{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250094,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250094,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250094,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250094,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250094,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250094,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250094,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250094,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250094,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250094,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250094,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250094,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250094,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250094,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250094,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250094,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250094,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20250094,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.094","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Bundesgesetz \u00fcber subsidi\u00e4re Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizit\u00e4tswirtschaft. \u00c4nderung und Bundesbeschluss \u00fcber einen Verpflichtungskredit","Description":"Botschaft vom 12. Dezember 2025 zur \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber subsidi\u00e4re Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizit\u00e4tswirtschaft","InitialSituation":"<h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 12.12.2025</strong></h2><p class=\"Standard_d\"><strong>Systemkritische Stromunternehmen: Bundesrat legt zwei Botschaften vor</strong></p><p class=\"Standard_d\"><strong>Der Bundesrat hat am 12. Dezember 2025 die Botschaft zur Verl\u00e4ngerung des Bundesgesetzes \u00fcber subsidi\u00e4re Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizit\u00e4tswirtschaft (FiREG) und die Botschaft zur \u00c4nderung des Stromversorgungsgesetzes (Anforderungen an systemkritische Unternehmen) verabschiedet. Beide Vorlagen haben zum Ziel, die volkswirtschaftliche Risiken, die von den systemkritischen Unternehmen ausgehen, zu reduzieren. Damit wird die Stromversorgungssicherheit gest\u00e4rkt.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Die Energiekrise im Sommer 2022 hat gezeigt, dass Liquidit\u00e4tsengp\u00e4sse bei Schweizer Stromunternehmen die Versorgungssicherheit gef\u00e4hrden k\u00f6nnen. Deshalb trat am 1. Oktober 2022 das FiREG in Kraft. Es ist bis am 31. Dezember 2026 befristet und erm\u00f6glicht bei Bedarf eine tempor\u00e4re Liquidit\u00e4tsunterst\u00fctzung der Schweizer Stromunternehmen durch den Bund. &nbsp;Um die Strombranche in Zukunft widerstandsf\u00e4higer zu machen und volkswirtschaftliche Risiken f\u00fcr die Schweiz zu verhindern, soll das FiREG durch eine umfassende Regulierung abgel\u00f6st werden. Dazu geh\u00f6rt das <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20230083\">Bundesgesetz \u00fcber die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsm\u00e4rkten (BATE)</a>, das vom Parlament in der Fr\u00fchlingssession 2025 verabschiedet wurde.</p><p>&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Botschaft zu neuen Anforderungen an systemkritische Unternehmen im Stromversorgungsgesetz (StromVG)</p><p class=\"Standard_d\">Die zweite Vorlage zur Abl\u00f6sung des FiREG wurde nach der Vernehmlassung gem\u00e4ss den <a href=\"https://www.news.admin.ch/de/newnsb/IV_Cqp2r9SJs_-1-cjh-Q\">Eckwerten des Bundesrats vom Mai 2025</a> \u00fcberarbeitet. Sie f\u00fchrt im StromVG Massnahmen zur St\u00e4rkung der Resilienz systemkritischer Stromunternehmen ein. Dazu geh\u00f6ren Vorgaben zur Organisation, zu einem angemessenen Risikomanagement in Bezug auf Liquidit\u00e4t und Eigenkapital sowie zu Notfallpl\u00e4nen zur Aufrechterhaltung des Betriebs der Kraftwerkskapazit\u00e4ten und des Marktzugangs. Die Unternehmen werden zudem verpflichtet, die Eidgen\u00f6ssische Elektrizit\u00e4tskommission (ElCom) \u00fcber ihre Risikosituation und finanzielle Situation zu informieren.</p><p class=\"Standard_d\">Erg\u00e4nzend zu dieser Vorlage pr\u00fcft derzeit die <a href=\"https://www.news.admin.ch/de/newnsb/WVJ3ATjTI8GfH2JVeYEf5\">Expertengruppe \u00abRegulierung systemkritischer Stromunternehmen\u00bb</a>, ob auch Vorgaben bez\u00fcglich Liquidit\u00e4t, Eigenkapital und Verschuldungsgrad eingef\u00fchrt werden sollen.</p><p>&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Botschaft zur Verl\u00e4ngerung des Rettungsschirms (FiREG)</p><p class=\"Standard_d\">Trotz der Massnahmen des BATE und der neuen Anforderungen im StromVG verbleiben volkswirtschaftliche Risiken, die von den systemkritischen Unternehmen ausgehen. Bei extrem hohen Preisen und Schwankungen auf dem Strommarkt wie im Herbst 2022 k\u00f6nnte weiterhin staatliche Nothilfe notwendig werden. Deshalb soll als \u00dcbergangsl\u00f6sung das FiREG befristet um f\u00fcnf Jahre bis 2031 verl\u00e4ngert werden. Dem Hauptanliegen aus der Vernehmlassung, die von Mai bis Juli 2025 durchgef\u00fchrt wurde, tr\u00e4gt der Bundesrat Rechnung: Um die Kosten des Rettungsschirms (Bereitstellungsgeb\u00fchr) f\u00fcr die unterstellten Unternehmen zu reduzieren, soll der f\u00fcr allf\u00e4llige Darlehen vorgesehene Verpflichtungskredit von zehn auf sieben Milliarden Franken reduziert werden. Das ist vertretbar, unter anderem auch, da die systemkritischen Unternehmen in der Zwischenzeit ihre Absicherungsstrategien und ihr Risikomanagement verbessert haben. Weiter m\u00fcssen die dem Rettungsschirm unterstellten Unternehmen der ElCom k\u00fcnftig auch eine Liquidit\u00e4tsprognose mitteilen. Damit kann die ElCom negative Entwicklungen im Liquidit\u00e4tsbereich fr\u00fcher erkennen.</p>","Proceedings":"<h3 class=\"SDA_Meldung_d\">SDA-Meldung</h3><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Debatte im Nationalrat, 19.03.2026</strong></h3><p class=\"Standard_d\"><strong>Nationalrat will Rettungsschirm f\u00fcr Stromkonzerne nicht verl\u00e4ngern</strong></p><p class=\"Standard_d\"><strong>Nationalrat schliesst Rettungsschirm f\u00fcr Stromkonzerne</strong></p><p class=\"Standard_d\"><strong>Der Rettungsschirm zur Rettung von systemkritischen Stromunternehmen in Krisenzeiten soll nicht verl\u00e4ngert werden. Dieser Meinung ist der Nationalrat. Er ist am Donnerstag nicht auf eine entsprechende Vorlage des Bundesrats eingetreten. Nun ist der St\u00e4nderat am Zug.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Mit 94 zu 84 Stimmen bei 5 Enthaltungen sagte die grosse Kammer Nein zum Grundsatz, das Bundesgesetz \u00fcber subsidi\u00e4re Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizit\u00e4tswirtschaft zu verl\u00e4ngern. F\u00fcr Eintreten stimmten die Fraktionen von SP, Mitte und Gr\u00fcnen. Nicht eintreten auf das Gesch\u00e4ft wollten SVP, FDP und GLP.</p><p class=\"Standard_d\">Der sogenannte Rettungsschirm war in der Herbstsession 2022 vom Parlament dringlich in Kraft gesetzt worden. Grund waren extreme Preissteigerungen an den Energiem\u00e4rkten. Es bestand die Bef\u00fcrchtung, dass grosse Stromunternehmen ihre Sicherheitsleistungen f\u00fcr den Handel nicht mehr erbringen k\u00f6nnten, was die Stromversorgung der Schweiz gef\u00e4hrdet h\u00e4tte. Bisher wurden noch nie Kredite des Bundes tats\u00e4chlich beansprucht.</p><p class=\"Standard_d\">Das Gesetz wurde bis Ende 2026 befristet. Gem\u00e4ss der damaligen Botschaft des Bundesrates h\u00e4tte es ab 2027 durch eine ordentliche, umfassende Regulierung ersetzt werden sollen.</p><p class=\"Standard_d\">Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen f\u00fcr eine dauerhafte Regelung stiessen jedoch in einer Vernehmlassung auf grossen Widerstand. Sie wurden als zu starker Eingriff in die Unternehmensf\u00fchrung kritisiert. Deshalb beantragte der Bundesrat eine Verl\u00e4ngerung des bestehenden Rettungsschirmes als \u00dcbergangsl\u00f6sung.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Schwindende Sorgen</p><p class=\"Standard_d\">Eine Mehrheit im Nationalrat lehnte das Eintreten auf die Vorlage aber ab, da es in ihren Augen nicht an den Steuerzahlenden ist, f\u00fcr die fehlende Liquidit\u00e4t dieser Elektrizit\u00e4tsunternehmen aufzukommen. Die Unternehmen und ihre Eigent\u00fcmer h\u00e4tten in den vergangenen Jahren die Gelegenheit gehabt, Vorkehrungen f\u00fcr eine Krisensituation wie im Jahr 2022 zu treffen, hiess es verschiedentlich.</p><p class=\"Standard_d\">Damals h\u00e4tten Dringlichkeit und Unvorhersehbarkeit ein Eingreifen des Bundes gerechtfertigt, dies sei heute nicht mehr der Fall. Zudem stellten die im Rettungsschirm vorgesehenen Verpflichtungen f\u00fcr die Unternehmen eine erhebliche finanzielle Belastung dar, was wiederum deren Liquidit\u00e4t beeintr\u00e4chtige oder den Spielraum f\u00fcr Investitionen verenge.</p><p class=\"Standard_d\">\"Es ist wohl einzigartig, dass die Politik Konzerne unter einen Rettungsschirm stellen will, die das Geld nicht brauchen und eine staatliche Intervention entsprechend ablehnen\", sagte Christian Imark (SVP/SO). Die Zeiten von Sorgen um die Liquidit\u00e4t seien trotz der aktuell wieder angespannten geopolitischen Lage schon lange vorbei.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Entsch\u00e4digung f\u00fcr Staatsgarantie</p><p class=\"Standard_d\">Die vorberatende Nationalratskommission hatte knapp - mit Stichentscheid des Kommissionspr\u00e4sidenten - einen Eintretensantrag f\u00fcr die Verl\u00e4ngerung des Gesetzes gestellt. W\u00e4re es nach ihr gegangen, h\u00e4tte der Rettungsschirm f\u00fcr Stromkonzerne fortgef\u00fchrt werden sollen, aber mit k\u00fcrzerer Laufzeit und weniger Geld.</p><p class=\"Standard_d\">Konkret wollte die Kommission die Hilfen bis 2029 befristen und den Kredit auf f\u00fcnf Milliarden Franken halbieren. Zur Begr\u00fcndung hiess es, die betroffenen Unternehmen h\u00e4tten Vorkehrungen getroffen, um sich fl\u00fcssige Mittel zu beschaffen, und seien daher auf weniger Unterst\u00fctzung angewiesen.</p><p class=\"Standard_d\">Ganz auf den Rettungsschirm zu verzichten, w\u00e4re aber falsch, sagte Jon Pult (SP/GR). Extreme Preisschwankungen oder Marktverwerfungen k\u00f6nnten weiterhin auftreten. Zudem gehe es darum, den Konzernen zu signalisieren, dass der Bund nicht bereit sei, auf ihre Bereitstellungspauschalen zu verzichten. Die drei systemkritischen Stromkonzerne sollten auch weiterhin ihre ohnehin bestehende Staats- und Bundesgarantie der \u00d6ffentlichkeit gegen\u00fcber entsch\u00e4digen.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Bundesrat kompromissbereit</p><p class=\"Standard_d\">Der Bundesrat hatte beantragt, die G\u00fcltigkeit des Rettungsschirmes bis Ende 2031 zu verl\u00e4ngern. Energieminister Albert R\u00f6sti gab zu bedenken, dass es im Krisenfall sowieso eine Staatsgarantie gebe - ob mit oder ohne Gesetz. Das Parlament k\u00f6nne nun dar\u00fcber entscheiden, ob eine solche Garantie mit einem befristeten ordentlichen Gesetz oder per Notrecht umgesetzt werden solle.</p><p class=\"Standard_d\">R\u00f6sti zeigte sich im Namen des Bundesrats auch kompromissbereit. Der Rettungsschirm k\u00f6nne auch nur bis 2029 und mit weniger Geld verl\u00e4ngert werden, wie dies die Nationalratskommission vorgeschlagen hatte. Danach sollen die Instrumente zur Rettung von systemkritischen Stromunternehmen von einer definitiven Regelung abgel\u00f6st werden - etwa mit strengeren Liquidit\u00e4ts- und Eigenmittelvorschriften f\u00fcr Stromkonzerne.</p><p class=\"Standard_d\">Die Vorlage geht nun an den St\u00e4nderat. Will auch er nichts von einer Verl\u00e4ngerung des Rettungsschirmes wissen, ist die Vorlage erledigt. Entscheidet die kleine Kammer anders als der Nationalrat, w\u00e4re dieser erneut am Zug.</p><p>&nbsp;</p><h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung der Kommission&nbsp;f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie des St\u00e4nderates vom 23.06.2026</strong></h2><p class=\"Standard_d\"><strong>Die Energiekommission des St\u00e4nderates lehnt es ab, weiterhin Finanzhilfen f\u00fcr systemkritische Stromkonzerne in Krisensituationen bereitzustellen. Sie betont, dass nicht der Bund, sondern die Unternehmen und deren Eigent\u00fcmer in der Verantwortung stehen, geeignete Vorkehrungen f\u00fcr Krisensituationen zu treffen.&nbsp;</strong><br>Mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie des St\u00e4nderates (UREK-S), nicht auf die Verl\u00e4ngerung des Bundesgesetzes \u00fcber subsidi\u00e4re Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizit\u00e4tswirtschaft (FiREG, <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250094\">25.094</a>) einzutreten. Folgt der St\u00e4nderat in der Herbstsession diesem Antrag, wird das Gesetz am 31.&nbsp;Dezember 2026 auslaufen, womit auch die Finanzhilfen nicht l\u00e4nger bereitstehen. Der Bundesrat hatte beantragt, die Geltungsdauer des Gesetzes um f\u00fcnf Jahre zu verl\u00e4ngern.</p><p class=\"Standard_d\">Die Kommission unterstreicht, dass der Ausfall eines der systemkritischen Stromunternehmen schwerwiegende und weitreichende Konsequenzen h\u00e4tte. Diese Unternehmen tragen daher eine grosse Verantwortung f\u00fcr die Versorgungssicherheit \u2013 wie auch ihre Eigent\u00fcmer, mehrheitlich Kantone, Gemeinden und \u00f6ffentlich beherrschte Unternehmen der Elektrizit\u00e4tswirtschaft. Die Kommission stellt fest, dass die systemkritischen Unternehmen der Strombranche die Zeit seit dem Erlass des FiREG im Jahr 2022 genutzt haben, um sich auf Marktverwerfungen vorzubereiten. Sie zweifelt hingegen daran, dass die Eigent\u00fcmer alles M\u00f6gliche getan haben, um sich auf den Fall vorzubereiten, dass eines dieser Unternehmen in einer Krisensituation auf Unterst\u00fctzung angewiesen ist. Vor diesem Hintergrund w\u00fcrde es aus Sicht der Kommission ein bedenkliches Signal aussenden, dass der Bund weiterhin einen Rettungsmechanismus zur Verf\u00fcgung stellt: Die \u00f6ffentlichen Eigent\u00fcmer d\u00fcrfen sich ihrer Verantwortung nicht entziehen.</p><p class=\"Standard_d\">Weiter geht die Kommission davon aus, dass das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht gen\u00fcgend Spielraum l\u00e4sst, um auch in einem Konkurs- oder Nachlassverfahren die zentralen Funktionen eines systemkritischen Stromunternehmens, namentlich den Betrieb der Kraftwerke und die Vermarktung der Elektrizit\u00e4t, aufrecht zu erhalten.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><h2 class=\"Titel_d\"><strong>Ausk\u00fcnfte</strong></h2><p class=\"Ausk\u00fcnfte_d\">Sekretariat der Kommissionen f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK)</p><p class=\"Ausk\u00fcnfte_d\"><a href=\"mailto:urek.ceate@parl.admin.ch\">urek.ceate@parl.admin.ch</a></p><p class=\"Ausk\u00fcnfte_d\"><a href=\"https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-urek\">Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK)</a></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":230,"BusinessStatusText":"Beratung in Kommission des St\u00e4nderates abgeschlossen","BusinessStatusDate":"\/Date(1782116846000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|24|66","Category":"IIIa/IV","Modified":"\/Date(1782485153057)\/","SubmissionDate":"\/Date(1765497600000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5211,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Finanzwesen|Energie"}}