{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253062,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253062,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253062,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253062,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253062,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253062,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253062,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253062,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253062,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253062,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253062,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253062,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253062,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253062,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253062,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253062,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253062,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20253062,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.3062","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Den Begriff der Zwangskontrolle in unserer Gesetzgebung verankern","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Begriff der Zwangskontrolle in das Straf- und das Zivilgesetzbuch aufzunehmen.&nbsp;</p>","ReasonText":"<p>H\u00e4usliche Gewalt beschr\u00e4nkt sich nicht nur auf k\u00f6rperliche \u00dcbergriffe. Sie beginnt oft mit wiederholtem psychischem Druck und st\u00e4ndiger Kontrolle: Kontrolle des Telefons, der Kontakte, der Kleidung oder auch Beleidigungen, Herabw\u00fcrdigung oder sozialer Isolation. Auch auf Kinder hat die Zwangskontrolle schwerwiegende Auswirkungen. Doch diese verwerflichen Handlungen sind in unserem Strafgesetzbuch nicht unter Strafe gestellt.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Nach dem Vorbild anderer L\u00e4nder wie England, Schottland oder D\u00e4nemark hat die franz\u00f6sische Nationalversammlung im Januar diesen Jahres den Begriff der Zwangskontrolle in das franz\u00f6sische Strafgesetzbuch aufgenommen. Wer psychischen Zwang auf jemanden aus\u00fcbt und diese Person so ihrer Autonomie und ihrer Grundrechte beraubt, kann dank der neuen Bestimmung bestraft werden. Frankreichs Beschluss zeigt vor allem, dass die Zwangskontrolle (im Gegensatz zur Antwort des Bundesrats auf meine Interpellation) sehr wohl in die Gesetzgebung aufgenommen werden kann.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Auch im Familienrecht bestehen noch L\u00fccken, weshalb auch unser Zivilgesetzbuch ge\u00e4ndert werden muss. Die Gerichte gew\u00e4hren in ihren Entscheiden immer noch zu h\u00e4ufig Gewaltt\u00e4terinnen und Gewaltt\u00e4tern Elternrechte, worunter die Sicherheit und das Wohlergehen der Kinder leiden.</p><p>&nbsp;</p><p>Studien im Auftrag des Bundesrats (Universit\u00e4t Z\u00fcrich, August&nbsp;2024; Bericht des Eidgen\u00f6ssischen B\u00fcros f\u00fcr die Gleichstellung von Frau und Mann und Schweizerische Konferenz gegen H\u00e4usliche Gewalt, Januar&nbsp;2024) haben belegt, dass unsere Straf- und Zivilgesetzgebung dringend ge\u00e4ndert werden muss. Darin wird betont, dass f\u00fcr eine vollst\u00e4ndige Umsetzung der Istanbul-Konvention ein systematischer und koh\u00e4renter Ansatz notwendig ist. Auch im Zwischenbericht zum Nationalen Aktionsplan der Schweiz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention 2022\u20132026, der Ende 2024 ver\u00f6ffentlicht wurde, werden mehrere M\u00e4ngel hervorgehoben.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Durch die Anpassung unserer Gesetzgebung st\u00e4rken wir die Pr\u00e4vention von h\u00e4uslicher Gewalt und der damit verbundenen Gewaltspirale. Die Opfer h\u00e4uslicher Gewalt, auch Kinder, werden besser gesch\u00fctzt und wir k\u00f6nnen unsere internationalen Verpflichtungen einhalten.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>Unter Zwangskontrolle wird ein kontrollierendes und manipulatives Verhalten in einer Beziehung verstanden. Sie entsteht kontinuierlich und kann bez\u00fcglich Intensit\u00e4t verschiedenste Stufen erreichen. Der Begriff der Zwangskontrolle ist sehr weit.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat anerkennt, dass Zwangskontrolle f\u00fcr die betroffenen Partner und Partnerinnen wie auch f\u00fcr die betroffenen Kinder langfristige und negative Folgen haben kann. Es ist ihm daher ein Anliegen, einem solchen Verhalten vorzubeugen und die Opfer zu sch\u00fctzen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Im Strafrecht gilt das Bestimmtheitsgebot, wonach eine Strafnorm hinreichend pr\u00e4zis und so formuliert sein muss, dass die rechtsunterworfene Person erkennen kann, welches Verhalten strafbar ist. Dieses Gebot steht einer Einf\u00fchrung eines neuen Tatbestandes gegen Zwangskontrolle im Strafrecht entgegen. Dar\u00fcber hinaus w\u00fcrde ein verh\u00e4ltnism\u00e4ssig niederschwelliges Verhalten neu mit Strafe bedroht. Wenn die Zwangskontrolle hingegen eine gewisse Schwere erreicht, sind die geltenden Straftatbest\u00e4nde, insbesondere N\u00f6tigung und Drohung, anwendbar, allenfalls aber auch einfache K\u00f6rperverletzung (Urteil des Bundesgerichts 7B 510/2023 vom 16. Mai 2024) und je nach Fallkonstellation der Straftatbestand der Nachstellung, der zurzeit im Parlament beraten wird.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Im Zivilrecht gelten die Massnahmen zum Schutz der Pers\u00f6nlichkeit nach Artikel 28</span><em><span>b </span></em><span>des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB, SR 210) gegen alle Formen von Gewalt gegen\u00fcber Opfern, d. h. gegen Verletzungen und Gef\u00e4hrdungen ihrer k\u00f6rperlichen, psychischen, sexuellen und sozialen Integrit\u00e4t durch Gewalt, Drohungen oder Nachstellungen. Im Familienrecht sieht das geltende Recht bereits die Ber\u00fccksichtigung jeglicher Form von Gewalt vor, wenn es um die Regelung von Fragen im Zusammenhang mit Kindern geht, insbesondere um die elterliche Sorge und die Obhut. Auch wenn dies im Gesetz nicht ausdr\u00fccklich erw\u00e4hnt wird, ist das Wohl des Kindes das vorrangige Kriterium f\u00fcr jede Entscheidung, die es betrifft. Die angesprochenen Schwierigkeiten betreffen daher eher die Anwendung des Gesetzes in der Praxis. So schl\u00e4gt das in der Motion erw\u00e4hnte Gutachten der Universit\u00e4t Z\u00fcrich bei h\u00e4uslicher Gewalt eine systematische Abkl\u00e4rung und weniger strenge Voraussetzungen f\u00fcr die Zuteilung der alleinigen elterlichen Sorge vor. Dar\u00fcber hinaus kann auf die laufenden Arbeiten im Familienverfahrensrecht verwiesen werden, die darauf abzielen, die Zust\u00e4ndigkeitsregeln und das Verfahrensrecht bei famili\u00e4ren Konflikten mit Kindern zu verbessern.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die in der Motion angesprochenen Studien thematisieren insbesondere Unterst\u00fctzungsangebote und Schutzmassnahmen f\u00fcr Kinder, die Gewalt in der elterlichen Paarbeziehung ausgesetzt sind, sowie Fragen bez\u00fcglich elterlicher Sorge, Obhut und Besuchsrecht in solchen Situationen. Ein gesetzgeberischer Auftrag oder eine Empfehlung, in diesem Kontext zum Beispiel eine Ausweitung der Strafbarkeit auf Situationen von Zwangskontrolle vorzunehmen, kann der Studie jedoch nicht entnommen werden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans 2022-2026 zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (NAP IK; aufgeschaltet unter der Gleichstellungsstrategie 2030, 3.1.1.3) und der Roadmap H\u00e4usliche Gewalt von Bund und Kantonen (3.1.1.1) werden zahlreiche (Schutz)Massnahmen, Aufkl\u00e4rungskampagnen und Studien zum Schutze der von h\u00e4uslicher Gewalt betroffenen Erwachsenen und Kinder, worunter auch die Zwangskontrolle fallen kann, initiiert und umgesetzt. Im Rahmen des Schlussberichts zum NAP IK im Jahr 2026 wird die Fortf\u00fchrung des Aktionsplans gepr\u00fcft werden, einschliesslich neuer Massnahmen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Nach Ansicht des Bundesrats ist im Kampf gegen Zwangskontrolle der Schwerpunkt auf Massnahmen zur Pr\u00e4vention zu legen, was ebenfalls ein Anliegen der Motion ist. Bereits begonnene Massnahmen sind weiterzuf\u00fchren, umzusetzen sowie wo n\u00f6tig zu verst\u00e4rken. Zwangskontrolle, deren Folgen und entsprechende Massnahmen, werden im Rahmen dieser Arbeiten weiter gepr\u00fcft.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1747180800000)\/","SubmittedBy":"de Quattro Jacqueline","BusinessStatus":204,"BusinessStatusText":"Zugewiesen an die behandelnde Kommission","BusinessStatusDate":"\/Date(1782206779000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|1211|1216","Category":null,"Modified":"\/Date(1782465990577)\/","SubmissionDate":"\/Date(1741219200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5207,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Zivilrecht|Strafrecht"}}