{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253030,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253030,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253030,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253030,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253030,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253030,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253030,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253030,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253030,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253030,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253030,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253030,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253030,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253030,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253030,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253030,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253030,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20253030,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.3030","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Sorgf\u00e4ltige und konsequente Nutzung der M\u00f6glichkeiten zur Fernhaltung von Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern, die unsere Sicherheit gef\u00e4hrden","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder, die sich mit einer Anwesenheitsbewilligung rechtm\u00e4ssig in der Schweiz aufhalten, k\u00f6nnen diese aus unterschiedlichen Gr\u00fcnden wieder verlieren. Ein Widerruf einer Bewilligung erfolgt, wenn eine Ausl\u00e4nderin oder ein Ausl\u00e4nder erheblich oder wiederholt gegen die \u00f6ffentliche Sicherheit und Ordnung in der Schweiz oder im Ausland verstossen hat oder diese gef\u00e4hrdet oder die innere oder die \u00e4ussere Sicherheit gef\u00e4hrdet (Art.&nbsp;62 Abs.&nbsp;1 Bst.&nbsp;c des Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetzes und Art.&nbsp;77a und 77b der Verordnung \u00fcber Zulassung, Aufenthalt und Erwerbst\u00e4tigkeit). Das Fedpol kann zur Wahrung der inneren oder der \u00e4usseren Sicherheit der Schweiz gegen\u00fcber Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern auch eine Ausweisung verf\u00fcgen (Art.&nbsp;68 Abs.&nbsp;1 des Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetzes). Diese Fernhaltemassnahme hat das Erl\u00f6schen der bestehenden Bewilligungen zur Folge (Art.&nbsp;61 Abs.&nbsp;1 Bst.&nbsp;d des Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetzes). Die Massnahme ist mit einem Einreiseverbot verbunden und kann deswegen auch gegen\u00fcber Personen angeordnet werden, die noch nie in der Schweiz waren oder die sich im Zeitpunkt der Anordnung im Ausland aufhalten.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat als Exekutive trifft alle notwendigen Entscheidungen und Massnahmen, damit die Bundesverwaltung diese im Gesetz beschriebenen M\u00f6glichkeiten in ihrer ganzen Breite und konsequent nutzt.</p>","ReasonText":"<p>Beispiele aus Nachbarl\u00e4ndern wie Deutschland und Frankreich f\u00fchren uns vor Augen, dass das Abwarten einer strafrechtlichen Verurteilung [fehlender Text], wenn man vermeiden will, dass Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder, die der Schweiz und ihrer Bev\u00f6lkerung feindlich gesinnt sind und dies mit ihrem Verhalten eindeutig gezeigt haben, zur Tat schreiten. Die gesetzlich vorgesehenen Massnahmen m\u00fcssen mit dem notwendigen Urteilsverm\u00f6gen und der n\u00f6tigten Konsequenz ergriffen werden, bevor die \u00f6ffentliche Sicherheit bedroht wird. Die identifizierten Personen m\u00fcssen von unserem Land ferngehalten oder aus unserem Land weggewiesen werden. Beim Lesen der Website <a href=\"https://fedpol.report/fr/report-2023/fedpol-en-chiffres/interdictions-dentree-et-expulsions/\">https://fedpol.report/de/report-2023/zahlen/einreiseverbote-und-ausweisungen/</a> wird jedoch klar, dass dies bis heute wahrscheinlich nur teilweise der Fall ist.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>Die Wahrung der inneren und \u00e4usseren Sicherheit ist f\u00fcr den Bundesrat von grundlegender Bedeutung. Wie im Wortlaut der Motion erw\u00e4hnt, kann fedpol, nach vorg\u00e4ngiger Anh\u00f6rung des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) gegen\u00fcber Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern Einreiseverbote und Ausweisungen nach Art. 67 Abs. 4 des Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetzes (AIG; SR 142.20) bzw. Art. 68 AIG verf\u00fcgen, um die innere und \u00e4ussere Sicherheit der Schweiz zu wahren. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Ausweisungen werden mit einem befristeten oder unbefristeten Einreiseverbot verbunden (Art. 68 Abs. 3 AIG). Voraussetzung f\u00fcr den Erlass eines Einreiseverbots oder einer Ausweisung ist das Vorliegen konkreter und aktueller Anhaltspunkte, die den Schluss zulassen, die von der Verf\u00fcgung betroffene Person k\u00f6nne in der Schweiz mit gewisser Wahrscheinlichkeit eine Gefahr f\u00fcr die innere oder die \u00e4ussere Sicherheit herbeif\u00fchren. Die Verh\u00e4ngung pr\u00e4ventiv-polizeilicher Massnahmen bedarf weder einer nachweisbaren Rechtsverletzung noch einer strafrechtlichen Verurteilung; die betroffene Person muss daher nicht bereits eine konkrete Gef\u00e4hrdung des Staates bewirkt haben (s. etwa Urteil des Bundesverwaltungsgerichts C-1118/2006 vom 2. Juli 2010 E. 6.4). Die Massnahmen m\u00fcssen zudem verh\u00e4ltnism\u00e4ssig sein und k\u00f6nnen gerichtlich \u00fcberpr\u00fcft werden. Fedpol er\u00f6ffnet auf Antrag des NDB oder anderer Beh\u00f6rden entsprechende Verfahren, soweit es nicht aufgrund eigener Erkenntnisse aktiv wird. F\u00fchren die Abkl\u00e4rungen zum Schluss, dass eine Gef\u00e4hrdung der inneren oder \u00e4usseren Sicherheit sich als begr\u00fcndet erweist und die anvisierte Massnahme verh\u00e4ltnism\u00e4ssig erscheint, ordnet fedpol diese konsequent an. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes \u00fcber polizeiliche Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung von Terrorismus (PMT; AS 2021 565) wurde das bestehende polizeiliche Instrumentarium verst\u00e4rkt. Ziel der am 1. Juni 2022 in Kraft getretenen Massnahmen ist, terroristische Aktivit\u00e4ten zu verhindern. Die PMT-Massnahmen sind insbesondere auch dann anwendbar, wenn eine Person nicht ausgeschafft werden kann. Die Massnahmen k\u00f6nnen nur dann gegen\u00fcber einer Person verf\u00fcgt werden, wenn aufgrund konkreter und aktueller Anhaltspunkte davon ausgegangen werden muss, dass er oder sie eine terroristische Aktivit\u00e4t aus\u00fcben wird und erfolgen subsidi\u00e4r zu sozialen, integrativen, oder strafrechtlichen Massnahmen. PMT-Massnahmen m\u00fcssen \u2013 wie die oben erw\u00e4hnten ausl\u00e4nderrechtlichen Fernhalte- und Entfernungsmassnahmen \u2013 in jedem Fall verh\u00e4ltnism\u00e4ssig sein und k\u00f6nnen gerichtlich \u00fcberpr\u00fcft werden. Fedpol kann diese Massnahmen auf Antrag der Kantone, allenfalls der Gemeinden, oder des NDB anordnen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das bestehende (pr\u00e4ventiv-polizeiliche) Instrumentarium zur Wahrung der inneren und \u00e4usseren Sicherheit der Schweiz im Rahmen des M\u00f6glichen mit den zur Verf\u00fcgung stehenden Ressourcen ausgesch\u00f6pft wird.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1745971200000)\/","SubmittedBy":"Golay Roger","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1746024461500)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1763090530160)\/","SubmissionDate":"\/Date(1740960000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5207,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Migration"}}