{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250403,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250403,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250403,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250403,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250403,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250403,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250403,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250403,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250403,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250403,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250403,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250403,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250403,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250403,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250403,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250403,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250403,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20250403,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.403","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"\u00c4nderung des Schweizerschulengesetzes","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Schweizerschulengesetz ist so zu \u00e4ndern, dass der Bund einer privatrechtlichen oder \u00f6ffentlich-rechtlichen Organisation die Aufgabe \u00fcbertragen kann, Lehrpersonen mit Lehrberechtigung in der Schweiz anzustellen und an anerkannte Schweizerschulen im Ausland zu entsenden. Dies soll insbesondere die \u00dcbertragung dieser Aufgabe an educationsuisse erm\u00f6glichen. Educationsuisse ist ein privater Verein, der als Dachverband fungiert und bereits heute im Auftrag des Bundes verschiedene Dienstleistungen f\u00fcr Schweizerschulen und Schweizer Jugendliche im Ausland anbietet.</p><p>&nbsp;</p><p>Dabei sind die rechtlichen Mindestanforderungen f\u00fcr die \u00dcbertragung von Aufgaben an Dritte zu regeln, namentlich:</p><ul style=\"list-style-type:circle;\"><li>die Festlegung der \u00fcbertragenen Aufgabe</li><li>die Festlegung der Tr\u00e4gerschaft</li><li>die Rechtsform der Aufgaben\u00fcbertragung</li><li>die Finanzierung der \u00fcbertragenen Aufgaben</li><li>die Aufsicht \u00fcber die Aufgabenerf\u00fcllung</li><li>die Transparenz</li></ul><p>Das aktuelle Subventionssystem ist beizubehalten. Die Finanzhilfen gehen weiterhin an die Schweizer Schulen und werden nach wie vor vom Bundesamt f\u00fcr Kultur (BAK) ausgerichtet.</p>","ReasonText":"<p>Die vom Bund anerkannten Schweizerschulen sind gesetzlich dazu verpflichtet, den Unterricht mehrheitlich von Personen mit schweizerischer Lehrberechtigung erteilen zu lassen. Diese Lehrpersonen sind sowohl essentiell f\u00fcr die Ausbildungsqualit\u00e4t an den Schweizerschulen als auch Garanten f\u00fcr den Bezug zum Schweizer Bildungssystem. Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vorgaben in den Gastl\u00e4ndern erschweren jedoch zunehmend die Rekrutierung von Lehrpersonen durch diese Schulen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die Ansicht, dass der Status dieser Lehrkr\u00e4fte verbessert werden muss, um den Erhalt von Schweizerschulen im Ausland zu gew\u00e4hrleisten, wird von allen Akteuren geteilt. Eine solche Verbesserung k\u00f6nnte erreicht werden, indem diese Lehrkr\u00e4fte bei einem Arbeitgeber in der Schweiz angestellt und dann von diesem an die Schweizerschulen entsendet werden. Die Arbeiten der letzten Jahren, die in den Kulturbotschaften 2016\u20132020 und 2021\u20132024 n\u00e4her erl\u00e4utert sind, haben bislang jedoch zu keiner konkreten L\u00f6sung gef\u00fchrt.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Da die Problematik nach Ansicht der Kommission f\u00fcr Wissenschaft, Bildung und Kultur des St\u00e4nderates (WBK-S) weiterhin ungel\u00f6st war, befasste sie sich Anfang 2023 erneut mit dieser Frage. Sie erteilte der Verwaltung den Auftrag, einen Bericht zu erstellen, in dem &nbsp;die Herausforderungen bei der Anstellung von Schweizer Lehrkr\u00e4ften an Schweizerschulen im Ausland und m\u00f6gliche Massnahmen in diesem Bereich dargelegt sind. Nach der Pr\u00fcfung dieses Berichts vom 1.&nbsp;November&nbsp;2023, beauftragte sie die Verwaltung, in einem zweiten Bericht einige zus\u00e4tzliche Fragen zu untersuchen. Der entsprechende Bericht lag am 22.&nbsp;April&nbsp;2024 vor. Da die Kommission parallel mit der Pr\u00fcfung der Kulturbotschaft 2025\u20132028 besch\u00e4ftigt war, konnte sie von der in der Konsultation ge\u00e4usserten Position der Kantone Kenntnis nehmen. Im Zusammenhang mit den Schweizerschulen im Ausland erinnerten die Kantone daran, dass dringend Massnahmen ergriffen werden m\u00fcssen, um den Status der Schweizer Lehrkr\u00e4fte an diesen Schulen zu regeln.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Bei diesen Beratungen erteilte die WBK-S dem Bundesamt f\u00fcr Kultur (BAK) Ende&nbsp;April&nbsp;2024 einen neuen Zusatzauftrag. Sie beauftragte das BAK, die M\u00f6glichkeit zu pr\u00fcfen, die Anstellung und Entsendung von Schweizer Lehrkr\u00e4ften an educationsuisse zu \u00fcbertragen, und insbesondere darzulegen, wie eine solche \u00dcbertragung im Schweizerschulengesetz (SSchG) geregelt werden k\u00f6nnte.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>In seiner Notiz vom 20.&nbsp;Dezember&nbsp;2024 in Erf\u00fcllung dieses Auftrags konzentriert sich das BAK auf die rechtliche Umsetzung. Es betont, wie wichtig es ist, die derzeit sehr unterschiedlichen Anstellungsbedingungen der Lehrkr\u00e4fte zu harmonisieren. Es h\u00e4lt fest: \u00abDies geschieht am effizientesten durch eine gesetzlich geregelte Aufgaben\u00fcbertragung (Beleihung) zur Anstellung und Entsendung von Schweizer Lehrpersonen durch educationsuisse. Der private Verein fungiert als Dachverband der Schweizerschulen und erbringt im Auftrag des Bundes verschiedene Dienstleistungen zugunsten der Schweizer Auslandschulen. So \u00fcbernimmt educationsuisse bereits heute u.a. die Arbeitgeberfunktion f\u00fcr Schweizer Lehrpersonen an den Schulen in Europa. Mit einer Anpassung des SSchG sollen die Schweizerschulen gesetzlich dazu verpflichtet werden, diejenigen Schweizer Lehrpersonen und Schulleitungen durch educationsuisse anstellen zu lassen, f\u00fcr deren Besoldung der Bund eine Finanzhilfe an die Schulen leistet. Mit der gesetzlichen Aufgabenzuweisung an den Verein educationsuisse sind folgende positiven Wirkungen verbunden (vgl. Zusatzbericht des BAK an die WBK-S vom 22. April 2024):</p><ul style=\"list-style-type:disc;\"><li>Regularisierung der Abrechnung von Steuer- und Sozialversicherungsabgaben;</li><li>Qualit\u00e4tssteigerung bei der Rekrutierung durch professionellere Abl\u00e4ufe;</li><li>Verl\u00e4sslichkeit in Bezug auf die Anstellungssituation und die Anstellungsbedingungen;</li><li>Verbesserung der Rechtssicherheit (Sozialversicherungen);</li><li>Erleichterung der Mobilit\u00e4t von Schweizer Lehrpersonen.\u00bb&nbsp;</li></ul><p>&nbsp;</p><p>Die verschiedenen Berichte der Bundesverwaltung zeigen, dass Handlungsbedarf besteht. Eine parlamentarische Initiative der WBK-S ist daher das geeignetste Instrument, um die Umsetzung der bereits gepr\u00fcften Vorschl\u00e4ge und die Fortf\u00fchrung der Arbeit sicherzustellen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Der vorliegende Initiativentwurf hat zum Ziel, das Schweizerschulengesetz so zu \u00e4ndern, dass der Bund, die Anstellung von Schweizer Lehrkr\u00e4ften und deren Entsendung an Schweizerschulen im Ausland an educationsuisse \u00fcbertragen kann. Dies w\u00fcrde die Konstanz in die Situation und die Anstellungsbedingungen der Schweizer Lehrkr\u00e4fte bringen und damit letztliche deren Rekrutierung erleichtern und deren Mobilit\u00e4t f\u00f6rdern.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die parlamentarische Initiative ist allgemein formuliert. Dies soll es dem Gesetzgeber erm\u00f6glichen, die Vorschl\u00e4ge des BAK zu konkretisieren und insbesondere das Zusammenspiel sowie die jeweiligen Rollen der zahlreichen Akteure im Schweizer Auslandschulwesen festzulegen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":206,"BusinessStatusText":"In Kommission des St\u00e4nderats","BusinessStatusDate":"\/Date(1755208208000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|32|44","Category":null,"Modified":"\/Date(1783411018010)\/","SubmissionDate":"\/Date(1739232000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5207,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Bildung|Besch\u00e4ftigung und Arbeit"}}