{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251048,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251048,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251048,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251048,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251048,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251048,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251048,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251048,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251048,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251048,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251048,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251048,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251048,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251048,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251048,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251048,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251048,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20251048,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.1048","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Administrativhaft. Erwartungen des Bundes und Sicherstellung menschenrechtlicher Standards","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Berichte von Medien, NGOs und Fachorganisationen zeigen erhebliche Missst\u00e4nde im Vollzug und der Anordnung der ausl\u00e4nderrechtlichen Administrativhaft. So ist die Suizidrate sechs- bis siebenmal h\u00f6her als in Freiheit, viele Betroffene leiden an posttraumatischen Belastungsst\u00f6rungen, die durch die Haftbedingungen verst\u00e4rkt werden. H\u00e4ufig fehlen eine vorg\u00e4ngige Gesundheitspr\u00fcfung sowie ausreichende psychologische Betreuung.&nbsp;</p><p>In einigen Bereichen bestehen grosse kantonale Unterschiede im Vollzug der ausl\u00e4nderrechtlichen Administrativhaft. Besonders problematisch erscheint der ungleiche Zugang zu rechtlicher Unterst\u00fctzung: W\u00e4hrend Betroffene in gewissen Kantonen fr\u00fchzeitig anwaltlich vertreten werden, soll dies andernorts erst nach mehreren Monaten m\u00f6glich sein. Solche Unterschiede werfen Fragen nach der rechtsgleichen Behandlung und der Einhaltung der menschenrechtlichen Mindeststandards gem\u00e4ss EMRK und OPCAT auf.</p><p>&nbsp;</p><p>Ich bitte um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Wie stellt der Bund sicher, dass die kantonalen Beh\u00f6rden die bundesrechtlichen Bestimmungen zur Anordnung f\u00fcr die Administrativhaft konsequent einhalten? Wie wird sichergestellt, dass die Untertauchensgefahr im Einzelfall konkret begr\u00fcndet und nicht pauschal angenommen wird?&nbsp;</li><li>Welche bundesrechtlichen Vorgaben bestehen zur Pr\u00fcfung der Haftf\u00e4higkeit, insbesondere bei psychisch erkrankten oder vulnerablen Personen, und wie sch\u00e4tzt der Bund die Umsetzung dieser Vorgaben durch die Kantone ein?&nbsp;</li><li>Welche Mindeststandards gelten bez\u00fcglich der Ausgestaltung der Administrativhaft, besonders im Hinblick auf menschenrechtliche Vorgaben und die notwendige Trennung von Straf- und Administrativhaft? Wie sch\u00e4tzt der Bundesrat die Einhaltung dieser Standards durch die Kantone ein?</li><li>Ab welchem Zeitpunkt besteht Anspruch auf Rechtsvertretung in der Administrativhaft, und wie beurteilt der Bundesrat die unterschiedlichen kantonalen Praktiken?&nbsp;</li><li>Welche Daten erhebt der Bund zur Administrativhaft (Zahl der Anordnungen, Haftgr\u00fcnde, Dauer, besondere Vorkommnisse, Gesundheitsaspekte), und in welcher Form sind die Kantone verpflichtet, diese Daten zu liefern und regelm\u00e4ssig zu berichten?</li><li>Welche Mechanismen bestehen aktuell auf Bundesebene, um Missst\u00e4nde im Vollzug der Administrativhaft zu identifizieren und Rechtsgleichheit zwischen den Kantonen zu gew\u00e4hrleisten?</li></ol>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>1./6. Die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Anordnung und den Vollzug von Zwangsmassnahmen im Wegweisungsvollzug obliegt den Kantonen. Die Rechtskonformit\u00e4t wird im Einzelfall durch kantonale Gerichte \u00fcberpr\u00fcft \u2013 auch in Bezug auf die Untertauchensgefahr. Zus\u00e4tzlich wird im Rahmen von Beschwerdeverfahren durch die zust\u00e4ndigen kantonalen Gerichte und das Bundesgericht sichergestellt, dass die geltenden rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Dem Bundesrat ist die Einhaltung der bundesrechtlichen Vorgaben und der geltenden Standards im Bereich der ausl\u00e4nderrechtlichen Zwangsmassnahmen ein grosses Anliegen. Die Bundesbeh\u00f6rden wirken im Rahmen ihrer Aufsichtsfunktion auf eine Harmonisierung der kantonalen Praxis bei der Anordnung und dem Vollzug der Administrativhaft hin, damit diese zweckm\u00e4ssig und unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben umgesetzt wird.</span><span> </span><span>Insbesondere strebt er an, dass dem Prinzip der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit im Einzelfall ausreichend Rechnung getragen wird \u2013 das betrifft auch die Frage der Abw\u00e4gung der Untertauchensgefahr. </span></p><p><span>Ein Aufsichtsinstrument ist die Beh\u00f6rdenbeschwerde, von welcher das Staatssekretariat f\u00fcr Migration (SEM) gest\u00fctzt auf Artikel 14 Absatz 2 der Organisationsverordnung f\u00fcr das EJPD (OV-EJPD; SR 172.213.1) Gebrauch machen kann.</span><span> </span><span>Die Beh\u00f6rdenbeschwerde bezweckt, die richtige und rechtsgleiche Anwendung des Bundesrechts im Bereich der ausl\u00e4nderrechtlichen Zwangsmassnahmen sicherzustellen.</span></p><p><span>Zudem f\u00f6rdert das SEM die entsprechenden Instrumente zur Harmonisierung der Massnahmen im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Kantonen. Dies macht er namentlich mittels Fachtagungen, Weisungen, Austauschplattformen oder durch die Abstimmung in verschiedenen Gremien.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Zur Frage der Hafterstehungsf\u00e4higkeit existieren keine spezifischen, auf die Administrativhaft abgestimmten Regelungen auf Bundesebene. Die Haft\u00fcberpr\u00fcfung findet gem\u00e4ss Artikel 80 des Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetzes (AIG; SR 142.20) statt. Eine richterliche Beh\u00f6rde muss sp\u00e4testens nach 96 Stunden die Rechtm\u00e4ssigkeit und Angemessenheit der Haft \u00fcberpr\u00fcfen. Sie muss dabei auch die famili\u00e4ren Verh\u00e4ltnisse der inhaftierten Person und die Umst\u00e4nde des Haftvollzugs ber\u00fccksichtigen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Die Anforderungen an die Haftbedingungen im Rahmen der Administrativhaft sind in Artikel 81 AIG festgelegt. Dieser enth\u00e4lt unter anderem auch Verweise auf f\u00fcr die Schweiz verbindliche, einschl\u00e4gige europ\u00e4ische Rechtsnormen. Die Einhaltung dieser Bestimmungen wird regelm\u00e4ssig im Rahmen des Schengen-Besitzstandes von Vertreterinnen und Vertretern der europ\u00e4ischen Kommission und Schengen-Mitgliedsstaaten evaluiert. Im Rahmen einer solchen Evaluierung im Jahr 2018 wurde der Schweiz empfohlen, Massnahmen zu ergreifen, damit die Administrativhaft in der Praxis grunds\u00e4tzlich in speziellen Hafteinrichtungen vollzogen wird. Daraufhin wurde im AIG die bereits bestehende Bestimmung so pr\u00e4zisiert, dass sie f\u00fcr die Kantone eine klare gesetzliche Verpflichtung darstellt, um die Administrativhaft getrennt von der Strafhaft zu vollziehen (Artikel 81 Absatz 2 AIG). Die Kantone haben in diesem Bereich seither grosse Fortschritte erzielt. Der Bund f\u00f6rdert diese Bem\u00fchungen, indem er beim Bau von Haftanstalten, die ausschliesslich der Administrativhaft dienen, unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterst\u00fctzung leistet (Artikel 82 Absatz 1 AIG).</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. Es existieren keine bundesrechtlichen Bestimmungen betreffend den Zeitpunkt, ab welchem f\u00fcr Personen in Administrativhaft eine amtliche Rechtsvertretung zu bestellen ist. Alle Schweizer Kantone sehen jedoch unter bestimmten Umst\u00e4nden eine unentgeltliche Rechtsvertretung in Verwaltungsverfahren vor. Dies ergibt sich prim\u00e4r aus Artikel 29 Absatz 3 der Bundesverfassung (BV; SR 101). Dieser verfassungsrechtliche Anspruch gilt einheitlich f\u00fcr alle staatlichen Verfahren, einschliesslich der kantonalen und kommunalen Verwaltungsverfahren, und wird durch die kantonalen Verwaltungsverfahrensgesetze (z. B. VwVG in verschiedenen Kantonen) konkretisiert.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>5. Die zust\u00e4ndigen kantonalen Beh\u00f6rden \u00fcbermitteln dem SEM gem\u00e4ss Artikel 15</span><em><span>a</span></em><sup><span>bis</span></sup><span> der Verordnung \u00fcber den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausl\u00e4ndischen Personen (VVWAL; SR 142.281) folgende Daten \u00fcber die Anordnung der Administrativhaft: die Anzahl der Haftanordnungen und die Dauer der Haft im Einzelfall; die Anzahl der R\u00fcckf\u00fchrungen; die Anzahl der Haftentlassungen; die Nationalit\u00e4t der inhaftierten Personen; das Geschlecht und das Alter der inhaftierten Personen; die Haftart; den Ort der Inhaftierung sowie die Haftdauer. Bei Minderj\u00e4hrigen \u00fcbermitteln die zust\u00e4ndigen kantonalen Beh\u00f6rden zus\u00e4tzlich, ob eine Rechtsvertretung eingesetzt wurde und ob Kindesschutzmassnahmen getroffen wurden.</span></p><p><span>Weiter erfolgt im Rahmen des Kapazit\u00e4tsmonitorings eine Erhebung bez\u00fcglich Haftplatzbelegung. Diese Daten werden einmal j\u00e4hrlich per Stichtag dem Bundesamt f\u00fcr Statistik (BFS) und einmal monatlich dem Schweizerischen Kompetenzzentrum f\u00fcr Justizvollzug (SKJV) geliefert.</span></p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1762905600000)\/","SubmittedBy":"Widmer C\u00e9line","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1762948800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|1216|2811|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1764773023537)\/","SubmissionDate":"\/Date(1758758400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5210,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Strafrecht|Migration|Gesundheit"}}