{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244660,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244660,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244660,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244660,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244660,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244660,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244660,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244660,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244660,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244660,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244660,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244660,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244660,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244660,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244660,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244660,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244660,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20244660,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"24.4660","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung. Steuerliche Folgen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Bundesversammlung hat am 20. Dezember 2024 eine Reform der Wohneigentumsbesteuerung verabschiedet, die das Gleichgewicht in diesem Bereich erheblich st\u00f6rt und gleichzeitig grosse Steuerausf\u00e4lle mit sich bringt.&nbsp;&nbsp;</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zur Reform in der vom Parlament verabschiedeten Form und zur Einf\u00fchrung einer Objektsteuer auf Zweitwohnungen zu beantworten:</p><p>1. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat eine Senkung des Leitzinses auf 0,5&nbsp;Prozent angek\u00fcndigt. Es ist immer wahrscheinlicher, dass die durchschnittlichen Hypothekarzinsen dauerhaft unter 1,5&nbsp;Prozent liegen. Wie hoch w\u00e4ren die Steuerausf\u00e4lle aufgrund der Reform bei einem durchschnittlichen Zinssatz von 1 Prozent oder 1,25 Prozent?&nbsp;&nbsp;</p><p>2. Die Reform f\u00fchrt zu grossen Steuerausf\u00e4llen. Das bedeutet, dass einige Steuerzahler und Steuerzahlerinnen gegen\u00fcber dem Rest der Bev\u00f6lkerung beg\u00fcnstigt werden. Kann man sagen, dass die Personen, die \u00fcber sehr grosse Immobilien mit einem enormen Wert verf\u00fcgen und keine Schulden im Zusammenhang mit diesen Immobilien haben, im Vergleich zur aktuellen Situation am st\u00e4rksten profitieren?&nbsp; &nbsp;</p><p>3. Mit welcher Steuersenkung kann ein Eigent\u00fcmer einer herrschaftlichen Villa im Wert von 10&nbsp;000&nbsp;000 Franken rechnen, der seine Immobilie heute vollst\u00e4ndig mit Eigenmitteln finanziert? Wie w\u00fcrde sich die steuerliche Situation einer Eigent\u00fcmerin mit einem steuerpflichtigen Einkommen von 100 000 Franken \u00e4ndern, wenn sie \u00fcber eine Immobilie im Wert von 500&nbsp;000 Franken verf\u00fcgt, die mit einer Hypothek in H\u00f6he von 400&nbsp;000 Franken zu einem Hypothekarzins von 3&nbsp;Prozent belastet ist, und sie Unterhaltskosten in H\u00f6he von 10&nbsp;000 Franken tragen muss?&nbsp;&nbsp;</p><p>4. &nbsp;Kann der Bundesrat erkl\u00e4ren, in welchem Verh\u00e4ltnis der Wert einer Immobilie, die als Erstwohnung genutzt wird, zur Steuererleichterung steht, die durch den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung erreicht wird?&nbsp; &nbsp;</p><p>5. Wie wirkt sich die Reform der Wohneigentumsbesteuerung auf den Finanzausgleich aus?</p><p>Welches sind insbesondere die langfristigen Auswirkungen auf das Gleichgewicht des Finanzausgleichs?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die von den Eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten beschlossene Reform f\u00fchrt dazu, dass die heutigen Verschuldungsanreize insbesondere f\u00fcr Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer sowie teilweise auch jene f\u00fcr Vermieterinnen und Vermieter deutlich reduziert werden. Zudem werden auch die Anreize von Mieterinnen und Mietern reduziert, sich zu verschulden (z. B. durch Konsumkredite). Ebenso bewirkt sie eine erhebliche Vereinfachung des Steuersystems sowie eine Reduktion des administrativen Aufwands f\u00fcr die steuerpflichtigen Personen und die kantonalen Steuerverwaltungen. Die finanziellen Auswirkungen der Reform der Wohneigentumsbesteuerung h\u00e4ngen massgeblich vom k\u00fcnftigen Zinsniveau ab. Die pauschale Aussage, wonach die Reform zu Mindereinnahmen f\u00fchrt, ist daher nicht korrekt (vgl. auch nachfolgend).</p><p>&nbsp;</p><p>1. F\u00fcr die Sch\u00e4tzung des Aufkommenseffekts der Reform ist der hypothekarische Referenzzinssatz relevant (Stand Anfang Februar 2025: 1.75%). Dieser gibt das durchschnittliche Zinsniveau der von Banken vergebenen Bestandshypotheken wieder. Bei einem hypothekarischen Referenzzinssatz von 1.5% werden die gesamtstaatlichen Mindereinnahmen auf knapp 1.7 Milliarden Franken gesch\u00e4tzt, bei einem Zinsniveau von beispielsweise 4% werden die Mehreinnahmen auf rund 1.5 Milliarden Franken gesch\u00e4tzt. Die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung wird bis April 2025 aktualisierte Sch\u00e4tzungen der finanziellen Auswirkungen unter Ber\u00fccksichtigung zus\u00e4tzlicher Zinsszenarien publizieren.</p><p>&nbsp;</p><p>2. Die Auswirkungen auf die Wohneigent\u00fcmerinnen und Wohneigent\u00fcmer h\u00e4ngen ebenfalls vom k\u00fcnftigen Zinsniveau ab. Ab einem Zinsniveau von grob gesch\u00e4tzt 3% k\u00f6nnen sich mit der Reform auch gesamtstaatliche Mehreinnahmen bzw. eine H\u00f6herbelastung f\u00fcr die Gesamtheit der Wohneigent\u00fcmerinnen und Wohneigent\u00fcmer ergeben. Wohneigent\u00fcmerinnen und Wohneigent\u00fcmer mit geringem Zins- und Unterhaltsaufwand d\u00fcrften \u2013 unabh\u00e4ngig vom Wert der Liegenschaft \u2013 h\u00e4ufiger von einem Systemwechsel profitieren. Rentnerhaushalte sind in dieser Gruppe \u00fcberrepr\u00e4sentiert.&nbsp;&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>3. Die steuerlichen Auswirkungen des Systemwechsels h\u00e4ngen grunds\u00e4tzlich i) vom Wohnort, ii) von der H\u00f6he des Bruttoeigenmietwerts, iii) von der H\u00f6he der Abz\u00fcge (Renovations- und Zinsaufwand) und iv) vom sonstigen steuerbaren Einkommen ab.</p><p>Der im Beispiel angesprochene Besitzer einer Immobilie von 10 Millionen Franken d\u00fcrfte vom Systemwechsel profitieren, wenn er die Immobilie vollst\u00e4ndig mit Eigenmitteln finanziert.</p><p>Jedoch l\u00e4dt die Nichtbesteuerung der Kapitalgewinne im Privatverm\u00f6gen in Verbindung mit der faktisch vollen Abzugsf\u00e4higkeit der Schuldzinsen im heutigen System dazu ein, zwecks Steueroptimierung die Hypothekarverschuldung hochzuhalten und die damit geschaffene Liquidit\u00e4t zu nutzen, um in Wertschriften zu investieren, mit dem Ziel, steuerfreie Kapitalgewinne zu erzielen. Nutzt der Wohneigent\u00fcmer eine solche Strategie, die auf steuerfreie Kapitalgewinne abzielt, dann w\u00fcrde der Systemwechsel f\u00fcr diesen Typus von Eigenheimbesitzer zu einer sp\u00fcrbaren Steuererh\u00f6hung f\u00fchren.</p><p>&nbsp;</p><p>4. Die ESTV hat 2023 eine Notiz publiziert, welche die Verteilungswirkungen der Eigenmietwertbesteuerung untersucht (Verteilungswirkungen einer Reform der Eigenmietwertbesteuerung;<u> https://www.estv2.admin.ch/stp/notizen/stp-notizen-2023-verteilwirkungen-emw-de.pdf</u>). Die ESTV wird die Analyse der Verteilungswirkungen unter Ber\u00fccksichtigung der im Parlament beschlossenen quotal-restriktiven Schuldzinsenregel im April 2025 aktualisieren. Sie wird dabei auch die von der Interpellantin aufgeworfene Frage im Rahmen der bestehenden Datengrundlagen adressieren.&nbsp;</p><p>&nbsp;&nbsp;</p><p>5. Der Finanzausgleich ber\u00fccksichtigt Einkommen und Verm\u00f6gen der Steuerpflichtigen. Der Systemwechsel wirkt sich auf die Einkommens-, nicht aber auf die Verm\u00f6genssteuer aus. Der Aufkommenseffekt der Reform h\u00e4ngt stark vom k\u00fcnftigen Zinsniveau ab, so dass allgemein g\u00fcltige Aussagen zur Ver\u00e4nderung des Ressourcenpotenzials der Kantone nicht m\u00f6glich sind.</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1739318400000)\/","SubmittedBy":"Widmer C\u00e9line","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1781863666000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2446|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1782902248087)\/","SubmissionDate":"\/Date(1734652800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5206,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Steuer|Raumplanung und Wohnungswesen"}}