{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253158,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253158,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253158,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253158,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253158,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253158,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253158,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253158,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253158,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253158,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253158,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253158,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253158,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253158,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253158,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253158,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253158,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20253158,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.3158","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Gleichbehandlung von Elektronutzfahrzeugen der Kategorie B","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, rechtliche Anpassungen vorzunehmen, damit Elektro-Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis zu 4.25 t gegen\u00fcber konventionellen Nutzfahrzeugen bis 3.5 t nicht benachteiligt werden. Die Anforderungen an Fahrzeuge sowie Fahrzeugf\u00fchrer*innen m\u00fcssen identisch sein und die technischen Anforderungen der Kategorie N1 statt wie bisher N2 entsprechen.</p>","ReasonText":"<p>Elektrische Nutzfahrzeuge sind aufgrund des Batteriegewichts schwerer als herk\u00f6mmliche Fahrzeuge. Mit der von beiden R\u00e4ten angenommenen Motion 18.3420 \u00abKompensierung des Gewichts elektrischer Batterien bei Lieferwagen der 3,5-Tonnen-Kategorie\u00bb sollte dieser Nachteil beseitigt werden. Bei der Umsetzung der Motion wurden lediglich die Bestimmungen der F\u00fchrerausweiskategorie und des Sonntags- und Nachtfahrverbots angepasst, weitere Benachteiligungen aber nicht beseitigt oder sogar neue geschaffen. Elektrische Nutzfahrzeuge ab 3.5 t fallen in das Anforderungsprofil der Klasse N2 und gelten deshalb als Lastwagen oder schwere Motorwagen. Somit wird die potenzielle Kundschaft mit folgenden Nachteilen konfrontiert:</p><p>- Ausr\u00fcstpflicht f\u00fcr Fahrtenschreiber</p><p>- Auf den Binnenverkehr eingeschr\u00e4nktes Einsatzgebiet der Sonderregelung</p><p>- Einsatz eines Geschwindigkeitsbegrenzers</p><p>- Periodisches Pr\u00fcfintervall, erstmals zwei Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung, anschliessend nach zwei Jahren, dann j\u00e4hrlich</p><p>- Pflicht zur Anbringung eines Seitenunterfahrschutzes</p><p>- Installation und Manipulation des digitalen Fahrtenschreibers (Tachograph, folglich ben\u00f6tigt der Fahrer eine Fahrerkarte)</p><p>- Mitnahmepflicht eines Feuerl\u00f6schers sowie einer Notleuchte</p><p>- Keine M\u00f6glichkeit der Selbstabnahme f\u00fcr die Fahrzeugpr\u00fcfung f\u00fcr die Garagenbetriebe</p><p>- Einschr\u00e4nkung der Fahrzeuganwendung durch allf\u00e4llige Lastwagen-Fahr- oder -\u00dcberholverbote</p><p>Verst\u00e4ndlicherweise harzt deshalb der Absatz elektrischer Nutzfahrzeuge. Dies obwohl gute und wirtschaftliche Fahrzeuge auf dem Markt erh\u00e4ltlich sind und in den Fahrzeugklassen darunter (Personenwagen) wie auch dar\u00fcber (Schwerlastverkehr) die Elektromobilit\u00e4t zulegt. F\u00fcr die Erreichung der CO2-Vorgaben ist eine rasche Zunahme der elektrifizierten Nutzfahrzeugflotte unabdingbar.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>Die Abgrenzung von leichten zu schweren Motorwagen zum Sachentransport erfolgt nach Schweizer und nach EU-Recht bei einem Gesamtgewicht von 3,5</span><span>&nbsp;</span><span>Tonnen. </span></p><p><span>Mit der Umsetzung der Motion 18.3420 Bourgeois \u00abKompensierung des Gewichts elektrischer Batterien bei Lieferwagen der 3,5-Tonnen-Kategorie\u00bb traten am 01.04.2022 gewisse Erleichterungen f\u00fcr E-Lastwagen bis 4,25 t in Kraft, wie F\u00fchrerausweis der Kategorie B und Ausnahme vom Sonntags- und Nachtfahrverbot. Aufgrund der Ergebnisse im Rahmen der entsprechenden Vernehmlassung 2020/43 (Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes, des Ordnungsbussengesetzes und von acht Verordnungen) werden allerdings E-Fahrzeuge \u00fcber 3,5 t weiterhin als schwere Fahrzeuge eingeteilt und gelten als Lastwagen. Dabei wurde im Sinn der vorliegenden Motion auch vorgeschlagen, die Grenze f\u00fcr die Einteilung als Lieferwagen f\u00fcr Fahrzeuge mit E-Antrieb um 750</span><span>&nbsp;</span><span>kg auf 4,25 t anzuheben. Dieser Vorschlag wurde von 23 Kantonen abgelehnt. Vor diesem Hintergrund m\u00f6chte der Bundesrat darauf verzichten, erneut eine Vorlage zur formellen Einteilung von E-Nutzfahrzeugen \u00fcber 3,5 t in die Kategorie der Lieferwagen vorzulegen. </span></p><p><span>F\u00fcr die Erreichung der schweizerischen Klimaziele ist der Bundesrat aber bereit, f\u00fcr Elektro-Nutzfahrzeuge Angleichungen an Nutzfahrzeuge bis 3,5 t mit Verbrennungsmotor auszuarbeiten und zur Diskussion zu stellen. Fahrzeuge, die von diesen Erleichterungen profitieren, ersetzen meist Lieferwagen mit gleichen Vorschriften, womit \u00f6ffentliche Interessen nur geringf\u00fcgig tangiert werden. Dennoch wird der Bundesrat mit konkreten Regelungen f\u00fcr folgende Aspekte neben dem Klimaschutz insbesondere auch der Verkehrssicherheit Rechnung tragen: </span></p><p><span><span>-</span><span>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span></span><span>Befreiung von Arbeits-, Lenk und Ruhezeiten im Binnenverkehr f\u00fcr F\u00fchrende von E-Nutzfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht bis 4,25</span><span>&nbsp;</span><span>t und Entfall der Ausr\u00fcstungspflicht mit einem Fahrtenschreiber. </span></p><p><span><span>-</span><span>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span></span><span>Erh\u00f6hung der H\u00f6chstgeschwindigkeit von 80 km/h auf 120</span><span>&nbsp;</span><span>km/h, Aufhebung des \u00dcberholverbots und des Mindestabstands f\u00fcr Lastwagen sowie der Mitnahmepflicht eines Feuerl\u00f6schers und einer Notleuchte f\u00fcr E-Nutzfahrzeuge bis 4,25</span><span>&nbsp;</span><span>t.</span></p><p><span><span>-</span><span>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span></span><span>Ausnahme der E-Nutzfahrzeuge bis 4,25</span><span>&nbsp;</span><span>t vom Lastwagen-Fahrverbot und von der Zusatztafel. </span></p><p><span>Der Bundesrat ist ferner bereit, die Selbstabnahme f\u00fcr Elektro-Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis zu 4,25 t vertieft abzukl\u00e4ren. Da es sich um eine Delegationsm\u00f6glichkeit f\u00fcr die Kantone handelt, ist deren Haltung von besonderer Bedeutung.</span></p><p><span>Der Bundesrat erf\u00fcllt damit die Anliegen des Motion\u00e4rs weitgehend. Eine Verl\u00e4ngerung der Nachpr\u00fcfintervalle f\u00fcr E-Nutzfahrzeuge im Binnenverkehr erachtet der Bundesrat jedoch als nicht angezeigt. Bereits heute gelten in der Schweiz im Vergleich zur EU bestimmte Erleichterungen. Auf weiterreichende verkehrssicherheitsrelevante Diskrepanzen mit dem EU-Recht soll verzichtet werden. </span></p><p><span>Durch die seitlichen Schutzvorrichtungen bei Lastwagen soll verhindert werden, dass ungesch\u00fctzte Verkehrsteilnehmende bei Abbiegeunf\u00e4llen unter das Fahrzeug geraten. Bei Kastenwagen ist dieser Schutz durch die Karosserie gegeben. Fahrzeuge mit aufgebauter Ladebr\u00fccke oder mit Kasten bed\u00fcrfen aber einer Schutzvorrichtung zwischen Kabine und Hinterachse. Eine entsprechende Erleichterung geht mit einem nicht unerheblichen Gefahrenpotential einher und ist daher nicht vorgesehen.</span></p><p><span>Die Frage der Unterstellung von E-Nutzfahrzeugen bis 4,25 t unter die Leistungsabh\u00e4ngige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) wird im Rahmen der Vorlage \u00abWeiterentwicklung der LSVA\u00bb behandelt.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1747180800000)\/","SubmittedBy":"Giezendanner Benjamin","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1747244469960)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48|66","Category":null,"Modified":"\/Date(1763089731040)\/","SubmissionDate":"\/Date(1742342400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5207,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr|Energie"}}