{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253256,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253256,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253256,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253256,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253256,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253256,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253256,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253256,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253256,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253256,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253256,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253256,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253256,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253256,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253256,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253256,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253256,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20253256,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.3256","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Die Kleinen h\u00e4ngt man zu Hunderten auf, den Grossen l\u00e4sst man laufen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Waffengesetz so anzupassen, dass entweder nicht nur die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger in diesem Land wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz verfolgt und verurteilt werden, sondern auch die Angestellten der Handelsplattform TEMU o.\u00e4. &nbsp;oder falls dies nicht m\u00f6glich ist das Waffengesetz so zu \u00e4ndern, dass die Bagatellf\u00e4lle beim Import von \"Waffen\" mittels einfachem Bussenentscheid geregelt werden k\u00f6nnen.</p><p>&nbsp;</p><p>Zus\u00e4tzlich sind die Handelsplattformen wie TEMU, Amazone und \u00e4hnliche zu verpflichten auf ihren Angebotsseiten alle Produkte, welche in der Schweiz verboten sind klar und deutlich zu kennzeichnen, so dass der Konsument sofort erkennt, dass er bei Bestellung dieses Produktes gegen gesetzliche Bestimmungen der Schweiz verst\u00f6sst.</p>","ReasonText":"<p>J\u00e4hrlich f\u00fchren schweizerischen Staatsanwaltschaften Hunderte von Verfahren gegen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger dieses Landes wegen Verst\u00f6ssen gegen das Waffengesetz. Diese kaufen auf Handelsplattformen wie TEMU, aber auch Amazone o.\u00e4., Produkte wie Wasserpistolen, Steinschleudern u.\u00e4., welche unter das Waffengesetz fallen und wissen dies nicht. Diese Produkte sind auch nicht als in der Schweiz verboten gekennzeichnet und der Konsument wird im Glauben gelassen es handle sich um unproblematische Produkte, die in der Schweiz legal seien und so in die Irre gef\u00fchrt. Diese Handelskonzerne erzielen in der Schweiz Ums\u00e4tze von mehreren hundert Millionen, k\u00fcmmern sich einen Dreck um ihre Kunden und kl\u00e4ren sie nicht auf, dass ihre Produkte in der Schweiz verboten sind und der Import strafbar ist. Der Justizapparat ist bereits v\u00f6llig \u00fcberlastet und f\u00fchrt hunderte von Verfahren gegen meist unbescholtene B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger, welche mit einem Strafverfahren \u00fcberzogen werden und dann noch vorbestraft sind. Ein kompletter Leerlauf, der gestoppt werden k\u00f6nnte, w\u00fcrde man die gesetzlichen Grundlagen anpassen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Sogenannte \u00abImitationswaffen\u00bb stellen vor allem deshalb eine Gefahr dar, weil sie mit echten Feuerwaffen verwechselt werden k\u00f6nnen. Somit k\u00f6nnen sie verwendet werden, um Menschen zu bedrohen oder Polizeibeh\u00f6rden zu zwingen, von einer Schusswaffe Gebrauch zu machen. Laut der geltenden Formulierung in Artikel 6 der Waffenverordnung (WV; SR 514.541) sind Imitationswaffen \u00abmit Feuerwaffen verwechselbar, wenn sie auf den ersten Blick echten Feuerwaffen gleichen, und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob eine Fachperson oder sonst jemand nach kurzer Pr\u00fcfung die Verwechselbarkeit erkennt\u00bb. Diese Formulierung wurde im Jahr 2008 in Zusammenarbeit mit Vertretern der kantonalen Waffenb\u00fcros bewusst weit gefasst. Liegt eine Verwechselbarkeit von Imitationswaffen mit Feuerwaffen vor, gelten die gleichen Voraussetzungen (z.B. Vorliegen einer Bewilligung), wenn diese in die Schweiz importiert werden. Wer diese Bewilligung nicht vorg\u00e4ngig einholt, riskiert ein Strafverfahren und eine Verurteilung wegen unrechtm\u00e4ssigem Verbringen einer Waffe ins schweizerische Staatsgebiet (Art. 33 Abs. 1 Bst. a des Waffengesetzes; WG, SR 514.54). J\u00e4hrlich werden zahlreiche entsprechende Strafverfahren eingeleitet. Dies bedeutet viel Aufwand f\u00fcr Polizei und Staatsanwaltschaften zu Sachverhalten, deren Unrechtsgehalt objektiv gesehen klein ist. Regelm\u00e4ssig gelangen zudem verschiedene Beh\u00f6rden, Transportunternehmen und kantonale Waffenb\u00fcros an die \u00abZentralstelle Waffen\u00bb des Bundesamtes f\u00fcr Polizei (fedpol), mit der Bitte um Abkl\u00e4rung, ob bei einer bestimmten Imitationswaffe Verwechselbarkeit mit einer Feuerwaffe gegeben ist. Pro Jahr beantwortet die Zentralstelle Waffen \u00fcber 2\u2019000 entsprechende Anfragen.</p><p>Deshalb erarbeitet fedpol aktuell einen Vorschlag f\u00fcr eine Revision der Waffenverordnung. Dabei liegt der Fokus auf der Anpassung von Art. 6 WV.&nbsp; Imitationswaffen sollen nur noch dann als verwechselbar mit echten Feuerwaffen eingestuft werden, wenn auch eine Fachperson diese nicht auf den ersten Blick von einer echten Feuerwaffe unterscheiden kann. Damit bleiben Imitationswaffen, die wie echte Feuerwaffen aussehen und daher ein potenzielles Risiko darstellen (z. B. zur Bedrohung anderer Personen oder Ausl\u00f6sung eines bewaffneten Polizeieinsatzes) auch weiterhin dem Waffengesetz unterstellt. Mit der vorerw\u00e4hnten Anpassung bei der Definition der Verwechselbarkeit d\u00fcrfte es aber zu deutlich weniger Strafverfahren kommen. Eine Anpassung der Strafbestimmungen im Waffengesetz (Art. 33, 34 WG) erachtet der Bundesrat deswegen aktuell nicht als erforderlich.</p><p>Fedpol ist darum bem\u00fcht, den Dialog mit Anbietern aus dem Ausland zu f\u00fchren, um auf die Schweizer Gesetzgebung hinsichtlich Waffen aufmerksam zu machen und eine eventuelle Warnung oder Information in deren Angebote aufzunehmen. Diese Dialoge haben im nahen Ausland innerhalb des Schengenraumes gute Resultate erzielt.</p><p>Personen, die in der Schweiz wohnhaft sind und \u00fcber das Internet Waren wie Imitationswaffen bestellen, sind jedoch weiterhin verpflichtet, sich vorg\u00e4ngig \u00fcber die geltenden gesetzlichen Bestimmungen betreffend deren Erwerb und Verbringen ins schweizerische Staatsgebiet zu informieren. Das EJPD stellt diese Informationen leicht zug\u00e4nglich online zur Verf\u00fcgung und betreibt eine Hotline sowie eine Mailbox, wo solche B\u00fcrgeranfragen von fedpol-Mitarbeitenden beantwortet werden. Auch die kantonalen Waffenb\u00fcros stehen f\u00fcr Ausk\u00fcnfte zur Verf\u00fcgung.</p><p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</p>","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1747180800000)\/","SubmittedBy":"Rieder Beat","BusinessStatus":209,"BusinessStatusText":"\u00dcberwiesen an den Bundesrat","BusinessStatusDate":"\/Date(1765896228000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|15|34","Category":"IV","Modified":"\/Date(1765896239270)\/","SubmissionDate":"\/Date(1742515200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5207,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Wirtschaft|Medien und Kommunikation"}}