{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253085,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253085,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253085,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253085,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253085,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253085,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253085,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253085,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253085,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253085,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253085,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253085,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253085,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253085,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253085,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253085,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253085,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20253085,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.3085","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Sonntagsarbeit. \u00dcberholte Bestimmungen f\u00fcr Bodenpersonal der Luftfahrt (ArGV 2)","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Wie&nbsp;erkl\u00e4rt der Bundesrat den Unterschied bzw. die Ungleichbehandlung der Bestimmungen der ArGV 2 bspw. f\u00fcr den Detailhandel an den Flug- und Bahnh\u00f6fen (Art. 26a) gegen\u00fcber denjenigen f\u00fcr das Bodenpersonal der Luftfahrt (Art. 47) in Bezug auf Regelung der zu gew\u00e4hrenden Anzahl freier Sonntage?</li><li>Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die heutige Spezialregelung gem\u00e4ss Art. 12 Abs. 1<sup>bis</sup> ArGV 2 f\u00fcr Besch\u00e4ftigte des Bodenpersonals der Luftfahrt Arbeitnehmende, welche bevorzugt an Sonntagen arbeiten, \u00fcberm\u00e4ssig einschr\u00e4nkt (und damit indirekt andere Besch\u00e4ftigte zu mehr Sonntagsarbeit verpflichtet)?</li><li>Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, um diese Ungleichbehandlung in der ArGV 2 zu beheben und damit den betrieblichen Bed\u00fcrfnissen der flugbetriebsrelevanten Unternehmen und deren Besch\u00e4ftigten besser gerecht werden zu k\u00f6nnen?</li></ol>","ReasonText":"<p>Die Landesflugh\u00e4fen z\u00e4hlen unbestritten zur systemrelevanten Landesinfrastruktur mit ihrer Aufgabe, die Anbindung der Schweiz f\u00fcr den Personen- und G\u00fcterverkehr jederzeit und vollumf\u00e4nglich sicherzustellen. Dies bedingt einen reibungslosen Betrieb an s\u00e4mtlichen Wochentagen w\u00e4hrend der genehmigten Betriebszeiten.</p><p>Das Passagier- und Flugvolumen erreicht gem\u00e4ss den einschl\u00e4gigen Statistiken gerade an den Wochenenden Spitzenwerte; entsprechend stark sind die flugbetriebsrelevanten Dienstleister gefordert, mittels robusten Personaleinsatzes auch an Sonntagen einen jederzeit sicheren und p\u00fcnktlichen Flugbetrieb gew\u00e4hrleisten zu k\u00f6nnen.&nbsp;</p><p>Die aktuell g\u00fcltige Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2; SR 822.112) nimmt in Bezug auf die Anzahl der zu gew\u00e4hrenden freien Sonntage gem\u00e4ss Art. 12 Abs. 1<sup>bis</sup> eine l\u00e4ngst nicht mehr anforderungsgerechte Einschr\u00e4nkung f\u00fcr das Bodenpersonal der Luftfahrt vor, welche das Funktionieren der Landesflugh\u00e4fen bzw. der mit deren Betrieb beauftragten Unternehmen erheblich und ohne sichtbare Not erschwert.&nbsp;</p><p>So ist es bspw. keineswegs nachvollziehbar und widerspricht jeglichem Gebot der Gleichbehandlung, dass f\u00fcr das Bodenpersonal der Luftfahrt eine Gew\u00e4hrleistungspflicht von 18 arbeitsfreien Sonntagen (ohne Feriensonntage) besteht, w\u00e4hrend dagegen f\u00fcr augenscheinlich nicht oder vergleichsweise wenig betriebsrelevante aber von der \u00d6ffentlichkeit stark nachgefragte Dienstleistungen (wie Detailhandelsangebote an Bahnh\u00f6fen und Flugh\u00e4fen gem\u00e4ss Art. 26a) vern\u00fcnftigerweise bereits flexiblere Bestimmungen (i.d.R. 12 arbeitsfreie Sonntage gem\u00e4ss Art. 12 Abs. 2) bestehen.</p><p>Die heutige Regelung der ArGV2 in Bezug auf das Bodenpersonal der Luftfahrt, welche Mitte 2013 durch den Bundesrat verabschiedet wurde, basiert auf einer Kompromissl\u00f6sung, die als Antwort auf die 2010 eingereichte und durch den Nationalrat \u00fcberwiesene Motion 10.3508 in identischer Sache gefunden zu worden schien. Die Frage nach der Begr\u00fcndung obenerw\u00e4hnter Ungleichbehandlung wurde jedoch auch mit der Erledigung der Motion nicht gekl\u00e4rt.&nbsp;</p><p>Die systembedingte Unverzichtbarkeit zur Leistung von Sonntagsarbeit durch das Bodenpersonal der Luftfahrt wird seit jeher von den betroffenen Unternehmen mittels spezifischer Arbeitszeit- und Entsch\u00e4digungsmodelle unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ber\u00fccksichtigt. Gleichzeitig ist auch bei den Besch\u00e4ftigten der Wunsch nach den individuellen Bed\u00fcrfnissen entsprechenden Regelungen in Bezug auf die Sonntagsarbeit sp\u00fcrbar. Somit w\u00fcnschen sich sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmende im Bereich des Bodenpersonals der Luftfahrt mehr Flexibilit\u00e4t, zumindest aber die Gleichbehandlung mit vergleichbaren T\u00e4tigkeiten im Sinne von Art 26a.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><ol><li><span>In seiner Stellungnahme zur Motion 10.3508 </span><em><span>Freie Sonntage. Gleichbehandlung von Luftfahrtunternehmen, die Bodenpersonal besch\u00e4ftigen</span></em><span> hatte der Bundesrat in Aussicht gestellt, dass das SECO mit den Sozialpartnern eine L\u00f6sung in der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2; SR 822.112) f\u00fcr das Bodenpersonal der Luftfahrt pr\u00fcfe. Zum Zeitpunkt, als die genannte Motion eingereicht wurde, standen dem Bodenpersonal der Luftfahrt per Gesetz 26 freie Sonntage zu, w\u00e4hrend den Mitarbeitern von anderen Betrieben, wie beispielsweise dem Detailhandel, nur 12 freie Sonntage gew\u00e4hrt wurden. Um die Anzahl der Sonntage zu erh\u00f6hen, an denen das Bodenpersonal arbeiten durfte, ben\u00f6tigten die Luftfahrunternehmen jeweils Sonderbewilligungen des SECO. Diese Sonderbewilligungen waren zeitlich begrenzt und mussten regelm\u00e4ssig erneuert werden.</span></li></ol><p><span>Um eine von allen Beteiligten mitgetragene L\u00f6sung zu erarbeiten, rief das SECO in der Folge einen Runden Tisch mit den f\u00fcr diese Branche zust\u00e4ndigen Sozialpartnern ein, an dem unter Ber\u00fccksichtigung der konkreten Umst\u00e4nde eine Einigung erzielt werden konnte. Der Bundesrat passte daraufhin den Artikel 47 ArGV 2 an. Entsprechend gilt f\u00fcr das Bodenpersonal der Luftfahrt seit dem 1. August 2013 Artikel 12 Absatz 1</span><sup><span>bis</span></sup><span> ArGV 2, wonach Arbeitnehmenden nicht mehr 26, sondern mindestens 18 freie Sonntage pro Kalenderjahr zu gew\u00e4hren sind.</span></p><ol start=\"2\"><li><span>Die ArGV 2 regelt Spezialbestimmungen f\u00fcr verschiedenste Betriebsarten und f\u00fcr eine Vielzahl von Arbeitnehmenden. Besteht f\u00fcr eine bestimmte Branche Handlungsbedarf, so ist es Sache der zust\u00e4ndigen Sozialpartner, diese dem Bundesrat aufzuzeigen. Dazu m\u00fcssen f\u00fcr die Erarbeitung neuer bzw. f\u00fcr die Modifikation bestehender Bestimmungen der ArGV 2 die konkreten Verh\u00e4ltnisse, die Arbeitsbedingungen der betreffenden Arbeitnehmenden, die Bed\u00fcrfnisse der Arbeitnehmenden sowie der Arbeitgeber, allf\u00e4llige \u00c4nderungen der Bed\u00fcrfnisse etc. im Detail dargelegt werden.</span></li><li><span>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass das gute Funktionieren der Landesflugh\u00e4fen f\u00fcr die Anbindung der Schweiz an den weltweiten Luftverkehr zentral ist. Dazu geh\u00f6rt, dass auch an Wochenenden gen\u00fcgend gut ausgebildetes Personal f\u00fcr die Bodenabfertigung verf\u00fcgbar ist. Der Bundesrat hat daher Verst\u00e4ndnis f\u00fcr das Anliegen des Interpellanten und w\u00fcrde eine sachgerechte und ausgewogene Regelung der Sonntagsarbeit begr\u00fcssen. Es obliegt den f\u00fcr die jeweilige Branche zust\u00e4ndigen Sozialpartnern, gemeinsam einen Antrag zu formulieren, wenn sie Handlungsbedarf feststellen. Besteht ein solcher, wird zusammen mit dem SECO an einem Runden Tisch eine ad\u00e4quate L\u00f6sung gesucht. Finden sich die Beteiligten, wird das Resultat dem Bundesrat unterbreitet, der folglich eine Anpassung der ArGV 2 in die Wege leitet. </span></li></ol><p><span>Da die zust\u00e4ndigen Sozialpartner je nach Branche unterschiedlich zusammengesetzt sind, ist es unvermeidbar, dass sich die ausgehandelten L\u00f6sungen unterscheiden. Artikel 27 des Arbeitsgesetzes (SR 822.11) h\u00e4lt fest, dass die besonderen Verh\u00e4ltnisse der entsprechenden Gruppe von Betrieben oder Arbeitnehmenden ausschlaggebend sind.</span></p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1747180800000)\/","SubmittedBy":"Dittli Josef","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1749646864000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"44|48","Category":null,"Modified":"\/Date(1763089787900)\/","SubmissionDate":"\/Date(1741651200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5207,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Verkehr"}}