{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253253,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253253,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253253,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253253,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253253,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253253,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253253,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253253,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253253,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253253,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253253,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253253,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253253,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253253,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253253,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253253,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253253,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20253253,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.3253","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"OECD-Mindestbesteuerung. Ein toter oder k\u00fcnstlich beatmeter Gaul?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die OECD-Mindestbesteuerung von multinationalen Unternehmen wird immer st\u00e4rker hinterfragt.&nbsp;</p><p>Erst k\u00fcrzlich hat der Pr\u00e4sident der Finanzkommission des St\u00e4nderats rhetorisch gefragt, ob wir nicht einen toten Gaul reiten. Gabriel Zucman, franz\u00f6sischer Wirtschaftswissenschaftler und Direktor der Europ\u00e4ischen Steuerbeobachtungsstelle, sagte, die OECD-Mindestbesteuerung stehe unter k\u00fcnstlicher Beatmung.</p><p>Bundesr\u00e4tin Karin Keller-Sutter sagte am Forum in Davos, die Schweiz geh\u00f6re zu den ersten L\u00e4ndern, die die globale Mindeststeuer eingef\u00fchrt haben, und habe deshalb an Wettbewerbsf\u00e4higkeit eingeb\u00fcsst.</p><p>In den ersten Monaten des Jahres 2025 pr\u00e4sentiert sich die Situation nicht viel anders als im Januar 2024. Neben der Schweiz wenden die meisten EU-Mitglieder, das Vereinigte K\u00f6nigreich, Norwegen, Japan, Kanada, Australien und S\u00fcdkorea ein oder mehrere Elemente der Mindeststeuerregelung an. In allen anderen OECD-L\u00e4ndern steht dies noch aus. Nicht angewendet werden sie von den BRICS-L\u00e4ndern und vor allem von den USA. Denn Pr\u00e4sident Trump hat erkl\u00e4rt, die USA w\u00fcrden das Abkommen nicht umsetzen. Und die meisten der von der Mindestbesteuerung betroffenen multinationalen Unternehmen haben ihren Sitz in den USA.&nbsp;</p><p>Zweifel an der Wahl der Schweiz, zu den Vorreiterl\u00e4ndern, die die OECD-Mindeststeuer anwenden, geh\u00f6ren zu wollen, wurden bereits in der Motion 23.4403 ge\u00e4ussert; ebenso die Bef\u00fcrchtung, dass sie unserem Land Wettbewerbsnachteile verschaffen k\u00f6nnte, eine Hypothese, die vom Bundesrat in seiner Stellungnahme zur\u00fcckgewiesen wurde. Nun scheint es aber - wie die Chefin des Finanzdepartements selbst \u00f6ffentlich zugibt - anders zu sein.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><ul><li>Best\u00e4tigt der Bundesrat, dass die Schweiz durch die Einf\u00fchrung der globalen Mindeststeuer an Wettbewerbsf\u00e4higkeit eingeb\u00fcsst hat?&nbsp;</li><li>Hat die Schweiz in Anbetracht der aktuellen internationalen Lage die globale Mindeststeuer \u00fcbereilt eingef\u00fchrt?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Behauptung, die OECD-Mindestbesteuerung sei ein toter Gaul und werde k\u00fcnstlich beatmet?</li><li>Der Pr\u00e4sident der USA hat erkl\u00e4rt, die USA w\u00fcrden die OECD-Mindestbesteuerung nicht anwenden, und den L\u00e4ndern, die von amerikanischen Unternehmen \u00abextraterritoriale\u00bb Steuern erheben, mit Vergeltungsmassnahmen gedroht. Plant der Bundesrat infolgedessen, seine Haltung gegen\u00fcber dieser Steuer anzupassen?</li></ul>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><strong><span>Fragen 1 und 2:</span></strong></p><p><span>\u00dcber 140 Staaten des OECD/G20 Inclusive Framework on Base Erosion and Profit Shifting (BEPS), darunter die Schweiz, haben sich 2021 dazu bekannt, dass grosse, international t\u00e4tige Unternehmensgruppen mindestens 15% Steuern auf ihren Gewinn bezahlen sollen. Die EU-Mitgliedsstaaten und weitere wichtige Industriestaaten, darunter das Vereinigte K\u00f6nigreich, Kanada, Australien, Japan, S\u00fcdkorea und Singapur, haben die nationale Erg\u00e4nzungssteuer und Teile der internationalen Erg\u00e4nzungssteuern bereits per 2024 umgesetzt. Die OECD-Mindestbesteuerung ist so konzipiert, dass durch die nationalen und internationalen Erg\u00e4nzungssteuern die Mindestbesteuerung auch bei Unternehmensgruppen in nicht-umsetzenden Staaten sichergestellt werden soll, wenn diese eine Gesch\u00e4ftseinheit in einem umsetzenden Staat hat. Die grosse Mehrheit der in der Schweiz aktiven international t\u00e4tigen Unternehmensgruppen ist mit Gesch\u00e4ftseinheiten in einem umsetzenden Staat t\u00e4tig. Angesichts der extraterritorialen Wirkung kann die Schweiz daher nicht verhindern, dass gewisse hier t\u00e4tige Unternehmensgruppen k\u00fcnftig einer h\u00f6heren Steuerbelastung unterliegen, selbst wenn sie die Mindestbesteuerung selber nicht umsetzen w\u00fcrde. Dasselbe gilt f\u00fcr Konkurrenzstandorte.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat legte in der Botschaft zur Einf\u00fchrung der Mindestbesteuerung dar, dass diese zu einer Schm\u00e4lerung der steuerlichen Standortattraktivit\u00e4t der Schweiz f\u00fchrt (BBl 2022 1700). Die Schweiz bleibt indes auch mit einer Mindeststeuer von 15% im Vergleich zu den meisten anderen europ\u00e4ischen Standorten steuerlich attraktiv. Zudem verf\u00fcgt die Schweiz \u00fcber hervorragende nicht steuerliche Rahmenbedingungen. Gegen\u00fcber Standorten, die ohne globale Mindestbesteuerung noch tiefere Unternehmenssteuern als die Schweiz h\u00e4tten, erh\u00f6ht sich zudem die steuerliche Standortattraktivit\u00e4t der Schweiz. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Mit der Einf\u00fchrung der Mindestbesteuerung wahrt die Schweiz ihre wirtschaftspolitischen und fiskalischen Interessen. Die Stimmbev\u00f6lkerung hat der M\u00f6glichkeit zur Einf\u00fchrung der Mindestbesteuerung im Juni 2023 mit 78,5 Prozent zugestimmt. Bei seinem Entscheid zu deren Einf\u00fchrung hat sich der Bundesrat prim\u00e4r von den Kriterien Rechtssicherheit und Schutz des Steuersubstrats in der Schweiz leiten lassen, dies unter Ber\u00fccksichtigung der Wahrung der Standortattraktivit\u00e4t und der weltweit gleich langen Spiesse (\u00ablevel playing field\u00bb). H\u00e4tte der Bundesrat auf die Einf\u00fchrung der schweizerischen Erg\u00e4nzungssteuer (QDMTT) per 2024 und der prim\u00e4ren internationalen Erg\u00e4nzungssteuer (Income Inclusion Rule, IIR) per 2025 verzichtet, h\u00e4tten ausl\u00e4ndische Staaten die Mindestbesteuerung von 15 Prozent bei Unternehmen in der Schweiz durchsetzen k\u00f6nnen, und dies unabh\u00e4ngig davon, ob auch Staaten wie die USA die Mindestbesteuerung umsetzen oder nicht. Die Einf\u00fchrung erfolgte daher nicht \u00fcbereilt. Hingegen hat der Bundesrat auf eine Inkraftsetzung der sekund\u00e4ren internationalen Erg\u00e4nzungssteuer (UTPR) bis auf Weiteres aufgrund von rechtlichen und politischen Risiken \u2013 auch, aber nicht nur in Bezug auf die USA \u2013 verzichtet. Dieser Entscheid hat sich angesichts der j\u00fcngsten Ank\u00fcndigungen aus den USA als richtig erwiesen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><strong><span>Fragen 3 und 4:</span></strong></p><p><span>Bereits vor dem Regierungswechsel gab es in den USA bedeutende Widerst\u00e4nde gegen die Einf\u00fchrung der Mindestbesteuerung. Gem\u00e4ss dem Memorandum des US-Pr\u00e4sidenten vom Januar soll nun die OECD-Mindestbesteuerung keine G\u00fcltigkeit oder Wirkung in den USA entfalten. Stand heute, auch nach den Ank\u00fcndigungen seitens USA zu Z\u00f6llen am 2. April 2025, ist nicht klar, welche Schritte die neue US-Administration konkret plant resp. wie diese technisch umgesetzt werden sollen. Unklar ist derzeit auch, wie die OECD und umsetzende Staaten, insb. die EU, auf allf\u00e4llige Massnahmen der USA reagieren werden. Solange die Schweiz damit rechnen muss, dass andere Staaten, insbesondere die EU-Mitgliedstaaten, gegen\u00fcber Unternehmensgruppen in der Schweiz die UTPR und die IIR anwenden, bleibt es im Interesse der Schweiz, die Mindestbesteuerung regelkonform anzuwenden, um weiterhin die Rechtssicherheit garantieren und die Absch\u00f6pfung von Steuersubstrat durch andere Staaten verhindern zu k\u00f6nnen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Das EFD verfolgt die dynamischen internationalen Entwicklungen eng, um dem Bundesrat bei Bedarf angemessene Massnahmen im Interesse der Schweiz zu beantragen. Das im Rahmen der Verfassungs\u00e4nderung gew\u00e4hlte Vorgehen mit einer bis zum Inkrafttreten der Ausf\u00fchrungsgesetzgebung befristeten Verordnung des Bundesrates erlaubt es auch k\u00fcnftig, rasch auf neue Entwicklungen zu reagieren. Die Schweiz wird eine grunds\u00e4tzliche Weiterentwicklung der Regeln der internationalen Unternehmensbesteuerung, die allenfalls im zust\u00e4ndigen OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS gef\u00fchrt wird, aktiv begleiten. </span></p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1747180800000)\/","SubmittedBy":"Quadri Lorenzo","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1747242380323)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1763089994933)\/","SubmissionDate":"\/Date(1742515200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5207,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Steuer"}}