{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251061,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251061,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251061,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251061,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251061,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251061,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251061,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251061,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251061,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251061,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251061,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251061,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251061,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251061,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251061,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251061,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251061,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20251061,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.1061","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Krypotw\u00e4hrungen als Grundlage f\u00fcr Kriminalit\u00e4t","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Kryptow\u00e4hrungen mit ihrer Blockchain-Technologie sind aus verschiedenen Gr\u00fcnden besonders geeignet zur Verschleierung der Identit\u00e4t von Haltern von Vem\u00f6genswerten. Deshalb sind sie ideal f\u00fcr die Tarnung krimineller Aktivit\u00e4ten, wie Geldw\u00e4scherei, Transaktionen bei Ransomware-L\u00f6segeldzahlungen, Krypto-Diebst\u00e4hlen, illegalen Darknet-Gesch\u00e4ften wie Waffen- und Drogendeals aber auch Steuerbetrug. Der Bundesrat behauptet, die Kryptow\u00e4hrungen w\u00fcrden technologieneutral gleichbehandelt wie Geld, dass in Landesw\u00e4hrungen gehalten wird. Das ist zumindest was die Besteuerung angeht nicht der Fall, da es mannigfache Wege gibt legal durch vertragliche Konstrukte zum Beispiel Emmissionsabgaben zu vermeiden. Oder in einschl\u00e4gigen Foren mokieren sich Teilnehmende, dass sie ja niemand ihre Krypto-Verm\u00f6genswerte finden k\u00f6nne und sie es deshalb ja nicht als Verm\u00f6gen angeben m\u00fcssten. K\u00fcrzlich ist den Z\u00fcrcher Beh\u00f6rden ein Schalg gegen die Krypto-Geldw\u00e4schreie gelungen, die einen Bitcoin-Mixer aufgedeckt hatten. In diesem Zusammenhang stellen sich verschiedene Fragen:</p><p>&nbsp;</p><p>1. Der Bundesrat hat eine erweiterte Regulierung von Kryptow\u00e4hrung in die Vernehmlassung gegeben, die keine Meldepflicht der \"Finanzmarktteilnehmer\" von Verm\u00f6gen beinhaltet. Wenn man doch weiss, dass Kryptow\u00e4hrungen idealtypisch f\u00fcr Identit\u00e4ts-Camouflage sind, wieso nicht?</p><p>2. Wie stellen die Steuerbeh\u00f6rden sicher, dass die Kryptoverm\u00f6gen korrekt deklariert werden?</p><p>3. Wieviel Verrrechnungssteuer wurde in den letzten5 Jahren j\u00e4hrlich via Krytoverm\u00f6gen eingenommen? Und wieviel wurde davon zur\u00fcckgefordert.&nbsp;</p><p>4. Welche Massnahmen ergreift vder Bundesrat damit die ganze Besteuerung von Kryptogeldern tats\u00e4chlich technologieneutral erfolgt?&nbsp;</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p>Zu Frage 1: Mit dem Vernehmlassungsentwurf des Bundesrates vom 22.&nbsp;Oktober 2025 zur \u00c4nderung des Finanzinstitutsgesetzes soll u. a. der Schutz der Kundinnen und Kunden sowie der Anlegerinnen und Anleger in Bezug auf die von Kryptow\u00e4hrungen ausgehenden Risiken verbessert werden. So ist insbesondere vorgesehen, ein breiteres Feld an T\u00e4tigkeiten im Zusammenhang mit Kryptow\u00e4hrungen der Bewilligung und Aufsicht durch die FINMA zu unterstellen sowie den Dienstleistern zus\u00e4tzliche Pflichten aufzuerlegen, inklusive Pflichten zur Vermeidung von Interessenkonflikten. Ebenso sieht der Vorentwurf eine Pr\u00e4zisierung der Sorgfaltspflichten bei der Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4scherei vor. Dieser Ansatz, der den internationalen Standards entspricht, bietet den Anlegerinnen und Anlegern mehr Sicherheit und Transparenz. Zudem wird das Risiko eines Betrugs oder anderer missbr\u00e4uchlicher Verhaltensweisen durch eine bessere Regulierung der Dienstleister gemindert. Diese Regulierung verfolgt somit finanzmarktrechtliche Ziele. Eine steuerrechtliche Meldepflicht der Finanzinstitute f\u00fcr Kryptoverm\u00f6genswerte w\u00e4re in dieser Vorlage sachfremd und gibt es im Inland auch nicht f\u00fcr andere Verm\u00f6genswerte. Stattdessen findet auch bei Kryptoverm\u00f6genswerten das gemischte Veranlagungsverfahren Anwendung (siehe Frage 2). </p><p>&nbsp;</p><p>Zu Frage 2:<strong> </strong>Die Steuerbeh\u00f6rden sind sich der wirtschaftlichen Bedeutung von Kryptow\u00e4hrungen bewusst. So hat die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung (ESTV) ein Arbeitspapier \u00fcber die steuerlichen Folgen von Kryptow\u00e4hrungen publiziert und betreibt ein entsprechendes Kompetenzzentrum. Zudem findet ein enger Austausch mit Fachspezialisten von kantonalen Steuerverwaltungen statt und dieses Thema wird von einem Fachgremium im Rahmen der Schweizerischen Steuerkonferenz aufgearbeitet.</p><p>&nbsp;</p><p>Bei der Einkommens- und der Verm\u00f6genssteuer findet das gemischte Veranlagungsverfahren Anwendung, wobei die Kantone f\u00fcr die Veranlagung zust\u00e4ndig sind. Die steuerpflichtige Person ist verpflichtet, eine vollst\u00e4ndige Steuererkl\u00e4rung einzureichen (inkl. Kryptoverm\u00f6genswerte und Einkommen daraus). Die Veranlagungsbeh\u00f6rden weisen in Leitf\u00e4den zum Ausf\u00fcllen der Steuererkl\u00e4rung auf diese Deklarationspflichten hin und wenden die \u00fcblichen Methoden an f\u00fcr die Gew\u00e4hr auf Vollst\u00e4ndigkeit der Veranlagung (Verm\u00f6gensstandsvergleich, Kontrollen usw.). Bei Anzeichen auf eine unvollst\u00e4ndige Steuererkl\u00e4rung kann die veranlagende Steuerbeh\u00f6rde ein Nachsteuerverfahren sowie gegebenenfalls ein Steuerstrafverfahren einleiten.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Verrechnungssteuer (VSt) ist f\u00fcr inl\u00e4ndische Steuerpflichtige eine Sicherungssteuer und wird auf gesetzlich abschliessend definierten Ertr\u00e4gen beweglichen Kapitalverm\u00f6gens von inl\u00e4ndischen Leistungserbringern erhoben. Sie kann also auch bei Kryptoverm\u00f6genswerten nur dann greifen, wenn damit Ertr\u00e4ge im Inland erzielt werden, was beispielsweise bei der Ausleihe (Lending) von Kryptowerten gegen Entgelt bei inl\u00e4ndischen Dienstleistern der Fall sein kann. Ansonsten greift der Sicherungszweck der Verrechnungssteuer nicht. </p><p>&nbsp;</p><p>Eine Ausnahme bilden Anlagetoken mit vertraglicher Grundlage. Sie lassen sich nicht unter die gesetzliche Definition steuerbarer Ertr\u00e4ge subsumieren. Im Sinne einer Safe-Harbour-Regelung beh\u00e4lt sich die ESTV jedoch vor, die VSt zu erheben, falls bestimmte Schwellenwerte \u00fcberschritten werden, um Missbr\u00e4uche zu vermeiden. Die ESTV f\u00fchrt regelm\u00e4ssig Kontrollen bei VSt-pflichtigen Unternehmen durch; dazu geh\u00f6ren auch diejenigen aus der Kryptobranche. Bei unterlassener oder unvollst\u00e4ndiger Deklaration wird die VSt nachtr\u00e4glich erhoben sowie gegebenenfalls ein Strafverfahren eingeleitet. </p><p>&nbsp;</p><p>Dar\u00fcber hinaus hat sich die Schweiz politisch dazu verpflichtet, den global verbindlichen Standard f\u00fcr den automatischen Informationsaustausch (AIA) \u00fcber Kryptowerte der Organisation f\u00fcr wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) umzusetzen. Dieser AIA erg\u00e4nzt den bestehenden AIA \u00fcber Finanzkonten. Damit sollen L\u00fccken im Steuertransparenzdispositiv geschlossen und eine Gleichbehandlung des Kryptosektors mit dem traditionellen Finanzsektor sichergestellt werden. Die Rechtsgrundlagen f\u00fcr diesen AIA sind in der Schweiz am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Damit die Schweiz gest\u00fctzt darauf Daten \u00fcber Kryptoverm\u00f6gen der Steuerpflichtigen austauschen kann, muss der AIA mit Partnerstaaten bilateral aktiviert werden. Die Einf\u00fchrung dieses AIA mit Partnerstaaten ist Gegenstand einer Vorlage, die derzeit im Parlament beraten wird.</p><p>&nbsp;</p><p>Zu Frage 3:<strong> </strong>Aufgrund der Anonymit\u00e4t der Erhebung der VSt kann der Bundesrat keine Aussagen zu Einnahmen und allf\u00e4lligen R\u00fcckerstattungen der VSt im Kryptobereich machen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass ein grosser Anteil der Kryptoverm\u00f6genwerte von inl\u00e4ndischen Steuerpflichten nicht von der Verrechnungssteuer betroffen sind, da sie bei Dienstleistern im Ausland oder direkt auf der Blockchain gef\u00fchrt werden und/oder keine Ertr\u00e4ge erzielen (siehe Frage 2).</p><p>&nbsp;</p><p>Zu Frage 4: Einkommens- und Verm\u00f6genssteuern sind grunds\u00e4tzlich technologieneutral. Unterschiede bei der Besteuerung k\u00f6nnen bei Anlagetoken mit vertraglicher Grundlage im Verh\u00e4ltnis zu einer vergleichbaren kollektiven Kapitalanlage bestehen. Um hier insbesondere einer Umgehung der VSt entgegenzuwirken, sieht die Verwaltungspraxis jedoch die oben beschriebene Safe-Harbour-Regelung vor. Damit wird eine vergleichbare Besteuerung dieser beiden Instrumente erreicht. Der Bundesrat sieht derzeit daher keinen dar\u00fcberhinausgehenden Handlungsbedarf. </p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1771372800000)\/","SubmittedBy":"Badran Jacqueline","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1771450678000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1774967223260)\/","SubmissionDate":"\/Date(1766102400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5211,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Finanzwesen"}}