{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253242,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253242,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253242,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253242,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253242,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253242,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253242,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253242,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253242,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253242,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253242,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253242,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253242,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253242,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253242,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253242,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253242,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20253242,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.3242","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Wie wird entschieden, ob nach dem Verbot eines Pestizids Verkaufs- und Aufbrauchfristen gelten oder nicht?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Wenn die Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels (PSM) zur\u00fcckgezogen wird, k\u00f6nnen spezifische Verkaufs- und Aufbrauchfristen festgelegt werden. Somit k\u00f6nnen PSM noch jeweils ein Jahr lang verkauft und aufgebracht werden, wenn sie f\u00fcr problematisch f\u00fcr die menschliche Gesundheit und/oder die Umwelt befunden wurden. Laut Pflanzenschutzmittelverordnung ist dies nur m\u00f6glich, wenn dem Verbot keine \u00abals unannehmbar erachtete, potenziell gef\u00e4hrliche Wirkung\u00bb zugrunde liegt. Wird das Gef\u00e4hrdungspotenzial als unannehmbar beurteilt, kann das Verbot auch ohne Verkaufs- und Verwendungsfrist erlassen werden.</p><p>So wurde Chlorothalonil (und alle Chlorothalonil-haltigen PSM-Produkte) mittels Allgemeinverf\u00fcgung f\u00fcr die Anwendung verboten, ohne Fristen, da ein unannehmbares Gef\u00e4hrdungspotenzial bestand. Dem gegen\u00fcber galten f\u00fcr PSM-Produkte auf der Basis von bestimmten Pyrethroiden Verkaufs- und Aufbrauchfristen, obwohl Pyrethroide zu den Wirkstoffen mit der h\u00f6chsten Umwelttoxizit\u00e4t geh\u00f6ren.</p><p>Auf die Ip. <a href=\"https://che01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.parlament.ch%2Fde%2Fratsbetrieb%2Fsuche-curia-vista%2Fgeschaeft%3FAffairId%3D20244442&amp;data=05%7C02%7Cflorence.brenzikofer%40parl.ch%7C627bac18bc1f4884867508dd66f058ed%7C0cf3ddc638a5480885f1cae22925a1b0%7C0%7C0%7C638779904652469903%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJFbXB0eU1hcGkiOnRydWUsIlYiOiIwLjAuMDAwMCIsIlAiOiJXaW4zMiIsIkFOIjoiTWFpbCIsIldUIjoyfQ%3D%3D%7C0%7C%7C%7C&amp;sdata=9Itjox4ySK45LptuRAEvhwci66SCBVfl%2FJxG68x5ZTM%3D&amp;reserved=0\"><u>24.4442</u></a> stellte der Bundesrat in Aussicht, dass der Wirkstoff Flufenacet in der Schweiz verboten wird, wenn die EU die Genehmigung f\u00fcr den Wirkstoff nicht erneuert. Flufenacet gilt als endokriner Disruptor, kann also die normale Hormonaktivit\u00e4t von Menschen beeinflussen und st\u00f6ren. Sein Abbauprodukt TFA (Stoff aus Familie der PFAS) gilt als potenziell fortpflanzungsgef\u00e4hrdend.</p><p>&nbsp;</p><p>In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:</p><p>&nbsp;</p><p>1.&nbsp;Werden Wirkstoffe gem\u00e4ss geltendem Recht nicht grunds\u00e4tzlich nur dann zugelassen, wenn ihre Wirkung auf Nichtziel-Organismen nicht unannehmbar ist? Wenn nein, was gilt dann?</p><p>2.&nbsp;Gilt im Umkehrschluss, dass ein Wirkstoff vor allem deshalb verboten wird, weil ein Gef\u00e4hrdungspotenzial besteht, das zum Zeitpunkt der Zulassung noch nicht bekannt war und neu als unannehmbar eingestuft wird? Wenn nein, was genau bedeutet \u00abunannehmbares Gef\u00e4hrdungspotenzial\u00bb?</p><p>3.&nbsp;Auf Grund von welchen konkreten Bedingungen legt der Bund f\u00fcr einen bestimmten Wirkstoff oder ein Pestizid Verkaufs- und Aufbrauchfristen fest?</p><p>4.&nbsp;Sollte die Genehmigung f\u00fcr Flufenacet in der EU nicht erneuert werden: Wird der Bundesrat den Wirkstoff in der Schweiz wegen seines unannehmbaren Gef\u00e4hrdungspotenzials ohne Verkaufs- und Aufbrauchfristen verbieten, wie er dies bei Chlorothalonil getan hat? Wenn nein, warum?</p><p>5.&nbsp;Wie wird er bei anderen PFAS-haltigen Pestiziden vorgehen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Pflanzenschutzmittel (PSM) dienen dazu, Nutzpflanzen und deren Erzeugnisse vor Schadorganismen, Krankheiten und konkurrierenden Pflanzen zu sch\u00fctzen. Sie k\u00f6nnen unerw\u00fcnschte Auswirkungen auf die Umwelt, Tiere, Pflanzen oder Menschen, also auf \u00abNichtziel-Organismen\u00bb, haben. Um diese negativen Auswirkungen zu vermeiden, durchlaufen die PSM ein gr\u00fcndliches Bewilligungsverfahren. In diesem Rahmen werden auch die darin enthaltenen Wirkstoffe einem Genehmigungsverfahren unterzogen, wenn sie bislang in der Schweiz noch nicht genehmigt waren.</p><p>1. und 2. Ein PSM wird nur zugelassen, wenn es keine unannehmbaren Auswirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt hat. Im Bewilligungsverfahren werden die Risiken f\u00fcr Nichtziel-Organismen durch einen umfassenden Prozess ermittelt. Die Risikobewertung vergleicht die toxische Wirkung des Produkts mit der m\u00f6glichen Belastung dieser Nichtziel-Organismen und ber\u00fccksichtigt Auswirkungen auf \u00d6kosysteme, Abbaubarkeit und Verhalten in der Umwelt, Gew\u00e4sserbelastung sowie m\u00f6gliche Langzeiteffekte.<br>Die Zulassung eines PSM kann angepasst oder falls erforderlich entzogen werden, wenn beispielsweise neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu (unter anderem) toxikologischen Risiken vorliegen.</p><p>3. und 4. Bereits heute orientieren sich die Zulassungsanforderungen und Fristen f\u00fcr PSM in der Schweiz sehr stark an denjenigen der Europ\u00e4ischen Union (EU). Die EU hat Mitte M\u00e4rz die Genehmigung von Flufenacet nicht erneuert, weil dieser Wirkstoff die Kriterien f\u00fcr die Einstufung als endokriner Disruptor erf\u00fcllt und auch nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anwendung des Wirkstoffes zu unannehmbaren Nebenwirkungen auf das Grundwasser f\u00fchrt. Die Schweiz sieht vor, die Genehmigung dieses Wirkstoffs mit Bezug auf PSM per 01.07.2025 ebenfalls zu entziehen. Dabei sind dieselben Ausverkaufs- und Verwendungsfristen wie in der EU vorgesehen: eine Ausverkaufsfrist von sechs Monaten und eine Verwendungsfrist von weiteren zw\u00f6lf Monaten f\u00fcr PSM, die diesen Wirkstoff enthalten.</p><p>5. Eine generelle Beschr\u00e4nkung von per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) in der EU wird nicht vor 2026 erwartet. Die Schweiz wird eine \u00dcbernahme dieser Regelungen im Rahmen des regul\u00e4ren Rechtsetzungsverfahrens pr\u00fcfen. PFAS als Wirkstoffe, Beistoffe oder Abbauprodukte von PSM sollen jedoch gem\u00e4ss den derzeit diskutierten Vorschl\u00e4gen in der EU von allf\u00e4lligen Beschr\u00e4nkungen und Verboten ausgenommen bleiben, da PSM in jedem Fall einem Bewilligungsverfahren unterliegen.<br>Dieses Verfahren erm\u00f6glicht eine individuelle Beurteilung jedes einzelnen PSM. Dabei kann ein PSM nach erfolgter Beurteilung mit mehr oder weniger Auflagen und Einschr\u00e4nkungen zu seiner Anwendung zugelassen werden, oder das Bewilligungsgesuch wird abgelehnt, wenn die Zulassungsanforderungen nicht erf\u00fcllt werden. Damit bleibt die Einhaltung des Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsprinzips gew\u00e4hrleistet.</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1747180800000)\/","SubmittedBy":"Brenzikofer Florence","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1747236428163)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|52|55|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1763089760147)\/","SubmissionDate":"\/Date(1742428800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5207,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Umwelt|Landwirtschaft|Gesundheit"}}