{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253125,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253125,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253125,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253125,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253125,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253125,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253125,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253125,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253125,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253125,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253125,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253125,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253125,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253125,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253125,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253125,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253125,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20253125,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.3125","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Teure administrative Leerl\u00e4ufe bei R\u00fcckf\u00fchrungen vermeiden. Ausschaffungshaft wirksamer ausgestalten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Rechtsgrundlagen anzupassen und alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, so dass:&nbsp;</p><ul><li>Die Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft stets angeordnet wird, wenn eine ausreisepflichtige Person weder kooperiert noch freiwillig ausreist, ohne dass vorg\u00e4ngig mildere Massnahmen angeordnet werden m\u00fcssen;</li><li>Die Inhaftierung stets vor der Organisation der zwangsweisen R\u00fcckf\u00fchrung erfolgen kann;</li><li>Die Ausschaffungshaft auf bis 24 Monate verl\u00e4ngert werden kann.</li></ul>","ReasonText":"<p>Die Ausschaffungshaft nach Art. 76 AIG ist derzeit aufgrund der R\u00fcckf\u00fchrungsrichtlinie 2008/115/EG (Schengen-Assoziierungsabkommen) nur f\u00fcr 18 Monate m\u00f6glich. Doch auch dieser Rahmen wird wegen der viel zu restriktiven Rechtsprechung des EU-Gerichtshofs (EuGH), an sich die Schweiz unverst\u00e4ndlicherweise h\u00e4lt, kaum je ausgesch\u00f6pft.</p><p>Die aktuelle Beh\u00f6rden- und Gerichtspraxis verlangt, dass vor der Inhaftierung mildere Zwangsmassnahmen (wie z.B. die in der Praxis kaum durchsetzbare Eingrenzung auf ein bestimmtes Gebiet) angewendet werden m\u00fcssen. Das mag richtig sein bei kooperativen Personen. Bei renitenten oder straff\u00e4lligen Personen f\u00fchrt dies demgegen\u00fcber zu einem teuren administrativen Leerlauf.&nbsp;</p><p>Vor der Inhaftierung werden \u2013 meist bereits im Vorfeld absehbare \u2013 No-Shows verlangt. Das bedeutet, dass auch dann, wenn Ausreisepflichtigen kundtun, nicht pflichtgem\u00e4ss auszureisen, ein Flug gebucht werden muss, der dann nicht angetreten wird. Bekanntlich tauchen viele Ausreisepflichtige unter, nachdem ihnen der Ausreisetermin mitgeteilt wurde. Die Organisation eines Sonderfluges ist extrem aufw\u00e4ndig und h\u00f6chst kostspielig. Dass nur mit der H\u00e4lfte der angemeldeten Personen geflogen wird, weil die andere H\u00e4lfte untergetaucht ist, verursacht enorme Kosten, die mit einer rechtzeitig angeordneten Haft vermieden werden k\u00f6nnten.</p><p>Weiter werden Inhaftierte vorzeitig entlassen, wenn eine Ausschaffung in absehbarer Zeit nicht m\u00f6glich ist, weil sich der Heimatstaat quer legt und seine Landsleute nicht zur\u00fccknimmt. Damit werden Personen beg\u00fcnstigt, deren Heimatland besonders renitent ist.&nbsp;</p><p>Die M\u00f6glichkeit, auszuschaffende Personen rechtzeitig, d.h. vor Beginn der Organisation der zwangsweisen R\u00fcckf\u00fchrung in Haft zu nehmen, w\u00fcrde die Effizienz steigern und Kosten sparen. Um eine wirksame und effiziente Rechtsdurchsetzung zu gew\u00e4hrleisten, ist die Ausschaffungshaft auf 24 Monate zu verl\u00e4ngern.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>Die Anordnung der ausl\u00e4nderrechtlichen Administrativhaft stellt f\u00fcr die betroffenen ausl\u00e4ndischen Personen einen schwerwiegenden Eingriff in ihre verfassungs- und v\u00f6lkerrechtlich garantierten Grundrechte dar, insbesondere in deren pers\u00f6nliche Freiheit (Art. 10 Abs. 2 BV; SR 101; Art. 5 EMRK; SR 0.101). Die haftanordnenden Beh\u00f6rden sowie die Haftgerichte sind daher gehalten, in jedem Fall zu pr\u00fcfen, ob eine entsprechende Massnahme in ihrer Wirkung als auch hinsichtlich ihrer Dauer verh\u00e4ltnism\u00e4ssig ist. Diese Pr\u00fcfung ist verfassungsrechtlich geboten (Art. 36 Abs. 3 BV) und wird bei den entsprechenden Bestimmungen zu den verschiedenen Haftarten im Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetz (AIG; SR 142.20) und durch die Rechtsprechung der kantonalen Gerichte und des Bundesgerichts konkretisiert. Sie umfasst insbesondere die Pr\u00fcfung der Notwendigkeit der ausl\u00e4nderrechtlichen Administrativhaft im Hinblick auf die Sicherstellung des sp\u00e4teren Wegweisungsvollzugs. Diese Notwendigkeit ist nicht gegeben, wenn das anvisierte Ziel auch mit einer \u00abmilderen\u00bb Massnahme\u00bb erreicht werden kann. Eine mildere Massnahme wird nur dann angeordnet, wenn sie im Einzelfall sinnvoll ist, zum Beispiel aufgrund des bisherigen Verhaltens im Asylverfahren. Die haftanordnende Beh\u00f6rde muss in ihrer Begr\u00fcndung darlegen, weshalb im konkreten Fall die Haftanordnung notwendig erscheint. Die Anforderung an die Begr\u00fcndung h\u00e4ngt dabei auch von dem jeweils geltend gemachten Haftgrund ab. Die Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitspr\u00fcfung im Hinblick auf die allf\u00e4llige Anordnung einer milderen Massnahme muss schon seit der Einf\u00fchrung der Zwangsmassnahmen im Ausl\u00e4nderrecht vorgenommen werden und ergibt sich nicht \u2013 wie von der Motion\u00e4rin in ihrer Begr\u00fcndung dargelegt \u2013 erst seit der \u00dcbernahme der EU-R\u00fcckf\u00fchrungsrichtlinie und der damit zusammenh\u00e4ngenden Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europ\u00e4ischen Union (EuGH). Sie wird aber auch von ihr eingefordert. </span></p><p><span>Auch wenn eine Wegweisung, Ausweisung oder Landesverweisung kurz bevorsteht, kann nicht automatisch eine Administrativhaft im Hinblick auf die R\u00fcckf\u00fchrung angeordnet werden. Die konkreten Umst\u00e4nde des Einzelfalls m\u00fcssen gepr\u00fcft werden \u2013 besonders wenn die Person bisher bei ihren Mitwirkungspflichten kooperiert hat. .</span></p><p><span>Seitens der Kantone besteht keine Notwendigkeit, die maximale Haftdauer aller Haftarten auf 24 Monate zu verl\u00e4ngern. In der Praxis wird nur in seltenen Ausnahmef\u00e4llen die aktuell m\u00f6gliche Maximaldauer von 18 Monaten tats\u00e4chlich ausgesch\u00f6pft. In den Jahren 2022 bis 2024 betrug die durchschnittliche Dauer der Administrativhaft 22 Tage.</span></p><p><span>Abschliessend weist der Bundesrat darauf hin, dass er, unter Einhaltung der erw\u00e4hnten verfassungs- und v\u00f6lkerrechtlichen Vorgaben, durchaus Optimierungspotenzial bei den ausl\u00e4nderrechtlichen Zwangsmassnahmen sieht. So wurden in letzter Zeit von den Kantonen vermehrt die Komplexit\u00e4t der Verfahren, die teilweise kantonal unterschiedlichen Anforderungen an die Haftanordnung und die unterschiedliche Rechtsprechung in den Kantonen bem\u00e4ngelt. Entsprechend bildet die zuk\u00fcnftige Ausgestaltung der ausl\u00e4nderrechtlichen Zwangsmassnahmen auch Gegenstand der Umsetzung der Motion </span><a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20233082\"><span>23.3082</span></a><span> Salzmann \u00abR\u00fcckf\u00fchrungsoffensive und konsequente Ausweisung von Straft\u00e4tern und Gef\u00e4hrdern\u00bb. Im Rahmen der Umsetzung dieser Motion sollen bei Bedarf notwendige Anpassungen der Praxis und der rechtlichen Grundlagen vorgenommen werden.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1747785600000)\/","SubmittedBy":"R\u00fcegger Monika","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1747835857410)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1763089850990)\/","SubmissionDate":"\/Date(1742169600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5207,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr|Migration"}}