{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244605,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244605,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244605,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244605,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244605,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244605,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244605,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244605,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244605,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244605,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244605,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244605,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244605,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244605,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244605,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244605,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244605,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20244605,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"24.4605","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung. Auswirkungen im Zusammenhang mit den Zweitwohnungen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Bundesversammlung hat am 20. Dezember 2024 eine Reform der Wohneigentumsbesteuerung verabschiedet, die das Gleichgewicht in diesem Bereich erheblich st\u00f6rt und gleichzeitig grosse Steuerausf\u00e4lle mit sich bringt, insbesondere f\u00fcr bestimmte Kantone mit zahlreichen Zweitwohnungen.&nbsp;&nbsp;</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zur Reform in der vom Parlament verabschiedeten Form und zur Einf\u00fchrung einer Objektsteuer auf Zweitwohnungen zu beantworten:&nbsp;</p>","ReasonText":"<ol style=\"list-style-type:decimal;\"><li>Wie hoch w\u00e4ren die Steuerausf\u00e4lle f\u00fcr die Kantone (insbesondere in den Bergregionen), wenn sie es (z. B. aufgrund eines Kantonsreferendums) nicht schaffen, die Objektsteuer einzuf\u00fchren?&nbsp;&nbsp;</li><li>Wie hoch sind die erwarteten kumulierten Steuerausf\u00e4lle f\u00fcr die Kantone in den Bergregionen zwischen dem Inkrafttreten des Wechsels des Steuersystems und dem gesch\u00e4tzten Inkrafttreten einer Objektsteuer?&nbsp;&nbsp;</li><li>Wird sich die Reform auf das Leben in den Bergd\u00f6rfern auswirken, in denen es immer weniger Erstwohnungen geben wird, weil es einen neuen Anreiz gibt, dort Zweitwohungen zu haben?&nbsp;</li></ol>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>Die von den Eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten beschlossene Reform f\u00fchrt dazu, dass die heutigen Verschuldungsanreize insbesondere f\u00fcr Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer sowie teilweise auch jene f\u00fcr Vermieterinnen und Vermieter deutlich reduziert werden. Zudem werden auch die Anreize von Mieterinnen und Mietern reduziert, sich zu verschulden (z. B. durch Konsumkredite). Ebenso bewirkt sie eine erhebliche Vereinfachung des Steuersystems sowie eine Reduktion des administrativen Aufwands f\u00fcr die steuerpflichtigen Personen und die kantonalen Steuerverwaltungen. Die finanziellen Auswirkungen der Reform der Wohneigentumsbesteuerung h\u00e4ngen massgeblich vom k\u00fcnftigen Zinsniveau ab. Die pauschale Aussage, wonach die Reform zu Mindereinnahmen f\u00fchrt, ist daher nicht korrekt. Bei Zweitliegenschaften haben die Kantone und Gemeinden zudem die M\u00f6glichkeit, allf\u00e4llige Mindereinnahmen mittels der neuen Objektsteuer zu kompensieren. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>1. Auch der Aufkommenseffekt einer Abschaffung des Eigenmietwerts auf Zweitliegenschaften h\u00e4ngt vom Zinsniveau ab. Bei hohem Zinsniveau von etwa 4% oder mehr k\u00f6nnen Mehreinnahmen aus der Gesetzesreform entstehen, w\u00e4hrend bei einem tiefen Hypothekarzinsniveau von etwa 1.5% bei den Kantons- und Gemeindesteuern die Mindereinnahmen auf grob 200 Mio. Franken gesch\u00e4tzt werden. Ein Grossteil dieser Mindereinnahmen w\u00fcrde in Bergkantonen anfallen (grob 75% des Aufkommenseffekts d\u00fcrften auf die drei Kantone Graub\u00fcnden, Tessin und Wallis entfallen). Die Sch\u00e4tzung des Aufkommenseffekts ist vor allem aufgrund der eingeschr\u00e4nkten Datenlage mit hohen Unsicherheiten behaftet.</span><span>&nbsp; </span><span>&nbsp;</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Die Kantone und Gemeinden entscheiden autonom, ob und gegebenenfalls wann sie die neue Objektsteuer einf\u00fchren. Sie haben die M\u00f6glichkeit, diese gleichzeitig mit der Abschaffung des Eigenmietwerts in Kraft zu setzen. Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten der Reform der Wohneigentumsbesteuerung. Hierzu wird das Eidgen\u00f6ssische Finanzdepartement wie \u00fcblich vorg\u00e4ngig die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren konsultieren. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Dank der besonderen Liegenschaftssteuer steht den Kantonen \u2013 und bei Kompetenzdelegation den Gemeinden \u2013 ein Instrument zur Verf\u00fcgung, dessen prim\u00e4res Ziel fiskalischer Natur ist. Bei geeigneter Ausgestaltung w\u00e4re dieses neue Instrument aber ein Anreizsystem zur F\u00f6rderung der Zweitwohnungsbewirtschaftung und der regionalen Wertsch\u00f6pfung. So k\u00f6nnten sich der Auslastungsgrad von Zweitliegenschaften erh\u00f6hen und die regionalen Erwerbsm\u00f6glichkeiten stabilisieren, woraus in der Folge eine Belebung und intensivere Nutzung der d\u00f6rflichen Strukturen resultieren. Allenfalls k\u00f6nnte bei gen\u00fcgend hoher Objektsteuer auch der Druck auf die Umwandlung von Erst- in Zweitwohnungen nachlassen. Um die Auswirkungen auf das Leben in den Bergd\u00f6rfern beurteilen zu k\u00f6nnen, m\u00fcsste jedoch klar sein, ob die besondere Liegenschaftssteuer eingef\u00fchrt wird und wie sie konkret ausgestaltet ist. </span></p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1739318400000)\/","SubmittedBy":"Amoos Emmanuel","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1739345248000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2446|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1763091874060)\/","SubmissionDate":"\/Date(1734652800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5206,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Steuer|Raumplanung und Wohnungswesen"}}