{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253168,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253168,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253168,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253168,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253168,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253168,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253168,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253168,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253168,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253168,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253168,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253168,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253168,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253168,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253168,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253168,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253168,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20253168,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.3168","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Sind Aufforderungen, die Kurzarbeitsentsch\u00e4digung zur\u00fcckzuzahlen, zielf\u00fchrend?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Eines der wichtigsten Instrumente, die w\u00e4hrend der Corona-Pandemie zur Unterst\u00fctzung der Unternehmen von den Bundesbeh\u00f6rden eingerichtet wurden, war die Kurzarbeitsentsch\u00e4digung (KAE). Dieses System hat verhindert, dass Unternehmen, die aufgrund der auferlegten Massnahmen mit einem R\u00fcckgang ihrer Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit konfrontiert waren, Massenentlassungen vornahmen. Ein Ziel, das heute durch gewisse, auf einer restriktiven Interpretation des Gesetzes beruhenden Kontrollen untergraben wird.</p>","ReasonText":"<p>Das SECO kontrolliert bei mehreren Tausend Unternehmen, ob deren KAE-Bezug rechtm\u00e4ssig war. Gem\u00e4ss j\u00fcngster Z\u00e4hlung wurden per 14.&nbsp;M\u00e4rz&nbsp;2025 7068&nbsp;Kontrollen f\u00fcr einen R\u00fcckforderungsbetrag von 184&nbsp;610&nbsp;073&nbsp;Franken durchgef\u00fchrt. Parallel dazu haben die eidgen\u00f6ssischen Gerichte verschiedene Entscheide zu diesen Kontrollen gef\u00e4llt.</p><p>&nbsp;</p><p>Diese Kontrollen sind unerl\u00e4sslich, um die Rechtm\u00e4ssigkeit des KAE-Bezugs \u00fcberpr\u00fcfen und Missbrauch sanktionieren zu k\u00f6nnen. Allerdings legt die Rechtsprechung gewisse Voraussetzungen sehr streng aus, namentlich die Kontrollierbarkeit der Arbeitszeit im Sinne vom Artikel&nbsp;31 Absatz&nbsp;3 Buchstabe&nbsp;a des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG). Dies hat schwerwiegende Folgen f\u00fcr die betroffenen Unternehmen: Sobald eine der Voraussetzungen f\u00fcr den KAE-Bezug als nicht erf\u00fcllt erachtet wird, muss das Unternehmen die erhaltenen Entsch\u00e4digungen vollumf\u00e4nglich zur\u00fcckzahlen, was die Gefahr von Insolvenz und Massenentlassungen birgt.</p><p>&nbsp;</p><p>Ich ersuche den Bundesrat deshalb, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>&nbsp;</p><p>1. Wie viele der R\u00fcckforderungsentscheide nach den Kontrollen zum Bezug von Covid-19-KAE st\u00fctzen sich auf die Voraussetzung der Kontrollierbarkeit der Arbeitszeit im Sinne vom Artikel&nbsp;31 Absatz&nbsp;3 Buchstabe&nbsp;a AVIG?</p><p>&nbsp;</p><p>2. Teilt der Bundesrat die Auffassung des SECO, dass die besonderen Umst\u00e4nde der Pandemie, darunter die Dringlichkeit und die grosse Vielfalt der betroffenen Unternehmen, bei der Auslegung der Kontrollierbarkeit der Arbeitszeit nicht zu ber\u00fccksichtigen sind?</p><p>&nbsp;</p><p>3. Hat der Bundesrat die Gefahren (namentlich Insolvenz, Massenentlassungen) evaluiert, die diese R\u00fcckforderungsentscheide f\u00fcr die Schweizer Unternehmen mit sich bringen? Falls ja, zu welchen Schl\u00fcssen ist er gekommen?</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat stimmt der Interpellantin zu, dass der Einsatz von Kurzarbeitsentsch\u00e4digung (KAE) zur Abfederung der unerw\u00fcnschten Folgen der Pandemiebek\u00e4mpfung wichtig war. Auch in ausserordentlichen Situationen ist KAE gem\u00e4ss den geltenden rechtlichen Grundlagen auszurichten. Die Arbeitslosenversicherung (ALV) bzw. deren Ausgleichsstelle ist gesetzlich dazu verpflichtet, ungerechtfertigte Leistungsbez\u00fcge m\u00f6glichst zu verhindern (Art. 83 Abs. 1 Bst. h Arbeitslosenversicherungsgesetz [AVIG]; SR 837.0) und zu pr\u00fcfen, ob die gesetzlichen Vorschriften richtig angewendet wurden (Art. 83<i>a</i> AVIG).</p><p>Zu Frage 1: Das Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (SECO) publiziert monatlich die Ergebnisse der durchgef\u00fchrten Kontrollen (ersichtlich unter <a href=\"http://www.arbeit.swiss\"><u>www.arbeit.swiss</u></a>). Bis Ende Februar 2025 wurden insgesamt 4'037 Pr\u00fcfungen durchgef\u00fchrt. Davon erfolgten 1'298 am Betriebssitz. Von diesen Pr\u00fcfungen vor Ort konnten 1'169 Pr\u00fcfungen auf der Basis der vorhandenen Arbeitszeitkontrolle durchgef\u00fchrt werden. 129 Pr\u00fcfungen und damit knapp zehn Prozent der Pr\u00fcfungen vor Ort endeten mit der Feststellung der Unkontrollierbarkeit wegen fehlender Arbeitszeiterfassung.</p><p>Zu Frage 2: Bei der Gew\u00e4hrung von KAE w\u00e4hrend der Pandemie hat der Bundesrat den speziellen Umst\u00e4nden Rechnung getragen, welche bei den Unternehmen zu Arbeitsausf\u00e4llen f\u00fchrten. Da die Existenz einer betrieblichen Zeiterfassung zur Verifizierung der entsch\u00e4digten Ausfallstunden unabdingbar ist, konnte darauf auch w\u00e4hrend der Pandemie nicht verzichtet werden. Die Kontrollierbarkeit der Arbeitsausf\u00e4lle blieb somit Anspruchsvoraussetzung f\u00fcr den KAE-Bezug und wurde weder durch das Covid-19-Gesetz (SR 818.102) noch durch die Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung (SR 837.033) aufgehoben oder angepasst. Die beantragenden Arbeitgeber wurden \u00fcber diese Voraussetzung und die Folgen der Nichteinhaltung informiert.</p><p>Bei fehlendem Nachweis des Arbeitsausfalls wegen fehlender oder aufgrund von zahlreichen Widerspr\u00fcchen unplausibler Zeiterfassung besitzt die Ausgleichsstelle keinen Spielraum, um die ausgerichteten Leistungen als rechtm\u00e4ssig zu erachten. In diesen F\u00e4llen besteht kein Anspruch auf eine Entsch\u00e4digung, was die Gerichte in konstanter Rechtsprechung best\u00e4tigt haben.</p><p>Zu Frage 3: Es wurde keine explizite vertiefte Analyse der Auswirkungen der R\u00fcckforderungen aufs Wirtschaftsgef\u00fcge der Schweiz getroffen. Die Korrektur fehlerhafter Bez\u00fcge, die R\u00fcckforderung unrechtm\u00e4ssiger Leistungen und die Bek\u00e4mpfung von Missbrauch sind wichtig, um das Vertrauen der Versicherten in die ALV zu erhalten. Angesichts der H\u00f6he, der w\u00e4hrend der Pandemie ausbezahlten Leistungen, unterst\u00fctzt der Bundesrat die Pr\u00fcfung der Rechtm\u00e4ssigkeit dieser Leistungen sowie R\u00fcckforderungen bei unrechtm\u00e4ssigem Bezug. Um Unternehmen, welche zu Unrecht KAE bezogen haben, deren R\u00fcckzahlung zu erleichtern, ohne deren Existenz oder Arbeitspl\u00e4tze zu gef\u00e4hrden, schliesst das SECO auf entsprechendes Gesuch hin mehrj\u00e4hrige Abzahlungsvereinbarungen ab. Die betroffenen Arbeitgeber erhalten so bis zu f\u00fcnf Jahre Zeit, um diese unrechtm\u00e4ssig bezogenen Leistungen zur\u00fcckzuerstatten.</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1747785600000)\/","SubmittedBy":"de Quattro Jacqueline","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1747837555300)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|44","Category":null,"Modified":"\/Date(1763089806870)\/","SubmissionDate":"\/Date(1742342400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5207,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Besch\u00e4ftigung und Arbeit"}}