{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244640,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244640,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244640,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244640,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244640,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244640,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244640,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244640,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244640,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244640,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244640,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244640,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244640,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244640,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244640,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244640,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244640,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20244640,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"24.4640","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung. Negative Auswirkungen auf den Zugang zu Wohneigentum","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Bundesversammlung hat am 20. Dezember 2024 eine Reform der Wohneigentumsbesteuerung verabschiedet, die das Gleichgewicht in diesem Bereich erheblich st\u00f6rt und gleichzeitig grosse Steuerausf\u00e4lle mit sich bringt. Insbesondere beg\u00fcnstigt die Reform Personen, die sich bisher nicht verschulden mussten, um ihre Immobilie zu erwerben oder zu halten. Sie kann aber Personen mit einer hohen Zinsbelastung auf ihrem Wohneigentum benachteiligen.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zur Reform in der vom Parlament verabschiedeten Form und zur Einf\u00fchrung einer Objektsteuer auf Zweitwohnungen zu beantworten:</p><ol><li>Da die Schuldzinsen nicht mehr abgezogen werden k\u00f6nnen, wird es schwieriger, zum ersten Mal Wohneigentum zu erwerben. Denn als Folge davon wird es auch schwieriger, die Zinsbelastung zu tragen. Die Haushalte werden einen allf\u00e4lligen Zinsanstieg nicht antizipieren k\u00f6nnen. Ohne die M\u00f6glichkeit, die Schuldzinsen abzuziehen, werden folglich weniger Personen neu Eigentum erwerben. Wie sch\u00e4tzt der Bundesrat diesen R\u00fcckgang an neuen Eigent\u00fcmern und Eigent\u00fcmerinnen ein?&nbsp;</li><li>Es ist jederzeit m\u00f6glich, dass die Zinss\u00e4tze innerhalb von zehn Jahren deutlich steigen. Welchen verst\u00e4rkenden Effekt hat die Reform der Wohneigentumsbesteuerung auf das Risiko, das Hauseigent\u00fcmer und -eigent\u00fcmerinnen in diesem Fall eingehen? Wie k\u00f6nnen die zahlreichen Betroffenen aus Sicht des Bundesrates damit umgehen, wenn die Zinsen bei einer Erneuerung der Hypothek um das F\u00fcnffache steigen, w\u00e4hrend sie die Schuldzinsen nicht mehr abziehen k\u00f6nnen?&nbsp;</li><li>Wie wird sich der Systemwechsel auf die Bereitschaft der Banken zur Kreditvergabe, auf ihre Einsch\u00e4tzung der mit diesen Krediten verbundenen Risiken und damit auf die H\u00f6he der Zinsen und die Chancen auf ein Eigenheim auswirken? Die Banken rechnen mit einer viel h\u00f6heren Zinsbelastung, um einzusch\u00e4tzen, ob sie tragbar ist, und um das Risiko h\u00f6herer Zinsen zu ber\u00fccksichtigen. Mit der Reform wird das Risiko nun vervielfacht, da die Schuldzinsen nicht mehr abgezogen werden k\u00f6nnen.</li></ol>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>Die von den Eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten beschlossene Reform f\u00fchrt dazu, dass die heutigen Verschuldungsanreize insbesondere f\u00fcr Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer sowie teilweise auch jene f\u00fcr Vermieterinnen und Vermieter deutlich reduziert werden. Zudem werden auch die Anreize von Mieterinnen und Mietern reduziert, sich zu verschulden (z. B. durch Konsumkredite). Ebenso bewirkt sie eine erhebliche Vereinfachung des Steuersystems sowie eine Reduktion des administrativen Aufwands f\u00fcr die steuerpflichtigen Personen und die kantonalen Steuerverwaltungen. Die finanziellen Auswirkungen der Reform h\u00e4ngen massgeblich vom k\u00fcnftigen Zinsniveau ab. Die pauschale Aussage, wonach die Reform zu Mindereinnahmen f\u00fchrt, ist nicht korrekt. Die Interpellation beschr\u00e4nkt sich auf die Schuldzinsen. Aus Sicht einer Wohneigent\u00fcmerin oder eines Wohneigent\u00fcmers h\u00e4ngen die Auswirkungen der Reform jedoch vom gesamten Effekt auf das steuerbare Einkommen ab. Dabei steht der Beschr\u00e4nkung des Schuldzinsenabzugs und dem aufgehobenen Unterhaltskostenabzug der Wegfall der Besteuerung des Eigenmietwerts gegen\u00fcber. Eine auf die Schuldzinsen beschr\u00e4nkte Sicht gibt daher nicht das ganze Bild wieder. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>1. Ob die Reform den Erwerb von Wohneigentum erschwert oder erleichtert, h\u00e4ngt insbesondere vom Verschuldungsgrad des Haushalts beziehungsweise vom Hypothekarzinsniveau ab. L\u00e4ngerfristig ist es m\u00f6glich, dass sich die Reform in den Hauspreisen kapitalisiert: Potenzielle Erwerber von Immobilien k\u00f6nnten bei hohen Zinsen von den sinkenden Immobilienpreisen profitieren und bei tiefen Zinsen von steigenden Immobilienpreisen abgeschreckt werden. Unabh\u00e4ngig vom Zinsniveau beinhaltet die Reform einen Ersterwerberabzug. Dieser betr\u00e4gt maximal 10 000 Franken f\u00fcr Ehepaare bzw. maximal 5000 Franken f\u00fcr Alleinstehende im ersten Steuerjahr nach dem Erwerb des Eigenheims. Er soll \u00fcber 10 Jahre hinweg gew\u00e4hrt werden und linear abnehmen. Es ist daher keine Aussage m\u00f6glich, ob die Reform zu einem R\u00fcckgang an neuen Eigent\u00fcmerinnen und Eigent\u00fcmern f\u00fchrt oder nicht.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Eigent\u00fcmerinnen und Eigent\u00fcmer k\u00f6nnen mit einer Staffelung der F\u00e4lligkeiten ihrer Hypothekarkredite ihr Risiko sowohl im geltenden Recht als auch nach der Reform begrenzen. Die Reform f\u00fchrt langfristig zu einer Reduktion des Verschuldungsgrads der privaten Haushalte. Im geltenden System der Eigenmietwertbesteuerung besteht ein Anreiz, zwecks Steueroptimierung die Verschuldung hochzuhalten. Steuerpflichtige, die sich dieser Strategie bedienen, d\u00fcrften nach einem Systemwechsel ihre Bruttoverschuldung abbauen. Die \u00fcbrigen Wohneigent\u00fcmerinnen und Wohneigent\u00fcmer d\u00fcrften ihre Sparanstrengungen intensivieren und ihre Nettoverschuldung schneller abbauen als im derzeitigen System der Eigenmietwertbesteuerung. Das in der Frage 2 beschriebene Risiko w\u00fcrde sich somit entsch\u00e4rfen und langfristig w\u00fcrde ein Beitrag zur Finanzsystemstabilit\u00e4t geleistet. Der Bundesrat erachtet es als zielf\u00fchrend, Risiken im Finanzsystem mittels der Reform zu begrenzen, statt \u2013 wie im heutigen System \u2013 den Staat an Risiken partizipieren zu lassen.</span><span>&nbsp; </span><span>&nbsp;</span><span> </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Es ist korrekt, dass Banken bei der Bewertung der Tragf\u00e4higkeit nicht aktuelle Hypothekarzinsen, sondern ein langfristiges durchschnittliches Zinsniveau um die 4%-5% unterstellen. Die Kriterien der Tragf\u00e4higkeitspr\u00fcfung der Banken d\u00fcrften sich durch den Systemwechsel vermutlich nicht \u00e4ndern. Die Erh\u00f6hung oder Verringerung des steuerbaren Einkommens der privaten Haushalte (siehe auch Antwort 1) beeinflusst ihre Bonit\u00e4t. Systemisch d\u00fcrften sich die Verschuldungsanreize reduzieren und langfristig ein Beitrag zur Finanzsystemstabilit\u00e4t geleistet werden, der mit einem geringeren Bedarf an Hypotheken einhergehen d\u00fcrfte. </span></p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1739318400000)\/","SubmittedBy":"Bendahan Samuel","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1739345207000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2446|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1763090901157)\/","SubmissionDate":"\/Date(1734652800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5206,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Steuer|Raumplanung und Wohnungswesen"}}