{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253371,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253371,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253371,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253371,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253371,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253371,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253371,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253371,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253371,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253371,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253371,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253371,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253371,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253371,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253371,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253371,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20253371,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20253371,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"25.3371","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Milchproduzenten sollen Interessenvertretungen der Schweizer Milchproduzenten nicht mehr unterst\u00fctzen m\u00fcssen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Artikel&nbsp;8 und 9 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) insofern zu \u00e4ndern, dass die Beitr\u00e4ge der Milchproduzentinnen und -produzenten zur Vertretung landwirtschaftlicher Interessen bzw. f\u00fcr das Marketing im Milchsektor freiwillig werden.</p>","ReasonText":"<p>Gem\u00e4ss den Artikeln&nbsp;8 und 9 LwG sind Schweizer Milchproduzentinnen und -produzenten verpflichtet, zur Selbsthilfe hohe Beitr\u00e4ge an sogenannte Interessenvertretungen der Schweizer Milchproduzenten und regionale Organisationen zu zahlen. Die Organisationen nehmen viel Geld ein, vertreten jedoch manchmal Positionen, die den Interessen ihrer Mitglieder zuwiderlaufen.</p><p>&nbsp;</p><p>So hat sich zum Beispiel die Branchenorganisation Milch am 28.&nbsp;Februar 2025 f\u00fcr die neuen bilateralen Abkommen mit der Europ\u00e4ischen Union ausgesprochen. Mit diesen Abkommen wird das EU-Recht sogenannt dynamisch und in Wirklichkeit automatisch \u00fcbernommen, was den administrativen Aufwand f\u00fcr die Schweizer Milchproduzentinnen und -produzenten sehr stark erh\u00f6hen wird. Ausserdem ist die Handelsbilanz der Schweizer Milchproduzentinnen und -produzenten negativ. Die Bef\u00fcrwortung der Abkommen ist f\u00fcr sie somit unverst\u00e4ndlich. Unter diesen Umst\u00e4nden ist eine Beitragspflicht zugunsten einer Organisation, die nicht die Interessen aller ihrer Mitglieder vertritt, nicht sinnvoll. Die Freiwilligkeit ist des Weiteren verfassungsrechtlich verankert: Gem\u00e4ss Artikel&nbsp;28 Absatz&nbsp;1 der Bundesverfassung zur Koalitionsfreiheit d\u00fcrfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Vereinigungen beitreten oder fernbleiben. Die Pflicht zur Mitgliedschaft in einer Interessenvertretung, die nicht immer alle ihre Mitglieder vertritt, ist somit verfassungswidrig.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>Die Branchen- und Produzentenorganisationen sind nach Artikel 8 des Landwirtschaftsgesetzes (SR 910.1) f\u00fcr die Qualit\u00e4ts- und Absatzf\u00f6rderung ihrer Produkte selbst verantwortlich. Dieser Grundsatz wird als Selbsthilfe bezeichnet. Der Bundesrat kann gest\u00fctzt auf Artikel 9 des Landwirtschaftsgesetzes die Nichtmitglieder von Branchen- und Produzentenorganisation verpflichten, sich im Rahmen dieser Selbsthilfe an den Massnahmen einer Organisation zu beteiligen. Man spricht in diesem Fall von der Ausdehnung von Selbsthilfemassnahmen auf Nichtmitglieder. Mit der Ausdehnung von Selbsthilfemassnahmen soll sogenanntes Trittbrettfahren verhindert werden. Trittbrettfahrer sind Betriebe, die von Selbsthilfemassnahmen profitieren, ohne selbst daran mitzuwirken. Solche Trittbrettfahrer entmutigen jene, die sich solidarisch an den Massnahmen beteiligen. Nach Artikel 9 Absatz 2 des Landwirtschaftsgesetzes k\u00f6nnen auch Beitr\u00e4ge zur Finanzierung von Selbsthilfemassnahmen auf die Nichtmitglieder ausgedehnt werden. Mit den Beitr\u00e4gen der Nichtmitglieder darf aber auf keinen Fall die Verwaltung der Branchen- oder Produzentenorganisation finanziert werden. </span></p><p><span>Aktuell sind als Selbsthilfemassnahme die Beitr\u00e4ge an die Produzentenorganisation Schweizer Milchproduzenten (SMP) f\u00fcr die Absatzf\u00f6rderung von Milchprodukten und K\u00e4se im In- und Ausland auf die Nichtmitglieder ausgedehnt. Der Bundesrat hat somit die Milchproduzentinnen und -produzenten, die Nichtmitglieder der SMP sind, f\u00fcr den Zeitraum vom 1.</span><span>&nbsp;</span><span>Januar 2022 bis 31.</span><span>&nbsp;</span><span>Dezember 2025 verpflichtet, die Beitr\u00e4ge f\u00fcr die Absatzf\u00f6rderung an die SMP zu bezahlen.</span></p><p><span>Die bestehenden gesetzlichen Grundlagen in Artikel 8 oder 9 des Landwirtschaftsgesetzes geben vor, dass der Bundesrat nur Beitr\u00e4ge zur Finanzierung von Selbsthilfemassnahmen auf die Nichtmitglieder ausdehnen kann, wenn eine grosse Mehrheit der Mitglieder den Beitr\u00e4gen zugestimmt hat und die damit finanzierten Massnahmen einen Nutzen f\u00fcr die betroffenen Produzentinnen und Produzenten haben. Der Bundesrat dehnt die Beitr\u00e4ge zur Finanzierung einer Selbsthilfemassnahme jeweils f\u00fcr einen Zeitraum von h\u00f6chstens vier Jahren auf die Nichtmitglieder aus. F\u00fcr eine Weiterf\u00fchrung der Ausdehnung m\u00fcssen die Organisationen ein neues Begehren an den Bundesrat stellen. Dabei wird \u00fcberpr\u00fcft, dass die Voraussetzungen von Artikel 9 des Landwirtschaftsgesetzes weiterhin eingehalten sind. Insbesondere der Ausschluss der Verwendung von Mitteln der Nichtmitglieder zur Finanzierung der Verwaltungst\u00e4tigkeit der betreffenden Branchen- und Produzentenorganisation stellt sicher, dass die Mittel der Nichtmitglieder zielgerichtet verwendet werden. Die heutigen rechtlichen Grundlagen reichen somit aus, um sicherzustellen, dass nur Beitr\u00e4ge zur Finanzierung von Selbsthilfemassnahmen auf die Nichtmitglieder ausgedehnt werden, die im Interesse der Produzentinnen und Produzenten sind. Die vom Motion\u00e4r verlangten Anpassungen von Artikel 8 und 9 des Landwirtschaftsgesetzes sind deshalb aus Sicht des Bundesrates nicht notwendig. Sie w\u00fcrden die Bem\u00fchungen zur Selbsthilfe unterlaufen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1747785600000)\/","SubmittedBy":"Kolly Nicolas","BusinessStatus":205,"BusinessStatusText":"In Nationalrat geplant","BusinessStatusDate":"\/Date(1779792047643)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1779794415693)\/","SubmissionDate":"\/Date(1742515200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5207,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Landwirtschaft"}}