{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250482,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250482,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250482,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250482,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250482,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250482,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250482,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250482,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250482,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250482,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250482,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250482,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250482,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250482,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250482,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250482,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20250482,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20250482,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.482","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Verluste aus der Strombeschaffung an die Grundversorgungstarife anrechnen","Description":null,"InitialSituation":"<h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung der Kommission f\u00fcr&nbsp;Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates vom 24.02.2026</strong></h2><p class=\"Standard_d\">Mit 17 zu 8 Stimmen hat die Kommission einen Erlassentwurf zur \u00c4nderung eines Artikels des Stromversorgungsgesetzes im Rahmen der parlamentarischen Initiative <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250482\">25.482</a> verabschiedet mit dem Ziel, den Verteilnetzbetreibern zu erm\u00f6glichen, Verluste aus der Strombeschaffung den Grundversorgungstarifen anzurechnen. Nach geltendem Recht sind diese verpflichtet, Strom m\u00f6glichst vorausschauend einzukaufen. Unerwartete Strom\u00fcbersch\u00fcsse (z. B. infolge einer erh\u00f6hten Produktion durch Photovoltaikanlagen) k\u00f6nnen jedoch dazu f\u00fchren, dass \u00fcbersch\u00fcssige Mengen zu niedrigeren Preisen verkauft werden m\u00fcssen. K\u00fcnftig sollen deshalb die Nettokosten aller notwendigen Gesch\u00e4fte anstatt die reinen Beschaffungskosten in die Grundversorgungstarife eingerechnet werden. Aus Nachfrage- oder Angebotsschwankungen entstehende Verluste sollen somit mit m\u00f6glichen Gewinnen verrechnet und in den Grundversorgungstarifen ber\u00fccksichtigt werden. Eine vorausschauende Beschaffung auf Basis guter Prognosen soll die Weitergabe unn\u00f6tiger Kosten an die Kundschaft auch zuk\u00fcnftig verhindern. Die Beschaffungsstrategie sowie die Dokumentation der K\u00e4ufe und Verk\u00e4ufe sollen der Kontrolle durch die Eidgen\u00f6ssische Elektrizit\u00e4tskommission unterliegen. Eine Minderheit ist der Ansicht, dass die geplanten Kontrollmechanismen einen unn\u00f6tigen Anstieg der Kosten f\u00fcr die Endverbrauchenden nicht verhindern k\u00f6nnten und lehnt eine Anrechnung der Beschaffungsverluste an die Grundversorgungstarife ab.</p><p>&nbsp;</p><h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 01.04.2026</strong></h2><p class=\"Standard_d\">Der Bundesrat hat am 1. April 2026 seine Stellungnahme zur parlamentarischen Initiative der Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N) 25.482 \u00abVerluste aus der Strombeschaffung der Grundversorgung anrechnen\u00bb verabschiedet. Stromkunden in der Grundversorgung sollen so k\u00fcnftig von stabileren Tarifen profitieren. Der Bundesrat begr\u00fcsst die geplante Anpassung des Stromversorgungsgesetzes.</p><p>&nbsp;</p>","Proceedings":"<h3 class=\"SDA_Meldung_d\">SDA-Meldung</h3><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Debatte im Nationalrat, 30.04.2026</strong></h3><p class=\"Standard_d\"><strong>Stromfirmen sollen Beschaffungsverluste an Tarife anrechnen k\u00f6nnen</strong></p><p class=\"Standard_d\"><strong>Verteilnetzbetreiber sollen Verluste aus der Strombeschaffung k\u00fcnftig den Grundversorgungstarifen anrechnen k\u00f6nnen. Der Nationalrat hat am Donnerstag einer entsprechenden Vorlage zugestimmt - gegen den Willen der SVP.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Gem\u00e4ss geltendem Recht sind die Stromkonzerne dazu angehalten, m\u00f6glichst vorausschauend Strom zu beschaffen. Unerwartete Strom\u00fcbersch\u00fcsse - beispielsweise infolge einer erh\u00f6hten Produktion durch Photovoltaikanlagen - k\u00f6nnen jedoch dazu f\u00fchren, dass \u00fcbersch\u00fcssige Mengen zu niedrigeren Preisen verkauft werden m\u00fcssen.</p><p class=\"Standard_d\">Die Mehrheit der grossen Kammer ist der Meinung, dass daraus entstehende Verluste k\u00fcnftig mit m\u00f6glichen Gewinnen verrechnet und an die Grundversorgungstarife angerechnet werden sollen. Die Weitergabe von unn\u00f6tigen Kosten an die Kunden soll weiterhin durch eine vorausschauende Beschaffung mithilfe guter Prognosen verhindert werden.</p><p class=\"Standard_d\">Konkret sollen in Zukunft die Nettokosten aller notwendigen Gesch\u00e4fte anstatt die reinen Beschaffungskosten in die Grundversorgungstarife eingerechnet werden. Die Beschaffungsstrategie sowie die Dokumentation der K\u00e4ufe und Verk\u00e4ufe sollen der Kontrolle durch die Eidgen\u00f6ssische Elektrizit\u00e4tskommission (Elcom) unterliegen.</p><p class=\"Standard_d\">Mit 134 zu 57 Stimmen sagte die grosse Kammer Ja zur \u00c4nderung eines Artikels des Stromversorgungsgesetzes, welche ihre Energiekommission lanciert hatte. Als N\u00e4chstes ist der St\u00e4nderat am Zug. Dessen vorberatende Kommission hatte der Ausarbeitung einer Gesetzesrevision gr\u00fcnes Licht gegeben. Auch der Bundesrat ist mit der Vorlage einverstanden.</p><p class=\"Standard_d\">Die SVP stellte sich im Nationalrat gegen die Neuerung. Sie ist der Ansicht, dass die geplanten Kontrollmechanismen einen unn\u00f6tigen Anstieg der Kosten f\u00fcr die Stromkonsumentinnen und -konsumenten nicht verhindern k\u00f6nnten. Christian Imark (SVP/SO) pl\u00e4dierte stattdessen daf\u00fcr, die gesetzlichen Vorgaben der Strombeschaffung grunds\u00e4tzlich anzupassen. Er sprach von einem \"Systemfehler\".</p><p>&nbsp;</p><h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung der Kommission&nbsp;f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie des St\u00e4nderates vom 23.06.2026</strong></h2><p class=\"Standard_d\">Das Stromversorgungsgesetz soll dahingehend ge\u00e4ndert werden, dass die Verteilnetzbetreiber ihre Verluste aus der Strombeschaffung an die Grundversorgungstarife anrechnen k\u00f6nnen. Die Kommission hat dem entsprechenden Erlassentwurf (<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250482\">25.482</a>) einstimmig zugestimmt und schliesst sich somit dem Nationalrat an. K\u00fcnftig sollen die Nettokosten aller notwendigen Gesch\u00e4fte anstatt die reinen Beschaffungskosten in die Grundversorgungstarife eingerechnet werden. Die Beschaffungsstrategie sowie die Dokumentation der K\u00e4ufe und Verk\u00e4ufe sollen der Kontrolle durch die Eidgen\u00f6ssische Elektrizit\u00e4tskommission unterliegen.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Ausk\u00fcnfte</strong></h3><p class=\"Ausk\u00fcnfte_d\">Sekretariat der Kommissionen f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK)</p><p class=\"Ausk\u00fcnfte_d\"><a href=\"mailto:urek.ceate@parl.admin.ch\">urek.ceate@parl.admin.ch</a></p><p class=\"Ausk\u00fcnfte_d\"><a href=\"https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-urek\">Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK)</a></p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Art. 6 Abs. 5<sup>bis</sup> StromVG soll dahingehend pr\u00e4zisiert werden, dass Verluste der Verteilnetzbetreiber aus dem Verkauf von \u00dcbersch\u00fcssen, die aus Nachfrageschwankungen resultieren, in den Tarifen der Grundversorgung ber\u00fccksichtigt werden. Gewinne, die ebenfalls entstehen k\u00f6nnen, sind gegenzurechnen, so dass von Nettokosten die Rede ist. Gleichzeitig soll verhindert werden, dass die Verteilnetzbetreiber zu hohe oder zu niedrige Mengen beschaffen und die daraus entstehenden Kosten an die Kunden weitergeben.</p>","ReasonText":"<p>Art. 6 Abs. 5<sup>bis</sup> Bst. a StromVG schreibt f\u00fcr die Versorgung der Haushalte mit Strom eine langfristige, strukturierte Beschaffung vor. Verteilnetzbetreiber (VNB) sichern sich dazu die ben\u00f6tigten Strommengen auf der Grundlage von Prognosen zu Verbrauch, Produktion und Einspeisungen von Drittproduzenten bereits Jahre im Voraus am Terminmarkt oder reservieren eigene Kapazit\u00e4ten. Sie gew\u00e4hrleisten damit die Versorgungssicherheit, legen die Tarife fest und kommunizieren diese f\u00fcr das Folgejahr. Hierbei besteht grunds\u00e4tzlich das Problem, dass der exakte Verbrauch nie stundengenau prognostiziert werden kann und kurzfristige Ein- und Verk\u00e4ufe unverzichtbar sind. Durch die zunehmende Einspeisung von Photovoltaik-Strom wird dies versch\u00e4rft.&nbsp;</p><p>Genauere Prognosen und die Feststellung von Abweichungen werden erst mit n\u00e4her r\u00fcckendem Lieferzeitpunkt m\u00f6glich. Ein Grundversorger kann so z.B. eine \u00dcberdeckung feststellen (\u00ablong-Position\u00bb), die er zwingend mit einem Verkauf ausgleichen muss, da ansonsten unerw\u00fcnschte (teure) Ausgleichsenergie ben\u00f6tigt wird. Bei solchen Verk\u00e4ufen bzw. Wiederverk\u00e4ufen k\u00f6nnen Verluste entstehen. Sie geh\u00f6ren sachlogisch zu einer Beschaffung dazu, erst recht zu einer strukturierten Beschaffungsstrategie, wie sie neu vorgeschrieben ist. Da die Grundversorger diesen Strom abnehmen m\u00fcssen, k\u00f6nnen \u00dcbersch\u00fcsse an Strom entstehen, die sie verkaufen m\u00fcssen. Die Verk\u00e4ufe der \u00dcbersch\u00fcsse erfolgen oft zu sehr tiefen Preisen, die unter den Einkaufspreisen des beschafften oder eingespeisten Stroms liegen. Die Verluste belaufen sich f\u00fcr die gesamte Branche auf mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr (gesch\u00e4tzte Verluste f\u00fcr 2024 von \u00fcber 450 Millionen Franken und laut Hochrechnungen von rund 300 Millionen Franken f\u00fcr 2025).</p><p>Bei einer strengen, buchstabentreuen Auslegung von Art. 6 Abs. 5<sup>bis</sup> lit. d. Ziff. 2 StromVG d\u00fcrfen nur die reinen \u00abBeschaffungskosten\u00bb in die Tarife in der Grundversorgung eingerechnet werden. Das bedeutet, dass Stromverk\u00e4ufe nicht in der Kostenrechnung der Grundversorgungstarife ber\u00fccksichtigt werden d\u00fcrfen, was so nicht die Absicht der Regelung gewesen sein d\u00fcrfte. Das Zulassen der Anrechnung von Verlusten k\u00f6nnte jedoch dazu f\u00fchren, dass die VNB absichtlich zu niedrige Mengen beschaffen und anschliessend durch potenziell teure, kurzfristige Zuk\u00e4ufe am Spotmarkt hohe Kosten an die grundversorgten Kunden weitergeben. Um dies zu verhindern, soll im Gesetz dereinst der Begriff \u00abnotwendige Gesch\u00e4fte\u00bb gebraucht werden. Im Ausf\u00fchrungsrecht bzw. bei der Anrechnung der Nettokosten (und somit der Gewinne und der Verluste) muss darauf geachtet werden, dass keine Anreize f\u00fcr die VNB entstehen, absichtlich oder aufgrund von nachl\u00e4ssigen oder unvollst\u00e4ndigen Prognosen zu hohe Mengen zu beschaffen und die dadurch entstehenden Verluste durch kurzfristige Verk\u00e4ufe am Spotmarkt an die Kunden weiterzugeben.</p><p>Um Missbrauch und Optimierungen zwischen den verschiedenen Portfolios zu vermeiden, m\u00fcssen die Energieversorgungsunternehmen (EVU) die Pflicht zur Portfoliotrennung einhalten. Ein Verschieben soll nur zu Marktpreisen m\u00f6glich sein. Die VNB sind weiterhin verpflichtet, sich durch eine langfristige und strukturierte Beschaffung gegen Marktpreisschwankungen abzusichern. Sie m\u00fcssen zudem mithilfe m\u00f6glichst pr\u00e4ziser Prognosen und einer transparenten Beschaffungsstrategie die beschafften Mengen so gut wie m\u00f6glich an die erwartete Nachfrage anpassen. So werden die Wirtschaftlichkeit und Investitionsf\u00e4higkeit der VNB gesichert und langfristig stabile, marktgerechte Tarife erm\u00f6glicht.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":206,"BusinessStatusText":"In Kommission des St\u00e4nderats","BusinessStatusDate":"\/Date(1777572436000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|66","Category":"IIIb/IV","Modified":"\/Date(1782485301923)\/","SubmissionDate":"\/Date(1762646400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5211,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Energie"}}