{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244532,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244532,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244532,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244532,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244532,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244532,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244532,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244532,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244532,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244532,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244532,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244532,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244532,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244532,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244532,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244532,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244532,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20244532,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"24.4532","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Kompetenzen der SNB gegen\u00fcber SIB in Bezug auf ausserordentliche Liquidit\u00e4tshilfen erweitern","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass die SNB die Kompetenz erh\u00e4lt, den SIBs vorbereitende Massnahmen f\u00fcr eine allf\u00e4llige Inanspruchnahme einer ausserordentlichen Liquidit\u00e4tshilfe (ELA) aufzuerlegen. Zudem soll er Massnahmen ergreifen, um die mit der Inanspruchnahme der ELA assoziierte Stigmatisierung zu verringern.</p>","ReasonText":"<p>PUK-Bericht Kapitel 11.3.1</p><p>\"Mit der Inanspruchnahme der ELA durch die CS wurde dieses Instrument zum ersten Mal eingesetzt. Nach geltendem Recht m\u00fcssen von der Bank, die die ELA in Anspruch nimmt, Sicherheiten geleistet werden. Die SNB pr\u00fcfte in den letzten Jahren wiederholt, ob die Palette der anrechenbaren Sicherheiten erweitert werden sollte, und setzte Erweiterungen um (siehe Kap.&nbsp;5.5.3 und Tabelle&nbsp;11 in Kap.&nbsp;5.5.3). Die PUK h\u00e4lt jedoch fest, dass die im Rahmen der ELA bereitgestellte Liquidit\u00e4t trotzdem nicht ausreichte, damit die CS aus eigener Kraft aus der Krise fand. Nach Meinung der PUK ist dies teilweise darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren, dass die SNB gest\u00fctzt auf das geltende Recht Banken nicht dazu verpflichten kann, Vorkehrungen im Hinblick auf eine ELA zu treffen. Sie ist n\u00e4mlich nicht befugt anzuordnen, dass eine Bank einen Mindestbetrag an Sicherheiten vorsieht oder sonstige operative Vorbereitungen, die die \u00dcbertragung der Sicherheiten an die SNB erleichtern, trifft. Sie ist daher auf die Mitarbeit der betreffenden Bank angewiesen. Im vorliegenden Fall waren mehrere von der PUK angeh\u00f6rte Personen der Meinung, dass sich die CS nicht gut genug vorbereitet habe (siehe Kap.&nbsp;5.5.3). Damit wirksame Vorbereitungen f\u00fcr den Bezug von ELA getroffen werden k\u00f6nnen, ist es aus Sicht der PUK erforderlich, dass eine Beh\u00f6rde \u00fcber die Kompetenz verf\u00fcgt, den SIB vorbereitende Massnahmen vorzuschreiben. In seinem Bericht zur Bankenstabilit\u00e4t kommt der Bundesrat zum selben Schluss. Nach Ansicht der PUK k\u00f6nnte diese Kompetenz entweder direkt von der SNB oder aber von der FINMA im Rahmen ihrer mikroprudenziellen Aufsicht und in enger Zusammenarbeit mit der SNB ausge\u00fcbt werden. Gegebenenfalls k\u00f6nnten solche Massnahmen im Memorandum of Understanding, das die SNB mit den betreffenden Banken zur ELA abschliesst, verbindlich festgelegt werden.</p><p>Obwohl der Nutzen der ELA, welche die SNB der CS gew\u00e4hrte, unbestritten ist, wurde die SNB daf\u00fcr kritisiert, bei der Aus\u00fcbung ihrer Rolle als Lender of last Resort zu vorsichtig gewesen zu sein (siehe Kap.&nbsp;6.4.2, Kasten&nbsp;17 in Kap.&nbsp;7.2.2.5).</p><p>Die PUK h\u00e4lt fest, dass der Grundsatz, gem\u00e4ss welchem die SNB Liquidit\u00e4tshilfen nur gegen ausreichende Sicherheiten gew\u00e4hren darf, im Gesetz verankert ist und der einschl\u00e4gigen internationalen Praxis entspricht. Der Bundesrat befasste sich ebenfalls mit dieser Frage und kam zum Schluss, dass es unm\u00f6glich ist, die von den verschiedenen Nationalbanken bei einer ELA akzeptierten Sicherheiten auf internationaler Ebene zu vergleichen. Somit bleibt f\u00fcr die PUK die Frage offen, ob die Praxis der SNB zu restriktiv ist.</p><p>Die PUK h\u00e4lt weiter fest, dass die SNB einen weitreichenden Ermessensspielraum hat, um zu bestimmen, was sie als ausreichende Sicherheiten betrachtet und welche <i>Haircuts</i> angewendet werden (siehe Kap.&nbsp;5.5.3).&nbsp;</p><p>Die Inanspruchnahme einer ELA und die Intervention der SNB muss eine subsidi\u00e4re Massnahme bleiben f\u00fcr den Fall, dass sich eine Bank nicht mehr am Markt refinanzieren kann. Das Instrument einer ELA ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn es von den Banken, die es ben\u00f6tigen, auch tats\u00e4chlich in Anspruch genommen wird. Die PUK h\u00e4lt fest, dass die CS mehrfach mit der SNB und der FINMA \u00fcber einen ELA-Antrag sprach, sich aber Sorgen zu den indirekten Folgen eines ELA-Bezugs machte (siehe Kap.&nbsp;6.3.2). Die CS zog die Inanspruchnahme einer ELA bei drei Gelegenheiten \u2013 im Oktober 2022, Anfang November 2022 und Ende Dezember 2022 \u2013 in Betracht, stellte aber letztlich keinen formellen Antrag bei der SNB, da sie die Verpflichtung zur Offenlegung eines ELA-Bezugs scheute (siehe Kap.&nbsp;6.3.3.1, 6.3.4.1, 6.3.5.4). Die CS habe sogar signalisiert, dass sie es vorziehen w\u00fcrde, bestimmte Liquidit\u00e4tsanforderungen zu unterschreiten, anstatt eine ELA zu beantragen (siehe Kap.&nbsp;6.4.2). Dies deutet darauf hin, dass die Bank eine Stigmatisierung bef\u00fcrchtete. Die PUK ist daher der Auffassung, dass dieses Instrument in seiner aktuellen Ausgestaltung seinen Zweck nicht in jedem Fall erf\u00fcllen kann.\"</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<div><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">Das Anliegen ist Teil des vom Bundesrat am 10. April 2024 zur Umsetzung beschlossenen Massnahmenpakets (Teil der Massnahme 28) basierend auf dem Bericht zur Bankenstabilit\u00e4t und wird in diesem Rahmen umgesetzt werden. Die Massnahme kann dabei grunds\u00e4tzlich \u00fcber eine direkte regulatorische Anforderung oder \u00fcber eine Anordnungskompetenz f\u00fcr SNB oder FINMA im Einzelfall umgesetzt werden. Massnahmen zur Verringerung des Stigmas eines Liquidit\u00e4tsbezugs werden in den laufenden Umsetzungsarbeiten ebenfalls gepr\u00fcft. Im \u00dcbrigen weist der Bundesrat darauf hin, dass bei der rechtlichen Weiterentwicklung der ausserordentlichen Liquidit\u00e4tshilfe auch die Funktion des im Parlament h\u00e4ngigen Public Liquidity Backstop (PLB) ber\u00fccksichtigt werden muss.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.","FederalCouncilProposal":44,"FederalCouncilProposalText":"Annahme","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1738108800000)\/","SubmittedBy":"Parlamentarische Untersuchungskommission-Vereinigte Bundesversammlung","BusinessStatus":209,"BusinessStatusText":"\u00dcberwiesen an den Bundesrat","BusinessStatusDate":"\/Date(1742313658000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1782899947780)\/","SubmissionDate":"\/Date(1734652800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5206,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Finanzwesen"}}