{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250069,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250069,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250069,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250069,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250069,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250069,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250069,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250069,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250069,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250069,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250069,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250069,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250069,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250069,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250069,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250069,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250069,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20250069,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.069","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Epidemiengesetz. Teilrevision","Description":"Botschaft vom 20. August 2025 zur Teilrevision des Epidemiengesetzes","InitialSituation":"<h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 20.08.2025</strong></h2><p class=\"Standard_d\"><strong>Epidemiengesetz: Revision bringt Verbesserungen im Umgang mit Gesundheitskrisen</strong></p><p class=\"Standard_d\">Der Bundesrat will die Bev\u00f6lkerung besser vor k\u00fcnftigen Pandemien sch\u00fctzen. Zu diesem Zweck schl\u00e4gt er eine \u00c4nderung des Epidemiengesetzes vor. Mit der Revision sollen die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen optimiert und Bedrohungen durch \u00fcbertragbare Krankheiten und Antibiotikaresistenzen wirksam bek\u00e4mpft werden. Insbesondere wird die Kompetenzverteilung auf allen staatlichen Ebenen gekl\u00e4rt. Der Bundesrat hat die Botschaft an seiner Sitzung vom 20. August 2025 ans Parlament \u00fcberwiesen.</p><p class=\"Standard_d\">W\u00e4hrend der Covid-19-Pandemie hat sich das Epidemiengesetz (EpG) insgesamt bew\u00e4hrt. In einigen Bereichen sind jedoch Anpassungen erforderlich, um die Pr\u00e4vention und die Bew\u00e4ltigung k\u00fcnftiger Gef\u00e4hrdungen der \u00f6ffentlichen Gesundheit zu verbessern. Die Revision des EpG soll die Bev\u00f6lkerung besser vor \u00fcbertragbaren Krankheiten sch\u00fctzen und gleichzeitig die Antibiotikaresistenzen bek\u00e4mpfen. Sie ber\u00fccksichtigt die von zahlreichen Akteuren im Vernehmlassungsverfahren ge\u00e4usserten Stellungnahmen und die Erkenntnisse mehrerer Evaluationen zur Bew\u00e4ltigung der Covid-19-Pandemie.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Zust\u00e4ndigkeiten kl\u00e4ren</p><p class=\"Standard_d\">Die neue Regelung kl\u00e4rt die Kompetenzenverteilung zwischen Bund und Kantonen bei einer besonderen Gef\u00e4hrdung der \u00f6ffentlichen Gesundheit durch eine \u00fcbertragbare Krankheit. Bund und Kantone werden zudem verpflichtet, sich auf gesundheitliche Notlagen vorzubereiten, insbesondere mit Krisenpl\u00e4nen wie dem nationalen Pandemieplan, der eine \u00dcbersicht \u00fcber die Massnahmen gibt, mit denen sich die Schweiz f\u00fcr Epidemien r\u00fcsten und sie bew\u00e4ltigen kann. Bevor der Bundesrat eine besondere Lage erkl\u00e4rt, muss er k\u00fcnftig das Parlament und die Kantone konsultieren. Die Kantone bleiben haupts\u00e4chlich zust\u00e4ndig f\u00fcr das Anordnen von Einschr\u00e4nkungen im Krisenfall, z. B. Verbote von Veranstaltungen. Sollte es sich hingegen als notwendig erweisen, hat der Bund die Kompetenz, schweizweite Massnahmen zu ergreifen, wie etwa eine Maskenpflicht in \u00f6ffentlichen Verkehrsmitteln.</p><p class=\"Standard_d\">Die Vorlage sieht vor, dass die Kantone den niederschwelligen Zugang zu Impfungen erleichtern m\u00fcssen, vor allem in Apotheken. Der Bund kann k\u00fcnftig die anonymisierten Daten der Krankenversicherer verwenden, um Impfmassnahmen zu erarbeiten, umzusetzen und ihre Wirksamkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen. Zudem wird ein Teil des spezifischen Covid-19-Gesetzes in das EpG integriert. Dies betrifft insbesondere Finanzhilfen f\u00fcr die Wirtschaft, wenn sie aufgrund von Massnahmen, die in einer besonderen oder ausserordentlichen Lage ergriffen werden, schwere wirtschaftliche Verluste erleidet.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">\u00dcberwachung verbessern</p><p class=\"Standard_d\">Die Covid-19-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig Systeme sind, die eine schnelle Einsch\u00e4tzung der epidemiologischen Lage und die rechtzeitige Einleitung geeigneter Massnahmen erm\u00f6glichen. Die Systeme und Methoden zur \u00dcberwachung \u00fcbertragbarer Krankheiten, wie das nationale Meldesystem, das Abwassermonitoring und die Genomsequenzierung bestimmter Krankheitserreger, werden mit den neuen Regelungen digitalisiert, besser vernetzt und insgesamt gest\u00e4rkt. Dank optimierter \u00dcberwachungssysteme auf nationaler Ebene k\u00f6nnen neue Bedrohungen schneller erkannt und die Auswirkungen der von Bund und Kantonen ergriffenen Massnahmen besser evaluiert werden.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Versorgung mit wichtigen medizinischen G\u00fctern sicherstellen</p><p class=\"Standard_d\">Medizinische G\u00fcter wie Impfstoffe, Hygiene- und Atemschutzmasken, Spritzen und Schutzausr\u00fcstung sind f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung von Epidemien von entscheidender Bedeutung. Grunds\u00e4tzlich sind die Kantone und Private f\u00fcr die Versorgung zust\u00e4ndig. Die Revision pr\u00e4zisiert und erweitert aber die subsidi\u00e4re Kompetenz des Bundesrats in diesem Bereich. Die Vorlage sieht vor, dass der Bundesrat wichtige medizinische G\u00fcter selbst herstellen lassen kann, wenn die Kantone oder Private dazu nicht in der Lage sind. Im Falle einer besonderen Gef\u00e4hrdung der \u00f6ffentlichen Gesundheit m\u00fcssen die Gesundheitseinrichtungen zudem ihre Best\u00e4nde an wichtigen medizinischen G\u00fctern und ihre Kapazit\u00e4ten an Spitalbetten melden und auch Lagerbest\u00e4nde, etwa an Atemschutzmasken, anlegen. Die Gesetzesrevision beinhaltet auch eine Optimierung bei der Finanzierung von Impfstoffen, Tests und Medikamenten, die vom Bund beschafft werden, indem die Regeln vereinfacht und die Finanzierungsm\u00f6glichkeiten erweitert werden.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Antibiotikaresistenzen bek\u00e4mpfen</p><p class=\"Standard_d\">Auch die wachsende Zahl antibiotikaresistenter Krankheitserreger stellt eine Bedrohung f\u00fcr die \u00f6ffentliche Gesundheit dar. Aus diesem Grund sieht die Revision des Gesetzes die Einf\u00fchrung neuer Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung von Antibiotikaresistenzen und zur Pr\u00e4vention von therapieassoziierten Infektionen (nosokomiale Infektionen) vor. Die Bereitstellung von Antibiotika wird durch finanzielle Anreize gef\u00f6rdert, um die Forschung und Entwicklung zu st\u00e4rken sowie die Verf\u00fcgbarkeit neuer Antibiotika in der Schweiz zu sichern. Schliesslich wird der One-Health-Ansatz gest\u00e4rkt, der sich auf die gegenseitige Abh\u00e4ngigkeit der Gesundheit von Mensch, Tier, Pflanzen und Umwelt konzentriert.</p>","Proceedings":"<h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung der Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des St\u00e4nderates vom 27.01.2026</strong></h2><p class=\"Standard_d\">Nachdem die Kommission an ihrer letzten Sitzung mit 10 zu 2 Stimmen auf die <strong>Teilrevision des Epidemiengesetzes (</strong><a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250069\"><strong>25.069</strong></a><strong>)</strong> eingetreten war, hat sie nun eine R\u00fcckweisung an den Bundesrat mit 9 zu 3 Stimmen abgelehnt und die Detailberatung aufgenommen. Die SGK-S hat dabei den <a href=\"https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-gpk-ns-2025-11-20.aspx?lang=1031\">Mitbericht der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommissionen (GPK)</a> zur Kenntnis genommen. Sie begr\u00fcsst, dass der Bundesrat einen Grossteil der Empfehlungen aus der umfangreichen <a href=\"https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/aufsichtskommissionen/geschaeftspruefungskommissionen-gpk/inspektion-covid-19-pandemie\">Inspektion der GPK zur Covid-19-Pandemie</a> umgesetzt hat. Sie verweist auch auf die bereits verabschiedete Vorlage in Umsetzung der pa. Iv. SPK-N \u00abHandlungsf\u00e4higkeit des Parlamentes in Krisensituationen verbessern\u00bb (<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20200437\">20.437</a>), welche den Einbezug des Parlamentes in Krisensituationen st\u00e4rkt.</p><p class=\"Standard_d\">Die Kommission hat die Grunds\u00e4tze des Epidemiengesetzes und das optimierte Lagemodell beraten und verschiedene Pr\u00e4zisierungen vorgenommen. Unter anderem beantragt sie einstimmig, in Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe b explizit festzuschreiben, dass Massnahmen von Bund und Kantonen auf die mildest- und k\u00fcrzestm\u00f6gliche Einschr\u00e4nkung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens ausgerichtet werden sollen. Weiter sollen die Ansteckungs- und Ausbreitungsgefahr durch einen Krankheitserreger oder die Schwere, H\u00e4ufigkeit und Infektionssterblichkeit f\u00fcr die Feststellung einer besonderen Gef\u00e4hrdung der \u00f6ffentlichen Gesundheit \u00abdeutlich\u00bb erh\u00f6ht sein m\u00fcssen (Art. 5<i>a</i> Abs. 1, mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung). Ohne Gegenantrag m\u00f6chte die SGK-S zudem die Lesbarkeit von Artikel 6 Buchstabe b verbessern und explizit festhalten, dass der Bundesrat f\u00fcr die Anordnung der besonderen Lage feststellen muss, dass eine von der WHO ausgerufene gesundheitliche Notlage auch f\u00fcr die Schweiz gilt. Mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung resp. einstimmig sollen zudem Vorbereitungen f\u00fcr die Ausrichtung von Finanzhilfen an Unternehmen sowie der Einbezug der Sozialpartner und von direkt betroffenen Branchen in die Bestimmung zur Anordnung von Massnahmen aufgenommen werden (Art. 6<i>c</i>, neue Abs. 3 und 4).</p><p class=\"Standard_d\">Die Kommission hat die Verwaltung mit vertieften Abkl\u00e4rungen zum Thema Impfobligatorium beauftragt und wird ihre Beratungen an einer n\u00e4chsten Sitzung fortsetzen.</p><p>&nbsp;</p><h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung der Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des St\u00e4nderates vom 01.04.2026</strong></h2><p class=\"Standard_d\">An ihrer Sitzung vom vergangenen Januar hatte die SGK-S erste Beschl\u00fcsse zur <strong>Teilrevision des Epidemiengesetzes (EpG; </strong><a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250069\"><strong>25.069</strong></a><strong>)</strong> gef\u00e4llt (siehe <a href=\"https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-sgk-s-2026-01-27.aspx\">Medienmitteilung vom 27. Januar 2026</a>). Nun hat sie die Detailberatung fortgesetzt und sich dabei insbesondere vertieft mit dem Impfobligatorium auseinandergesetzt. Bereits heute k\u00f6nnen der Bundesrat in der besonderen oder ausserordentlichen Lage (Art. 6 Abs. 2 Bst. d) sowie die Kantone bei erheblicher Gefahr (Art. 22) Impfungen obligatorisch erkl\u00e4ren f\u00fcr gef\u00e4hrdete Personengruppen, besonders exponierte Personen und Personen, die bestimmte T\u00e4tigkeiten aus\u00fcben. Diese Bestimmungen werden im Entwurf des Bundesrates zur aktuellen Teilrevision unver\u00e4ndert \u00fcbernommen. Auf Basis vertiefter Abkl\u00e4rungen der Verwaltung hat die Kommission nun beschlossen, die Vorgaben f\u00fcr ein m\u00f6gliches Impfobligatorium im Gesetz zu pr\u00e4zisieren. So m\u00f6chte die Kommission Artikel 22 einstimmig dahingehend erg\u00e4nzen, dass ein Impfobligatorium nur angeordnet werden darf, wenn mildere Massnahmen nicht ausreichen oder nicht geeignet sind (Abs. 2). Dieses Prinzip gilt bereits heute, soll neu jedoch explizit im Gesetz festgehalten werden. Ebenfalls einstimmig erg\u00e4nzt werden soll, dass ein Impfobligatorium zeitlich befristet sein und Ausnahmen f\u00fcr Personen vorsehen muss, die sich aus medizinischen Gr\u00fcnden nicht impfen lassen k\u00f6nnen (Abs. 3). Weiter will die Kommission festhalten, dass eine Impfung nicht mittels physischen Zwangs erfolgen darf (Abs. 4). Mit der Verankerung dieser heute in Artikel 38 der Epidemienverordnung festgehaltenen Punkte auf Gesetzesstufe m\u00f6chte die Kommission die Grenzen des Impfobligatoriums transparenter regeln. Mit 8 zu 5 Stimmen beantragt die SGK-S weiter zu erg\u00e4nzen, dass eine Nichtbefolgung des Impfobligatoriums keine strafrechtlichen Folgen haben darf, weder auf Bundes- noch auf Kantonsebene. Im Falle einer Nichtbefolgung weiterhin m\u00f6glich sind unter anderem Massnahmen gegen\u00fcber einzelnen Personen nach Artikel 30 und folgende EpG wie eine Maskenpflicht oder personalrechtliche Konsequenzen wie die vor\u00fcbergehende Zuweisung einer anderen T\u00e4tigkeit ohne Kontakt zu vulnerablen Personen.</p><p class=\"Standard_d\">Mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission weiter, den Einbezug der Verb\u00e4nde der Leistungserbringer bei der Vorbereitung einer besonderen Lage im Gesetz festzuhalten (Art. 6<i>a</i> Abs. 3). Die Kantone sollen zudem die dauerhafte Organisation und Finanzierung von Infrastruktur- und Personalreservekapazit\u00e4ten f\u00fcr die Bew\u00e4ltigung von epidemiebedingten Spitzenbelastungen in den Spit\u00e4lern sicherstellen (Art. 8 Abs. 1, mit 6 zu 5 Stimmen bei 2&nbsp;Enthaltungen). In die Erarbeitung der Pandemiepl\u00e4ne sollen zuk\u00fcnftig auch die nationalen Fachorganisationen des Gesundheitswesens einbezogen werden (ebenfalls Art. 8 Abs. 1, mit 12 zu 0 Stimmen bei 1&nbsp;Enthaltung). Einstimmig erg\u00e4nzt die Kommission den Entwurf auch dahingehend, dass Bund und Kantone die Vorbereitungsmassnahmen unter Einbezug der medizinischen und fachlichen Expertise und Versorgungsstrukturen treffen m\u00fcssen (Art. 8 Abs. 8). Ebenfalls einstimmig pr\u00e4zisiert die Kommission, dass die Kooperationspflicht in Artikel 11 Absatz 3 generell f\u00fcr die umweltbasierte \u00dcberwachung von \u00fcbertragbaren Krankheiten und nicht nur f\u00fcr die \u00dcberwachung des Abwassers gilt.</p><p class=\"Standard_d\">Im Hinblick auf die Fortsetzung der Beratungen an einer n\u00e4chsten Sitzung hat die Kommission die Verwaltung unter anderem mit Abkl\u00e4rungen zu den vorgesehenen Finanzhilfen beauftragt.</p><p>&nbsp;</p><h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung der Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des St\u00e4nderates vom 26.06.2026</strong></h2><p class=\"Standard_d\">Bund und Kantone sollen f\u00fcr Erwerbsausf\u00e4lle von Unternehmen und Selbstst\u00e4ndigerwerbenden wegen Massnahmen zur Pandemiebek\u00e4mpfung aufkommen. Die Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des St\u00e4nderates (SGK-S) zieht damit zum Abschluss ihrer Beratungen des Epidemiengesetzes Lehren aus der Covid-19-Pandemie. Sie bekr\u00e4ftigt zudem, dass die Kantone die Kapazit\u00e4ten der Spit\u00e4ler sicherstellen und die Kosten der daf\u00fcr n\u00f6tigen Massnahmen tragen m\u00fcssen.&nbsp;<br>Einstimmig hat die Kommission die <strong>Teilrevision des Epidemiengesetzes (</strong><a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250069\"><strong>25.069</strong></a><strong>)</strong> in der Gesamtabstimmung angenommen. Gest\u00fctzt auf die Erfahrungen der Covid-19-Pandemie soll die Schweiz damit besser auf k\u00fcnftige Gesundheitskrisen vorbereitet sein. Die SGK-S war bereits im November 2025 mit 10 zu 2 Stimmen auf die Vorlage eingetreten (siehe <a href=\"https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-sgk-s-2025-11-18.aspx?lang=1031\">Medienmitteilung vom 18. November 2025</a>). An ihren Sitzungen von Januar und M\u00e4rz 2026 hat sie verschiedene inhaltliche Pr\u00e4zisierungen vorgenommen (siehe Medienmitteilungen vom <a href=\"https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-sgk-s-2026-01-27.aspx?lang=1031\">27.&nbsp;Januar&nbsp;2026</a> und <a href=\"https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-sgk-s-2026-04-01.aspx?lang=1031\">1. April 2026</a>). Zum Abschluss der Detailberatung hat sich die SGK-S nun insbesondere mit der Frage der Finanzhilfen an Unternehmen im Zusammenhang mit Massnahmen zur Pandemiebek\u00e4mpfung befasst. Mit 10 zu 2 Stimmen beantragt sie, zus\u00e4tzlich zu den vom Bundesrat vorgeschlagenen verb\u00fcrgten Bankkrediten zur Liquidit\u00e4tssicherung eine Entsch\u00e4digungspflicht f\u00fcr ungedeckte laufende Kosten und Erwerbsausf\u00e4lle von Unternehmen und Selbstst\u00e4ndigerwerbenden vorzusehen (Art. 70<i>a</i> ff.). Diese \u00c0-fonds-perdu-Beitr\u00e4ge sollen nach einer 30-t\u00e4gigen Karenzfrist ausgerichtet und mehrheitlich durch die f\u00fcr die Anordnung der Massnahmen verantwortliche Beh\u00f6rde finanziert werden. Die Kommission will Unternehmen f\u00fcr unverschuldete Einschr\u00e4nkungen aufgrund von Massnahmen f\u00fcr die \u00f6ffentliche Gesundheit, welche allen zugutekommen, vollst\u00e4ndig durch die Allgemeinheit entsch\u00e4digen.</p><p class=\"Standard_d\">Weiter beantragt die Kommission ohne Gegenantrag, das Impfmonitoring prim\u00e4r auf die Abrechnungsdaten der Krankenversicherer abzustellen (Art. 24). Auf eine explizite Erw\u00e4hnung von Homeoffice bei den Massnahmen zum Schutz besonders gef\u00e4hrdeter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer will die SGK-S hingegen verzichten, da Arbeiten von zu Hause in vielen Branchen nicht m\u00f6glich ist (Art. 40<i>b</i> Abs. 2, mit 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen). Zudem beantragt die Kommission, Artikel 41 zur Beschr\u00e4nkung der Ein- und Ausreise abzuschw\u00e4chen. Insbesondere soll der Bundesrat nur bei einer besonderen Gef\u00e4hrdung der \u00f6ffentlichen Gesundheit Vorschriften \u00fcber den internationalen Personenverkehr erlassen (Abs. 1, mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen) und anstelle von Einreiseverboten lediglich eine erweiterte Testpflicht f\u00fcr Personen aus einem Risikogebiet vorsehen k\u00f6nnen (Abs. 3, mit 8 zu 5 Stimmen). Schliesslich hat die Kommission mit 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen, dass die Kantone die Kosten f\u00fcr Massnahmen zur Sicherstellung von Kapazit\u00e4ten in Spit\u00e4lern und anderen \u00f6ffentlichen oder privaten Institutionen des Gesundheitswesens tragen m\u00fcssen (Art. 71, neuer Bst. c). Bei 6 zu 6 Stimmen und 1 Enthaltung mit Stichentscheid des Pr\u00e4sidenten abgelehnt hat die SGK-S eine Reduktion der im nationalen Informationssystem \u00abEinreise\u00bb erfassten Daten, da diese f\u00fcr die Nachverfolgung von Infektionen wichtig sein k\u00f6nnen (Art. 60<i>b </i>Abs. 2).</p><p class=\"Standard_d\">Den vom Bundesrat beantragten Zahlungsrahmen f\u00fcr Beitr\u00e4ge an Programme internationaler Organisationen und an internationale Institutionen zum Schutz vor \u00fcbertragbaren Krankheiten in Entwurf 2 unterst\u00fctzt die Kommission in der Gesamtabstimmung mit 11 Stimmen bei 1 Enthaltung. Den Verpflichtungskredit f\u00fcr Finanzhilfen f\u00fcr die Entwicklung antimikrobieller Substanzen in Entwurf 3 heisst die SGK-S in der Gesamtabstimmung einstimmig gut.</p><p class=\"Standard_d\">Zu Beginn ihrer Beratungen hatte sich die Kommission die wichtigsten Erkenntnisse aus dem Nationalen Forschungsprogramm 80 \u00abCovid-19 in der Gesellschaft\u00bb vorstellen lassen. Die Vorlage ist damit bereit f\u00fcr die Beratung im St\u00e4nderat.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><h2 class=\"Titel_d\"><strong>Ausk\u00fcnfte</strong></h2><p class=\"Ausk\u00fcnfte_d\">Sekretariat der Kommissionen f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)</p><p class=\"Ausk\u00fcnfte_d\"><a href=\"mailto:sgk.csss@parl.admin.ch\">sgk.csss@parl.admin.ch</a></p><p class=\"Ausk\u00fcnfte_d\"><a href=\"https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-sgk\">Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)</a></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":230,"BusinessStatusText":"Beratung in Kommission des St\u00e4nderates abgeschlossen","BusinessStatusDate":"\/Date(1782386332000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|2841","Category":"IIIa/IV","Modified":"\/Date(1787648356620)\/","SubmissionDate":"\/Date(1755648000000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5210,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Gesundheit"}}