{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253320,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253320,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253320,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253320,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253320,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253320,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253320,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253320,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253320,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253320,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253320,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253320,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253320,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253320,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253320,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253320,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253320,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20253320,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.3320","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Innere Sicherheit st\u00e4rken. Kein Bleiberecht f\u00fcr Terroristen und Gef\u00e4hrder. Meldungen bei Gef\u00e4hrdungsverdacht erleichtern","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der BR wird beauftragt, die einschl\u00e4gigen Gesetzesbestimmungen anzupassen und alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, damit</p><ul><li>ausl\u00e4ndische Gef\u00e4hrder (insbes. bei Radikalisierung, gewaltt\u00e4tigem Extremismus und zielgerichteter Gewalt) aus der Schweiz ausgewiesen werden, dies unabh\u00e4ngig von einer strafrechtlichen Verurteilung und bei erheblicher Gef\u00e4hrdung ohne aufschiebende Wirkung;</li><li>ein Melderecht bei Verdacht auf Gef\u00e4hrdung eingef\u00fchrt wird, das alle dem Amts- und Berufsgeheimnis unterstehenden Personen zur straffreien Meldung an die Polizei- und Migrationsbeh\u00f6rden berechtigt.</li></ul>","ReasonText":"<p>Die innere Sicherheit ist in Gefahr: Laut BA haben sich die Terrorverfahren in nur zwei Jahren auf 120 verdoppelt \u2013 ein historischer H\u00f6chststand. Der NDB warnt vor \u00fcberdurchschnittlich vielen jungen radikalisierten Muslimen. Was diese anrichten k\u00f6nnen, haben zahlreiche Terroranschl\u00e4ge und Messerattacken mit grausamer Deutlichkeit gezeigt \u2013 auch in der Schweiz. Betonelemente und Strassensperren erinnern daran, dass die Gefahr sehr real ist.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Das dumpfe Gef\u00fchl der Bedrohung verunsichert die Bev\u00f6lkerung, untergr\u00e4bt unsere freiheitlich-demokratische Gesellschaft und verursacht enorm ansteigende Sicherheitskosten. Dennoch d\u00fcrfen Schwerverbrecher und Gef\u00e4hrder gem\u00e4ss Praxis in der Schweiz bleiben, wenn sie in der Heimat allenfalls verfolgt werden k\u00f6nnten. Damit wird das Wohl hochgef\u00e4hrlicher T\u00e4ter \u00fcber dasjenige unserer Bev\u00f6lkerung gestellt. Das bedroht die innere Sicherheit und f\u00fchrt den Rechtsstaat ad absurdum.</p><p>&nbsp;</p><p>Wer das Gastrecht derart schwer verletzt, muss die Schweiz verlassen. Die Fl\u00fcchtlingskonvention steht dem nicht entgegen: Wer die \u00f6ffentliche Sicherheit gef\u00e4hrdet oder gemeingef\u00e4hrlich ist, kann sich nicht auf das R\u00fcckschiebeverbot berufen (Art. 25 Abs. 2 BV; Art. 33 Abs. 2 GFK; Art. 5 Abs. 2 AsylG; Art. 66d StGB; Art. 68 AIG). Das ist (wieder) konsequent anzuwenden. Sollte es Staatsvertr\u00e4ge geben, die dem entgegenstehen, sind sie zu k\u00fcndigen oder Vertr\u00e4ge mit Drittstaaten abzuschliessen.</p><p>&nbsp;</p><p>Zur Gefahrenabwehr sind die Beh\u00f6rden auf ein umfassendes Lagebild angewiesen. Die bestehenden Melderechte und -pflichten gen\u00fcgen den heutigen Anforderungen nicht (Art. 82 ff. VZAE; Art. 19 NDG ff.). Der ungen\u00fcgende Informationsfluss ist ein Sicherheitsrisiko. Amts- und Berufsgeheimnistr\u00e4ger sollen daher berechtigt sein, bei Gef\u00e4hrdungsverdacht ohne vorg\u00e4ngige Entbindung straffrei Meldung zu erstatten.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>Zur Wahrung der inneren und \u00e4usseren Sicherheit kann fedpol gegen\u00fcber Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern Einreiseverbote und Ausweisungen nach Art. 67 Abs. 4 des Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetzes (AIG; SR 142.20) bzw. Art. 68 AIG verf\u00fcgen. Voraussetzung f\u00fcr den Erlass solcher pr\u00e4ventiv-polizeilicher Massnahmen ist das Vorliegen konkreter und aktueller Anhaltspunkte, die den Schluss zulassen, die von der Verf\u00fcgung betroffene Person k\u00f6nne in der Schweiz mit gewisser Wahrscheinlichkeit eine Gefahr f\u00fcr die innere oder \u00e4ussere Sicherheit herbeif\u00fchren. Wenn die betroffene Person erheblich oder wiederholt gegen die \u00f6ffentliche Sicherheit und Ordnung verstossen hat oder diese gef\u00e4hrdet oder die innere oder \u00e4ussere Sicherheit gef\u00e4hrdet, ist die Ausweisung sofort vollstreckbar (Art. 68 Abs. 4 AIG). Einer allf\u00e4lligen Beschwerde gegen eine Ausweisungsverf\u00fcgung wird regelm\u00e4ssig die aufschiebende Wirkung entzogen (Art. 55 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, VwVG; SR 172.021). Vorbehalten bleiben F\u00e4lle, in denen der Vollzug der Ausweisung unzul\u00e4ssig ist, namentlich aufgrund des von der Bundesverfassung, der EMRK und dem zwingenden V\u00f6lkerrecht (ius cogens) garantierten Non-Refoulement-Gebots (vgl. Bericht zur Abschreibung der Motion Regazzi 16.3982 \u00abAusweisung von Terroristinnen und Terroristen in ihre Herkunftsl\u00e4nder, unabh\u00e4ngig davon, ob sie als sicher gelten oder nicht\u00bb vom 4. Mai 2022).</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes \u00fcber polizeiliche Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung von Terrorismus (PMT; AS 2021 565) wurde das bestehende polizeiliche Instrumentarium verst\u00e4rkt. Ziel der am 1. Juni 2022 in Kraft getretenen Massnahmen ist, terroristische Aktivit\u00e4ten zu verhindern. Diese Massnahmen sind insbesondere auch dann anwendbar, wenn eine Person nicht ausgeschafft werden kann. Die Massnahmen k\u00f6nnen gegen\u00fcber einer Person nur dann verf\u00fcgt werden, wenn aufgrund konkreter und aktueller Anhaltspunkte davon ausgegangen werden muss, dass sie eine terroristische Aktivit\u00e4t aus\u00fcben wird und erfolgen subsidi\u00e4r zu sozialen, integrativen, oder strafrechtlichen Massnahmen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Um die innere Sicherheit zu wahren und Gef\u00e4hrdungen rechtzeitig zu begegnen, ist ein zuverl\u00e4ssiger Informationsfluss von entscheidender Bedeutung. Auch Tr\u00e4gerinnen und Tr\u00e4ger von Amts- und Berufsgeheimnissen k\u00f6nnen deshalb bereits nach geltendem Recht straflos Meldungen erstatten, wenn es das Gesetz vorsieht (Art. 14 StGB; Art. 321 Abs. 3 StGB). In Bezug auf solche Melderechte sind die verschiedenen Interessen sorgf\u00e4ltig gegeneinander abzuw\u00e4gen. Das geltende Recht ber\u00fccksichtigt deshalb, dass das Amtsgeheimnis die Privatsph\u00e4re der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger sch\u00fctzt und der reibungslosen Erf\u00fcllung der beh\u00f6rdlichen Aufgaben dient. Das Berufsgeheimnis wiederum ist Ausdruck des besonderen Vertrauensverh\u00e4ltnisses zwischen den Angeh\u00f6rigen der freien Berufe (wie Geistliche, Rechtsanw\u00e4ltinnen und \u00c4rzte Art. 321 Abs. 1 StGB) und den Personen, die deren Dienste in Anspruch nehmen; es sch\u00fctzt die Privatsph\u00e4re. Dieser Schutz liegt auch im \u00f6ffentlichen Interesse. Das Amts- oder das Berufsgeheimnis aufweichende Melderechte sind deshalb nur sehr zur\u00fcckhaltend und bei wichtigen \u00f6ffentlichen Interessen vorgesehen \u2013 beispielweise beim Schutz der inneren Sicherheit. Die Beh\u00f6rden des Bundes und der Kantone sowie Organisationen, denen der Bund oder die Kantone die Erf\u00fcllung \u00f6ffentlicher Aufgaben \u00fcbertragen haben, k\u00f6nnen dem NDB unaufgefordert Meldung erstatten, wenn sie eine konkrete Bedrohung der inneren Sicherheit feststellen (vgl. Art. 19 Abs. 4 Nachrichtendienstgesetz; SR 121). </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass mit den geltenden Strafbestimmungen und Massnahmen bereits ein ausreichendes gesetzliches Instrumentarium f\u00fcr den Umgang mit terroristischen Gef\u00e4hrderinnen und Gef\u00e4hrdern vorliegt. F\u00fcr den Bundesrat besteht somit keine Regelungsl\u00fccke und kein Bedarf an einer Praxis\u00e4nderung.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1747180800000)\/","SubmittedBy":"Schmid Pascal","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1747239879127)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|1236|2811|2831","Category":null,"Modified":"\/Date(1763089832970)\/","SubmissionDate":"\/Date(1742515200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5207,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Menschenrechte|Migration|Kultur"}}