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Wie bewertet der Bundesrat diese Initiative der Linken?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In einer Zeit, in der Gewaltverbrechen und terroristische Bedrohungen zunehmen, ist es von gr\u00f6sster Bedeutung, dass die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden immer in der Lage sind, schnell und effektiv auf Bedrohungen zu reagieren, die f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung oder sie selbst t\u00f6dliche Folgen haben k\u00f6nnen.<br>Nun wollen einige linksgerichtete Politikerinnen und Politiker, zum Beispiel im Stadtparlament von Lausanne (gl\u00fccklicherweise ohne dass die Exekutive dem Folge leistet), die Polizei entwaffnen.&nbsp;<br>Trotz einer Petition mit \u00fcber 28&nbsp;000 Unterschriften und einer breiten Opposition gegen die Entwaffnung der Polizei haben sich bis heute weder die SP noch die Gr\u00fcnen von dieser Initiative distanziert.<br>Obwohl die Polizei im Wesentlichen in die Zust\u00e4ndigkeit der Kantone f\u00e4llt, w\u00fcrden wir vom Bundesrat gerne h\u00f6ren, wie er zur Entwaffnung der Polizeikr\u00e4fte steht.<br>Wir ersuchen den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Wie beurteilt der Bundesrat die innere Sicherheitslage des Landes, insbesondere im Hinblick auf die j\u00fcngsten Entwicklungen im Bereich der Gewaltstraftaten und der terroristischen Bedrohungen?</li><li>Wie bewertet der Bundesrat eine m\u00f6gliche Entwaffnung der Polizei, insbesondere der Bundespolizei?</li><li>Welche Auswirkungen h\u00e4tte die Entwaffnung der Polizei auf die F\u00e4higkeit der Ordnungskr\u00e4fte zur Intervention und deren Schnelligkeit und auf die Sicherheit der Bev\u00f6lkerung, insbesondere in Krisensituationen oder bei ernsthaften Bedrohungen?</li></ol>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>Wie in der Interpellation richtig festgehalten, liegt die Gew\u00e4hrleistung der \u00f6ffentlichen Sicherheit in der Kompetenz der Kantone. Im Kanton Waadt ist die Stadtpolizei Lausanne als Gemeindepolizei innerhalb der Stadt Lausanne im Wesentlichen f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit zust\u00e4ndig (Art. 43 Loi sur les communes des Kanton Waadt, RSV 175.11). Der Bundesrat macht den Kantons- oder Stadtpolizeien keine Vorschriften, was die Bewaffnung oder Ausr\u00fcstung ihrer Polizeikorps angeht und kommentiert diese auch nicht. Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>1. J\u00fcngste Ereignisse im europ\u00e4ischen Umfeld und in der Schweiz verdeutlichen, dass vom gewaltt\u00e4tigen Extremismus und Terrorismus weiterhin eine erh\u00f6hte Bedrohung ausgeht. Im internationalen Vergleich ist die Schweiz aber nach wie vor als sehr sicher einzustufen. Die Bek\u00e4mpfung von Kriminalit\u00e4t und Terrorismus ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen. Das dazu n\u00f6tige Instrumentarium wird von den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden laufend \u00fcberpr\u00fcft, angepasst und allenfalls erweitert. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2.-3. Die Angeh\u00f6rigen der Polizei sind entsprechend ihrer Funktionen ausger\u00fcstet bzw. bewaffnet. Die Ausr\u00fcstung und damit die Bewaffnung richten sich nach den Aufgaben, die sie zu erf\u00fcllen haben. Bewaffnete Polizeiangeh\u00f6rige k\u00f6nnen im Rahmen ihrer origin\u00e4ren Aufgaben - wenn erforderlich - bedrohte Personen oder sich selber wirksam sch\u00fctzen oder schwere Straftaten verhindern. Der Waffeneinsatz ist dabei immer das letzte Mittel. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Im Weiteren \u00e4ussert sich der Bundesrat aber nur zur Bewaffnung der Polizei auf Bundesebene: Aufgrund ihrer polizeilichen Funktion sind auch Teile der Angestellten von fedpol bewaffnet. Die Bewaffnung steht dabei in direktem Zusammenhang mit den kriminal-, gerichts- oder sicherheitspolizeilichen Aufgaben von fedpol. Dazu geh\u00f6ren unter anderem Hausdurchsuchungen, Spezialeins\u00e4tze oder der Schutz von Magistratspersonen. In diesen Funktionen ist die Bewaffnung eine Voraussetzung zur Erf\u00fcllung der gesetzlichen Aufgaben. W\u00fcrden diese Mitarbeitenden entwaffnet, f\u00fchrte dies zu einer erheblichen Einschr\u00e4nkung oder gar Verunm\u00f6glichung der Aufgabenwahrnehmung. Interventionen im Zusammenhang mit den kriminal-, gerichts- oder sicherheitspolizeilichen Aufgaben k\u00f6nnten somit nicht mehr oder nur eingeschr\u00e4nkt erfolgen. Das heisst, diese T\u00e4tigkeiten, die ohne Waffe nicht wahrgenommen werden k\u00f6nnen, m\u00fcssten an kantonale bewaffnete Polizeikr\u00e4fte \u00fcbertragen werden.</span></p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1745971200000)\/","SubmittedBy":"FDP-Liberale Fraktion","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1746024073033)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9","Category":null,"Modified":"\/Date(1763090132953)\/","SubmissionDate":"\/Date(1742515200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5207,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik"}}