{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244575,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244575,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244575,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244575,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244575,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244575,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244575,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244575,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244575,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244575,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244575,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244575,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244575,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244575,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244575,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244575,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244575,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20244575,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"24.4575","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Mehr Flexibilit\u00e4t f\u00fcr die Tarifpartner bei der Verg\u00fctung von Pflegeleistungen im KVG","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) vorzulegen, die den Tarifpartnern mehr Flexibilit\u00e4t bei der Erbringung und Verg\u00fctung von Pflichtleistungen gem\u00e4ss KVG erm\u00f6glicht. Dies soll durch eine gezielte Erweiterung von Art. 62 KVG auf Pflegeberufe und -personen erreicht werden.</p><p>Das aktuelle Tarifsystem im Gesundheitswesen ist starr an traditionelle Berufsbilder und deren spezifische Qualifikationen gebunden. Dies hemmt die Integration neuer Berufsgruppen und die Entwicklung innovativer Versorgungsmodelle, die dringend erforderlich sind, um den Herausforderungen eines sich wandelnden Gesundheitssystems zu begegnen. Besonders betroffen sind die Pflegeberufe, die eine zentrale Rolle in der Gesundheitsversorgung spielen, jedoch in den bestehenden Tarifstrukturen oft nicht angemessen ber\u00fccksichtigt werden.</p><p>Durch die Erweiterung von Artikel 62 KVG k\u00f6nnten Pflegeberufe besser in neue, koordinierte und integrierte Versorgungsmodelle eingebunden werden. Dies w\u00fcrde es erm\u00f6glichen, Pflegepersonen mit erweiterten Kompetenzen, wie Advanced Practice Nurses (APN), effektiver in die Erbringung von Pflichtleistungen einzubeziehen. Solche Modelle f\u00f6rdern nicht nur die interprofessionelle Zusammenarbeit, sondern erm\u00f6glichen auch eine effizientere und patientenzentriertere Versorgung.</p><p>Zahlreiche Studien belegen, dass die st\u00e4rkere Einbindung von Pflegepersonen mit erweiterten Kompetenzen zu einer niederschwelligen und qualitativ hochwertigen Betreuung f\u00fchrt. Gleichzeitig entlasten solche Ans\u00e4tze andere Berufsgruppen, insbesondere \u00c4rztinnen und \u00c4rzte, wodurch die Gesamtbelastung im System reduziert wird. Diese Entlastung ist angesichts des Fachkr\u00e4ftemangels und der steigenden Nachfrage nach Gesundheitsdienstleistungen von entscheidender Bedeutung.</p><p>Die vorgeschlagene Anpassung w\u00fcrde den Tarifpartnern die Flexibilit\u00e4t geben, alternative Verg\u00fctungsmodelle zu entwickeln, die besser auf die Bed\u00fcrfnisse der Versicherten eingehen. Dabei bleiben die Grunds\u00e4tze der Wirksamkeit, Zweckm\u00e4ssigkeit und Wirtschaftlichkeit gewahrt. Gleichzeitig erm\u00f6glicht eine solche Regelung, Innovationen voranzutreiben und die Effizienz des Systems nachhaltig zu steigern.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>Der Bundesrat unterst\u00fctzt das Anliegen, die medizinische Grundversorgung zu st\u00e4rken. Zu Advanced Practice Nurses (APN) ausgebildete Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten verf\u00fcgen \u00fcber erweiterte Kompetenzen, die \u00fcber den Bereich der Pflege hinausgehen. Sie k\u00f6nnen in der Grundversorgung einen wichtigen Beitrag leisten. Eine verst\u00e4rkte interprofessionelle Zusammenarbeit zwischen den Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten APN und der \u00c4rzteschaft hat grunds\u00e4tzlich das Potential, f\u00fcr eine effiziente und patientenzentrierte Versorgung zu sorgen und sich abzeichnende L\u00fccken in der Grundversorgung zu schliessen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Nach Artikel 32 Absatz 1 Satz 1 des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) m\u00fcssen Leistungen wirksam, zweckm\u00e4ssig und wirtschaftlich sein, damit deren Kosten von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) \u00fcbernommen werden k\u00f6nnen. Aktuell k\u00f6nnen Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten APN als Pflegefachpersonen t\u00e4tig sein und dabei einzig Pflegeleistungen nach Artikel 7 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31) zulasten der OKP abrechnen. Die in der Motion erw\u00e4hnten Leistungen zur Entlastung der \u00c4rzteschaft gehen jedoch dar\u00fcber hinaus, und sind als potentiell neue Leistungen eines neuen Leistungserbringers zulasten der OKP zu betrachten. Artikel 34 KVG gebietet den Versicherern jedoch, einzig die Kosten von Pflichtleistungen zu \u00fcbernehmen. Entsprechend sind sie auch beim Abschluss von Tarifvertr\u00e4gen an diesen rechtlichen Rahmen gebunden. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Auch durch die Erweiterung von Artikel 62 KVG kann das Anliegen der Motion, den Tarifpartnern mehr Flexibilit\u00e4t bei der Erbringung und Verg\u00fctung von Pflichtleistungen gem\u00e4ss KVG zu erm\u00f6glichen, nicht erreicht werden. Die Artikel 61-62 KVG enthalten Regelungen zu den Pr\u00e4mien der Versicherten. W\u00e4hrend Artikel 61 die Grunds\u00e4tze enth\u00e4lt, erlaubt Artikel 62 den Versicherern, besondere Versicherungsformen anzubieten, die Pr\u00e4mienerm\u00e4ssigungen zur Folge haben. Dabei haben die Versicherer aber den erw\u00e4hnten rechtlichen Rahmen der OKP zu beachten.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat hat am 8. Mai 2024 im Rahmen der Er\u00f6ffnung der Vernehmlassung zur Umsetzung der zweiten Etappe der Pflegeinitiative vorgeschlagen, den Masterabschluss und das Kompetenzprofil der Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten APN auf Bundesebene im Gesundheitsberufegesetz (GesBG; SR 811.21) zu regeln. Zudem hat er das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) beauftragt abzukl\u00e4ren, ob und wie Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten APN zuk\u00fcnftig auch Leistungen abrechnen k\u00f6nnen, die ihren erweiterten Kompetenzen entsprechen. Das BAG ist seit dem dritten Quartal 2024 mit den Fachkreisen in regelm\u00e4ssigem Austausch, um die Grundlagen f\u00fcr eine Regelung der Leistungspflicht zulasten der OKP zu erarbeiten. Insbesondere ist zu kl\u00e4ren, welche Leistungen der Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten APN die Voraussetzungen f\u00fcr eine Kosten\u00fcbernahme durch die OKP erf\u00fcllen k\u00f6nnen und wie die Zusammenarbeit und Koordination der verschiedenen Leistungserbringer erfolgen k\u00f6nnte. Je nach Umfang der T\u00e4tigkeiten der Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten APN sind die rechtlichen Grundlagen anzupassen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die laufenden Arbeiten nehmen das Anliegen der Motion daher bereits im geeigneten Rahmen auf. Ein zus\u00e4tzlicher Auftrag im Sinne der Motion ist nicht zielf\u00fchrend. Wie der Bundesrat bereits in seinen Antworten auf die Motion M\u00e4der J\u00f6rg 23.4286 \u00ab\u00c4rzte entlasten durch mehr Kompetenzen bei den Pflegenden\u00bb und die Interpellation Lohr 24.3558 \u00abZugang zum Gesundheitswesen verbessern\u00bb darlegte, wird er \u00fcber die konkrete Ausgestaltung einer Regelung der Leistungen der Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten APN zulasten der OKP zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt entscheiden. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1739923200000)\/","SubmittedBy":"Rumy Farah","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1739980084387)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1763091875473)\/","SubmissionDate":"\/Date(1734652800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5206,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}