{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250058,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250058,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250058,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250058,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250058,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250058,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250058,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250058,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250058,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250058,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250058,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250058,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250058,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250058,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250058,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250058,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250058,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20250058,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.058","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Leistungsabh\u00e4ngige Schwerverkehrsabgabe LSVA. Weiterentwicklung. Teilrevision SVAG","Description":"Botschaft vom 28. Mai 2025 zur \u00c4nderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes (Weiterentwicklung der leistungsabh\u00e4ngigen Schwerverkehrsabgabe)","InitialSituation":"<h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 28.05.2025</strong></h2><p class=\"Standard_d\"><strong>Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Weiterentwicklung der LSVA</strong></p><p class=\"Standard_d\"><strong>Die Leistungsabh\u00e4ngige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) soll ab 2029 auch f\u00fcr elektrisch angetriebene Lastwagen erhoben werden. So will der Bundesrat sicherstellen, dass der Schwerverkehr weiterhin seine Kosten tr\u00e4gt und die Verlagerung des G\u00fcterverkehrs auf die Schiene auch k\u00fcnftig unterst\u00fctzt wird. Mit einem bis 2035 befristeten Rabattsystem will der Bundesrat erreichen, dass die Transportunternehmen weiter in Elektro-Lastwagen investieren und hierf\u00fcr Planungssicherheit erhalten. Die entsprechende Botschaft ans Parlament hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. Mai 2025 verabschiedet.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Wegen der technischen Entwicklung st\u00f6sst das heutige System der LSVA an seine Grenzen. Aktuell befinden sich knapp 90 Prozent aller Lastwagen, die auf den Schweizer Strassen verkehren, in der g\u00fcnstigsten Abgabekategorie. Zudem steigt die Anzahl der Fahrzeuge mit Batterie oder Wasserstoffantrieb, die von der LSVA befreit sind. Dadurch verliert die LSVA Einnahmen sowie ihre Verlagerungswirkung.</p><p class=\"Standard_d\">Mit der Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes, die der Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. Mai 2025 zuhanden des Parlaments verabschiedet hat, wird das Tarifsystem neu ausgerichtet. Ab 2029 sollen auch elektrisch angetriebene Lastwagen LSVA-pflichtig werden. Um die Modernisierung und Dekarbonisierung der Lastwagenflotte voranzutreiben, k\u00f6nnen elektrisch angetriebene Fahrzeuge bis in das Jahr 2035 von Rabatten auf der LSVA profitieren.</p><p>&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Planungssicherheit f\u00fcr Transportunternehmen</p><p class=\"Standard_d\">Weiter sollen die heute am meisten verbreiteten Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor der Abgasnorm Euro-VI von der g\u00fcnstigsten in die zweitg\u00fcnstigste Abgabekategorie verschoben werden. Auch die neuen Lastwagen der Euro-VII-Norm werden in die zweitg\u00fcnstigste Abgabekategorie eingeteilt. Um sie gegen\u00fcber den Euro-VI-Fahrzeugen abzugrenzen, wird die LSVA f\u00fcr diese Fahrzeuge bis 2035 durch Rabatte verg\u00fcnstigt. Der Bundesrat will den Transportunternehmen mehr Planungssicherheit geben, indem er die Kriterien f\u00fcr die Einteilung in die Abgabenkategorien k\u00fcnftig jeweils mindestens sieben Jahre vor Inkrafttreten festlegt.</p><p>&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Im Einklang mit dem Landverkehrsabkommen</p><p class=\"Standard_d\">Der Bund erhebt seit 2001 die LSVA f\u00fcr alle Fahrten von Fahrzeugen zum Waren- und Personentransport ab 3,5 Tonnen auf dem schweizerischen Strassennetz. Zwei Drittel der LSVA-Einnahmen gehen an den Bund, ein Drittel an die Kantone. Im Jahr 2024 betrugen die Einnahmen insgesamt rund 1,8 Milliarden Franken. Der Bundesanteil fliesst zum Grossteil in den Bahninfrastrukturfonds. Die LSVA ist im Landverkehrsabkommen mit der EU verankert. Die vorliegende Revision steht im Einklang dazu.</p>","Proceedings":"<h3 class=\"SDA_Meldung_d\">SDA-Meldung</h3><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Debatte im Nationalrat, 09.03.2026</strong></h3><p class=\"Standard_d\"><strong>Nationalrat unterstellt E-Lastwagen der Schwerverkehrsabgabe</strong></p><p class=\"Standard_d\"><strong>K\u00fcnftig sollen E-Laster die Leistungsabh\u00e4ngige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) bezahlen, so wie es jene mit fossilem Antrieb schon heute m\u00fcssen. Der Nationalrat hat den daf\u00fcr n\u00f6tigen Gesetzes\u00e4nderungen zugestimmt.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Die Unterstellung von Elektro-Lastwagen unter die LSVA an sich war im Rat nicht umstritten. Allerdings will der Nationalrat die entsprechenden Tarife in den ersten Jahren der Einf\u00fchrung st\u00e4rker reduzieren, als es der Bundesrat vorschl\u00e4gt.</p><p class=\"Standard_d\">Die Abgabe soll f\u00fcr E-Lastwagen erst ab 2031 f\u00e4llig werden statt ab 2029, wie es der Bundesrat beantragt. Schliesslich sollen Rabatte f\u00fcr E-Lastwagen nach dem Willen des Nationalrats zwingend sein. Der Bundesrat schl\u00e4gt eine Kann-Formulierung vor.</p><p class=\"Standard_d\">Mit 131 zu 60 Stimmen hiess die grosse Kammer die Vorlage am Montagabend gut. Die Nein-Stimmen kamen von der SP und den Gr\u00fcnen. Sie h\u00e4tten sich sch\u00e4rfere Bestimmungen gew\u00fcnscht, die der LSVA mehr Einnahmen bringen. Die Anpassungen bei der LSVA soll einerseits bewirken, dass die Kosten des Schwerverkehrs gedeckt sind.</p><p class=\"Standard_d\">Anderseits soll der aus der LSVA gespiesene Bahninfrastrukturfonds gen\u00fcgend Geld erhalten. Und schliesslich soll es einen Anreiz geben, G\u00fcter per Bahn zu transportieren. Die Verlagerung des G\u00fcterverkehrs von der Strasse auf die Schiene ist in der Verfassung verankert.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Planungssicherheit f\u00fcr Camionneure</p><p class=\"Standard_d\">Die grosse Kammer hatte bei der Gestaltung der Rabatte \u00fcber zahlreiche Antr\u00e4ge zu befinden. Gefordert wurde etwa, Geb\u00fchren f\u00fcr E-Lastwagen fr\u00fcher als vom Bundesrat respektive sp\u00e4ter zu erheben oder gr\u00f6ssere respektive kleinere Rabatte zu gew\u00e4hren.</p><p class=\"Standard_d\">Nach dem Willen des Nationalrates soll der Bundesrat die H\u00f6he der Reduktion jeweils mindestens zw\u00f6lf Monate vor deren Inkrafttreten bestimmen. Das soll den Camionneuren Planungssicherheit verschaffen.</p><p class=\"Standard_d\">Minderheiten st\u00f6rten sich zudem an der Kann-Formulierung zur Anpassung der Tarife an die Teuerung. Ohne Pflicht, die Teuerung zu ber\u00fccksichtigen, verliere die LSVA ihre Wirkung, sagte Florence Brenzikofer (Gr\u00fcne/BL). \"Das Preisverh\u00e4ltnis von Schiene und Strasse muss zugunsten des Schienenverkehrs verbessert werden.\"</p><p class=\"Standard_d\">Die Antr\u00e4ge f\u00fcr eine zwingende Anpassung an die Teuerung lehnte der Rat ab. Nichts wissen wollte er auch von Rabatten f\u00fcr Lastwagen mit anderen als elektrischen und CO2-neutralen Antrieben. Den entsprechenden Minderheitsantrag von Thomas Hurter (SVP/SH) lehnte er klar ab. E-Mobilit\u00e4t solle nicht bevorzugt behandelt werden, gab Hurter vergebens zu bedenken.</p><p class=\"Standard_d\">Der Bundesrat wollte ebenfalls keine Geb\u00fchrenbefreiung oder -verg\u00fcnstigung f\u00fcr mit Biogas, Fl\u00fcssiggas, Erdgas oder E-Fuels fahrende Lastwagen. Die LSVA solle nicht noch mehr an Wirkung verlieren, hiess es dazu in seiner Botschaft. Die Erhebung der Abgabe w\u00fcrde zudem sehr aufwendig, wenn jeweils auf die Art des Treibstoffs abgest\u00fctzt werden m\u00fcsste.</p><p>&nbsp;</p><h3 class=\"SDA_Meldung_d\">SDA-Meldung</h3><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Debatte im St\u00e4nderat, 03.06.2026</strong></h3><p class=\"Standard_d\"><strong>Auch Elektrolastwagen unterliegen k\u00fcnftig der Schwerverkehrsabgabe</strong></p><p class=\"Standard_d\"><strong>Auch elektrisch oder mit Wasserstoff betriebene Lastwagen unterstehen k\u00fcnftig in der Schweiz der leistungsabh\u00e4ngigen Schwerverkehrsabgabe. Das hat nach dem Nationalrat auch der St\u00e4nderat entschieden. Die neue Abgabe gilt ab dem Jahr 2031.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Im Jahr 2031 erhalten elektrisch und mit Wasserstoff angetriebene Lastwagen einen Rabatt von mindestens 70 Prozent und im Jahr 2032 einen solchen von mindestens 50 Prozent. Der St\u00e4nderat schloss sich bei diesen Rabatten der Position des Nationalrats an.</p><p class=\"Standard_d\">Der Bundesrat wollte die E-Lastwagen schon ab 2029 der LSVA unterstellen und ab 2031 Rabatte gew\u00e4hren, welche bis 2035 gelten sollten. Mit fortschreitender Zeit sollten die Rabatte immer tiefer werden. Sie werden gew\u00e4hrt zur weiteren F\u00f6rderung der elektrisch und mit Wasserstoff betriebenen Lastwagen.</p><p class=\"Standard_d\">Ganz knapp, n\u00e4mlich mit 22 zu 21 Stimmen, lehnte der St\u00e4nderat am Dienstag ein eigenes, von der Mehrheit seiner Verkehrskommission gezimmertes Rabattsystem von 2031 bis 2035 ab.</p><p class=\"Standard_d\">Das Gesch\u00e4ft geht nun zur Bereinigung einer Differenz zur\u00fcck in den Nationalrat. In der Gesamtabstimmung passierte die Anpassung des Schwerverkehrsabgabegesetzes mit 35 zu 8 Stimmen.</p><p class=\"Standard_d\">Der Bundesrat hatte eine Weiterentwicklung der LSVA vorgeschlagen, damit der Schwerverkehr seine Kosten tr\u00e4gt und die Verlagerung des G\u00fcterverkehrs auf die Schiene auch k\u00fcnftig unterst\u00fctzt wird. Derjenige Teil der LSVA, der an den Bund geht, fliesst n\u00e4mlich zu einem Grossteil in den Bahninfrastrukturfonds.</p><p>&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Motoren werden immer sauberer</p><p class=\"Standard_d\">Die H\u00f6he der LSVA h\u00e4ngt von der Anzahl der gefahrenen Kilometer, dem maximal zul\u00e4ssigen Gesamtgewicht und den Emissionswerten (Euro-Normen) des Fahrzeugs ab.</p><p class=\"Standard_d\">In der Schweiz sind Elektrolastwagen heute von der LSVA befreit und nach Angaben des Bundesrats befinden sich heute fast 90 Prozent aller Lastwagen in der g\u00fcnstigsten Abgabeklasse. Die Motoren werden immer sauberer und die LSVA f\u00e4llt f\u00fcr saubere Lastwagen tiefer aus als f\u00fcr dreckige. Das bedeutet laut Bundesrat, dass die Einnahmen aus der LSVA je l\u00e4nger, je mehr sinken.</p><p class=\"Standard_d\">Mit der LSVA verfolgt der Bund ein zweites Ziel: Die Abgaben sollen einen Beitrag dazu leisten, dass der G\u00fcterverkehr m\u00f6glichst auf der Schiene verl\u00e4uft. Die LSVA tr\u00e4gt also dazu bei, das in der Verfassung verankerte Ziel der Verlagerung des G\u00fcterverkehrs von der Strasse auf die Schiene zu erreichen.</p><p class=\"Standard_d\">Die LSVA wird seit 2001 f\u00fcr Fahrten auf Schweizer Strassen f\u00e4llig. 2024 brachte sie Einnahmen von 1,8 Milliarden Franken. Zwei Drittel davon gehen an den Bund, ein Drittel an die Kantone.</p><p class=\"Standard_d\">Nach Angaben des Verbands Swiss eMobility von Anfang Jahr erreichten elektrische Lastwagen in der Schweiz im vergangenen Jahr einen Marktanteil von knapp 21 Prozent. Wie sich der Markt bei den Lastwagen weiter entwickle, h\u00e4nge von der weiteren Gestaltung der LSVA ab, schrieb der Verband weiter.</p><p>&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Motion f\u00fcr LSVA-Erh\u00f6hung ist vom Tisch</p><p class=\"Standard_d\">Dem St\u00e4nderat lag am Dienstag auch eine Motion zur Erh\u00f6hung der LSVA per 1. Januar 2027 vor. Sie stammt von der Kommission f\u00fcr Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N), welche die LSVA als \"zentrales Instrument zur Verlagerung des G\u00fcterverkehrs auf die Schiene\" bezeichnet.</p><p class=\"Standard_d\">Der Bundesrat solle die LSVA-Abgabes\u00e4tze so erh\u00f6hen, dass der im Landverkehrsabkommen mit der EU vorgegebenen Rahmen voll ausgesch\u00f6pft werde.</p><p class=\"Standard_d\">Der Nationalrat nahm die Motion im M\u00e4rz knapp an. Die Mehrheit der vorberatenden st\u00e4nder\u00e4tlichen Kommission f\u00fcr Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-S) beantragte der kleinen Kammer, den Vorstoss abzulehnen. Zwar stimme es, dass es im alpenquerenden G\u00fcterverkehr zu einer R\u00fcckverlagerung von der Schiene auf die Strasse komme.</p><p class=\"Standard_d\">Doch gelte es derzeit, die Schweizer Wirtschaft nicht mit Mehrkosten zu belasten. Deshalb sei die Motion abzulehnen.</p><p class=\"Standard_d\">Eine Minderheit dieser Kommission beantragte, die Motion anzunehmen. Doch zog ihre Sprecherin Eva Herzog (SP/BS) diesen Antrag am Dienstag zur\u00fcck. Deshalb entfiel eine Abstimmung und die Motion gilt als vom St\u00e4nderat abgelehnt und ist vom Tisch.</p><p>&nbsp;</p><h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung der Kommission f\u00fcr Verkehr und Fernmeldewesen&nbsp;des Nationalrates vom 30.06.2026</strong></h2><p class=\"Standard_d\">Im Rahmen des Gesch\u00e4fts <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250058\"><strong>25.058</strong></a><strong>&nbsp;\u00abLeistungsabh\u00e4ngige Schwerverkehrsabgabe LSVA. Weiterentwicklung. Teilrevision SVAG\u00bb</strong> hat die KVF-N drei verbleibende Differenzen beraten. Mit 14 zu 11 Stimmen h\u00e4lt sie in Art. 8 Abs. 2 am Beschluss des Nationalrates fest und spricht sich damit gegen die Erg\u00e4nzung des St\u00e4nderates aus, wonach der Bundesrat jede \u00c4nderung bei der Abstufung der Abgabekategorien mit einer Vorlaufzeit von sieben Jahren mitteilen muss. Nach Ansicht der Kommission tr\u00e4gt der Beschluss des Nationalrates der Dekarbonisierung, der Verkehrsverlagerung sowie der weiteren Alimentierung des Bahninfrastrukturfonds besser Rechnung. Eine Minderheit spricht sich f\u00fcr die Zustimmung zum Beschluss des St\u00e4nderates aus, da dieser ihrer Ansicht nach mehr Planungssicherheit schafft. Um Rechtssicherheit bez\u00fcglich der Abklassierung von EURO VI-Fahrzeugen per 1.1.2029 in die mittlere Abgabekategorie zu schaffen, beantragt die MInderheit zus\u00e4tzlich eine Erg\u00e4nzung der Schlussbestimmungen. Demnach soll Art. 8 Abs. 2 erst nach der angek\u00fcndigten Abklassierung der EURO VI-Fahrzeuge in Kraft treten.</p><p class=\"Standard_d\">Weiter beantragt die Kommission mit 17 zu 8 Stimmen bei Art. 8a Abs. 1 am Beschluss des Nationalrates festzuhalten und damit die Tarifunter- und Tarifobergrenzen der LSVA nicht im Gesetz zu verankern.</p><p class=\"Standard_d\">Schliesslich beantragt die Kommission mit 17 zu 7 Stimmen bei Art. 8b Abs. 4 auch bei der dritten Differenz am Beschluss des Nationalrates festzuhalten und damit dem Bundesrat mit einer Kann-Formulierung und einem Rabatt von h\u00f6chstens 15% mehr Flexibilit\u00e4t zu belassen. Eine Minderheit beantragt dem St\u00e4nderat zuzustimmen, welcher eine Muss-Formulierung und eine Reduktion von 15 Prozent vorsieht. Auf diese Weise soll den Betroffenen Planungssicherheit gew\u00e4hrleistet werden.</p><p>&nbsp;</p><h2 class=\"Titel_d\"><strong>Ausk\u00fcnfte</strong></h2><p class=\"Ausk\u00fcnfte_d\">Sekretariat der Kommissionen f\u00fcr Verkehr und Fernmeldewesen (KVF)</p><p class=\"Ausk\u00fcnfte_d\"><a href=\"mailto:kvf.ctt@parl.admin.ch\">kvf.ctt@parl.admin.ch</a></p><p class=\"Ausk\u00fcnfte_d\"><a href=\"https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-kvf\">Kommission f\u00fcr Verkehr und Fernmeldewesen (KVF)</a></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":231,"BusinessStatusText":"Beratung in Kommission des Nationalrates abgeschlossen","BusinessStatusDate":"\/Date(1782835617000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48|2446","Category":"IIIa/IV","Modified":"\/Date(1782977385477)\/","SubmissionDate":"\/Date(1748390400000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5209,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr|Steuer"}}