{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244693,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244693,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244693,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244693,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244693,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244693,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244693,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244693,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244693,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244693,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244693,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244693,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244693,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244693,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244693,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244693,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244693,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20244693,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"24.4693","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Mit welchen neuen Verg\u00fctungsmodellen wird sichergestellt, dass der Aufschwung der Fotovoltaik anh\u00e4lt?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Seit einigen Jahren ist die Photovoltaik auf guten Weg, die Ziele zu erreichen, die in Artikel 2 des ge\u00e4nderten Energiegesetzes, das am 1.&nbsp;Januar 2025 in Kraft tritt, festgelegt werden. Zudem werden mit der Revision neue F\u00f6rdermassnahmen wie die Marktpr\u00e4mie und die Mindestverg\u00fctung eingef\u00fchrt. Diese Massnahmen bieten jedoch keinen Anreiz, weniger Elektrizit\u00e4t mit Photovoltaik zu erzeugen, wenn der Strom nicht gebraucht wird oder das Netz \u00fcberlastet ist.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Verschiedene Studien zeigen, dass eine Reduktion (bei unbegrenztem Eigenverbrauch) der maximalen Photovoltaikleistung (auf etwa 10\u201320&nbsp;Prozent der Energie, d.&nbsp;h. weit mehr als die gesetzlich erlaubten 3&nbsp;Prozent) neben der Flexibilisierung der Nachfrage, der Speicherung und dem Netzausbau Teil der L\u00f6sung sind. Die Reduktion senkt die Kosten f\u00fcr den Netzausbau und ist volkswirtschaftlich rentabel. Damit dies auch f\u00fcr die Betreiberinnen und Betreiber der Anlagen so ist und der Aufschwung der Photovoltaik nicht gebremst wird, muss das Verg\u00fctungssystem angepasst werden.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Es braucht daher neue Verg\u00fctungsmodelle. Diese m\u00fcssen so ausgestaltet sein, dass die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien der Netzlast und den Signalen des Marktes angepasst wird und gleichzeitig gen\u00fcgend Anreize geschaffen werden, damit der Aufschwung der Photovoltaik anh\u00e4lt.</p><p>&nbsp;</p><p>In Konsultationen wurden m\u00f6gliche L\u00f6sungen z.&nbsp;B. in Deutschland diskutiert. Dabei handelt es sich insbesondere um die Verg\u00fctung der Produktion aus Photovoltaikanlagen auf der Grundlage von st\u00fcndlichen Marktpreisen, die Verg\u00fctung der potenziellen anstelle der tats\u00e4chlichen Produktion, die Verg\u00fctung einer festgelegten produzierten Strommenge anstelle einer Verg\u00fctung f\u00fcr eine bestimmte Dauer, die Erh\u00f6hung der Einmalverg\u00fctung, Ausschreibungen f\u00fcr eine bestimmte Leistung mit erneuerbaren Energien oder minimale Verg\u00fctungss\u00e4tze, um die Amortisation von Photovoltaikanlagen weiterhin zu erm\u00f6glichen.</p><p>&nbsp;</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&nbsp;</p><ol><li>Teilt der Bundesrat diese Feststellungen und misst er den L\u00f6sungen f\u00fcr die nahe Zukunft die gleiche Bedeutung zu, damit der Aufschwung der Photovoltaik nicht gebremst wird?</li><li>Anerkennt er, dass die Verg\u00fctungsmodelle f\u00fcr die Photovoltaik in den Bereichen R\u00fcckspeisung ins Netz und Versorgungs- und Investitionssicherheit l\u00fcckenhaft sind?&nbsp;</li><li>Falls ja, mit welchen konkreten Massnahmen will er auf Ebene Energiegesetz und Energieverordnung Abhilfe schaffen? Mit welchem Zeithorizont?</li></ol>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der zunehmende Ausbau der Solarenergie zu einer im Tagesverlauf sehr unterschiedlichen Stromproduktion f\u00fchrt, was bedeutende Herausforderungen zur Folge hat. Zu den aufgeworfenen Fragen nimmt er wie folgt Stellung:</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>1. Durch die Flexibilit\u00e4tsregulierung gem\u00e4ss Artikel 17c Absatz 4 der mit Volksabstimmung vom 9. Juni 2024 beschlossenen \u00c4nderung des Stromversorgungsgesetzes (AS 2024 679) wird Netzbetreibern ab 2026 die M\u00f6glichkeit einger\u00e4umt, einen bestimmen Anteil der Einspeisung ohne Verg\u00fctung f\u00fcr netzdienliche Zwecke abzuregeln (\u00abgarantierte Nutzung\u00bb). In der \u00c4nderung der Stromversorgungsverordnung hat der Bundesrat einen H\u00f6chstwert von 3 Prozent der Jahresproduktion vorgeschlagen (</span><a href=\"http://www.fedlex.admin.ch\"><span><u>www.fedlex.admin.ch</u></span></a><span> &gt; Vernehmlassungen &gt; Abgeschlossene Vernehmlassungen &gt; Vernehmlassung 2024). Falls Netzbetreiber einen h\u00f6heren Anteil der Einspeisung abregeln wollen, m\u00fcssen sie laut Artikel 17c Absatz 2 daf\u00fcr einen Vertrag mit dem Anlagenbetreiber abschliessen und ihn daf\u00fcr entsch\u00e4digen. Solche L\u00f6sungen werden von einzelnen Verteilnetzbetreibern heute bereits vorgeschlagen. Mit dieser Massnahme sowie mit der neuen M\u00f6glichkeit zur Einf\u00fchrung von dynamischen Netztarifen, die sich an der voraussichtlichen oder effektiven Netzbelastung orientieren, k\u00f6nnen die in der Interpellation angesprochenen Netz\u00fcberlastungen durch Ein- und Ausspeisungen vermieden werden. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. und 3. Die Flexibilit\u00e4tsregulierung greift nur bei Netz\u00fcberlastungen. Im Fall von negativen Preisen, die auf ein \u00dcberangebot an Elektrizit\u00e4t an den Stromm\u00e4rken zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, kommt sie hingegen nicht zur Anwendung. Im Gegenteil m\u00fcssen gem\u00e4ss Artikel 15 Absatz 1 und 1</span><span><sup>bis</sup></span><span> des Energiegesetzes (EnG, SR 730.0) Netzbetreiber die eingespeiste Elektrizit\u00e4t aus erneuerbaren Energien abnehmen und verg\u00fcten. Mit dem neuen Stromgesetz (AS 2024 679) soll zudem gelten, dass wenn keine Einigung \u00fcber den Preis erfolgt, dieser dem viertelj\u00e4hrlich gemittelten Marktpreis entsprechen muss. Zudem sollen in Zeiten sehr niedriger viertelj\u00e4hrlicher Marktpreise f\u00fcr Anlagen bis zu einer Leistung von 150 kW Minimalverg\u00fctungen gelten, welche die Amortisation von Referenzanlagen \u00fcber ihre Lebensdauer sicherstellen. Mit dem neuen Artikel 15 EnG werden die Produzenten somit vor negativen Preisen gesch\u00fctzt und erhalten zu jedem Zeitpunkt eine positive Verg\u00fctung f\u00fcr die eingespeiste Elektrizit\u00e4t. Der Bundesrat beobachtet die Entwicklung der Strommarktpreise und wird bei Bedarf Anpassungen am aktuellen System vorschlagen. </span></p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1739318400000)\/","SubmittedBy":"Clivaz Christophe","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1739348562000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|66","Category":null,"Modified":"\/Date(1763091178680)\/","SubmissionDate":"\/Date(1734652800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5206,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Energie"}}