp;</span><span>\u2013 umzusetzen. Die Pr\u00e4mien der Haftpflichtversicherungen k\u00f6nnten dadurch steigen, was die Attraktivit\u00e4t einer solchen Versicherung wiederum senken w\u00fcrde. Zudem best\u00fcnde ein betr\u00e4chtliches Missbrauchspotential. Ohne eine aufw\u00e4ndige Berechtigungspr\u00fcfung (Nachweis eines konkreten Interessens) k\u00f6nnte jede Person bei der Auskunftstelle willk\u00fcrlich Haftpflichtversicherungen jeder beliebigen Person erfragen und Sch\u00e4den anmelden.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1739923200000)\/","SubmittedBy":"Poggia Mauro","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1742196426000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15","Category":null,"Modified":"\/Date(1763091593377)\/","SubmissionDate":"\/Date(1734566400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5206,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}