{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250039,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250039,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250039,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250039,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250039,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250039,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250039,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250039,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250039,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250039,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250039,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250039,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250039,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250039,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250039,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250039,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250039,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20250039,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.039","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Bundesgesetz \u00fcber den Erwerbsersatz (Angleichung der EO-Leistungen). \u00c4nderung","Description":"Botschaft vom 16. April 2025 zur \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber den Erwerbsersatz (Angleichung der EO-Leistungen)","InitialSituation":"<h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 16.04.2025</strong></h2><p class=\"Standard_d\"><strong>Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft zur Angleichung der Erwerbsersatzleistungen</strong></p><p class=\"Standard_d\">Der Bundesrat will die Leistungen der Erwerbsersatzordnung (EO) vereinheitlichen und sie besser an die gesellschaftlichen Entwicklungen anpassen. Die EO wurde urspr\u00fcnglich eingef\u00fchrt, um den Verdienstausfall von Dienstleistenden in der Armee zu ersetzen. In mehreren Schritten wurde der Leistungsumfang erweitert. Heute entsch\u00e4digt die EO auch Einkommensverluste im Zusammenhang mit Elternschaft. Abgedeckt sind insbesondere der Urlaub nach einer Geburt oder einer Adoption sowie der Betreuungsurlaub f\u00fcr Eltern von gesundheitlich schwer beeintr\u00e4chtigten Kindern. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. April 2025 die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.</p><p class=\"Standard_d\">In den letzten Jahren wurden verschiedene parlamentarische Vorst\u00f6sse eingereicht, die eine Angleichung der Erwerbsersatzleistungen forderten. Anders als Personen, die Milit\u00e4r-, Zivil- oder Zivilschutzdienst leisten, haben M\u00fctter, V\u00e4ter, die Ehefrau der Mutter sowie Eltern von gesundheitlich schwer beeintr\u00e4chtigten Kindern oder Adoptiveltern bislang keinen Anspruch auf die Nebenleistungen der EO (Kinderzulagen, Betriebszulagen und Zulagen f\u00fcr Betreuungskosten). Um diese Ungleichheiten zu beseitigen, hat der Bundesrat eine \u00c4nderungsvorlage zum Erwerbsersatzgesetz (EOG) mit vier Massnahmen erarbeitet:</p><ul><li><p class=\"Standard_d\">Leistungen werden vereinheitlicht<br>Derzeit werden bestimmte Leistungen nur Dienstleistenden gew\u00e4hrt. Dazu geh\u00f6ren die Betriebszulage, die Zulage f\u00fcr Betreuungskosten und die Kinderzulage. K\u00fcnftig soll die Betriebszulage, mit der ein Teil der Fixkosten von Selbstst\u00e4ndigen w\u00e4hrend ihrer Dienstzeit gedeckt wird, auf alle EO-Bez\u00fcgerinnen und -Bez\u00fcger mit einer selbstst\u00e4ndigen Erwerbst\u00e4tigkeit ausgeweitet werden. Die Betriebszulage unterst\u00fctzt sie dabei, die Kosten w\u00e4hrend ihres Urlaubs zu bestreiten. Auch die Zulage f\u00fcr Betreuungskosten wird gem\u00e4ss Vorlage beibehalten und auf alle EO-Anspruchsberechtigten ausgeweitet. Aufgehoben wird hingegen die Kinderzulage, die vor Inkrafttreten des Bundesgesetzes \u00fcber die Familienzulagen (FamZG) eingef\u00fchrt wurde und nun nicht mehr notwendig ist. Sie f\u00fchrt zu einer \u00dcberentsch\u00e4digung, da gem\u00e4ss FamZG f\u00fcr jedes Kind bereits Anspruch auf eine Zulage besteht, unabh\u00e4ngig von der beruflichen oder pers\u00f6nlichen Situation der Eltern.</p></li><li><p class=\"Standard_d\">Mutterschaftsentsch\u00e4digung bei l\u00e4ngerem Spitalaufenthalt der Mutter wird verl\u00e4ngert<br>Wenn ein Neugeborenes unmittelbar nach der Geburt mindestens zwei Wochen im Spital bleiben muss, kann die Mutterschaftsentsch\u00e4digung heute l\u00e4nger ausgerichtet werden. Bei einem l\u00e4ngeren Spitalaufenthalt der Mutter ist hingegen keine entsprechende Regel vorgesehen, obwohl sich die Mutter in diesem Fall nicht um das Neugeborene k\u00fcmmern kann. Der Entwurf sieht vor, dass die Mutterschaftsentsch\u00e4digung um die tats\u00e4chliche Dauer des Spitalaufenthalts der Mutter verl\u00e4ngert werden kann, wie bei einem l\u00e4ngeren Spitalaufenthalt des Neugeborenen, h\u00f6chstens aber auf 56 Tage.</p></li><li><p class=\"Standard_d\">Entsch\u00e4digung des andern Elternteils bei Tod des Kindes bleibt bestehen<br>Heute erlischt der Anspruch auf die Entsch\u00e4digung des andern Elternteils, die den vom Vater bzw. von der Ehefrau der Mutter bezogenen Urlaub entsch\u00e4digt, wenn das Neugeborene stirbt. Die \u00c4nderungsvorlage sieht vor, dass der Vater bzw. die Ehefrau der Mutter den Anspruch beh\u00e4lt, wenn das Neugeborene bei der Geburt oder innerhalb der ersten 14 Tage verstirbt.</p></li><li><p class=\"Standard_d\">Anspruch auf Betreuungsentsch\u00e4digung bei Hospitalisierung des Kindes wird ausgeweitet&nbsp;<br>Wenn ein Kind w\u00e4hrend mindestens vier Tagen im Spital bleiben muss, soll ein Elternteil die Erwerbst\u00e4tigkeit unterbrechen und f\u00fcr die Dauer des Spitalaufenthalts eine Betreuungsentsch\u00e4digung erhalten k\u00f6nnen. Sobald das Kind wieder zu Hause ist, kann die Entsch\u00e4digung bis zu drei Wochen verl\u00e4ngert werden, sofern die Notwendigkeit der elterlichen Betreuung f\u00fcr die Zeit der Genesung \u00e4rztlich best\u00e4tigt ist. Die Entsch\u00e4digung kann jedoch w\u00e4hrend h\u00f6chstens 98 Tagen \u2012 Spitalaufenthalt und Genesung eingeschlossen \u2012 ausgerichtet werden.</p></li></ul><p class=\"Standard_d\">Die vorgeschlagenen \u00c4nderungen k\u00f6nnen ohne zus\u00e4tzliche Finanzierungsquelle mit den derzeitigen EO-Mitteln finanziert werden.</p>","Proceedings":"<h3 class=\"SDA_Meldung_d\">SDA-Meldung</h3><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Debatte im St\u00e4nderat, 18.09.2025</strong></h3><p class=\"Standard_d\"><strong>St\u00e4nderat heisst Revision der Erwerbsersatzordnung gut</strong></p><p class=\"Standard_d\"><strong>Die Erwerbsersatzordnung wird in einigen Punkten bei der Betreuung von kranken Kindern und den Betriebszulagen f\u00fcr selbstst\u00e4ndig Erwerbende an die modernen Gegebenheiten angepasst. Der St\u00e4nderat hiess die Revision am Donnerstag mit 41 zu 0 Stimmen gut. Die Vorlage geht an den Nationalrat.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Aktuell erhalten nur Dienstleistende gewisse Leistungen wie Kinderzulagen, die Betriebszulage oder die Zulage f\u00fcr Betreuungskosten. Die Revision gew\u00e4hrt sie auch M\u00fcttern, V\u00e4tern und weiteren Personen, die ihre Erwerbst\u00e4tigkeit zur Betreuung eines gesundheitlich beeintr\u00e4chtigen Kindes unterbrechen.</p><p class=\"Standard_d\">Die Kinderzulagen sollen indessen ganz aus der Erwerbsersatzordnung verschwinden. Sie stammen noch aus der Zeit vor Einf\u00fchrung der Familienzulagen, welche diese Funktion heute erf\u00fcllen.</p><p class=\"Standard_d\">Bei der Mutterschaftsentsch\u00e4digung hat gem\u00e4ss der Vorlage auch ein Spitalaufenthalt der Mutter eine Verl\u00e4ngerung der Leistungen zur Folge und nicht wie bisher nur die l\u00e4ngere Hospitalisierung des Neugeborenen.</p><p class=\"Standard_d\">Beim Tod eines Neugeborenen sollen k\u00fcnftig auch der Vater oder die Ehefrau der Mutter einen Leistungsanspruch haben. Die Betreuungsentsch\u00e4digung f\u00fcr Eltern von gesundheitlich schwer beeintr\u00e4chtigten Kindern wollen Bundes- und St\u00e4nderat ausweiten.</p><p class=\"Standard_d\">So soll ein Anspruch neu in allen F\u00e4llen bestehen, in denen das Kind mindestens vier Tage hospitalisiert ist. In einem solchen Fall bedarf es keiner einschneidenden Ver\u00e4nderung des Gesundheitszustandes und keiner schlechten Prognose mehr. Die Kosten f\u00fcr die Anpassungen lassen sich mit den bestehenden Mitteln der Erwerbsersatzordnung decken.</p><p>&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Debatte im Nationalrat, 09.12.2025</strong></h3><p class=\"Standard_d\"><strong>Parlament will Lohnausfallentsch\u00e4digung f\u00fcr gr\u00f6sseren Personenkreis</strong></p><p class=\"Standard_d\"><strong>Gleiche maximale Tagess\u00e4tze bei Milit\u00e4rdienst und Mutterschaft, l\u00e4ngere Entsch\u00e4digungen bei Spitalaufenthalt nach einer Geburt, Vaterschaftsurlaub auch bei einer Totgeburt: Das Parlament will die Leistungen der Erwerbsersatzordnung anpassen. Offene Fragen bleiben.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Die Erwerbsersatzordnung (EO) wurde urspr\u00fcnglich eingef\u00fchrt, um den Verdienstausfall von Dienstleistenden in der Armee zu ersetzen. In mehreren Schritten wurde der Leistungsumfang seither erweitert. Heute entsch\u00e4digt die EO auch Einkommensverluste im Zusammenhang mit Elternschaft. Abgedeckt sind insbesondere der Urlaub nach einer Geburt oder einer Adoption sowie der Betreuungsurlaub f\u00fcr Eltern von gesundheitlich schwer beeintr\u00e4chtigten Kindern.</p><p class=\"Standard_d\">Das Parlament hat mit mehreren \u00fcberwiesenen Motionen eine weitere Erweiterung der EO-Leistungen angestossen. M\u00fctter, V\u00e4ter, die Ehefrau der Mutter sowie Eltern von gesundheitlich schwer beeintr\u00e4chtigten Kindern oder Adoptiveltern sollen k\u00fcnftig Anspruch auf die Nebenleistungen der EO - also Kinderzulagen, Betriebszulagen und Zulagen f\u00fcr Betreuungskosten - erhalten.</p><p class=\"Standard_d\">Weiter soll die Betriebszulage, mit der ein Teil der Fixkosten von Selbstst\u00e4ndigen w\u00e4hrend ihrer Dienstzeit gedeckt wird, auf alle EO-Bez\u00fcgerinnen und -Bez\u00fcger mit einer selbstst\u00e4ndigen Erwerbst\u00e4tigkeit ausgeweitet werden. Auch die Zulage f\u00fcr Betreuungskosten soll auf alle EO-Anspruchsberechtigten ausgeweitet werden.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Kritische Stimmen von SVP und FDP</p><p class=\"Standard_d\">Das Parlament ist damit grunds\u00e4tzlich einverstanden. Nach dem St\u00e4nderat hat am Dienstag auch der Nationalrat die Vorlage in der Gesamtabstimmung gutgeheissen - mit 115 zu 82 Stimmen. Dagegen war die SVP- und ein Teil der FDP-Fraktion.</p><p class=\"Standard_d\">Deren Sprecherin Diana Gutjahr (SVP/TG) warnte vor einer schleichenden Entwicklung zu einer immer gr\u00f6sser werdenden Sozialversicherung. \"Die EO ist keine Vollkaskoversicherung f\u00fcr alle Lebenslagen.\" Die komplexe Vorlage f\u00fchre zu Unklarheiten und sei eine \"Basis f\u00fcr mehr Juristenfutter\". Sie entspreche nicht mehr dem urspr\u00fcnglichen Zweck der EO.</p><p class=\"Standard_d\">Auch die FDP hob den Mahnfinger. Zwar sei die vom Bundesrat pr\u00e4sentierte Vorlage sinnvoll und auch die vom St\u00e4nderat beschlossene Erweiterung mit gesch\u00e4tzten Mehrkosten von rund 75 Millionen Franken im Jahr tragbar, sagte Fraktionssprecherin Kris Vietze (TG). Die von der Nationalratskommission beantragte Ausweitung der Vorlage sei aber \u00fcbertrieben. \"Nicht mal im \u00dcbermass halten wir Mass\", kritisierte sie.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Keine Obergrenze im Spital</p><p class=\"Standard_d\">Eine Mitte-Links-Mehrheit folgte jedoch den Antr\u00e4gen der vorberatenden Kommission. Konkret beschloss die grosse Kammer, die Mutterschaftsentsch\u00e4digung um die tats\u00e4chliche Dauer des Spitalaufenthalts der Mutter oder des Neugeborenen zu verl\u00e4ngern - ohne Obergrenze von 56 Tagen, wie sie Bundesrat und St\u00e4nderat vorgesehen haben.</p><p class=\"Standard_d\">Eine Folge dieser Anpassung w\u00e4re eine potenziell unbegrenzte Dauer des K\u00fcndigungsschutzes im Mutterschaftsurlaub. Deshalb f\u00fcgte der Nationalrat eine Bestimmung ein, wonach der K\u00fcndigungsschutz um maximal 12 Wochen auf insgesamt 26 Wochen verl\u00e4ngert werden kann. Damit w\u00fcrden 94 Prozent der l\u00e4ngeren Spitalaufenthalte von Neugeborenen abgedeckt.</p><p class=\"Standard_d\">Ein EO-Anspruch soll neu in allen F\u00e4llen bestehen, in denen das Kind oder die Mutter mindestens vier Tage hospitalisiert ist. In einem solchen Fall bedarf es keiner einschneidenden Ver\u00e4nderung des Gesundheitszustandes und keiner schlechten Prognose mehr. Weiter sollen beim Tod eines Neugeborenen k\u00fcnftig auch der Vater oder die Ehefrau der Mutter einen Leistungsanspruch haben.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Keine Beitragserh\u00f6hungen</p><p class=\"Standard_d\">Mit diesen Anpassungen m\u00f6chte die Mehrheit Familien in schwierigen, aber seltenen Situationen besser unterst\u00fctzen, wie Kommissionssprecherin Barbara Gysi (SP/SG) sagte. Die Bef\u00fcrwortenden der Vorlage hielten fest, dass die vorgeschlagenen Massnahmen ohne Beitragserh\u00f6hungen bei der EO m\u00f6glich seien. Auch die Reserven von rund 200 Millionen Franken w\u00fcrden nicht angetastet.</p><p class=\"Standard_d\">\"Es geht um eine Harmonisierung und nicht um einen exorbitanten Ausbau\", sagte Lorenz Hess (Mitte/BE). Von einem Selbstbedienungsladen k\u00f6nne keine Rede sein. Die Anpassungen seien allesamt w\u00fcnschenswert, hielt Patrick H\u00e4ssig (GLP/ZH) fest. \"Es handelt sich um einen wichtigen Fortschritt, der die EO fairer und familienfreundlicher macht.\"</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Debatte im St\u00e4nderat, 15.12.2025</strong></h3><p class=\"Standard_d\">Zustimmung</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1766141921000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|2836","Category":"IIIb/IV","Modified":"\/Date(1767859189123)\/","SubmissionDate":"\/Date(1744761600000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5208,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Sozialer Schutz"}}