{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253036,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253036,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253036,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253036,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253036,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253036,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253036,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253036,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253036,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253036,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253036,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253036,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253036,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253036,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253036,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253036,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253036,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20253036,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.3036","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Leistungsvereinbarungen des Bundes. K\u00fcrzungen bei gleichbleibendem Leistungskatalog zul\u00e4ssig?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Leistungsvereinbarungen des Bundes stellen ein zentrales Instrument dar, um die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Unternehmen und Organisationen zu regeln. \u00c4nderungen an diesen Vereinbarungen k\u00f6nnen erhebliche Auswirkungen auf die betroffenen Akteure haben, insbesondere im Hinblick auf finanzielle Stabilit\u00e4t und operative Abl\u00e4ufe.</p><p>&nbsp;</p><p>Es ist daher von zentraler Bedeutung, dass die \u00c4nderungen nach klar definierten, transparenten Kriterien erfolgen und die betroffenen Akteure rechtzeitig informiert und einbezogen werden. Ziel der Interpellation ist es, sicherzustellen, dass der Prozess der \u00c4nderung von Leistungsvereinbarungen nachvollziehbar, rechtskonform und fair gestaltet wird, um Planungssicherheit und Vertrauen zu schaffen.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Nach welchen Kriterien werden bestehende Leistungsvereinbarungen des Bundes angepasst oder ge\u00e4ndert? Welche Rolle spielen dabei wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Faktoren?</li><li>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass betroffene Institutionen, Organisationen oder Unternehmen fr\u00fchzeitig in den Prozess eingebunden werden, wenn Anpassungen an Leistungsvereinbarungen geplant sind?</li><li>Gibt es eine systematische Folgenabsch\u00e4tzung hinsichtlich finanzieller, struktureller und personeller Konsequenzen f\u00fcr betroffene Organisationen, wenn Leistungsvereinbarungen ge\u00e4ndert werden? Falls ja, wie sieht diese aus?</li><li>Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, um die Planungssicherheit f\u00fcr Organisationen und Unternehmen, die von Leistungsvereinbarungen abh\u00e4ngig sind, zu gew\u00e4hrleisten?</li><li>Welche Schritte unternimmt der Bundesrat, um die Transparenz bei der Anpassung von Leistungsvereinbarungen zu gew\u00e4hrleisten? 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Eine solche LV stellt einen \u00f6ffentlich-rechtlichen Vertrag dar. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Grunds\u00e4tzlich werden Subventionen durch Verf\u00fcgung gew\u00e4hrt. \u00d6ffentlich-rechtliche Vertr\u00e4ge, beziehungsweise LV, mit dem Subventionsempf\u00e4nger schliesst der Bund insbesondere dann ab, wenn ihm das Gesetz einen erheblichen Ermessensspielraum einr\u00e4umt, der mit der Vereinbarung f\u00fcr den Einzelfall pr\u00e4zisiert wird und wenn bei Finanzhilfen ausgeschlossen werden soll, dass der Empf\u00e4nger einseitig auf die Erf\u00fcllung der Aufgabe verzichtet. Ob eine Subvention per Verf\u00fcgung oder mit \u00f6ffentlich-rechtlichem Vertrag gew\u00e4hrt wird, ist also abh\u00e4ngig von den Vorgaben des jeweiligen Spezialerlasses. Entsprechend unterschiedlich sind die LV ausgestaltet. Eine \u00fcbergeordnete Strategie zur Anpassung von LV erachtet der Bundesrat daher nicht als zielf\u00fchrend. Hingegen pr\u00fcft der Bundesrat mittels periodischer Subventions\u00fcberpr\u00fcfungen mindestens alle sechs Jahre in der Botschaft zur Staatsrechnung oder in separaten Botschaften, ob die Voraussetzungen und Grunds\u00e4tze zur Ausrichtung der Subvention noch eingehalten sind.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>1: Die Kriterien und Voraussetzungen, wann und in welcher Form LV ge\u00e4ndert, angepasst oder erneuert werden, sind mehrheitlich in der LV selbst geregelt und entsprechen im \u00dcbrigen dem allgemeinen Vertragsrecht. Standardm\u00e4ssig werden LV unter dem Vorbehalt abgeschlossen, dass das Parlament die Mittel mittels j\u00e4hrlichen Voranschlags spricht (\u00abKredit-/Budgetvorbehalt\u00bb). Dies ist zentral f\u00fcr die Wahrung der Budgethoheit des Parlaments. LV enthalten in der Regel auch Bestimmungen, ab welchem K\u00fcrzungsbetrag der Subventionen Neuverhandlungen vorgenommen werden oder unter welchen Bedingungen die LV gek\u00fcndigt werden kann. So wird in diesen F\u00e4llen sichergestellt, dass bei gr\u00f6sseren K\u00fcrzungen \u00fcber Anpassungen am Leistungskatalog verhandelt wird. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2-6: LV basieren jeweils auf einer gesetzlichen Grundlage; die Anpassung von LV hat innerhalb dieser gesetzlichen Rahmenbedingungen zu erfolgen. Bei Beschl\u00fcssen mit gr\u00f6sseren finanziellen Auswirkungen, wie Gesetzes\u00e4nderungen oder Entlastungspaketen, f\u00fchrt der Bundesrat eine mehrmonatige Vernehmlassung durch. Somit wird bereits zu diesem Zeitpunkt ersichtlich, ob eine \u00c4nderung der Subventionsbestimmungen erfolgt, die Auswirkungen auf bestimmte LV haben k\u00f6nnte. Mit dem Vernehmlassungsverfahren wird zudem sichergestellt, dass sich die betroffenen Kreise zu einer Anpassung \u00e4ussern k\u00f6nnen und ihre Anliegen in die politische Abw\u00e4gung einfliessen. Bei Gesetzes\u00e4nderungen werden auch Folgeabsch\u00e4tzungen vorgenommen. Gerade bei Entlastungspaketen m\u00fcssen aber oft Priorit\u00e4ten gesetzt, Interessen abgewogen und teilweise negative Folgen auf die Subventionsempf\u00e4nger in Kauf genommen werden. Da Anpassungen von LV gemeinsam von der zust\u00e4ndigen Bundesstelle und dem Subventionsempf\u00e4nger ausgehandelt und von beiden Vertragsparteien unterzeichnet werden m\u00fcssen, ist der Einbezug der Subventionsempf\u00e4nger sichergestellt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der finanzielle Rahmen wird durch das Parlament bestimmt (Art.</span><span>&nbsp;</span><span>167 BV). Auch wenn mit Verpflichtungskrediten und Zahlungsrahmen sowie mit dem Finanzplan mehrj\u00e4hrige Planungen bestehen, legt das Parlament das Budget f\u00fcr das kommende Jahr erst mit der Verabschiedung des Voranschlags im Dezember des Vorjahres fest. Planungssicherheit f\u00fcr den einzelnen Subventionsempf\u00e4nger besteht deshalb jeweils nur f\u00fcr die Dauer der vertraglich zugesicherten Subventionen und nicht dar\u00fcber hinaus. Mit einer gewissen Planungsunsicherheit m\u00fcssen deshalb auch Subventionsempf\u00e4nger rechnen. Es geh\u00f6rt zum unternehmerischen Risiko eines Betriebs oder einer Organisation, dass die \u00f6ffentliche Hand eine Leistung zuk\u00fcnftig nicht mehr nachfragt oder Subventionen aufgrund von Gesetzes\u00e4nderungen gek\u00fcrzt werden oder sogar wegfallen. </span></p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1745971200000)\/","SubmittedBy":"M\u00fcller Damian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1749542146000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1763090452160)\/","SubmissionDate":"\/Date(1740960000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5207,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Finanzwesen"}}