{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251045,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251045,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251045,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251045,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251045,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251045,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251045,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251045,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251045,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251045,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251045,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251045,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251045,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251045,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251045,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251045,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251045,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20251045,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.1045","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Handhabung des \u00f6ffentlichen Beschaffungswesens bei kritischer Infrastruktur und \u00dcbertragung vertraulicher Daten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Diverse kritische Infrastrukturen in der Schweiz m\u00fcssen in den n\u00e4chsten Jahren entweder ersetzt oder neu aufgebaut werden. Zu denken ist dabei beispielweise an das Sicherheitsfunknetzt Polycom, das von Polizei, Betreiber kritischer Infrastrukturen, Sanit\u00e4t, Grenzwache, Katastrophenschutz und vielen weiteren genutzt wird, um sicher und jederzeit (auch z.B. bei Stromausfall) zu kommunizieren. Dieses l\u00e4uft Ende 2035 aus und muss auf Basis moderner Mobilfunk-Technologie neu erstellt und betrieben werden oder die Speicherung vertraulicher Daten des Bundes. Oder man denke ans Elektronische Patientendossier wo vertrauliche Daten gespeichert und transportiert werden m\u00fcssen oder an k\u00fcnftige elektronische Abstimmungen. Gleichzeitig machen sich breite Kreise zu Recht Sorgen, um die digitale Unabh\u00e4ngigkeit der Schweiz und die zunehmende Abh\u00e4ngigkeit von den globalen Techgiganten. In diesem Zusammenhang stellen sich verschiedene Fragen:</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Der Bund muss gem\u00e4ss Art. 9 des Beschaffungsgesetzes auch bei \u00dcbertragung einer \u00f6ffentlichen Aufgabe oder Verleihung einer Konzession, um Leistungen im \u00f6ffentlichen Interesse wahrzunehmen, \u00f6ffentlich ausschreiben. Gilt dies auch in den Bereichen kritischer Infrastruktur oder \u00dcbertragung kritischer Daten/Informationen?</li><li>Spezialgesetze gem\u00e4ss Art. 9 B\u00f6B gehen vor. Heisst das, wollte man Aufgaben an Bundesnahe Betriebe vergeben, m\u00fcsste man deren Leistungsauftrag in ihren jeweiligen Spezialgesetzen erweitern? Wenn nein, was w\u00e4re zu tun?</li><li>Art. 10 Abs. 4 Buchstabe a B\u00f6B sieht eine Ausnahme der \u00f6ffentlichen Ausschreibung vor, wenn dies f\u00fcr den Schutz und die Aufrechterhaltung der \u00e4usseren oder inneren Sicherheit oder der \u00f6ffentlichen Ordnung als erforderlich erachtet wird. W\u00fcrde diese Ausnahme Anwendung finden bei kritischen Intrastrukturen und Daten\u00fcbertragung.</li><li>Im Wissen um das berechtigte Misstrauen der Stimmbev\u00f6lkerung gegen\u00fcber privaten, kommerziellen Anbietern im Zusammenhang mit kritischen Daten und kritischer Infrastruktur (z.B. E-ID) wie gedenkt der Bundesrat bez\u00fcglich oben erw\u00e4hnten Beispielen vorzugehen? (Selber betreiben und wenn ja welches Bundesamt, \u00f6ffentliche Ausschreibung, Konzessionierung, Erweiterung Leistungsauftr\u00e4ge bundesnahe Betriebe, anderes?)</li></ol>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>Zu Frage 1 und 2: Zur Erf\u00fcllung seiner Aufgaben ist der Bund auf die Beschaffung von Leistungen auf dem Markt angewiesen; die Grundlagen dazu sind im Bundesgesetz \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen (B\u00f6B; SR 172.056.1) geregelt. In Artikel 9 B\u00f6B wird in allgemeiner Form festgehalten, dass neben dem Einkauf von Leistungen auch die \u00dcbertragung von \u00f6ffentlichen Aufgaben und die Verleihung von Konzessionen in gewissen Konstellationen dem B\u00f6B und dessen Verfahrensbestimmungen unterliegen. Solche Konstellationen sind auf Bundesebene jedoch bei bestehenden Infrastrukturen oft in einem eigenen Gesetz geregelt (historisch gewachsen bspw. im Bereich der Eisenbahn; vgl. Art. 5 Eisenbahngesetz; SR 742.101). Solche spezialgesetzlichen Regelungen gehen dem B\u00f6B vor. Unabh\u00e4ngig davon, in welchem nationalen Gesetz ein Sachverhalt geregelt ist, muss die Schweiz sich an ihre staatsvertraglichen Pflichten im Bereich des \u00f6ffentlichen Beschaffungswesens halten (insb. Government Procurement Agreement der WTO; SR 0.632.231.422). </span></p><p><span>Die staatsvertraglichen und gesetzlichen Grundlagen sehen bereits Ausnahmen zur Wahrung der inneren und \u00e4usseren Sicherheit vor (bspw. Art. 10 Abs. 4 Bst. a B\u00f6B). Die Verwaltung verf\u00fcgt \u00fcber die Kompetenzen und Mittel, die Anwendung der Ausnahmebestimmungen im konkreten Einzelfall zu pr\u00fcfen und, sofern die Voraussetzungen erf\u00fcllt sind, zu beschliessen \u2013 auch in den Bereichen kritische Infrastrukturen oder \u00dcbertragung kritischer Daten/Informationen. </span></p><p><span>Der Zweck und die Aufgaben (Leistungen) von verselbstst\u00e4ndigten Einheiten des Bundes werden durch die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen definiert (Fach- und Organisationserlasse. Beispiel wiederum im Bereich der Eisenbahnen: EBG, SBBG), unabh\u00e4ngig vom \u00f6ffentlichen Beschaffungsrecht. Sollen Aufgaben gezielt verselbstst\u00e4ndigten Einheiten des Bundes \u00fcbertragen werden, muss das jeweilige Spezialgesetz angepasst werden, um die Anwendung des B\u00f6B auszuschliessen (vgl. ausserdem Art. 15b Abs. 1 des Subventionsgesetzes; SR 616.1). </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zu Frage 3: Es besteht keine gesetzliche Grundlage daf\u00fcr \u2013 und es w\u00fcrde auch den staatsvertraglichen Pflichten widersprechen \u2013, kritische Infrastrukturen oder Daten\u00fcbertragungen generell vom \u00f6ffentlichen Beschaffungsrecht auszunehmen. Die Anwendung einer Ausnahme, so auch Artikel 10 Absatz 4 Buchstabe a B\u00f6B, ist im konkreten Bedarfs- und Beschaffungsfall zu beurteilen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zu Frage 4: Der Bundesrat ist sich der Bedenken bei der Bearbeitung kritischer Daten und beim Betrieb kritischer Infrastrukturen bewusst. Diesen wird bei der Planung der beispielhaft erw\u00e4hnten Vorhaben Rechnung getragen. Wie betreffend die genannten Beispiele vorzugehen ist, wird je Projekt unter Ber\u00fccksichtigung der jeweilig einschl\u00e4gigen Vorgaben (z.B. Beschaffungsrecht, Grunds\u00e4tze der Public Corporate Governance bei Auslagerungen etc.) definiert werden. Der Bundesrat anerkennt dabei auch die sicherheitspolitische Tragweite und stellt sicher, dass Entscheide \u00fcber den Betrieb und die Beschaffung kritischer Infrastrukturen in \u00dcbereinstimmung mit dem Informationssicherheitsgesetz (ISG), der Nationalen Cyberstrategie (NCS), der Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen (SKI) und der derzeit erarbeiteten Sicherheitspolitischen Strategie der Schweiz erfolgen. Die Resilienz und die Handlungsf\u00e4higkeit der Schweiz werden dabei priorit\u00e4r ber\u00fccksichtigt.</span></p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1762300800000)\/","SubmittedBy":"Badran Jacqueline","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1762355669000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|9|34|1236","Category":null,"Modified":"\/Date(1767706947987)\/","SubmissionDate":"\/Date(1758758400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5210,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Sicherheitspolitik|Medien und Kommunikation|Menschenrechte"}}