{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250082,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250082,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250082,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250082,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250082,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250082,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250082,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250082,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250082,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250082,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250082,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250082,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250082,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250082,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250082,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250082,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250082,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20250082,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.082","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Elektronisches Gesundheitsdossier. Bundesgesetz","Description":"Botschaft vom 5. November 2025 zum Bundesgesetz \u00fcber das elektronische Gesundheitsdossier","InitialSituation":"<h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 05.11.2025</strong></h2><p class=\"Standard_d\"><strong>Bundesrat beschliesst Neuausrichtung: Elektronisches Gesundheitsdossier E-GD l\u00f6st EPD ab</strong></p><p class=\"Standard_d\"><strong>Der Bundesrat m\u00f6chte das Gesundheitssystem mit einem elektronischen Gesundheitsdossier (E-GD) st\u00e4rken, das der ganzen Bev\u00f6lkerung automatisch zur Verf\u00fcgung gestellt wird. Das E-GD wird alle relevanten Gesundheitsinformationen einer Person an einem Ort b\u00fcndeln und sie durch alle Lebensphasen \u2013 von Vorsorgeuntersuchungen bis zur Behandlung von Krankheiten \u2013 begleiten. Im Rahmen einer grundlegenden Neuausrichtung werden die Aufgaben und Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen sowie die Finanzierung im Vergleich zum heutigen elektronischen Patientendossier (EPD) angepasst \u2013 und im neuen Bundesgesetz \u00fcber das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG) klarer geregelt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. November 2025 die Botschaft an das Parlament \u00fcberwiesen.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Das heutige elektronische Patientendossier (EPD) beruht auf einer komplexen Struktur mit zahlreichen privaten Anbietern und einem aufwendigen Er\u00f6ffnungsprozess. Diese Hindernisse f\u00fchrten dazu, dass die Nutzung des EPD bis jetzt unter den Erwartungen blieb. Der Bundesrat setzt daher mit dem neuen Gesetz \u00fcber das elektronische Gesundheitsdossier auf eine grundlegende Neuausrichtung: Aus dem EPD wird das elektronische Gesundheitsdossier (E-GD). Das neue Gesundheitsdossier stellt den Menschen mit seiner pers\u00f6nlichen Gesundheitsbiografie ins Zentrum, indem er die \u00dcbersicht \u00fcber seine relevanten medizinischen Daten erh\u00e4lt, unabh\u00e4ngig vom Wohnort oder wo und bei welcher medizinischen Fachperson eine Behandlung erfolgt. Alle relevanten Gesundheitsdaten sind so digital an einem Ort verf\u00fcgbar \u2013 jederzeit und \u00fcberall, gerade im Notfall.</p><p>&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Freiwillig und Kontrolle \u00fcber eigene Gesundheitsdaten</p><p class=\"Standard_d\">Das E-GD muss man nicht beantragen: Neu erh\u00e4lt jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz automatisch und kostenlos ein Dossier. Die Kantone informieren die Bev\u00f6lkerung vor der Er\u00f6ffnung pers\u00f6nlich und umfassend \u00fcber Nutzung und Rechte. Wer kein E-GD will, kann einer Er\u00f6ffnung widersprechen oder es jederzeit einfach l\u00f6schen lassen. So bleibt das elektronische Dossier wie bisher eine freiwillige Dienstleistung und die Patientenrechte werden gest\u00e4rkt.</p><p class=\"Standard_d\">Die behandlungsrelevanten Gesundheitsdaten, die heute in den Patientenakten verschiedener Arztpraxen und Spit\u00e4lern verteilt sind, werden k\u00fcnftig auch im E-GD der Inhaberinnen und Inhabern abgelegt. Diese behalten die volle Kontrolle \u00fcber ihre eigenen Gesundheitsdaten und entscheiden selbst, wer auf welche Informationen zugreifen darf und welche Daten nicht im E-GD abgelegt werden sollen.</p><p>&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Alle Gesundheitsfachpersonen machen mit</p><p class=\"Standard_d\">Schon heute sind alle Spit\u00e4ler und Pflegeeinrichtungen verpflichtet, sich dem EPD anzuschliessen. Neu werden auch \u00c4rztinnen und \u00c4rzte, Apotheker oder Physiotherapeutinnen und weitere ambulante Leistungserbringer, die \u00fcber die obligatorische Krankenversicherung abrechnen, verpflichtet, das E-GD zu nutzen und alle behandlungsrelevanten Gesundheitsdaten einzutragen. Das ist wichtig, denn der gr\u00f6sste Nutzen des E-GD entsteht, indem es m\u00f6glichst von allen genutzt wird. Das verbessert die Wirksamkeit und Behandlungsqualit\u00e4t f\u00fcr alle.</p><p>&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Verbesserungen f\u00fcr Bev\u00f6lkerung, Fachpersonen und Gesundheitswesen</p><p class=\"Standard_d\">Im E-GD k\u00f6nnen unterschiedliche Gesundheitsdaten sicher abgelegt werden, etwa Konsultationsberichte von Spezialistinnen und Spezialisten oder Spitalaustrittsberichte, aber auch strukturierte Eintr\u00e4ge wie Impfungen, Medikamente oder Laborwerte. Von einem benutzerfreundlichen System und einem besseren \u00dcberblick \u00fcber relevante Gesundheitsdaten profitieren die Patientinnen und Patienten, da so die Behandlungsqualit\u00e4t entlang der gesamten Versorgungskette erh\u00f6ht wird \u2013 ein entscheidender Schritt hin zu einer koordinierten Gesundheitsversorgung.</p><p class=\"Standard_d\">Gleichzeitig profitieren auch die Gesundheitsfachpersonen und das Gesundheitssystem: Dank den obligatorischen technischen Standards werden die Systeme der Spit\u00e4ler, der \u00c4rzte und die weiteren Leistungserbringer die Informationen ins E-GD automatisch hochladen k\u00f6nnen. Doppelspurigkeit wird vermieden, der Informationsfluss verbessert, der administrative Aufwand reduziert und die Effizienz im Gesundheitswesen insgesamt gesteigert.</p><p>&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Klare Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen</p><p class=\"Standard_d\">Das E-GD baut auf einer zentralen technischen Infrastruktur auf. Der Bund wird das Informationssystem verantworten und eine schweizweit einheitliche L\u00f6sung sicherstellen. Er ist ausserdem f\u00fcr die Weiterentwicklung der Infrastruktur zust\u00e4ndig. So kann die Effizienz des Systems gesteigert werden. Die Kantone tragen die laufenden Betriebskosten und stellen den Betrieb einer sogenannten Gemeinschaft auf ihrem Gebiet sicher. Diese Gemeinschaften \u2013 das sind beispielsweise zusammengeschlossene Spit\u00e4ler, Arztpraxen, Apotheken und andere Gesundheitsinstitutionen \u2013 garantieren mit Kontaktstellen, dass die Bev\u00f6lkerung einen niederschwelligen Zugang zu Unterst\u00fctzung in Zusammenhang mit ihrem E-GD hat. Die Kontaktstellen dienen als erste Anlaufstelle f\u00fcr alle Fragen.</p><p>&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Starker Datenschutz</p><p class=\"Standard_d\">Die Sicherheit der Daten hat f\u00fcr den Bundesrat weiterhin oberste Priorit\u00e4t. Er hat im neuen EGDG daher entsprechend hohe Anforderungen an den Datenschutz verankert. Der Bund tr\u00e4gt die Verantwortung f\u00fcr den Schutz und die Sicherheit der Daten und sorgt daf\u00fcr, dass die Daten in der Schweiz aufbewahrt werden.</p><p class=\"Standard_d\">Das elektronische Gesundheitsdossier ist ein zentrales Element der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Der Bundesrat ist \u00fcberzeugt, dass das neue E-GD mit den vorgeschlagenen Anpassungen sowie Verbesserungen am System und an der Struktur deutlich besser aufgesetzt ist als das bestehende EPD. So k\u00f6nnen im Sinne des Service Public der Nutzen f\u00fcr alle Beteiligten gest\u00e4rkt und eine kontinuierliche Weiterentwicklung erleichtert werden.</p><p class=\"Standard_d\">In einem n\u00e4chsten Schritt wird die Vorlage vom Parlament behandelt. Sobald das Gesetz verabschiedet ist, wird der Bund die zentrale technische Infrastruktur beschaffen und die Migration der bestehenden EPDs durchf\u00fchren. Es ist davon auszugehen, dass das E-GD auf das Jahr 2030 hin eingef\u00fchrt werden kann.</p>","Proceedings":"<h3 class=\"SDA_Meldung_d\">Mitbericht der Finanzkommission des Nationalrates</h3><h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung der Finanzkommission&nbsp;des Nationalrates vom 16.01.2026</strong></h2><p class=\"Standard_d\">Im Rahmen des Mitberichtsverfahrens hat sich die FK-N intensiv mit den finanziellen Aspekten des <strong>elektronischen Gesundheitsdossiers</strong> (E-GD) auseinandergesetzt. Der entsprechende Gesetzesentwurf (<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250082\">25.082</a> n) sieht vor, dass im Rahmen eines \u00f6ffentlichen Ausschreibungsverfahrens, das gem\u00e4ss den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) durchgef\u00fchrt wird, ein Informationssystem (\u00abInformationssystem E-GD\u00bb) beschafft wird. Die Kommission hat sich daher besonders mit den Beschaffungs- und Betriebskosten eines solchen Systems befasst. In der Botschaft werden keine konkreten Zahlen genannt, um allf\u00e4llige negative Auswirkungen auf die Ausschreibung zu vermeiden. Die Kommissionsmitglieder haben indes n\u00e4here Informationen zu den aktuellen Kostensch\u00e4tzungen erhalten. Im Grossen und Ganzen bef\u00fcrwortet die FK-N die neue Ausrichtung des E-GD und erwartet, dass dieses langfristig zur Optimierung der Gesundheitskosten beitr\u00e4gt. Sie \u00fcbt jedoch aus finanziellen Gr\u00fcnden einhellig Kritik an dieser Vorlage. Die Kommission h\u00e4lt die \u00fcbermittelten Sch\u00e4tzungen, die Schwankungen von mehreren Millionen Franken aufweisen, f\u00fcr zu ungenau und zu intransparent. Die FK-N beantragt der Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates, die f\u00fcr dieses Dossier zust\u00e4ndig ist, auf die Vorlage einzutreten, aber ein besonderes Augenmerk darauf zu richten, wie sich allf\u00e4llige \u00c4nderungen der Vorlage durch das Parlament finanziell auswirken k\u00f6nnten.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><h2 class=\"Titel_d\"><strong>Ausk\u00fcnfte</strong></h2><p class=\"Ausk\u00fcnfte_d\">Sekretariat der Finanzkommission (FK)</p><p class=\"Ausk\u00fcnfte_d\"><a href=\"mailto:fk.cdf@parl.admin.ch\">fk.cdf@parl.admin.ch</a></p><p class=\"Ausk\u00fcnfte_d\"><a href=\"https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/aufsichtskommissionen/kommissionen-fk\">Finanzkommission (FK)</a></p><p>&nbsp;</p><h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung der&nbsp;Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 13.02.2026</strong></h2><p class=\"Standard_d\">Der Datenaustausch zwischen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern und den involvierten Stellen im Gesundheitswesen wie auch in den Sozialversicherungen soll zuk\u00fcnftig vorwiegend digital stattfinden. Die Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) beantragt, das Bundesgesetz \u00fcber Informationssysteme in den Sozialversicherungen anzunehmen. Zudem hat sie die Beratungen zum elektronischen Gesundheitsdossier aufgenommen und ist auf das neue Bundesgesetz eingetreten.</p><p class=\"Standard_d\">Mit 16 zu 8 Stimmen ist die Kommission auf die Vorlage des Bundesrates f\u00fcr ein neues <strong>Bundesgesetz \u00fcber das elektronische Gesundheitsdossier (EDGD; </strong><a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250082\"><strong>25.082</strong></a><strong>)</strong> eingetreten. Die Kommission unterstreicht den Handlungsbedarf bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens und begr\u00fcsst die Neuausrichtung des elektronischen Gesundheitsdossiers (E-GD) nach der entt\u00e4uschenden Entwicklung des elektronischen Patientendossiers (EPD). Die zentralen Herausforderungen im Hinblick auf Nutzung und Nutzen, Verbreitung und Sicherheit des E-GD sind nach Ansicht der Kommission erkannt und werden mit dem neuen Bundesgesetz angegangen. Das neue E-GD sieht eine zentrale technische Infrastruktur, ein Opt-out-Modell zur Er\u00f6ffnung eines Dossiers und eine Aufgaben- und Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen vor. Das E-GD soll so die Behandlungsqualit\u00e4t verbessern, die Patientensicherheit im Rahmen der informationellen Selbstbestimmung erh\u00f6hen, Doppelspurigkeiten reduzieren und zur Kostend\u00e4mpfung im Gesundheitswesen beitragen. Eine Minderheit der Kommission beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Sie ist zwar mit der Zielsetzung einverstanden, kritisiert jedoch insbesondere die zentralisierte Infrastruktur mit einem weiteren grossen und risikobehafteten IT-Projekt auf Bundesebene und das vorgesehene Opt-out. Zum Auftakt der Beratung hat die Kommission umfassende Anh\u00f6rungen mit Vertretungen der Kantone, verschiedener Leistungserbringer und Organisationen aus den Bereichen Gesundheit und Digitalisierung durchgef\u00fchrt. Die Kommission hat die Verwaltung im Hinblick auf die Detailberatung mit vertieften Abkl\u00e4rungen unter anderem zur Koordination der laufenden Digitalisierungsvorhaben im Gesundheitswesen sowie zur Finanzierung beauftragt. Sie wird die Detailberatung der Vorlage im n\u00e4chsten Quartal aufnehmen.</p><p>&nbsp;</p><h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung der&nbsp;Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 17.04.2026</strong></h2><p class=\"Standard_d\">An ihrer letzten Sitzung ist die SGK-N auf den Entwurf des Bundesrates zum <strong>Bundesgesetz \u00fcber das elektronische Gesundheitsdossier (</strong><a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250082\"><strong>25.082</strong></a><strong>)</strong> eingetreten (siehe <a href=\"https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-sgk-n-2026-02-13.aspx?lang=1031\">Medienmitteilung</a> vom 13. Februar 2026). Mit Fokus auf die Sicherheit und den Datenschutz im neuen elektronischen Gesundheitsdossier (E-GD) hat die Kommission nun die Detailberatung der Vorlage aufgenommen. Sie unterstreicht, dass das Vertrauen der Bev\u00f6lkerung f\u00fcr die Akzeptanz des E-GD zentral ist. Gem\u00e4ss Botschaft des Bundesrates soll eine Vielzahl technischer und organisatorischer Massnahmen die hohen Sicherheitsstandards des E-GD gew\u00e4hrleisten. Zudem m\u00fcssen alle im Informationssystem gespeicherten Daten in der Schweiz verbleiben. Um die Sicherheit des E-GD weiter zu st\u00e4rken, hat die Kommission die Verwaltung beauftragt, das Prinzip der Ende\u2011zu\u2011Ende\u2011Verschl\u00fcsselung und dessen Auswirkungen auf das E\u2011GD eingehend zu pr\u00fcfen. Unabh\u00e4ngig von der genauen Ausgestaltung der Verschl\u00fcsselung muss sichergestellt sein, dass die Vertraulichkeit und Integrit\u00e4t der Daten \u00fcber den gesamten Datenfluss \u2013 von der Erfassung bis zum Zugriff durch berechtigte Gesundheitsfachpersonen \u2013 gew\u00e4hrleistet ist.\u202f</p><p class=\"Standard_d\">Weiter liess sich die Kommission das Zusammenspiel der Projekte E-GD und Gesundheitsdatenraum (SwissHDS) erl\u00e4utern. W\u00e4hrend sich das E-GD auf den Zugang der Bev\u00f6lkerung zu ihren pers\u00f6nlichen Gesundheitsdaten und deren l\u00e4ngerfristige Nachverfolgbarkeit konzentriert, soll der SwissHDS einen strukturierten und automatisierten Datenaustausch zwischen den Leistungserbringenden erm\u00f6glichen (sog. Business-to-Business resp. B2B). Die beiden Projekte setzen auf identische Standards und Schnittstellen. Sie werden parallel aufgebaut und eng aufeinander abgestimmt. Anpassungen an Prim\u00e4rsystemen der Leistungserbringer f\u00fcr die Anbindung an das E-GD k\u00f6nnen anschliessend auch f\u00fcr die B2B-Kommunikation im SwissHDS genutzt werden.</p><p class=\"Standard_d\">Auf Grundlage dieser Informationen hat die SGK-N in der Detailberatung erste Beschl\u00fcsse gef\u00e4llt. Sie unterst\u00fctzt den Entwurf des Bundesrates mehrheitlich. Sie hat hingegen einstimmig beschlossen, dass der Bundesrat im Ausf\u00fchrungsrecht umschreiben muss, welche Daten als behandlungsrelevant gelten und somit im E-GD abgelegt werden m\u00fcssen (Art. 14 Abs. 4). Die Kommission hat die Verwaltung zudem beauftragt zu pr\u00fcfen, wie der \u00dcbergang vom bestehenden elektronischen Patientendossier zum neuen Gesundheitsdossier besser gestaltet und koordiniert werden kann, um Rechtssicherheit f\u00fcr bereits get\u00e4tigte Investitionen und laufende Weiterentwicklungen zu schaffen. Die Kommission wird die Detailberatung der Vorlage an einer n\u00e4chsten Sitzung fortsetzen.</p><p>&nbsp;</p><h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung der&nbsp;Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 08.05.2026</strong></h2><p class=\"Standard_d\">Das elektronische Gesundheitsdossier (E-GD) soll von einer einzigen Gemeinschaft im Auftrag der Kantone betreut werden. Die Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) will so eine rasche Einf\u00fchrung und einen einfacheren Betrieb des E-GD sicherstellen. Sie hat weiter die R\u00fcckmeldungen aus der Vernehmlassung zum Cannabisproduktegesetz zur Kenntnis genommen und ihre Subkommission mit einer \u00dcberarbeitung der Vorlage beauftragt.<br>&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Nachdem die Kommission an der letzten Sitzung erste Entscheide zum <strong>Bundesgesetz \u00fcber das elektronische Gesundheitsdossier (</strong><a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250082\"><strong>25.082</strong></a><strong>)</strong> gef\u00e4llt hatte (siehe <a href=\"https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-sgk-n-2026-04-17.aspx\">Medienmitteilung vom 17. April 2026</a>), hat sie sich nun mit einem weiteren zentralen Punkt der Vorlage befasst. Mit 13 zu 10 Stimmen hat sie entschieden, dass k\u00fcnftig eine einzige nationale Gemeinschaft als Anlaufstelle f\u00fcr E\u2011GD-Inhaberinnen und \u2011Inhaber sowie Gesundheitsfachpersonen und -einrichtungen dienen soll. Sie zieht damit weitere Lehren aus dem aktuellen elektronischen Patientendossier (EPD), das dezentral angelegt ist und bei dem nun eine starke Konsolidierung der verschiedenen, sich konkurrenzierenden Stammgemeinschaften zu beobachten ist. Mit 11 zu 3 Stimmen bei 10 Enthaltungen sieht die Kommission vor, dass die Gemeinschaft f\u00fcr das E-GD von den Kantonen betrieben und finanziert werden soll. Eine Minderheit beantragt, diese Aufgabe beim Bund anzusiedeln.</p><p class=\"Standard_d\">Die Kommission liess sich zudem \u00fcber die Ausgestaltung der Transition von der EPD-Infrastruktur zur E-GD-Infrastruktur informieren. Sie unterst\u00fctzt die Absicht des Bundesrates, zusammen mit den Kantonen und Gemeinschaften auf eine weitere Konsolidierung der Plattformen f\u00fcr das EPD hinzuwirken. Auch begr\u00fcsst die Kommission, dass der Bund im Hinblick auf die Einf\u00fchrung des E-GD eine Beschaffung der Infrastruktur unter Vorbehalt pr\u00fcfen wird, sobald die Vorgaben dazu gen\u00fcgend klar sind. So k\u00f6nne Investitionssicherheit hergestellt und der \u00dcbergang vom EPD zum E-GD so weit wie m\u00f6glich beschleunigt werden.</p><p class=\"Standard_d\">Bereits an der letzten Sitzung hatte die Kommission die Verwaltung mit vertieften Abkl\u00e4rungen zur Ende-zu-Ende-Verschl\u00fcsselung beauftragt. Sie wird ihre Beratungen nach der Sommerpause fortsetzen, wenn diese Abkl\u00e4rungen vorliegen.</p><p>&nbsp;</p><h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung der&nbsp;Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 21.08.2026</strong></h2><p class=\"Standard_d\">Ein sicheres und vertrauensw\u00fcrdiges elektronisches Gesundheitsdossier (E-GD) soll die Digitalisierung des Gesundheitswesens vorantreiben. Mit diesem Ziel vor Augen hat die Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) die Beratung des Bundesgesetzes \u00fcber das Elektronische Gesundheitsdossier abgeschlossen. Sie hat dabei insbesondere die Vorgaben zu Datenschutz und -sicherheit gesch\u00e4rft. Mit Blick auf die Einf\u00fchrung des E-GD fordert die Kommission den Bundesrat auf, mit den relevanten Akteuren auf eine reibungsfreie Abl\u00f6sung des elektronischen Patientendossiers hinzuarbeiten.&nbsp;<br>&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Die SGK-N hat das neue <strong>Bundesgesetz \u00fcber das Elektronische Gesundheitsdossier (EGDG; </strong><a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250082\"><strong>25.082</strong></a><strong>)</strong> in der Gesamtabstimmung mit 17&nbsp;zu&nbsp;8 Stimmen angenommen. Den Grossteil der Detailberatung hatte die Kommission bereits im Fr\u00fchjahr durchgef\u00fchrt (siehe <a href=\"https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-sgk-n-2026-04-17.aspx\">Medienmitteilungen vom 17. April 2026</a> und <a href=\"https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-sgk-n-2026-05-08.aspx\">vom 8. Mai 2026</a>).</p><p class=\"Standard_d\">Sie hatte dabei insbesondere beschlossen, dass sich die Kantone k\u00fcnftig auf eine einzige nationale Gemeinschaft einigen m\u00fcssen. Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass die Konsolidierung voranschreitet und das elektronische Patientendossier (EPD) mit dem Ausstieg der Post aus dem Betrieb des EPD bereits heute auf eine einzige Stammgemeinschaft mit einer einheitlichen technischen Infrastruktur zusteuert. Sie zeigt sich jedoch besorgt \u00fcber die durch den R\u00fcckzug von Post Sanela als Stammgemeinschaft entstandenen Unsicherheiten. Der Kommission ist es ein besonderes Anliegen, einen geordneten \u00dcbergang vom bestehenden EPD zum k\u00fcnftigen E-GD sicherzustellen. Dieser \u00dcbergang ist aus ihrer Sicht eine gemeinsame Aufgabe aller beteiligten Akteurinnen und Akteure. Er erfordert ein koordiniertes Vorgehen sowie die Bereitschaft, gemeinsam tragf\u00e4hige, praxistaugliche und wirtschaftliche L\u00f6sungen zu entwickeln. Die Kommission ersucht den Bundesrat deshalb einstimmig, sich f\u00fcr einen sorgf\u00e4ltig ausgestalteten \u00dcbergang einzusetzen und darauf hinzuwirken, dass die bisher get\u00e4tigten Investitionen so weit wie m\u00f6glich erhalten und nutzbar bleiben. Insbesondere soll der Bundesrat in seiner Funktion als Eigner die Post auffordern, die kostenfreie Migration aller bei Post Sanela bestehenden Dossiers zu einer anderen Stammgemeinschaft aktiv zu unterst\u00fctzen. Die bei der Post angeschlossenen Personen und Institutionen sollen weder einen Verlust ihrer Daten noch zus\u00e4tzliche Investitionen oder Ausgaben hinnehmen m\u00fcssen. Die Kommission betont, dass der Post als staatsnahes Unternehmen eine besondere Verantwortung zukommt.</p><p class=\"Standard_d\">Basierend auf einer Studie der EPFL zur Datensicherheit beim elektronischen Gesundheitsdossier (E\u2011GD) im Auftrag des BAG hat sich die Kommission zum Abschluss der Detailberatung vertieft mit der Frage einer m\u00f6glichen Ende-zu-Ende (E2EE) Verschl\u00fcsselung auseinandergesetzt. Sie nimmt zur Kenntnis, dass kein anderes staatliches oder landesweites System eine strikte E2EE-Verschl\u00fcsselung nutzt, da solche L\u00f6sungen aktuell technisch noch zu wenig ausgereift sind. Die Kommission unterst\u00fctzt daher eine technologieneutrale Regelung mit dem Ziel, ein ausgewogenes Verh\u00e4ltnis zwischen Sicherheit, Benutzerfreundlichkeit, Kosten und digitaler Souver\u00e4nit\u00e4t zu finden. Einstimmig beantragt sie jedoch, die Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit sowie die Notwendigkeit einer Verschl\u00fcsselung der Daten in einem neuen Artikel 5<i>a</i> explizit aufzuf\u00fchren. Um das Vertrauen in den Schutz der besonders sensiblen Personendaten im E-GD zu st\u00e4rken, beantragt die SGK-N weiter einstimmig, festzuschreiben, dass der Bund Daten nur in dem Umfang bearbeiten darf, der f\u00fcr den technischen Betrieb des Informationssystems E-GD erforderlich ist (Art. 5 Abs. 5). Ebenfalls einstimmig will die Kommission klarstellen, dass der Quellcode der verwendeten Software so weit m\u00f6glich offengelegt (Open Source; Art. 5 Abs. 8) und anpassbare, verst\u00e4ndliche Berechtigungsprofile zur Verf\u00fcgung gestellt werden m\u00fcssen (Art. 11 Abs. 5<sup>bis</sup> und 5<sup>ter</sup>).</p><p class=\"Standard_d\">Die Vorlage ist damit bereit f\u00fcr die Herbstsession. Die Berichte der Verwaltung inklusive der erw\u00e4hnten Studie der EPFL werden im Hinblick auf die Beratung im Rat auf der Gesch\u00e4ftsseite auf parlament.ch publiziert.</p><p>&nbsp;</p><h2 class=\"Titel_d\"><strong>Ausk\u00fcnfte</strong></h2><p class=\"Ausk\u00fcnfte_d\">Sekretariat der Kommissionen f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)</p><p class=\"Ausk\u00fcnfte_d\"><a href=\"mailto:sgk.csss@parl.admin.ch\">sgk.csss@parl.admin.ch</a></p><p class=\"Ausk\u00fcnfte_d\"><a href=\"https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-sgk\">Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)</a></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":231,"BusinessStatusText":"Beratung in Kommission des Nationalrates abgeschlossen","BusinessStatusDate":"\/Date(1787246324000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"34|1236|2841","Category":"IIIa/IV","Modified":"\/Date(1787569325603)\/","SubmissionDate":"\/Date(1762300800000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5211,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Medien und Kommunikation|Menschenrechte|Gesundheit"}}