{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253275,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253275,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253275,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253275,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253275,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253275,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253275,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253275,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253275,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253275,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253275,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253275,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253275,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253275,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253275,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253275,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253275,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20253275,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.3275","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Ersatzfreiheitsstrafen. Wie kann erreicht werden, dass Armut von der Justiz nicht mehr bestraft wird?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Mehr als 40&nbsp;Prozent aller Freiheitsentz\u00fcge erfolgen als Ersatz f\u00fcr eine Busse. Diese Ersatzfreiheitsstrafen werden oft von mittellosen Personen verb\u00fcsst. Erachtet es der Bundesrat als angezeigt, hier gesetzgeberisch t\u00e4tig zu werden?<br>2. Welche Massnahmen h\u00e4lt der Bundesrat f\u00fcr denkbar, um diese Tatsache zu \u00e4ndern?<br>3. Welche Massnahmen h\u00e4lt er f\u00fcr nicht oder zu wenig wirksam?<br>4. Welche Delikte werden heute als \u00dcbertretungen geahndet und k\u00f6nnten allenfalls straflos bleiben?</p>","ReasonText":"<p>Armut ist kein Verbrechen. Personen, die zu einer Busse verurteilt werden, m\u00fcssen aber allzu oft eine Freiheitsstrafe verb\u00fcssen, weil sie den entsprechenden Betrag nicht aufbringen k\u00f6nnen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Gem\u00e4ss dem Bundesamt f\u00fcr Statistik erfolgten im Jahr 2023 \u00fcber 40&nbsp;Prozent der Freiheitsentz\u00fcge als Ersatz f\u00fcr eine Busse <a href=\"applewebdata://5198D02C-0EA6-4882-BAA2-BE695BC20A28#_ftn1\"><sup><u>[1]</u></sup></a>. Dieser Umstand f\u00fchrt nicht nur zu einer \u00dcberbelegung der Gef\u00e4ngnisse und zu Kosten f\u00fcr die Allgemeinheit (\u00fcber 300&nbsp;Franken pro Tag und inhaftierte Person <a href=\"applewebdata://5198D02C-0EA6-4882-BAA2-BE695BC20A28#_ftn2\"><sup><u>[2]</u></sup></a>), sondern wirft vor allem auch gesellschaftliche Fragen auf.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Gef\u00e4ngnisstrafen f\u00fchren oft zum Verlust der Arbeitsstelle, zu sozialem Abstieg und zu gesellschaftlicher Isolation. Das schadet nicht nur den betroffenen Personen, sondern der Gesellschaft als Ganzes.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Delikte, die mit einer Ersatzfreiheitsstrafe der Busse geahndet werden, sind vergleichsweise geringf\u00fcgig: Es handelt sich dabei lediglich um \u00dcbertretungen. Dazu geh\u00f6ren etwa verbotenes Parkieren, Schwarzfahren oder kleinere Diebst\u00e4hle.</p><p>&nbsp;</p><p>Unser Justizsystem ahndet solche Bagatelldelikte mit unverh\u00e4ltnism\u00e4ssigen Mitteln. Das tr\u00e4gt dazu bei, dass Personen, die mit finanziellen Schwierigkeiten zu k\u00e4mpfen haben, sich nicht aus ihrer misslichen Lage befreien k\u00f6nnen. Es kommt zu mehr sozialer Ungleichheit. Das sollte sich \u00e4ndern. Eine m\u00f6gliche Inspiration sind dabei Projekte wie jenes der Universit\u00e4t Genf <a href=\"applewebdata://5198D02C-0EA6-4882-BAA2-BE695BC20A28#_ftn3\"><sup><u>[3]</u></sup></a>, das erforscht, wie die Zahl der Inhaftierungen reduziert werden kann.<br>&nbsp;</p><p><a href=\"applewebdata://5198D02C-0EA6-4882-BAA2-BE695BC20A28#_ftnref1\"><sup><u>[1]</u></sup></a> <a href=\"https://www.bfs.admin.ch/bfs/fr/home/statistiques/criminalite-droit-penal/execution-penale.assetdetail.32809462.html\"><u>https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/kriminalitaet-strafrecht/justizvollzug.assetdetail.32809458.html</u></a></p><p><a href=\"applewebdata://5198D02C-0EA6-4882-BAA2-BE695BC20A28#_ftnref2\"><sup><u>[2]</u></sup></a> https://www.cldjp.ch/wp-content/uploads/2023/01/D\u00e9cision-prix-de-pension-2023_220331_VF.pdf (nur auf Franz\u00f6sisch verf\u00fcgbar)</p><p><a href=\"applewebdata://5198D02C-0EA6-4882-BAA2-BE695BC20A28#_ftnref3\"><sup><u>[3]</u></sup></a> <a href=\"https://www.unige.ch/prisondegrowth/fr/le-projet\"><u>https://www.unige.ch/prisondegrowth/</u></a> (nur auf Englisch oder Franz\u00f6sisch verf\u00fcgbar)</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p><u>Ad 1:</u> Gem\u00e4ss der Statistik des Bundesamtes f\u00fcr Statistik (BFS) entfielen im Jahr 2023 42% der vollzogenen Sanktionen auf Ersatzfreiheitsstrafen f\u00fcr nicht geleistete Bussen (bfs.admin.ch &gt; Statistiken &gt; Kriminalit\u00e4t-Strafrecht &gt; Justizvollzug &gt; Vollzug von Sanktionen im Jahr 2023). Auf diese Ersatzfreiheitsstrafen entfielen rund 32'000 Vollzugstage, wobei die durchschnittliche Dauer pro Vollzug 8 Tage betrug. Pro Vollzugstag fallen Kosten von ca. 200 Franken b an. Der Bundesrat erachtet es als angezeigt, \u00dcberlegungen anzustellen, ob und wie sich die Ersatzfreiheitsstrafen f\u00fcr nicht bezahlte Bussen reduzieren liessen.</p><p>&nbsp;</p><p><u>Ad 2 und 3:</u> Der Bundesrat erachtet zwei Ansatzpunkte zur Reduktion von Ersatzfreiheitsstrafen bei \u00dcbertretungen als pr\u00fcfenswert:</p><p>-&nbsp;Die Entkriminalisierung bestimmter, heute als \u00dcbertretung geahndeter Verhaltensweisen.</p><p>Eine Entkriminalisierung d\u00fcrfte nur dann umsetzbar sein, wenn das fragliche Verhalten nach wie vor zu einer anderen Sanktionierung f\u00fchrt (s. dazu unten Ziff. 4).</p><p>-&nbsp;Der Verzicht auf die Umwandlung von Bussen in Ersatzfreiheitsstrafen.</p><p>Ein solcher Verzicht k\u00f6nnte entweder generell vorgesehen werden oder an eine bestimmte Bussenh\u00f6he gekn\u00fcpft werden. Denkbar w\u00e4re etwa eine gesetzliche Regelung, wonach f\u00fcr Bussen bis zum Betrag, f\u00fcr den kein Eintrag ins Strafregister erfolgt, mithin bis 5'000 Franken, keine Ersatzfreiheitsstrafe ausgesprochen w\u00fcrde. Bussen bis zu dieser H\u00f6he w\u00e4ren somit \u2013 gleich wie etwa nicht-bezahlte Steuerforderungen \u2013 ausschliesslich auf dem Wege der Betreibung einzufordern. Damit w\u00fcrden die Aufwendungen f\u00fcr den eigentlichen Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafen wie auch der administrative Aufwand f\u00fcr deren Vorbereitung entfallen.</p><p>&nbsp;</p><p>Nicht sinnvoll erscheint dagegen eine Erweiterung der M\u00f6glichkeiten alternativer Vollzugsformen f\u00fcr Ersatzfreiheitsstrafen:</p><p>-&nbsp;Nach geltendem Recht k\u00f6nnen Ersatzfreiheitsstrafen ab 20 Tagen in Form der elektronischen \u00dcberwachung (sog. Electronic Monitoring [EM]) vollzogen werden (Art.&nbsp;79<i>b</i> Abs. 1 Bst. a des Strafgesetzbuchs [StGB; SR 311.0]). Hier besteht angesichts des mit der Einrichtung eines EM verbundenen nicht unerheblichen Aufwands kein \u00c4nderungsbedarf.</p><p>-&nbsp;Ausgeschlossen ist nach geltendem Recht dagegen der Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen in Form gemeinn\u00fctziger Arbeit (Art. 79<i>a</i> Abs. 2 StGB). Hingegen ist der Vollzug von Bussen in Form gemeinn\u00fctziger Arbeit m\u00f6glich (Art. 79<i>a</i> Abs. 1 Bst. c StGB)<i>. </i>Dahinter steht der gesetzgeberische Wille, dass sich die verurteilte Person aktiv bem\u00fchen m\u00fcssen soll, um ihre Strafe in Form der gemeinn\u00fctzigen Arbeit leisten zu k\u00f6nnen. Blosses Zuwarten auf das Aufgebot zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe d\u00fcrfe sich nicht lohnen (Botschaft zur \u00c4nderung des Strafgesetzbuches und des Milit\u00e4rstrafgesetzes [\u00c4nderungen des Sanktionenrechts] vom 4. April 2012 [BBl 2012 4721, 4738]). Nach Ansicht des Bundesrates sind diese \u00dcberlegungen nach wie vor zutreffend; eine Erm\u00f6glichung des Vollzugs von Ersatzfreiheitsstrafen in Form gemeinn\u00fctziger Arbeit erachtet er deshalb als nicht angezeigt. Auch der Verzicht auf die Voraussetzung, dass die verurteilte Person um Vollzug in Form von gemeinn\u00fctziger Arbeit ersuchen muss, ist abzulehnen, weil sich die gemeinn\u00fctzige Arbeit ohne Bereitschaft oder gar gegen den Willen der verurteilten Person schlicht nicht vollziehen liesse und grunds\u00e4tzlich auch aufgrund internationalen Rechts nicht zul\u00e4ssig w\u00e4re (z.B. Art. 4 Ziff. 2 der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention [EMRK; SR 0.101]: Verbot von Zwangsarbeit).</p><p>-&nbsp;Anders als beim EM \u00e4ussert sich das geltende Recht nicht explizit dazu, ob Ersatzfreiheitsstrafen in Form von Halbgefangenschaft vollzogen werden k\u00f6nnen. Nach Ansicht des Bundesrates dr\u00e4ngt sich eine Klarstellung jedoch nicht auf, da die Halbgefangenschaft f\u00fcr den Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen ohnehin nur von marginaler Bedeutung sein d\u00fcrfte: Wer die Geldstrafe oder Busse nicht bezahlen kann, verf\u00fcgt kaum je \u00fcber eine (ausreichende) Arbeitsstelle, was Voraussetzung f\u00fcr eine Verb\u00fcssung in Halbgefangenschaft bildet. Abgesehen davon sind die Kosten f\u00fcr den Vollzug in Form der Halbgefangenschaft nicht zu vernachl\u00e4ssigen.</p><p>&nbsp;</p><p>Keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht der Bundesrat schliesslich bei den Zahlungsmodalit\u00e4ten. Das geltende Recht sieht die M\u00f6glichkeit von Ratenzahlungen und der Verl\u00e4ngerung der Zahlungsfrist vor, ohne dass es besondere Voraussetzungen statuiert (Art.&nbsp;35 Abs. 1 i.V.m. Art. 106 Abs. 5 StGB). Es ist somit eine Frage der Anwendung dieser Bestimmung durch die Kantone, wie leicht Ratenzahlungen erm\u00f6glicht werden. Der Bundesgesetzgeber kann und sollte die Zahlungsmodalit\u00e4ten nicht detaillierter regeln.</p><p>&nbsp;</p><p><u>Ad 4:</u> F\u00fcr den Bundesrat w\u00e4re eine Aufhebung der \u00dcbertretung wegen Benutzens eines Fahrzeugs des \u00f6ffentlichen Verkehrs ohne Fahrausweis (Art. 57 Abs. 3 des Personenbef\u00f6rderungsgesetzes vom 20. M\u00e4rz 2009 [PBG; SR 745.1]) pr\u00fcfenswert. Dies weil es sich hier nicht nur um eine blosse \u00dcbertretung handelt, sondern \u00fcberdies auch um ein Antragsdelikt, was dem Delikt einen ausgesprochenen Bagatellwert zumisst. Vor allem aber erm\u00e4chtigt Artikel 20 PBG die Transportunternehmen, von Reisenden ohne g\u00fcltigen Fahrausweis Zuschl\u00e4ge zu erheben, wobei die H\u00f6he auch davon abh\u00e4ngt, ob die reisende Person wiederholt keinen Fahrausweis vorweisen konnte. Die H\u00f6he der Zuschl\u00e4ge wird in einem detaillierten Regelwerk von den Transportunternehmen und den Verkehrsverb\u00fcnden festgelegt. Im Bereich des \u00f6ffentlichen Verkehrs besteht somit die Grundlage f\u00fcr die Erhebung einer Art Konventionalstrafe, die rasch erhoben und eingetrieben werden kann. Sie erf\u00fcllt die Aufgabe, die auch einer \u00dcbertretungsbusse zukommt, so dass sich diese aufheben liesse. Der Verzicht auf strafrechtliche Sanktionierung h\u00e4tte Entlastungen bei der Polizei und den Staatsanwaltschaften zur Folge, weil weder Anzeigen behandelt noch Strafbefehle ausgestellt werden m\u00fcssten. Auch Gerichte k\u00f6nnten entlastet werden, und schliesslich m\u00fcsste sich der Staat auch nicht mehr mit dem Busseninkasso und dem Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen befassen.</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1747785600000)\/","SubmittedBy":"Jaccoud Jessica","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1750414487000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|1216","Category":null,"Modified":"\/Date(1763089715887)\/","SubmissionDate":"\/Date(1742515200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5207,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Strafrecht"}}