{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251027,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251027,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251027,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251027,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251027,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251027,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251027,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251027,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251027,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251027,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251027,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251027,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251027,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251027,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251027,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251027,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251027,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20251027,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.1027","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Auswirkungen der \u00dcbernahme der UNO-Modellkonvention f\u00fcr den Abschluss von DBA mit Entwicklungsl\u00e4ndern","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Seit ein paar Jahren schliesst die Schweiz Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit BRICS-Staaten und Entwicklungsl\u00e4ndern (z.B. Pakistan, Brasilien, Indien, Angola) nach der UNO-Modellkonvention ab, welche im Unterschied zum OECD-Musterabkommen Bestimmungen enth\u00e4lt, nach denen das Land des Kunden Ums\u00e4tze aus aller Arten von Dienstleistungen (Beratung, Verm\u00f6gensverwaltung, etc.) besteuern darf. Dies sogar dann, wenn die Dienstleistungen gar nicht in dem betreffenden Land, sondern aus der Schweiz erbracht werden.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Diese Besteuerung von Dienstleistungen an der Quelle hat insbesondere folgende negative Auswirkungen:</p><ul><li>Aus Sicht der Schweiz (bzw. der SteuerzahlerInnen): Verlust von Steuersubstrat aufgrund der Anrechnung von ausl\u00e4ndischen Steuern.</li><li>Aus Sicht der betroffenen Unternehmen (bzw. deren Angestellten):<br>1) Rechtsunsicherheit, Straf- und Reputationsrisiken sowie Umsetzungskosten im Zuge der \u00dcberwachung und Einhaltung komplexer ausl\u00e4ndischer Vorschriften.<br>2) Fragmentierung der Gesamt-Steuerschuld \u00fcber die ganze Welt sowie faktische Brutto-Besteuerung der Ums\u00e4tze. Faktisch f\u00fchrt dies zur Einf\u00fchrung von S\u00e4ule 1 des OECD-Steuerprojekts, welche eine Marktbesteuerung bzw. zweite Mehrwertsteuer darstellt.<br>3) F\u00fcr AuslandschweizerInnen: Zunehmende Schwierigkeiten, in gewissen L\u00e4ndern ein Schweizer Bankkonto zu er\u00f6ffnen, weil sich Schweizer Banken aus diesen M\u00e4rkten zur\u00fcckziehen.</li></ul><p>Vor diesem Hintergrund stellen sich die folgenden Fragen:</p><ul><li>Wie beurteilt der Bundesrat die dargestellten negativen Auswirkungen?</li><li>Inwiefern k\u00f6nnen Bundesrat und Beh\u00f6rden die betroffenen Unternehmen bei der Erf\u00fcllung der komplexen Vorschriften im Ausland unterst\u00fctzen?</li><li>Weshalb f\u00f6rdert der Bundesrat indirekt die Einf\u00fchrung von OECD S\u00e4ule 1, obwohl dies der Schweiz offensichtlich wirtschaftlich schadet? Warum akzeptiert der Bundesrat den Verlust von Steuersubstrat, obwohl er die OECD-Mindeststeuer (S\u00e4ule 2) eingef\u00fchrt hat, um gerade dies zu vermeiden?</li><li>Mit welchen weiteren L\u00e4ndern plant der Bundesrat, in n\u00e4chster Zeit ein DBA nach der UNO-Modellkonvention abzuschliessen?</li></ul>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><strong><span>Zu den Fragen 1\u20133</span></strong></p><p><span>Jeder Staat entscheidet souver\u00e4n, ob er seine Steuerpflichtigen dazu verpflichten will, eine Quellensteuer auf Dienstleistungsverg\u00fctungen zu erheben. Die Schweiz sieht diese Art von Steuer nicht vor. Zahlreiche Staaten haben eine solche Steuer eingef\u00fchrt, deren Prozentsatz in der Regel auf den Bruttobetrag der Zahlung anwendbar ist. Wenn es zwischen der Schweiz und einem anderen Staat, der eine solche Steuer eingef\u00fchrt hat, kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gibt, so m\u00fcssen Kundinnen und Kunden, die in ebendiesem Staat ans\u00e4ssig sind und Dienstleistungen einer oder eines in der Schweiz ans\u00e4ssigen Steuerpflichtigen in Anspruch nehmen, gem\u00e4ss dem internen Recht des jeweiligen Staates eine Quellensteuer erheben. Ohne DBA kann die in der Schweiz ans\u00e4ssige steuerpflichtige Person, die die Dienstleistungen erbringt, sich die Steuer nicht anrechnen lassen. Mit einem DBA f\u00e4llt der vom internen Recht des anderen Vertragsstaates vorgesehene Steuersatz tiefer aus, und es er\u00f6ffnet sich die M\u00f6glichkeit einer Anrechnung des Residualsteuersatzes in der Schweiz. Des Weiteren erm\u00f6glicht das in einem DBA vorgesehene Verst\u00e4ndigungsverfahren eine gewisse Unterst\u00fctzung der Steuerpflichtigen im Bereich der Steuern vonseiten der Beh\u00f6rden. Somit schafft die Existenz eines DBA eine gewisse Rechtssicherheit, verbessert die steuerlichen Rahmenbedingungen f\u00fcr in der Schweiz ans\u00e4ssige Steuerpflichtige und sch\u00fctzt sie gegen\u00fcber dem internen Recht des anderen Vertragsstaates. Das gilt auch, wenn das anwendbare DBA eine Klausel enth\u00e4lt, welche die Quellensteuer auf Dienstleistungsverg\u00fctungen im anderen Vertragsstaat begrenzt. Letztlich ist es eine gesch\u00e4ftliche Entscheidung des betroffenen, in der Schweiz ans\u00e4ssigen Unternehmens, ob es Kundinnen und Kunden im Ausland Dienstleistungen anbieten will, ob diese nun in einem DBA-Vertragsstaat ans\u00e4ssig sind oder nicht.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Schweiz z\u00e4hlt derzeit knapp 100</span><span>&nbsp;</span><span>DBA, von denen keines mit einem der anderen identisch ist. In allen DBA haben beide Vertragsstaaten auf gewisse Steuereinnahmen verzichtet. Die Anrechnung einer ausl\u00e4ndischen Residualsteuer, die an der Quelle auf dem Bruttobetrag einer Zahlung f\u00fcr eine spezifische Transaktion erhoben wird, muss von der in S\u00e4ule</span><span>&nbsp;</span><span>1 des OECD-Projekts vorgesehenen Gewinnaufteilung sowie von der von S\u00e4ule</span><span>&nbsp;</span><span>2 ebendieses Projekts angestrebten Mindestbesteuerung der Gewinne unterschieden werden. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Bei den Verhandlungen zu einem DBA folgt die Schweiz dem OECD-Musterabkommen (nicht dem UNO-Musterabkommen). Dieses sieht im Quellenstaat keine Besteuerung von Dienstleistungsverg\u00fctungen vor. Die Schweiz hat jedoch bereits vor vielen Jahren Bestimmungen vereinbart, die dem Quellenstaat das Recht gew\u00e4hren, Dienstleistungsverg\u00fctungen zu besteuern (zum Beispiel: DBA mit Indonesien 1988 [SR</span><span>&nbsp;</span><em><span>0.672.942.71</span></em><span>], DBA mit Indien 1994 [SR</span><span>&nbsp;</span><em><span>0.672.942.31</span></em><span>]). Die Gr\u00fcnde daf\u00fcr waren, dass diese Bestimmungen f\u00fcr den anderen Vertragsstaat eine </span><em><span>conditio sine qua non</span></em><span> in Bezug auf den Abschluss des DBA darstellten und dass das Verhandlungsergebnis insgesamt ausgeglichen war. An dieser Position der Schweiz hat sich bis heute nichts ge\u00e4ndert. Seit das UNO-Musterabkommen eine spezifische Bestimmung enth\u00e4lt,</span><em><span> </span></em><span>die eine Besteuerung von Dienstleistungsverg\u00fctungen im Quellenstaat vorsieht, gibt es allerdings immer mehr Entwicklungsl\u00e4nder, die diese Bestimmung fordern. Dadurch wird der Abschluss eines DBA ohne eine solche Klausel \u2013 was die Schweiz bevorzugen w\u00fcrde \u2013 schwieriger als bisher. Infolge dieser Entwicklung ist es bisweilen notwendig, dem Quellenstaat das Recht einzur\u00e4umen, Dienstleistungsverg\u00fctungen gem\u00e4ss dem UNO-Musterabkommen zu besteuern. Dies geschieht jedoch nicht systematisch: Zum Beispiel enth\u00e4lt das am 13.</span><span>&nbsp;</span><span>Dezember 2023 unterzeichnete DBA mit Jordanien keine solche Klausel.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><strong><span>Frage 4</span></strong></p><p><span>Obwohl der Bundesrat keine DBA gem\u00e4ss dem UNO- Musterabkommen abschliesst, k\u00f6nnen die in diesem Muster enthaltenen Klauseln im Rahmen der ausgehandelten Gesamtl\u00f6sung in die von der Schweiz abgeschlossenen DBA Eingang finden. Eine Zusammenfassung der aktuell laufenden DBA-Verhandlungen kann unter Ziffer</span><span>&nbsp;</span><span>9.5 des Berichts des Bundesrates zur Aussenwirtschaftspolitik 2024 eingesehen werden (</span><a href=\"http://www.seco.admin.ch\"><u><span>www.seco.admin.ch</span></u></a><span> &gt; Publikationen &amp; Dienstleistungen &gt; Publikationen &gt; Aussenwirtschaft &gt; Aussenwirtschaftspolitik &gt;</span><span>&nbsp;</span><a href=\"https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Publikationen_Dienstleistungen/Publikationen_und_Formulare/Aussenwirtschafts/Berichte_zur_Aussenwirtschaftspolitik/awb_2024.html\"><u><span>Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2024</span></u></a><span>).</span></p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1755648000000)\/","SubmittedBy":"Pamini Paolo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1755677499000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|8|2446|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1763088640833)\/","SubmissionDate":"\/Date(1750291200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5209,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Internationale Politik|Steuer|Migration"}}