{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244558,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244558,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244558,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244558,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244558,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244558,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244558,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244558,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244558,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244558,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244558,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244558,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244558,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244558,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244558,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244558,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244558,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20244558,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"24.4558","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Teilweise \u00dcbernahme des 14. Sanktionspakets der EU gegen Russland und damit verbundene Rechts- und Durchsetzungsfragen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat hat die teilweise \u00dcbernahme des 14. Sanktionspakets der EU gegen Russland beschlossen. In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Die EU versucht mit dem 14. Sanktionspaket, L\u00fccken zu schliessen, die es Unternehmen erm\u00f6glichen, Sanktionen \u00fcber Tochtergesellschaften im Ausland zu umgehen. Weshalb hat der Bundesrat entschieden, diese Bestimmung nicht zu \u00fcbernehmen, obwohl die Schweiz bereits von Umgehungsaktivit\u00e4ten betroffen sein k\u00f6nnte? Welche Unterschiede bestehen zwischen der Ausgangslage der Schweiz und derjenigen in der EU bei der Durchsetzung dieser Sanktionen?</li><li>Tochtergesellschaften im Ausland, die rechtlich unabh\u00e4ngig von Schweizer Muttergesellschaften sind, unterliegen grunds\u00e4tzlich nicht dem Schweizer Sanktionsrecht. Wie wird sichergestellt, dass Umgehungen von Sanktionen durch Tochtergesellschaften im Ausland nicht ohne Konsequenzen bleiben? Welche Voraussetzungen m\u00fcssen erf\u00fcllt sein, damit das SECO oder die Bundesanwaltschaft ein Verfahren er\u00f6ffnen kann? Ist dies ausreichend, um Sanktionsumgehungen zu verhindern?</li><li>Zusammen mit der&nbsp;Nicht-\u00dcbernahme der Meldepflicht f\u00fcr Geldtransfers aus der Union von in der EU ans\u00e4ssigen Unternehmen, die von russischen Staatsangeh\u00f6rigen oder in Russland ans\u00e4ssigen nat\u00fcrlichen oder juristischen Personen kontrolliert werden, der Nicht-\u00dcbernahme von Massnahmen zum Schutz f\u00fcr Schweizer Personen und Unternehmen im Bereich des geistigen Eigentums, der Nicht-\u00dcbernahme von Massnahmen gegen Desinformation und der Nicht-Verwendung der Ertr\u00e4ge russischer Zentralbankgelder driften das Schweizer und das europ\u00e4ische Sanktionsdispositiv immer weiter auseinander. Wie viele Massnahmen der EU hat die Schweiz seit dem 1. Sanktionspaket nicht \u00fcbernommen (mit der Bitte um tabellarische \u00dcbersicht inklusive Begr\u00fcndung und Stand der \u00dcberpr\u00fcfung)?&nbsp;</li><li>Inwiefern haben R\u00fcckmeldungen von Wirtschaftsverb\u00e4nden oder Unternehmen den Entscheid des Bundesrats zur Nicht-\u00dcbernahme bestimmter Bestimmungen im 14. Sanktionspaket beeinflusst? Welche Verb\u00e4nde oder Unternehmen haben sich diesbez\u00fcglich eingebracht? Ist es korrekt, dass sich SUISSEN\u00c9GOCE dagegen ausgesprochen hat, das 14. Sanktionspaket komplett zu \u00fcbernehmen? Falls ja, mit welcher Begr\u00fcndung? Teilt der Bundesrat diese?</li></ol>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><ol><li><span>Die EU versucht mit ihrer offen formulierten Bestimmung Unternehmen dazu zu bewegen, sicherzustellen, dass deren Tochtergesellschaften im Ausland die in der EU geltenden Sanktionsmassnahmen nicht untergraben. Die Unternehmen in der EU haben sich \u00abnach besten Kr\u00e4ften\u00bb zu \u00abbem\u00fchen\u00bb, dieses Ziel zu erreichen. Aus der Sicht des Bundesrates f\u00f6rdern derartige Bestimmungen Rechtsunsicherheit, weil erstens unklar bliebe, was ein Unternehmen genau zu unternehmen hat, um den Erwartungen zu gen\u00fcgen; zweitens sch\u00fcren sie in der \u00d6ffentlichkeit Erwartungen, die sich in der Praxis kaum erf\u00fcllen liessen. Dies w\u00e4re bez\u00fcglich des Bestimmtheitsgebots dieser strafbewehrten Bestimmung problematisch. Deshalb hat der Bundesrat beschlossen, sich der Bestimmung in der jetzigen Form nicht anzuschliessen, jedoch eng zu verfolgen, ob die EU sie pr\u00e4ziseren und wie sie durch die EU-Mitgliedstaaten umgesetzt wird. Der Bundesrat wird wenn n\u00f6tig auf seinen Entscheid zur\u00fcckkommen.</span></li><li><span>Derzeit laufen mehrere Untersuchungen des SECO in F\u00e4llen, bei denen in der Schweiz ans\u00e4ssige Unternehmen f\u00fcr mutmassliche Sanktionsumgehungen ihrer Tochtergesellschaften im Ausland verantwortlich gemacht werden k\u00f6nnten. Ein solcher Fall wurde aufgrund seiner besonderen Bedeutung auf Antrag des SECO hin von der Bundesanwaltschaft \u00fcbernommen. Als Richtschnur f\u00fcr die Anwendung des Schweizerischen Sanktionsrechts auf eine Tochtergesellschaft im Ausland dient das Territorialit\u00e4tsprinzip. Bei juristisch unabh\u00e4ngigen Tochtergesellschaften im Ausland mit Schweizer Muttergesellschaften bietet sich mithin h\u00e4ufig kein ausreichender Ankn\u00fcpfungspunkt f\u00fcr die Geltung der schweizerischen Sanktionsbestimmungen. Allerdings pr\u00fcft das SECO auch diese Sachverhalte im Einzelfall. Unternehmensinterne Finanzfl\u00fcsse in die oder aus der Schweiz oder Anweisungen aus der Schweiz an Unternehmen unter der Kontrolle der schweizerischen Muttergesellschaft k\u00f6nnen beispielsweise tauglich Ankn\u00fcpfungspunkte sein, um die Geltung des schweizerischen Sanktionsrechts zu begr\u00fcnden. Das WBF verfolgt solche F\u00e4lle konsequent.</span></li><li><span>Der Bundesrat hat am 28. Februar 2022 beschlossen, sich den Sanktionen der EU gegen\u00fcber Russland anzuschliessen und damit ihre Wirkung zu verst\u00e4rken. Seither hat die EU 15 Sanktionspakete mit zahlreichen Massnahmen verabschiedet, von denen der Bundesrat nur einige wenige nicht oder nicht vollst\u00e4ndig \u00fcbernommen hat. Dies erfolgte jeweils nach einer umfassenden G\u00fcterabw\u00e4gung und weil spezifische triftige Gr\u00fcnde f\u00fcr die Nicht\u00fcbernahme vorlagen. Eine Reihe von Bestimmungen der 15 Sanktionspakete sind auf die Schweiz gar nicht anwendbar und brauchen nicht \u00fcbernommen zu werden - wie z.B. das Verbot, unter russischer Flagge registrierten Schiffen Zugang zu Schleusen und H\u00e4fen zu gew\u00e4hren, oder Transportverbote f\u00fcr russische Kraftverkehrsunternehmen, die aufgrund der geografischen Gegebenheiten gar nicht in der Lage sind, in die Schweiz zu gelangen. Die \u00dcbernahme der Meldepflicht f\u00fcr Geldtransfers aus der Union von russisch kontrollierten in der EU ans\u00e4ssigen Unternehmen befindet sich in Pr\u00fcfung. Die noch ausstehende Evaluation der EU betreffend diese Massnahme soll Ber\u00fccksichtigung finden. Im Bereich der Verwendung der Ertr\u00e4ge russischer Zentralbankgelder ist festzuhalten, dass die EU ausschliesslich die Verwendung der ausserordentlichen Ertr\u00e4ge russischer Zentralbankgelder beschlossen hat. In der Schweiz entstehen allerdings keine ausserordentlichen Ertr\u00e4ge, weshalb diese EU-Massnahme in der Schweiz nicht relevant ist. Die Verwendung der ordentlichen Ertr\u00e4ge russischer Zentralbankgelder ist sowohl in der Schweiz als auch in der EU nicht m\u00f6glich. In diesem Bereich besteht somit keine Diskrepanz zwischen der Schweiz und der EU. Der Bundesrat informiert in seinen Medienmitteilungen zu den Sanktionspaketen immer transparent \u00fcber alle materiell bedeutenden nicht \u00fcbernommenen Bestimmungen.</span></li><li><span>Die Schweiz hat sich fast allen Massnahmen des 14. Sanktionspakets der EU sowie der weiteren Sanktionspakete angeschlossen Der Bundesrat entscheidet auf der Basis einer fundierten G\u00fcterabw\u00e4gung, welchen EU-Sanktionsmassnahmen sich die Schweiz anschliesst. Dabei k\u00f6nnen, neben zahlreichen anderen Faktoren, auch Anliegen von Verb\u00e4nden und Wirtschaftsakteuren ber\u00fccksichtigt werden, wie dies in gesetzgeberischen Prozessen \u00fcblich ist. Zu Anliegen einzelner Verb\u00e4nde \u00e4ussert sich der Bundesrat nicht. Die Nicht-\u00dcbernahme einzelner Bestimmungen des 14. Sanktionspakets, darunter eine Pflicht bez\u00fcglich Tochterfirmen in Drittstaaten, ist jedoch nicht auf diesen Umstand zur\u00fcckzuf\u00fchren. Der Bundesrat kam ausschliesslich aufgrund seiner eigenen Einsch\u00e4tzung, der Unbestimmtheit und der aus ihr resultierenden Rechtsunsicherheit, dass eine \u00dcbernahme der allgemein formulierten Bestimmung nicht sinnvoll sei.</span></li></ol></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1740528000000)\/","SubmittedBy":"Molina Fabian","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1740583787590)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|9|10|15","Category":null,"Modified":"\/Date(1763091460817)\/","SubmissionDate":"\/Date(1734652800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5206,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Sicherheitspolitik|Europapolitik|Wirtschaft"}}