{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251037,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251037,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251037,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251037,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251037,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251037,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251037,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251037,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251037,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251037,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251037,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251037,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251037,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251037,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251037,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251037,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251037,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20251037,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.1037","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Frauenquoten im Schweizer Sport. Das Ende des Leistungsprinzips?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gem\u00e4ss einem Artikel der NZZ vom 10. Januar 2025 hat Swiss Olympic eine Geschlechterquote eingef\u00fchrt, die die nationalen Sportverb\u00e4nde unter Androhung von Sanktionen oder Ausschluss verpflichtet, eine \u00abausgewogene\u00bb Vertretung von M\u00e4nnern und Frauen in ihren F\u00fchrungsgremien zu gew\u00e4hrleisten. Seit dem 1. Januar 2025 z\u00e4hlen nicht konforme Verb\u00e4nde nicht mehr als Vollmitglieder von Swiss Olympic. Derzeit erf\u00fcllen nur 19 von 86 Mitgliedern diese neue Anforderung.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Massnahme wird mit der \u00abF\u00f6rderung von Diversit\u00e4t und Gleichstellung\u00bb begr\u00fcndet. Sie stellt jedoch einen besorgniserregenden Eingriff in die Grundprinzipien des Schweizer Sports dar: Leistungsprinzip, Eigenverantwortung und Auswahl aufgrund von Kompetenz und Einsatz, nicht aufgrund von Quoten. Sie ist ein klares Zeichen f\u00fcr einen ideologischen Irrglauben, mit dem versucht wird, eine politische Idee durchzusetzen, anstatt die Realit\u00e4t, die Freiheit und die Autonomie der Sportverb\u00e4nde zu respektieren.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Schweizer Sport ist seit jeher ein Beispiel f\u00fcr den sozialen Zusammenhalt, das Engagement von der Basis her und die nat\u00fcrliche Auswahl von Talenten. Alles in ein starres Quotensystem zu zw\u00e4ngen, bedeutet, die Chancengleichheit zu verweigern und sie durch eine k\u00fcnstliche Gleichstellung zu ersetzen, die weit von der Realit\u00e4t und den W\u00fcnschen der Basis entfernt ist. Der Staat soll nicht Social Engineering betreiben, sondern die Wahlfreiheit und die Autonomie der Organisationen sch\u00fctzen. Quoten dienen nicht der Gleichstellung, sondern der B\u00fcrokratisierung und Politisierung des Sports.</p><p>&nbsp;</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><ol><li>Bef\u00fcrwortet der Bundesrat die Einf\u00fchrung von obligatorischen Geschlechterquoten bei Swiss Olympic f\u00fcr den Zugang zu Mitteln oder zur Vollmitgliedschaft?</li><li>Inwieweit ist diese Praxis mit der in der Bundesverfassung garantierten Vereinigungsfreiheit vereinbar?</li><li>Ist vorgesehen, die tats\u00e4chlichen Auswirkungen dieser Quoten auf die Effizienz und die Qualit\u00e4t der Arbeit der Sportverb\u00e4nde zu \u00fcberpr\u00fcfen und zu evaluieren?</li><li>Wie gedenkt der Bundesrat zu verhindern, dass solche ideologischen Massnahmen auf andere Bereiche der Zivilgesellschaft ausgeweitet werden, insbesondere auf den Bereich der ehrenamtlichen T\u00e4tigkeit, wo es oft schwierig ist, \u00fcberhaupt Mitglieder zu finden, die sich engagieren wollen?</li><li>Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass diese Auflagen zu Spaltungen und Fehlanreizen f\u00fchren und dem Teamgeist im Schweizer Sport schaden, anstatt die Teilnahme von Frauen zu f\u00f6rdern?</li></ol><p>Anfrage in Zusammenarbeit mit Lara Filippini, Mitglied des Grossen Rates des Kantons Tessin, verfasst.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>1.+2. Der Bundesrat bef\u00fcrwortet Vorgaben zur ausgewogenen Geschlechtervertretung in den obersten Leitungsorganen von Sportorganisationen. Auf Ebene der nationalen Verb\u00e4nde sollen beide Geschlechter zu mindestens 40% vertreten sein. Die Einf\u00fchrung von Geschlechterquoten kann ein wirksames Instrument zur Erh\u00f6hung der Vertretung von Frauen in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen sein, auch im Sport.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Diese Vorgabe ist allerdings nicht isoliert zu betrachten. Sie stellt nur eines von verschiedenen Elementen zur Sicherstellung einer guten Organisation und Verwaltungsf\u00fchrung (Good Governance) in Sportorganisationen dar. Die Gew\u00e4hrleistung von Good Governance ist anerkanntermassen ein zentrales Element zur Pr\u00e4vention von Fehlverhalten, Misswirtschaft und Korruption in Organisationen und findet sich daher auch in der Ethik-Charta von Swiss Olympic. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zur Konkretisierung der Ethik-Charta hat Swiss Olympic das Ethik Statut und den sogenannten Branchenstandard erlassen. </span><span>Aufgrund der Vorgaben in Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>72c</span><span>&nbsp;</span><span>ff. der Sportf\u00f6rderungsverordnung kommt diesen Erlassen eine doppelte Bedeutung zu</span><span>. Eine verwaltungsrechtliche Bedeutung f\u00fcr Sportorganisationen, die unmittelbar mit Finanzhilfen des BASPO unterst\u00fctzt werden. Diese m\u00fcssen die Vorgaben des Branchenstandards und des Ethik Statuts einhalten, soweit diese in \u00dcbereinstimmung mit den Bestimmungen der Sportf\u00f6rderungsverordnung sind. Zugleich kommt den Vorgaben von Swiss Olympic eine verbandsrechtliche Bedeutung zu. Sie verankern Bedingungen f\u00fcr die Mitgliedsorganisationen. Dies ist aus Sicht des Bundesrats begr\u00fcssenswert. Swiss Olympic leistet damit einen wichtigen Beitrag f\u00fcr einen wertvollen Sport auf allen Ebenen. F\u00fcr die allf\u00e4llige Kontrolle und Durchsetzung dieser verbandsrechtlichen Vorgaben ist Swiss Olympic allein verantwortlich. Der Bundesrat hat keine Kenntnis davon, dass Swiss Olympic bei Nichterf\u00fcllung dieser Vorgaben den Ausschluss oder eine Herabstufung in der Mitgliedschaft einzelner Mitglieder vorgesehen hat.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Branchenstandard von Swiss Olympic stellt jedoch keine staatliche Verpflichtung f\u00fcr private Sportorganisationen f\u00fcr die Aus\u00fcbung ihrer Aktivit\u00e4ten dar. Es handelt sich demnach nicht um einen unzul\u00e4ssigen Eingriff in die Vereinigungsfreiheit. Der Bund \u00fcberpr\u00fcft die Einhaltung dieser Vorgaben ausschliesslich im Zusammenhang mit der Gew\u00e4hrung von Finanzhilfen. Ob die Nichterf\u00fcllung oder die nicht-vollst\u00e4ndige Erf\u00fcllung einzelner solcher Subventionsbedingungen in der Folge zu einer teilweisen oder gar g\u00e4nzlichen Verweigerung der Finanzhilfen f\u00fchrt, ist im jeweiligen Gesamtkontext zu beurteilen. Dabei kommt dem Prinzip der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit eine wichtige Bedeutung zu</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Ja; solche \u00dcberpr\u00fcfungen werden im Rahmen der Evaluationen durchgef\u00fchrt.</span><span>&nbsp; </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4.+5. Die Vorgaben zur Good Governance dienen der St\u00e4rkung der Integrit\u00e4t des Sports insgesamt und haben entsprechend nichts mit Ideologie zu tun. Diese St\u00e4rkung erfolgt vielmehr in \u00dcbereinstimmung mit verschiedenen Forderungen der Politik und der Zivilgesellschaft, die in den letzten Jahren gegen\u00fcber dem Sport erhoben wurden. Sollten die Massnahmen des Sports daher Vorbild f\u00fcr andere Bereiche der Zivilgesellschaft werden, so ist dies aus Sicht des Bundesrats zu begr\u00fcssen.</span></p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1756252800000)\/","SubmittedBy":"Pamini Paolo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1756282753000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":null,"Modified":"\/Date(1763087971473)\/","SubmissionDate":"\/Date(1750377600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5209,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}