{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253286,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253286,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253286,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253286,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253286,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253286,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253286,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253286,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253286,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253286,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253286,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253286,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253286,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253286,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253286,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253286,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253286,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20253286,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.3286","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Anpassung der Minimalentsch\u00e4digungen f\u00fcr das h\u00f6here Kader der Schweizer Armee, um Anreize f\u00fcr einen h\u00f6heren Frauenanteil zu setzen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Frauen d\u00fcrfen heute freiwillig in der Schweizer Armee Dienst leisten. Es wird bestrebt, den Frauenanteil in der Schweizer Armee deutlich zu erh\u00f6hen. Hierf\u00fcr m\u00fcssen negative Anreize oder Auswirkungen ausgemerzt werden, die heute f\u00fcr Frauen (und auch M\u00e4nner) bestehen.</p><p>&nbsp;</p><p>Ein/e Major/in muss in der Schweiz &nbsp;1\u2019050 Diensttage leisten sowie diverse Ausbildungen wie die Rekrutenschule, die Unteroffiziersschule, die Offiziersschule etc. absolvieren. In der EO-Grundentsch\u00e4digung ist festgehalten, wie hoch jeweils die mini- bzw. maximale Entsch\u00e4digung bei welchem Dienstgrad ist.&nbsp;</p><p>F\u00fcr eine Person, die kein Erwerbseinkommen hat, gelten die minimalen Entsch\u00e4digungss\u00e4tze. Ein/e Hausfrau/-mann ohne Erwerbseinkommen erh\u00e4lt w\u00e4hrend der RS CHF 69 pro Tag zzgl. Kinderzulagen. In der weiterf\u00fchrenden Kaderausbildung betr\u00e4gt die EO-Grundentsch\u00e4digung CHF 124 pro Tag zzgl. Kinderzulagen.&nbsp;</p><p>Ein/e fertig ausgebildete/r Major/in ohne Erwerbseinkommen, der/die bereits 1\u2019000 Diensttage geleistet hat, verdient gem\u00e4ss EO-Reglement CHF 69 pro Tag zzgl. Kinderzulagen. Bei einem durchschnittlichen Arbeitstag als Major von 12 Arbeitsstunden ergibt sich ein Stundenlohn von CHF 5.75.</p><p>&nbsp;</p><p>Anhand dieses Beispiels bitte ich den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten.</p><ol><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Situation, dass h\u00f6here Offiziere mit 1000 Diensttagen, die im Privaten Ihre Kinder betreuen und kein Erwerbseinkommen haben die gleiche EO-Entsch\u00e4digung erhalten (CHF 69 pro Tag), wie Rekruten, die ihren ersten Diensttag leisten?</li><li>Was sind die Gr\u00fcnde, dass die minimale EO-Entsch\u00e4digung w\u00e4hrend der Kaderausbildung CHF 124 pro Tag betr\u00e4gt und man nach der Ausbildung in einer F\u00fchrungsrolle wieder auf den Minimalsatz eines Rekruten mit CHF 69 pro Tag zur\u00fcckf\u00e4llt?&nbsp;</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Auswirkungen und Anreize dieser EO-Grundentsch\u00e4digungen auf Frauen und M\u00e4nner, die zu Hause Kinder betreuen, und einen h\u00f6heren Dienstgrad anstreben?</li><li>Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass das h\u00f6here Kader nach abgeschlossener Ausbildung als Minimalsatz gleich viel Entsch\u00e4digung erhalten soll wie w\u00e4hrend der Kaderausbildung?</li><li>Was w\u00e4re die Kostenfolge einer solchen Anpassung&nbsp; der EO-Entsch\u00e4digungen und wie viele Personen w\u00fcrde es betreffen? (Mehrkosten fallen nur ab abgeschlossener Unteroffiziersschule an, sofern Sie den Minimalsatz beziehen.)</li><li>Sieht der Bundesrat einen Handlungsbedarf die Entsch\u00e4digungen zu \u00fcberarbeiten?</li></ol>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>1 und 3. Gem\u00e4ss Artikel 59 Absatz 4 BV erl\u00e4sst der Bund Vorschriften \u00fcber den angemessenen Ersatz des Erwerbsausfalls bei Milit\u00e4r- und Ersatzdienst. Aufgrund dieses Verfassungsauftrags wurde die Erwerbsersatzentsch\u00e4digung als schadensorientierte Versicherung ausgestaltet, die den durch die Dienstzeit entstandenen Erwerbsausfall mindestens teilweise entsch\u00e4digen soll. Es ist hingegen nicht Zweck der Erwerbsersatzentsch\u00e4digung, den anl\u00e4sslich der Milit\u00e4rdienstzeit erbrachten Einsatz oder die ausge\u00fcbte Funktion monet\u00e4r zu bewerten. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Gem\u00e4ss Artikel 10 des Bundesgesetzes \u00fcber den Erwerbsersatz (EOG; SR 834.1) erhalten Dienstleistende grunds\u00e4tzlich eine Entsch\u00e4digung in der H\u00f6he von 80 % ihres durchschnittlichen vordienstlichen Einkommens, wobei die Mindestentsch\u00e4digung 69 Franken pro Tag (inkl. Samstag und Sonntag) betr\u00e4gt. W\u00e4hrend des Bef\u00f6rderungsdienstes gilt hingegen eine Mindestentsch\u00e4digung von 124 Franken pro Tag. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zus\u00e4tzlich zum Erwerbsersatz erhalten Dienstleistende f\u00fcr jeden Diensttag Sold. W\u00e4hrend des Bef\u00f6rderungsdienstes hat die Dienstleistende Person neben dem normalen Sold Anspruch auf eine Soldzulage gem\u00e4ss Artikel 32 der Verordnung vom 21. Februar 2018 \u00fcber die Verwaltung der Armee (VVA; SR 510.301). Die Soldzulage wird jedoch nur w\u00e4hrend des Bef\u00f6rderungsdienstes ausbezahlt und entf\u00e4llt nach erfolgreichem Abschluss wieder. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Dienstleistende, die einen WK leisten, erzielen normalerweise ein Erwerbseinkommen, das \u00fcber die EO grunds\u00e4tzlich zu 80 % entsch\u00e4digt wird. Bei nicht erwerbst\u00e4tigen Personen entsteht durch den Milit\u00e4rdienst kein Erwerbsausfall. Dennoch haben diese Personen im Gegensatz zur Mutterschaftsentsch\u00e4digung, bzw. Entsch\u00e4digung f\u00fcr den anderen Elternteil, die ebenfalls in der Erwerbsersatzordnung geregelt sind, Anspruch auf eine Mindestentsch\u00e4digung. Bei Personen mit Kindern kommen zur Mindestentsch\u00e4digung jedoch noch weitere Entsch\u00e4digungen hinzu: Bei Dienstleistenden ohne vordienstliches Erwerbseinkommen mit Kindern betr\u00e4gt die Grundentsch\u00e4digung im Normaldienst inklusive Kinderzulagen f\u00fcr ein Kind 110</span><span>&nbsp;</span><span>Franken pro Tag (inkl. Samstag und Sonntag). Hinzu kommt ggf. eine Betreuungsentsch\u00e4digung, die maximal 75</span><span>&nbsp;</span><span>Franken pro Tag (inkl. Samstag und Sonntag) betragen kann. Es trifft also nicht zu, dass Dienstleistende mit Kindern ohne Erwerbseinkommen im WK eine Entsch\u00e4digung von 69 Franken pro Tag erhalten. Vielmehr kann die Entsch\u00e4digung 185 Franken pro Tag (inkl. Samstag und Sonntag) betragen. In Anbetracht dessen, dass die betroffenen Personen im zivilen Leben kein Erwerbseinkommen erzielen, kann die Entsch\u00e4digung der EO durchaus ein Anreiz sein, Milit\u00e4rdienst in einem h\u00f6heren Dienstgrad zu leisten. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2, 4 und 6. Die h\u00f6here Mindestentsch\u00e4digung sowie auch die Soldzulage w\u00e4hrend Grad\u00e4nderungsdiensten bezwecken, angehende Kader zu motivieren, sich weiterzubilden und F\u00fchrungspositionen zu \u00fcbernehmen. Durch die Gew\u00e4hrung einer erh\u00f6hten Entsch\u00e4digung wird ein Anreiz geschaffen, sich aktiv an Kaderausbildungen zu beteiligen, was letztlich der St\u00e4rkung der milit\u00e4rischen F\u00fchrungskompetenz dient. Die h\u00f6here Entsch\u00e4digung ist nicht eine dauerhafte Entsch\u00e4digungskomponente nach erfolgreichem Gradwechsel und entspricht so auch dem Grundsatz der Gleichbehandlung im Milizsystem, da f\u00fcr Ausgebildete und Nicht-Ausgebildete grunds\u00e4tzlich die gleichen Entsch\u00e4digungsans\u00e4tze gelten. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Entsch\u00e4digungsans\u00e4tze den Verfassungsauftrag von Artikel 59 Absatz 4 BV vollumf\u00e4nglich erf\u00fcllen und dass kein Handlungsbedarf besteht. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>5. Von einer Erh\u00f6hung des Minimalansatzes von 69.- auf 124.- w\u00e4ren alle Personen mit abgeschlossener Unteroffiziersschule betroffen, die ein Taggeld unter 124.- erhalten. Gem\u00e4ss Armeestatistik haben 35% der Dienstleistenden in Wiederholungskursen mindestens den Dienstgrad eines Unteroffiziers oder einer Unteroffizierin</span><em><span>. </span></em><span>W\u00fcrde der Minimalansatz auf 124 Franken erh\u00f6ht, h\u00e4tte das basierend auf den Daten des EO-Registers und der Armeestatistik 2023 zu Mehrkosten von rund 9 Millionen Franken gef\u00fchrt. Bei dieser Sch\u00e4tzung wurde davon ausgegangen, dass der Anteil von Personen mit einem Taggeld unterhalb von 124 Franken bei Personen mit Unteroffiziersgrad gleich ist, wie bei allen Dienstleistenden insgesamt.</span><em><span> </span></em><span>Es w\u00e4ren rund 8</span><span>&nbsp;</span><span>000 Personen betroffen</span><em><span>.</span></em></p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1748390400000)\/","SubmittedBy":"Dobler Marcel","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1750414553000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|28|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1763089778363)\/","SubmissionDate":"\/Date(1742515200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5207,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Soziale Fragen|Sozialer Schutz"}}