{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251063,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251063,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251063,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251063,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251063,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251063,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251063,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251063,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251063,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251063,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251063,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251063,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251063,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251063,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251063,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251063,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20251063,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20251063,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.1063","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Verwaltungspraxis bei Fintech-Lizenzen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<ol><li>Seit wie vielen Jahren wurde keine Fintech-Lizenz mehr erteilt? K\u00f6nnte der Bundesrat die hierf\u00fcr ausschlaggebenden Gr\u00fcnde darlegen?</li><li>Abgesehen von der konsolidierten Aufsicht \u00fcber Finanzgruppen nach BankG und FINIG: Aus welchen Gr\u00fcnden ben\u00f6tigt die FINMA in der Regel zwei bis drei Jahre, um ein Fintech-Gesuch nach Art. 1b BankG eines kleinen Start-ups zu pr\u00fcfen, selbst wenn bereits eine Vorpr\u00fcfung durch eine nach BankG zugelassene Pr\u00fcfgesellschaft erfolgt ist und ein positives Pr\u00fcftestat vorliegt?</li><li>Da die FINMA sich offenbar nicht auf das Pr\u00fcftestat laut Frage 2 abst\u00fctzen will oder kann, dieses auch nicht gesetzlich vorgeschrieben ist: W\u00e4re es unter diesen Umst\u00e4nden nicht sinnvoll, auf diese vorgelagerte Pr\u00fcfung zu verzichten? Zumal diese Vorpr\u00fcfung nach Einsch\u00e4tzung von Marktteilnehmern kaum Einfluss auf die Dauer oder das Ergebnis des FINMA-Verfahrens hat, erachtet es die FINMA nicht als unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig, wenn dadurch Start-ups mit zus\u00e4tzlichen Kosten von rund CHF 35\u2019000 bis 45\u2019000 belastet werden, was \u00fcber 10% des gesetzlich geforderten Mindestkapitals ausmacht?</li><li>Aus welchem Grund erhalten Gesuchsteller im Falle einer ablehnenden Haltung der FINMA jeweils nur ein Schreiben, jedoch keine formelle Verf\u00fcgung mit Rechtsmittelbelehrung? W\u00e4re es nicht angemessen, den Gesuchstellern damit die M\u00f6glichkeit einzur\u00e4umen, sich gegen die Begr\u00fcndung der FINMA auch rechtlich zu \u00e4ussern?</li><li>Weshalb weist die FINMA Gesuchsteller darauf hin, dass sie ihr Gesuch bis Ende Monat zur\u00fcckziehen k\u00f6nnen, und verweist dabei auf Strafbestimmungen nach FINMAG und BankG (z.B. Art. 49 Abs. 1 lit. b BankG: Busse bis CHF 500\u2019000 oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren), obwohl Antragsteller vor Erteilung der Bewilligung noch gar nicht dem BankG oder FINMAG unterstehen? F\u00e4lle liegen vor. Geht die FINMA davon aus, damit einen gesetzlichen Auftrag zu erf\u00fcllen oder will sie auf diese Weise insbesondere die Reputation des Finanzplatzes sch\u00fctzen?</li><li>Die Personalkosten der FINMA sind in den letzten Jahren stetig gestiegen, obwohl die Zahl der Banken r\u00fcckl\u00e4ufig ist und j\u00fcngst sogar eine grosse systemrelevante Bank weggefallen ist. Welche Gr\u00fcnde stehen hinter dieser Entwicklung? Vom geplanten Personalaufbau abgesehen, welche Massnahmen ergreift die FINMA konkret, um die Qualit\u00e4t und Effizienz ihrer Aufsicht zu erh\u00f6hen und Fehlbeurteilungen wie im Fall der Credit Suisse k\u00fcnftig zu vermeiden?</li></ol>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><ol><li>Seit der Einf\u00fchrung der \u00abFintech-Bewilligung\u00bb nach Artikel 1<em>b</em> Bankengesetz (BankG, SR <em>952.0</em>) am 1. Januar 2019 hat die Eidgen\u00f6ssische Finanzmarktaufsichtsbeh\u00f6rde (FINMA) sieben Unternehmen eine entsprechende Bewilligung erteilt. Die Letzte davon im Jahr 2025, welche allerdings noch nicht rechtswirksam ist, da noch Auflagen erf\u00fcllt werden m\u00fcssen. Einige Gesuche sind zurzeit noch in Bearbeitung. Insgesamt waren der FINMA 30 Bewilligungsgesuche eingereicht worden. Einen Grossteil dieser Gesuche hat die FINMA als nicht bewilligungsf\u00e4hig beurteilt.</li></ol><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat hat die \u00abFintech-Bewilligung\u00bb 2022 einer Evaluation unterzogen. Er kam dabei zum Schluss, dass der Regulierungsrahmen zwecks St\u00e4rkung der Attraktivit\u00e4t der Bewilligungskategorie und des Kundenschutzes angepasst werden sollte. Insbesondere sei der Schutz der Publikumseinlagen im Falle des Konkurses eines \u00abFintech-Instituts\u00bb zu verbessern. Die entsprechende Gesetzesvorlage zur \u00c4nderung des Finanzinstitutsgesetzes (Zahlungsmittelinstitute und Krypto-Institute) war bis zum 6.&nbsp;Februar 2026 in der Vernehmlassung. Zurzeit wertet die Verwaltung die eingegangenen Stellungnahmen aus. </p><p>&nbsp;</p><ol start=\"2\"><li>Die FINMA f\u00fchrt die teilweise lange Dauer zur Beurteilung von \u00abFintech-Bewilligungsgesuchen\u00bb im Wesentlichen auf die mangelnde Qualit\u00e4t der Gesuche zur\u00fcck. Teilweise seien diese unzureichend vorbereitet und teilweise sehr komplex gewesen (z.B. fragliche Gew\u00e4hr f\u00fcr eine einwandfreie Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit, komplexe Gruppenkonstellationen). Die FINMA hat daher in den letzten Jahren verschiedene Massnahmen ergriffen, um diese Qualit\u00e4t zu f\u00f6rdern. So hat sie beispielsweise 2024 das Instrument des freiwilligen Vorgesuchs eingef\u00fchrt. Dieses soll helfen, allf\u00e4llige Bewilligungshindernisse fr\u00fchzeitig zu erkennen. Weiter arbeitet die FINMA an der Verbesserung ihrer Abl\u00e4ufe und pr\u00fcft zurzeit die Einf\u00fchrung eines \u00abFast Track-Verfahrens\u00bb f\u00fcr gut vorbereite Bewilligungsgesuche, bei denen die Risiken angemessen adressiert sind. </li></ol><p>&nbsp;</p><p>Die rasche Bearbeitung von Bewilligungsgesuchen durch die FINMA ist zentral f\u00fcr einen wettbewerbsf\u00e4higen Finanzplatz. Der Bundesrat begr\u00fcsst daher die von der FINMA bereits ergriffenen Massnahmen zur Verk\u00fcrzung der Bearbeitungsdauer. Er erachtet es als wichtig, dass die FINMA Massnahmen ergreift, um die Bearbeitungsdauer weiter zu verk\u00fcrzen, und die Transparenz \u00fcber die Bearbeitungsdauer erh\u00f6ht. Die Thematik ist auch Gegenstand der unter Ziffer 1 genannten Gesetzesvorlage. </p><p>&nbsp;</p><ol start=\"3\"><li>Das freiwillige Vorgesuch ist zu unterscheiden von einer vorg\u00e4ngigen Pr\u00fcfung des offiziellen Bewilligungsgesuchs durch eine zugelassene Pr\u00fcfgesellschaft. Eine solche Pr\u00fcfung ordnet die FINMA erst nach einer positiven Beurteilung des Vorgesuchs an. Diese Pr\u00fcfung entlastet die FINMA massgeblich und liefert erfahrungsgem\u00e4ss hilfreiche Hinweise auf kritische Aspekte des Bewilligungsgesuchs. Es kann aber die definitive Beurteilung des Bewilligungsgesuchs durch die FINMA selbst nicht ersetzen (vgl. u.a. Art. 1<em>b</em> und 3 BankG, Art. 6, 24 und 53 Finanzmarktaufsichtsgesetz; FINMAG, SR <em>956.1 </em>sowie Wegleitung f\u00fcr der FINMA einzureichende Best\u00e4tigungen der Pr\u00fcfgesellschaften). &nbsp;</li></ol><p>&nbsp;</p><ol start=\"4\"><li>Die Vorpr\u00fcfung stellt kein formelles Verwaltungsfahren dar und kann daher nicht mit einer Verf\u00fcgung abgeschlossen werden. Dem Gesuchsteller steht es frei, auch bei einer negativen Beurteilung des Vorgesuchs ein offizielles Bewilligungsgesuch einzureichen. \u00dcber dieses entscheidet die FINMA in der Folge mittels anfechtbarer Verf\u00fcgung.</li></ol><p>&nbsp;</p><ol start=\"5\"><li>Hat die FINMA Anhaltspunkte darauf, dass ein Gesuchsteller eine T\u00e4tigkeit aus\u00fcbt, ohne \u00fcber die hierf\u00fcr notwendige Bewilligung zu verf\u00fcgen, so macht sie ihn gem\u00e4ss eigenen Angaben auf die allf\u00e4llige Strafbarkeit seines Verhaltens aufmerksam.&nbsp; </li></ol><p>&nbsp;</p><ol start=\"6\"><li>Als verselbst\u00e4ndigte Einheit des Bundes organisiert sich die FINMA gem\u00e4ss Artikel 5 Absatz 3 FINMAG nach wirtschaftlichen Grunds\u00e4tzen selbst, auch mit Blick auf ihren Personalbestand. Der Bundesrat erl\u00e4sst die Geb\u00fchren- und Abgabenverordnung und genehmigt basierend auf dem Testat der Finanzkontrolle die Jahresrechnung der FINMA (Art. 15 Abs. 4 bzw. Art. 9 Abs. 1 Bst. f FINMAG). Gem\u00e4ss eigenen Angaben erh\u00f6ht die FINMA ihre Effizienz, indem sie die interne Zusammenarbeit st\u00e4rkt, vermehrt datenbasierte Aufsicht einsetzt, und die Digitalisierung weiter vorantreibt<em>.</em> Laut FINMA soll zudem die k\u00fcrzliche Reorganisation der FINMA die integrierte Aufsicht st\u00e4rken.<em> </em>Die systemrelevanten Banken werden heute daher mit mehr Personal beaufsichtigt als vor dieser Reorganisation. </li></ol></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1771977600000)\/","SubmittedBy":"Pamini Paolo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1772044220000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1779446187397)\/","SubmissionDate":"\/Date(1766102400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5211,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Finanzwesen"}}