{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253232,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253232,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253232,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253232,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253232,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253232,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253232,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253232,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253232,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253232,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253232,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253232,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253232,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253232,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253232,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253232,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253232,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20253232,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.3232","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Schluss mit R\u00fcckwirkungsklauseln in Volksinitiativen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf f\u00fcr eine Verfassungs\u00e4nderung vorzulegen, die vorsieht, dass Volksinitiativen ihre Wirkung nicht bereits ab dem Datum ihrer Annahme durch das Stimmvolk entfalten d\u00fcrfen, sondern erst ab dem Datum der Inkraftsetzung der Ausf\u00fchrungsbestimmungen beziehungsweise nach Ablauf der maximalen Frist, die dem Bundesrat f\u00fcr den Erlass der Ausf\u00fchrungsbestimmungen gesetzt wird.</p>","ReasonText":"<p>Wie der Bundesrat in der Antwort auf die Interpellation Schneeberger (24.3763 \u00abJuso-Enteignungsinitiative\u00bb) ausgef\u00fchrt hat, h\u00e4lt er die von der Initiative verlangte r\u00fcckwirkende Besteuerung von Nachl\u00e4ssen und Schenkungen staatspolitisch f\u00fcr problematisch:<br>\u00abKonkret sieht die Initiative in der \u00dcbergangsbestimmung vor, dass die Ausf\u00fchrungsbestimmungen auf Nachl\u00e4sse und Schenkungen, die nach der Annahme von Artikel&nbsp;129a ausgerichtet werden, r\u00fcckwirkend Anwendung finden. Die Bundeserbschafts- und -schenkungssteuer w\u00fcrde somit im Falle der Annahme der Initiative f\u00fcr Erbg\u00e4nge und Schenkungen ab der Volksabstimmung gelten. Die konkrete Besteuerung k\u00f6nnte aber erst erfolgen, wenn die entsprechenden Ausf\u00fchrungsbestimmungen vorliegen. Diese R\u00fcckwirkung ist von der Initiative explizit gewollt und w\u00e4re nach deren allf\u00e4lligen Annahme als neues Verfassungsrecht zu beachten. Nach Ansicht des Bundesrates ist die Vorwirkung, welche die Initiative mit den Bestimmungen in der \u00dcbergangsbestimmung zur R\u00fcckwirkung entfaltet, staatspolitisch bedenklich (vgl. zur R\u00fcckwirkung auch Ziff.&nbsp;3.3.3, Unterabschnitt R\u00fcckwirkung). Dies insbesondere, da bis zur Volksabstimmung \u00fcber die Initiative f\u00fcr l\u00e4ngere Zeit eine grosse Unsicherheit f\u00fcr die potenziell betroffenen Personen und den Standort Schweiz herrscht. In Kombination mit den potenziell grossen negativen Auswirkungen f\u00fcr die betroffenen Personen und den Standort Schweiz (Hindernis f\u00fcr Zuzug in die Schweiz) ist dies besonders stossend.<br>In diesem Zusammenhang sind von verschiedenen Seiten auch Forderungen nach (Teil-)Ung\u00fcltigkeit der Initiative ergangen. Insbesondere die Bestimmungen in der \u00dcbergangsbestimmung zur R\u00fcckwirkung sollten f\u00fcr ung\u00fcltig erkl\u00e4rt werden. Die (Teil-)Ung\u00fcltigkeit w\u00fcrde bedeuten, dass Volk und St\u00e4nden nur der g\u00fcltige Teil der Initiative unterbreitet w\u00fcrde, sofern die Initiative ohne den gestrichenen Teil noch Sinn macht und davon auszugehen ist, dass die Initiative auch in dieser Form zustande gekommen w\u00e4re.<br><br>Die Kriterien, die f\u00fcr eine G\u00fcltigkeit einer Initiative massgebend sind, sind in Artikel&nbsp;139 Absatz&nbsp;3 der Bundesverfassung (BV) aufgef\u00fchrt. Diese Kriterien sind vorliegend erf\u00fcllt (siehe Ausf\u00fchrungen weiter oben). Es besteht aus Sicht des Bundesrates somit nach geltendem Verfassungsrecht und der damit verbundenen Praxis bei der Abkl\u00e4rung der G\u00fcltigkeit von Volksinitiativen kein Anlass f\u00fcr eine (Teil-)Ung\u00fcltigkeit der Initiative.\u00bb</p><p>Aus diesen Ausf\u00fchrungen folgt, dass keine verfassungsrechtliche Bestimmung die R\u00fcckwirkung von Volksinitiativen verbietet und dass diese somit in ihrem Wortlaut eine Wirkung ab dem Zeitpunkt der Annahme durch das Stimmvolk vorsehen k\u00f6nnen. Dies f\u00fchrt zu einer Rechtsunsicherheit, die dem Grundsatz von Treu und Glauben zuwiderl\u00e4uft. Die Unsicherheit \u00fcber das Ergebnis des Urnengangs und die Bef\u00fcrchtung, vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden, k\u00f6nnte potenziell von einer Initiative betroffene Personen dazu bewegen, vorsorgliche Entscheidungen zu treffen, die ihren eigenen Interessen oder denjenigen der Schweiz schaden.<br>Das Beispiel der \u00abInitiative f\u00fcr eine Zukunft\u00bb illustriert dies deutlich, denn die Personen, die dieser neuen Steuer m\u00f6glicherweise unterstellt werden, k\u00f6nnten sich veranlasst sehen, das Land zu verlassen beziehungsweise auf eine Niederlassung in der Schweiz zu verzichten, weil sie nicht Gefahr laufen wollen, bei einer Annahme der Initiative pl\u00f6tzlich in der Falle zu sitzen. Damit w\u00fcrde die Schweiz bedeutende Steuerzahlerinnen und Steuerzahler verlieren oder m\u00fcsste auf den Zuzug solcher Personen verzichten, selbst wenn die Initiative schliesslich vom Volk abgelehnt w\u00fcrde.<br>Die R\u00fcckwirkung schafft somit schon im Vorfeld einen Fehlanreiz, der mit der Rechtssicherheit kollidiert. Dieser Fehlanreiz kann nur durch eine neue verfassungsrechtliche Bestimmung korrigiert werden, welche es erlaubt, eine solche R\u00fcckwirkungsklausel f\u00fcr ung\u00fcltig zu erkl\u00e4ren, ohne dass die \u00fcbrigen Bestimmungen der jeweiligen Initiative davon ber\u00fchrt werden, sofern sie eine eigenst\u00e4ndige Bedeutung haben.<br>Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, einen Entwurf f\u00fcr eine dahingehende \u00c4nderung von Artikel&nbsp;139 BV auszuarbeiten.&nbsp;</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>Die Motion adressiert Probleme und Rechtunsicherheiten, die sich im Kontext von Volksinitiativen ergeben k\u00f6nnen, die einen Sachverhalt im Nachhinein neuen Regeln unterstellen. Der Bundesrat versteht dieses Anliegen, da die belastende echte R\u00fcckwirkung in der Rechtsordnung gem\u00e4ss Rechtsprechung und Lehre nur ausnahmsweise und unter engen Voraussetzungen zul\u00e4ssig ist. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>In der Vergangenheit wurde bereits versucht, ein R\u00fcckwirkungsverbot als materielle Schranke f\u00fcr Verfassungsrevisionen ausdr\u00fccklich in der Verfassung zu verankern. Zu erw\u00e4hnen ist etwa die parlamentarische Initiative Zwingli</span><span>&nbsp;</span><span>91.410</span><span>&nbsp;</span><span>vom 11. M\u00e4rz 1991, \u00abBehandlung von r\u00fcckwirkenden Bestimmungen in Volksinitiativen\u00bb. Ferner wurde ein R\u00fcckwirkungsverbot im Rahmen der Totalrevision der Bundesverfassung in den Neunzigerjahren eingehend diskutiert (vgl. BBl 1997 I 1, 447 f.). Bundesrat und Bundesversammlung gelangten bisher zum Schluss, dass es zweckm\u00e4ssiger sei, auf eine Verfassungsbestimmung mit einem R\u00fcckwirkungsverbot zu verzichten (vgl. insbesondere die bundesr\u00e4tliche Antwort vom 1.2.2012 zur Interpellation der FDP-Liberalen Fraktion</span><span>&nbsp;</span><span>11.4111, \u00abR\u00fcckwirkende Volksinitiativen. Wie weiter?\u00bb oder vom 18.2.2015 zu Postulat 14.4240 \u00abBundesverfassung. Verbot der R\u00fcckwirkung von Erlassen\u00bb sowie die Parlamentarische Initiative 14.471 Lustenberger \u00abKeine R\u00fcckwirkungsklauseln in Volksinitiativen\u00bb). </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die bei fr\u00fcherer Gelegenheit angef\u00fchrten Gr\u00fcnde gegen ein R\u00fcckwirkungsverbot gelten weiterhin: Volksinitiativen mit R\u00fcckwirkungsklauseln sind problematisch, da sie den rechtsstaatlichen Vertrauensschutz infrage stellen. Zugleich ist darauf hinzuweisen, dass ein generelles R\u00fcckwirkungsverbot auch sinnvolle, die Betroffenen beg\u00fcnstigende R\u00fcckwirkungen ausschliessen k\u00f6nnten. Eine Einschr\u00e4nkung des Initiativrechts im Sinne der Motion erscheint daher nicht zielf\u00fchrend.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1747785600000)\/","SubmittedBy":"Poggia Mauro","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1765376908000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4","Category":null,"Modified":"\/Date(1765376924763)\/","SubmissionDate":"\/Date(1742428800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5207,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik"}}