{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253357,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253357,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253357,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253357,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253357,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253357,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253357,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253357,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253357,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253357,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253357,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253357,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253357,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253357,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253357,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253357,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253357,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20253357,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.3357","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Ambulant vor station\u00e4r. Den Worten Taten folgen lassen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, in seinem Zust\u00e4ndigkeitsbereich alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um die Listen der ambulant durchzuf\u00fchrenden Eingriffe kontinuierlich zu erweitern. \u00dcber die Entwicklung soll er dem Parlament regelm\u00e4ssig Bericht erstatten.</p>","ReasonText":"<p>Die Schweizer Bev\u00f6lkerung bevorzugt ambulante Spitalaufenthalte, d.&nbsp;h. mit Entlassung aus dem Spital noch am Tag des Eingriffs. Zahlen belegen jedoch, dass in der Schweiz unn\u00f6tigerweise immer noch viel zu viele station\u00e4re Eingriffe durchgef\u00fchrt werden. Mit der Einheitlichen Finanzierung von Ambulant und Station\u00e4r (EFAS) sollen die ambulanten Kosten zwischen Pr\u00e4mienzahlenden und \u00f6ffentlicher Hand zwar gerechter verteilt werden, da sich die Kantone \u2013 voraussichtlich ab 2028 \u2013 an den Kosten beteiligen m\u00fcssen. EFAS hat jedoch keinen Einfluss auf die Entscheidung f\u00fcr einen ambulanten oder station\u00e4ren Spitalaufenthalt. Die \u00c4nderungen durch EFAS betreffen lediglich die Kostenverteilung zwischen Versicherern und Kantonen; der Rechnungsbetrag bleibt derselbe. Es braucht flankierende Massnahmen in Zusammenarbeit mit den Kantonen, den Verantwortlichen f\u00fcr die Gesundheitsversorgung, um den Anteil der ambulanten Eingriffe im Verh\u00e4ltnis zur Gesamtzahl der chirurgischen Eingriffe zu erh\u00f6hen. Andernfalls k\u00f6nnte sich EFAS negativ auf die Versicherten auswirken, da sie f\u00fcr station\u00e4re Eingriffe schlimmstenfalls fast 70 Prozent mehr bezahlen m\u00fcssten als heute.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>Der Bundesrat erachtet die F\u00f6rderung einer ambulanten Leistungserbringung, wo medizinisch sinnvoll, patientengerecht und ressourcenschonend, als wichtig. Aus diesem Grund gilt seit dem 1. Januar 2019 gem\u00e4ss Artikel 3</span><em><span>c</span></em><span> und Anhang 1</span><em><span>a</span></em><span> der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR </span><em><span>832.112.31</span></em><span>) die Regelung \u00abambulant vor station\u00e4r\u00bb (AvS). Sie definiert Gruppen von Eingriffen, bei denen grunds\u00e4tzlich nur die ambulante Durchf\u00fchrung verg\u00fctet wird, ausser es liegen besondere Umst\u00e4nde vor, die eine station\u00e4re Durchf\u00fchrung erfordern. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Nach einer Erweiterung per 1. Januar 2023 umfasst die Liste heute 18 Gruppen von Eingriffen. Weitere Anpassungen erfolgen auf Antrag zuhanden der Eidgen\u00f6ssischen Kommission f\u00fcr allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK). Der entsprechende Prozess ist definiert und \u00f6ffentlich einsehbar (siehe unter: www.bag.admin.ch &gt; Versicherungen &gt; Krankenversicherung &gt; Leistungen und Tarife &gt; \u00c4rztliche Leistungen &gt; Ambulant vor Station\u00e4r). Aktuell werden neun Antr\u00e4ge gepr\u00fcft. Eine sorgf\u00e4ltige Pr\u00fcfung ist n\u00f6tig, da jede Erweiterung der Liste auch zus\u00e4tzlichen administrativen Aufwand f\u00fcr Leistungserbringer und Krankenversicherer verursacht. So wird eine vorg\u00e4ngige Kostengutsprache notwendig, falls es nicht m\u00f6glich ist, f\u00fcr Betroffene, die eine station\u00e4re Betreuung ben\u00f6tigen, klare und \u00fcberpr\u00fcfbare Ausnahmekriterien zu definieren. Auch die \u00dcberpr\u00fcfung durch die Krankenversicherer wird zunehmend aufw\u00e4ndiger. Gleichzeitig zeigt ein Bericht des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (Obsan), dass die Gruppen mit den meisten von station\u00e4r zu ambulant verlagerbaren Eingriffen bereits zu Beginn eingef\u00fchrt worden sind (siehe www.obsan.admin.ch &gt; Publikationen &gt; Obsan Rapport 04/2023). Das Potenzial zur Verlagerung weiterer Eingriffe wird folglich immer kleiner. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der implementierte Pr\u00fcfprozess die verschiedenen Einflussfaktoren ber\u00fccksichtigt und eine nachhaltige Weiterentwicklung der Liste mit Eingriffen gew\u00e4hrleistet.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Das Obsan ist auch beauftragt, die Entwicklung der Fallzahlen und Kosten zu dieser Thematik zu beobachten. Diese Informationen werden j\u00e4hrlich aktualisiert und in Form von Indikatoren publiziert (siehe unter www.obsan.admin.ch &gt; Indikatoren &gt; Ambulant vor Station\u00e4r). Zudem wurde eine Evaluation durchgef\u00fchrt und der Schlussbericht des IDHEAP Lausanne im Mai 2022 ver\u00f6ffentlicht (siehe unter www.bag.admin.ch &gt; Das BAG &gt; Publikationen &gt; Evaluationsberichte &gt; Kranken- und Unfallversicherung). Der Bundesrat ist der Ansicht, dass zus\u00e4tzliche Berichte keinen wesentlichen Zusatznutzen bringen w\u00fcrden. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>F\u00fcr die nachhaltige F\u00f6rderung einer ambulanten Leistungserbringung sind auch passende Rahmenbedingungen notwendig. Die Einf\u00fchrung einer einheitlichen Finanzierung aller Leistungen ist dabei ein zentrales Element. Die Versicherer haben einen gr\u00f6sseren Anreiz als im heutigen System, auf eine ambulante statt station\u00e4re Behandlung hinzuwirken. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Ip. 24.3926 Buffat \u00abDie grossen Versprechungen zur Efas-Reform. Fiktion oder Wahrheit?\u00bb festgehalten hat, kann der Versicherer das Verhalten der Leistungserbringer bspw. \u00fcber Tarife oder die Wirtschaftlichkeitspr\u00fcfungen beeinflussen. Neu wird die Kostenbeteiligung f\u00fcr station\u00e4re Behandlungen auf den gesamten Kosten erhoben statt wie bisher nur auf dem Anteil des Versicherers (max. 45 Prozent der Kosten). Damit wird der Fehlanreiz, dass station\u00e4re Behandlungen aus Sicht der Patientinnen und Patienten g\u00fcnstiger sein k\u00f6nnen als ambulante Behandlungen, behoben. Dies d\u00fcrfte dazu beitragen, dass auch die Patientinnen und Patienten die Leistungserbringer vermehrt nach der M\u00f6glichkeit einer ambulanten Behandlung fragen. Die Pr\u00e4mienzahlenden d\u00fcrften mit der einheitlichen Finanzierung im Vergleich zu einer Weiterf\u00fchrung des bisherigen Systems anteilsm\u00e4ssig entlastet werden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass mit den aufgezeigten Massnahmen die Verlagerung von station\u00e4r zu ambulant nachhaltig und kontinuierlich gew\u00e4hrleistet ist. Weitere Massnahmen seinerseits erachtet der Bundesrat nicht f\u00fcr notwendig. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1747785600000)\/","SubmittedBy":"Buffat Micha\u00ebl","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1747834005597)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1763089227150)\/","SubmissionDate":"\/Date(1742515200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5207,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}