{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251016,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251016,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251016,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251016,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251016,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251016,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251016,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251016,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251016,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251016,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251016,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251016,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251016,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251016,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251016,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251016,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251016,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20251016,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.1016","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Punktuelle Verl\u00e4ngerung der Kurzarbeitsentsch\u00e4digung zur Erhaltung der Produktionsf\u00e4higkeit in der Industrie","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Eine betr\u00e4chtliche Anzahl an Unternehmen im Jurabogen macht f\u00fcr seine Mitarbeitenden infolge des massiven Einbruchs an Auftr\u00e4gen, insbesondere bei Zulieferern in der Uhrenindustrie sowie in der Feinmechanik, derzeit Kurzarbeitsentsch\u00e4digung geltend. Je n\u00e4her das Ende der H\u00f6chstdauer der Kurzarbeitsentsch\u00e4digung r\u00fcckt, desto mehr kommen Bef\u00fcrchtungen auf, dass es zu K\u00fcndigungswellen kommen k\u00f6nnte. Eine punktuelle Verl\u00e4ngerung der Kurzarbeitsregelung k\u00f6nnte ein derartiges Ausscheiden von Arbeitskr\u00e4ften aus der Industrie, die stark zum Wohlstand der Schweiz beitr\u00e4gt, verhindern. Bei einer Erhaltung der Produktionsf\u00e4higkeit w\u00e4re die Industrie viel besser f\u00fcr die f\u00fcr Anfang 2026 erwartete Erholung, welche in dieser Branche traditionell schnell eintritt, gewappnet. Andernfalls werden Chancen vertan und der Industriestandort nachhaltig geschw\u00e4cht. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche gesetzlichen Bestimmungen m\u00fcssten ge\u00e4ndert werden, um es dem Bundesrat zu erm\u00f6glichen, die H\u00f6chstdauer der Kurzarbeitsentsch\u00e4digung punktuell auf 24 Monate zu verl\u00e4ngern?</p><p>2. Wie viele Unternehmen und Arbeitspl\u00e4tze sind im Jahr 2025 vom Ende der derzeit geltenden 18-monatigen H\u00f6chstdauer f\u00fcr Kurzarbeitsentsch\u00e4digung betroffen?</p><p>3. Wie hoch w\u00e4ren die Kosten einer Verl\u00e4ngerung der Kurzarbeitsentsch\u00e4digung auf 24 Monate f\u00fcr jene Unternehmen, welche die 18-monatige H\u00f6chstdauer im Jahr 2025 erreichen w\u00fcrden, ungef\u00e4hr? Dabei sei darauf hingewiesen, dass es sich nicht um \u00f6ffentliche Ausgaben, sondern um eine gezielte Investition der Mittel der Arbeitslosenversicherung zugunsten des Industriestandorts handeln w\u00fcrde.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><u><span>Frage 1:</span></u><span> Innerhalb einer Rahmenfrist von zwei Jahren wird die Kurzarbeitsentsch\u00e4digung (KAE) in der Regel f\u00fcr h\u00f6chstens zw\u00f6lf Abrechnungsperioden ausgerichtet (Art. 35 Abs. 1 Arbeitslosenversicherungsgesetz, AVIG; SR 837.0). Der Bundesrat kann davon abweichen, wenn die Anzahl der Voranmeldungen zu einem gewissen Zeitpunkt h\u00f6her ist als sechs Monate zuvor und die Arbeitsmarktprognosen des Bundes f\u00fcr die folgenden zw\u00f6lf Monate keine Erholung erwarten lassen. Unter diesen Bedingungen kann der Bundesrat auf Verordnungsebene eine befristete Verl\u00e4ngerung der H\u00f6chstbezugsdauer um sechs Abrechnungsperioden beschliessen (Art. 35 Abs. 2 AVIG). Von dieser M\u00f6glichkeit hat der Bundesrat bereits Gebrauch gemacht und die H\u00f6chstbezugsdauer vom 1. August 2024 bis am 31. Juli 2025 um sechs auf insgesamt 18 Abrechnungsperioden verl\u00e4ngert (Art. 57</span><em><span>b</span></em><span> Arbeitslosenversicherungsverordnung, AVIV; SR 837.02). Zeichnet sich keine wirtschaftliche Verbesserung ab, kann der Bundesrat die Verl\u00e4ngerung der H\u00f6chstbezugsdauer, im aktuellen Fall ab dem 1. August 2025, erneut vornehmen (Art. 35 Abs. 3 AVIG). Wie in der Medienmitteilung des Bundesrates vom 16. April 2025 erw\u00e4hnt, hat eine erste Pr\u00fcfung ergeben, dass diese Bedingung derzeit erf\u00fcllt ist. Der Bundesrat wird diese Verl\u00e4ngerung m\u00f6glichst bald beraten.</span></p><p><span>F\u00fcr eine Verl\u00e4ngerung der H\u00f6chstbezugsdauer um zw\u00f6lf Abrechnungsperioden innerhalb einer Rahmenfrist von zwei Jahren \u2013 auf insgesamt 24 Abrechnungsperioden \u2013 durch den Bundesrat w\u00e4re eine Anpassung auf Gesetzesebene von Art. 35 Abs. 2 AVIG erforderlich. </span><span>Dies w\u00fcrde allerdings den Bezug von KAE w\u00e4hrend der gesamten Rahmenfrist erm\u00f6glichen. Dadurch steigt das Risiko, dass durch KAE Arbeitspl\u00e4tze unterst\u00fctzt werden, die auch l\u00e4ngerfristig nicht erhalten werden k\u00f6nnen, was aus wirtschaftspolitischer Sicht tendenziell strukturerhaltend wirken w\u00fcrde. Bereits heute besteht f\u00fcr die Unternehmen die M\u00f6glichkeit, nach Ablauf der zweij\u00e4hrigen Rahmenfrist eine Folgerahmenfrist zu er\u00f6ffnen und erneut KAE zu beantragen.</span></p><p><u><span>Frage 2</span></u><span>: Von einem Ablauf der verl\u00e4ngerten Bezugsdauer werden jene Unternehmen unmittelbar betroffen sein, die per Ende Juli 2025 in einer laufenden Rahmenfrist bereits zw\u00f6lf oder mehr Monate an KAE bezogen haben. Sie k\u00f6nnen fr\u00fchestens nach Ablauf der laufenden Rahmenfrist und nach Er\u00f6ffnung einer neuen Rahmenfrist wieder w\u00e4hrend zw\u00f6lf Monaten KAE beziehen. F\u00fcr Unternehmen, die per Ende Juli 2025 in einer laufenden Rahmenfrist zwischen sieben und elf Monaten an KAE bezogen haben werden, wird sich der m\u00f6gliche Bezug in den verbleibenden f\u00fcnf Monaten des Jahres 2025 entsprechend verk\u00fcrzen.</span></p><p><span>Die Anzahl der betroffenen Unternehmen h\u00e4ngt daher einerseits vom Ende laufender Rahmenfristen ab und andererseits auch davon, dass Unternehmen allenfalls nicht jeden Monat ununterbrochen KAE beziehen. Da sich die Erf\u00fcllung der Kriterien somit f\u00fcr die Zukunft nicht einsch\u00e4tzen l\u00e4sst, kann auch die Betroffenheit der Unternehmen und der Arbeitnehmenden heute nicht quantifiziert werden. Der Bezug von KAE im letzten Jahr kann jedoch als Indikator herangezogen werden. </span><span>Im Verlauf des Jahres 2024 haben insgesamt 188 Betriebe (16 Prozent der KAE-beziehenden Betriebe) f\u00fcr 1'647 Arbeitnehmende (20 Prozent der KAE-beziehenden Arbeitnehmenden) w\u00e4hrend sechs oder mehr Abrechnungsperioden KAE beansprucht.</span><span> Dies entspricht 75,7 Mio. Franken an KAE, was 39% der insgesamt ausbezahlten Summe f\u00fcr das Jahr 2024 entsprach. Bei gleicher Beanspruchung der KAE im laufenden Jahr w\u00fcrden diese Unternehmen die ordentliche Bezugsdauer von zw\u00f6lf Monaten per 31. Juli 2025 erreichen oder \u00fcberschreiten.</span></p><p><u><span>Frage 3</span></u><span>: F\u00fcr eine Verl\u00e4ngerung der H\u00f6chstbezugsdauer auf 24 Monate ist eine Gesetzesanpassung erforderlich. Entsprechend ist eine solche Anpassung im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2025 nicht m\u00f6glich. Dar\u00fcber hinaus h\u00e4ngen die Zusatzkosten einer Verl\u00e4ngerung der maximalen Bezugsdauer von 18 auf 24 Monate einerseits massgeblich von der zuk\u00fcnftigen wirtschaftlichen Situation der betreffenden Unternehmen sowie vom bisherigen und vor allem dem zuk\u00fcnftigen Bezug von KAE ab. Eine aussagekr\u00e4ftige Quantifizierung ist angesichts der grossen Unsicherheiten der verschiedenen Faktoren nicht m\u00f6glich.</span></p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1747785600000)\/","SubmittedBy":"B\u00fchler Manfred","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1747837489000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|44","Category":null,"Modified":"\/Date(1763089298170)\/","SubmissionDate":"\/Date(1742515200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5207,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Besch\u00e4ftigung und Arbeit"}}